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Unfall, jetzt Nachschulung anzweifeln?
Servus,
ich habe hier leider am Freitag einen kleinen Crash gehabt.
1,7 Prom. Kollege war dabei, beifahrer. Bin auf leerer Straße an leitplanke gefahren.
Heute kam Brief, 8 Monate Schein weg, ärztloches gutachten incl. verkehrspsychologischen Stellungnahme, und Nachschulung.
Nun meine Frage, ob ich die Nachschulung anzweifeln kann, weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.
Schein weg 8 Monate und Strafe passt ja, aber wozu bitte dann Nachprüfung? Für was? Das man am Auto nix trinken soll weiß ich auch so, is aber nun mal passiert.
Hat man da überhaupt eine Chance?
danke
Beste Antwort im Thema
Hier im Forum nehmen es manche zwar nicht so genau mit den Regeln, aber in Sachen "Volltrunken am Steuer" herrscht hier eigentlich Einigkeit. Insofern denke ich, wird dein Anliegen auf wenig Verständnis stoßen.
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92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xkoy
Hat man da überhaupt eine Chance?
Nein.
Hier im Forum nehmen es manche zwar nicht so genau mit den Regeln, aber in Sachen "Volltrunken am Steuer" herrscht hier eigentlich Einigkeit. Insofern denke ich, wird dein Anliegen auf wenig Verständnis stoßen.
Wie willst du die Nachschulung anzweifeln, wenn du sie noch garnicht absolviert hast?
ich hol popcorn
ps:: ab 1,6 Prom bist du Straftäter, also was solls
Das ist Freitag passiert und du hast jetzt schon das Urteil bekommen ? Kann nicht sein so schnell ist kein Gericht selbst in einem Schnellverfahren nicht.
Nachschulung / Aufbauseminar gibt es für Fahrer auf Probezeit, oder wenn du 14 Punkte in Flensburg erreicht hast.
Nicht dein Schein ist weg, sondern deine Fahrerlaubnis wurde entzogen, ein gewaltiger Unterschied.
Ab 1,6 Promille kannst du dich aber bei Neubeantragung deiner Fahrerlaubnis auf eine MPU einstellen.
Zitat:
Original geschrieben von xkoy
Servus,
ich habe hier leider am Freitag einen kleinen Crash gehabt.
1,7 Prom. Kollege war dabei, beifahrer. Bin auf leerer Straße an leitplanke gefahren.
Heute kam Brief, 8 Monate Schein weg, ärztloches gutachten incl. verkehrspsychologischen Stellungnahme, und Nachschulung.
Freitag Crash und heute schon das Urteil ?
Nun meine Frage, ob ich die Nachschulung anzweifeln kann, weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.
War der Schein schon einmal weg ?
Schein weg 8 Monate und Strafe passt ja, aber wozu bitte dann Nachprüfung? Für was? Das man am Auto nix trinken soll weiß ich auch so, is aber nun mal passiert.
Hat man da überhaupt eine Chance?
danke
Irgendwie passt das alles nicht
Zitat:
Original geschrieben von xkoy
weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.
Gutes Argument. Eric Harris und Dylan Klebold haben 18 bzw. 17 Jahre unauffällig ihr Leben gelebt und dann trotzdem plötzlich 13 Menschen ermordet. Hätten sie sich nicht selber gerichtet, hätte jeder Richter bestimmt die 17 mordfreien Jahre als Pluspunkt angerechnet.
Was ist denn das für ein Argument? Wenn ich etwas zum ersten mal mache ist es also nicht so schlimm - also kann man die vorgesehene Strafe dafür auch mindern. Wenn du so argumentierst, würde ich dich gleich nochmal zur Blutprobe schicken.
Mfg Zille
Wo liegt der Unterschied zwischen "Schein weg" und "Fahrerlaubnis entzogen"?
An den TE:
Kommt das öfters vor, das "Betrunken Autofahren"?
Zitat:
Original geschrieben von Montague123
Wo liegt der Unterschied zwischen "Schein weg" und "Fahrerlaubnis entzogen"?
Ich vermute, dass man bei "Schein weg" den FS nach einer gewissen Zeit automatisch wieder hat und beim anderen muss man den FS neu machen (falls die Ergebnisse der vorherigen Spezial-Untersuchungen das zulassen).
notting
Wie hat die Rennleitung das überhaupt spitz gekriegt?
Zitat:
Original geschrieben von Montague123
Wo liegt der Unterschied zwischen "Schein weg" und "Fahrerlaubnis entzogen"?
Schein weg ist der Fall bei einem verhangenen Fahrverbot, da wird der Führerschein von der Behörde für die Dauer des Fahrverbotes aufbewahrt und der Führerschein wird nach Ablauf des Fahrverbotes an den Fahrerlaubnisbesitzer zurückgeschickt.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnis entzogen, und derjenige muss die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist vor welcher keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf neu beantragen.
Zitat:
Original geschrieben von xkoy
Nun meine Frage, ob ich die Nachschulung anzweifeln kann, weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.
Sei froh, dass nichts weiter passiert ist. 1,7 Promille sind nicht mehr lustig und auch nicht "ein Bier zu viel". Deinen Beifahrer hast du ebenfalls unnötig gefährdet!
Hättest du gewusst, dass Alkohol am Steuer schlecht ist, dann wärst du wohl nicht ins Fahrzeug gestiegen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wie hat die Rennleitung das überhaupt spitz gekriegt?
Die werden bei der Unfallaufnahme die Alkoholfahne gerochen haben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wie hat die Rennleitung das überhaupt spitz gekriegt?
Die werden bei der Unfallaufnahme die Alkoholfahne gerochen haben.
Ich habe die Frage anders verstanden. Irgendjemand muss ja dafür sorgen, dass die Rennleitung überhaupt kommt.
notting