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Unfall kurz nach telefonischem Versicherungsabschluß!
Hallo zusammen,
ich habe derzeit große Sorgen was den Versicherungsschutz anbelangt.
Ich habe zum neuen Jahr die alte Versicherung gekündigt um am auslaufenden Tag telefonisch eine neue abgeschlossen, ich weiß, sehr spät. Per Mail erhielt ich den Antrag noch an gleichen Tag. Am Telefon sagte mir die Dame, daß der Haftpflichtschutz ab sofort gilt, Kasko und der Rest erst ab Policierung.
Jetz kommt es natürlich leider so, wie es nicht sollte. Wenige Stunden später habe ich einen Unfall verursacht, nachdem der Gasseilzug an der Karre verklemmte und der Wagen losschoß.
Große Frage: Zahlt die Versicherung den gegnerischen Schaden? Schließlich hatten die ja noch nicht einmal die Gelegenheit den Versicherungsbeitrag abzubuchen oder mir den Versicherungsvertrag zu schicken.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung und weiß bescheid.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
@ twelferider
Die Folgen hattest Du nicht beschrieben, da die gefahrerhöhenden Umstände hier gar nicht vorliegen - daher treten die Folgen auch nicht ein, schau doch einfach mal in Deinem Link nach was da genau steht.
Ja, gern schaue ich in den Link hinein, da steht folgendes:
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Und damit beende ich diese Diskussion hier - das führt nämlich nicht mehr wirklich weiter.
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36 Antworten
sofern es wirklich eine deckungszusage per "sofort" gibt (leider nur telefonisch?) ist das ausser der bloeden situation kein problem.
"shit happens" nunmal und in deinem fall:
sieh's positiv. es scheint keiner verletzt worden zu sein ?! und du hast 1 jahr zeit ruecklagen fuer die nächste rechnung zu bilden
Versicherungsschutz ab sofort für Haftpflicht wurde telefonisch zugesagt und Versicherungsbeginn war der Unfalltag im zugesendeten Antrag. Aber eben nur im Antrag. Zwar haben sie mir auch gleich die EVB-Nummer zugesandt doch ich hatte zu dem Zeitpunkt weder was unterschrieben noch bezahlt. Ging in der Kürze ja nicht.
Bei drei geschrotteten Wagen bin ich wirklich froh, daß niemandem was passiert ist...
Für den Antrag würde ich keine Vorversicherung angeben, damit die SFR nicht zurückgestuft werden. Lieber neu einstufen lassen und nächstes Jahr den Versicherer wechseln mit den alten SFR. Falls das geht und nicht irgendwie illegal ist könnte man doch so seine SFR retten, oder sehe ich das falsch ?
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Für den Antrag würde ich keine Vorversicherung angeben, damit die SFR nicht zurückgestuft werden. Lieber neu einstufen lassen und nächstes Jahr den Versicherer wechseln mit den alten SFR. Falls das geht und nicht irgendwie illegal ist könnte man doch so seine SFR retten, oder sehe ich das falsch ?
zumindest ICH, haette dazu zu wenig informationen
ICH wuerde vmtl. lieber von SF30 auf SF25 eingestuft werden anstatt bei SF0- 1/2 anzufangen
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Für den Antrag würde ich keine Vorversicherung angeben, damit die SFR nicht zurückgestuft werden.
Ich würde mir einfach die Vertragsinformationen zu Gemüte führen, interessant ist ein Passus zum Thema "Verschweigen einer Vorversicherung".
@TE: Zu dem Zeitpunkt, zu welchem dir eine EVB-Nr. genannt wird, besteht Versicherungsschutz für die Haftpflichtversicherung.
Somit bist du für den Schaden versichert - keine Panik, alles ok.
Kaskoversicherungsschutz hast du allerdings nicht.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Für den Antrag würde ich keine Vorversicherung angeben, damit die SFR nicht zurückgestuft werden.
Und falls der neue Versicherer nach der Vorversicherung fragen sollte (im Antrag z.B.).......
Wer einem solchen (pardon) dämlichen Tipp folgt, der riskiert tatsächlich, letztlich noch auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Die Rechtsfolgen für falsche Angaben beim Antrag sind hier geregelt:
http://www.versicherungsgesetze.de/.../19_Anzeigepflicht.htm
Wir beachten bitte diesen Punkt:
"(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten."
Folgt man nun einem solchen (erneut pardon) bescheuerten Rat, wissentlich keine Vorversicherung anzugeben, riskiert man, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt.
Damit gilt der Vertrag von Anfang an als nicht zustande gekommen - der TE darf dann (wenn er diesen Müllratschlag befolgen würde) TATSÄCHLICH Gefahr laufen, den Schaden selbst bezahlen zu müssen!
SO EIN SCHROTT, der hier verzapft wird - es ist nicht zu glauben!
war ja nur ne Idee, dachte auch daran, dass er sein Auto möglicherweise auch verschrotten oder verkaufen kann in nächster Zeit und beim Ersatzwagen dann die ursprünglichen SFR hernehmen kann. Bei der Schadenbeschreibung, dachte ich, ist seiner bestimmt auch Schrott. Ein ganzes Jahr den hohen Beitrag einer Neueinstufung zu zahlen kann natürlich unterm Strich auch teurer sein, je nachdem von wo man kommt und wie die zukünftigen Fahrzeuge versichert werden sollen.
Also Stoppelfreund, wenn man wenig Ahnung von der Materie hat hat ist es besser wenn man nichts postet.
Gruß
Frank, der erstaunt ist, auf welche Ideen manch Leute kommen.
lieber twelferider, in Deinem Link steht --> ...Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen...
Ich kann nicht erkennen, was dieser Paragraph hier für Auswirkung hätte, der Vertrag würde doch so und so geschlossen, nur zu einem höheren Beitrag, die Klausel zielt ja eher auf das Gegenteil ab.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
der Vertrag würde doch so und so geschlossen, nur zu einem höheren Beitrag,
Woher willst du denn das wissen, ob der Vertrag doch "so oder so" geschlossen werden würde?
Vielleicht nimmt der Versicherer ja solche "schlechten" Risiken gar nicht an.
Und dann tritt er vom Vertrag zurück - mit den beschriebenen Rechtsfolgen.
Versuche bitte nicht, diesen Unfug auch noch irgendwie schön zu reden.
Mit solchen "Ratschlägen" schadet man anderen Leuten, die hier Hilfe suchen u.U. ganz erheblich!
Jetzt mal wieder sachlich werden, warum sollte er dieses "schlechte Risiko" nicht annehmen, ist der Versicherungsvertrag nicht schon durch die EVB geschlossen ?
Ich lerne gerne dazu.
Es war ja auch keine Handlungsanweisung, nur eben die Richtung, in die ich losgedacht hätte.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Ich lerne gerne dazu.
dann nimm dir zeit und hoer auf twelferider
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
oder sehe ich das falsch ?
Ja. Völlig und extrem.
Danke situ und jetzt noch die Begründung.
Ich gebe die Vorversicherung an, wenn ich diesen Vor-Vertrag (SFR) mit diesem neuem Vertrag bei einem anderen Versicherer weiter führen möchte. Vielleicht will ich das ja nicht und bevorzuge für das Fahrzeug (den neuen Vertrag) eine Einstufung z. B. weil ich die SFR aus dem Vorvertrag für ein anderes Fahrzeug weiter führe oder vorhabe an meine Frau zu übertragen - ich wüsste nicht, das man verpfichtet ist seine Gründe für die Nichtfortführung eines Vertrages zu nennen.
Mich interessiert die richtige sachliche und fachliche Lage und nicht ein bloses losgeschreie - "das geht aber nicht". Ich möchte wissen mit was das begründet ist - das nicht gehen. twelferider hat es ja begründet, nur finde ich, das dieser Grund hier nicht sticht.
Ich bin ja kein Anwalt und würde von den Fachleuten hier - wenn ich schon falsch denke - wissen wollen wo dies im Versicherungsvertragsgesetz steht oder in den Bedingungen. Ich suche schon aber bei der HUK 24 bin ich noch nicht fündig geworden.
Im Gegenteil, bei einigen Versicherern findet sich der ein Passus, aus dem ich folgere, dass ich einen Vertrag auch ohne Vorvertrag beginnen lassen kann.
I.2.2.1 Sonderersteinstufung in Schadenfreiheitsklasse
SF 1/2
(1) Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug
ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird
er in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft,