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Unfall mit abgelaufenem TÜV

Themenstarteram 19. März 2007 um 18:50

Hi! Bin neu hier und brauche auch gleich schonmal einen Rat. Hatte Heute einen Auffahrunfall, an dem ich auch schuld bin und bin mit meiner TÜV-Plakete leider 19 Tage drüber. Ironie des Schicksals ist das ich nächsten Donnerstag eigentlich den Termin fürs tüven schon hatte. Stellt sich natürlich für mich die Frage ob das zu Problemen mit der Versicherung kommen kann. Polizei haben wir zum Glück nicht eingeschaltet. Versicherung ist die HUK Coburg. Danke schonmal für eure Antworten.

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36 Antworten
am 19. März 2007 um 19:04

In welchem Zustand befinden sich Bremsen und Fahrwerk?

Wie groß ist der zu regulierende Schaden?

Geht es nur um die Haftpflicht oder auch um Vollkasko?

Themenstarteram 19. März 2007 um 19:12

Bremsen und Fahrwerk sind in gutem Zustand. Hab eine Vollkaskoversicherung mit Eigenbeteiligung. Es geht mir nur darum ob die Versicherung die Reperatur der anderen Autos zahlt. Die Schäden an meinem eigenen repariere ich selbst.

Kein Problem.

Bis 2 Monate überziehung ist straffrei, erst danach ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Hinzu kommt, dass Du bereits einen Termin vereinbart hattest.

Weiß die Versicherung davon?

Wenn das Auto in Ordnung war, würde ich der Versicherung auch nichts sagen, das würde das ganze nur verkomplizieren, da es ja nur ein bürokratisches Vergehen war (was macht es für einen Unterschied, ob man nach 2x365 (=730) oder nach 749 Tagen zum TÜV fährt??). Natürlich vorausgesetzt, das Auto war verkehrssicher.

Zitat:

Original geschrieben von Muse789

Bremsen und Fahrwerk sind in gutem Zustand. Hab eine Vollkaskoversicherung mit Eigenbeteiligung. Es geht mir nur darum ob die Versicherung die Reperatur der anderen Autos zahlt. Die Schäden an meinem eigenen repariere ich selbst.

Da brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Die Versicherung muss gegenüber deinem Unfallgegner den Schaden regulieren.

Sie könnte dich nur in Regress nehmen, wenn du eine Obliegenheitsverletzung begannen hättest, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist.

Kannst du Beispielsweise hier nachlesen:

 

http://www.vw.fh-koeln.de/documents/maier/Obliegenheiten2006.pdf

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Bis 2 Monate überziehung ist straffrei, erst danach ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Also nochmal Glück gehabt :)

Aber halb so wild, wie sollte die Versicherung das rauskriegen? Und solange keine erheblichen Mängel vorliegen die für den Unfall (mit)verantwortlich sein können hast du eh nicht viel zu befürchten. Einfach die Klappe halten.

Und jetzt ab zum Tüv ;)

Gruß Meik

Jau, besser ist das... :D

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Aber halb so wild, wie sollte die Versicherung das rauskriegen?

Die Versicherung schickt bei Kaskoschäden Ihren Gutachter und der wird das in aller Regel feststellen.

aber so richtig interessieren würde es Ihn bei dieser Konstellation wohl nicht wirklich.

Hängt aber auch vom Allgemeinzustand des Fahrzeuges ab. Bei einem gepflegten und ordentlichen Gebrauchtwagen wird da kein SV eine Welle machen.

Wird das Auto aber nur noch durch Blech aus der Dose zusammengehalten würde er wohl schon genauer hinsehen.

Aber, solche Schätzchen haben in der Regel ja keine Kasko mehr.

;)

Zitat:

Original geschrieben von Muse789

Es geht mir nur darum ob die Versicherung die Reperatur der anderen Autos zahlt. Die Schäden an meinem eigenen repariere ich selbst.

Welcher Kaskoschaden? :confused:

Gruß Meik

am 20. März 2007 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die Versicherung schickt bei Kaskoschäden Ihren Gutachter und der wird das in aller Regel feststellen.

Bitte richtig lesen : seinen eigenen Schaden repariert er selbst, es geht also nur um die Haftpflicht. Also Kaskoschaden ??

buba

Themenstarteram 20. März 2007 um 16:51

Muss das leicht korrigieren: HÄTTE ich selbst repariert. Hab Heute den Schaden bei mir begutachet, an der Stelle wo ich auf seine Anhängerkupplung geknallt bin sind die Blechschäden einfach zu hoch. Heißt für mich also, das Auto schnellstmöglich abmelden, da die Reperatur mehr als das ganze Auto kosten würde :( Und solange die Versicherung nur die anderen Schäden zahlt, stellt sich da doch kein Problem oder?

Wenn du deine Vollkasko nicht in Anspruch nehmen willst ist das kein Problem.

Was hast du denn für ein Auto, wie alt ist es und wie hoch schätzt du denn den Schaden?

am 20. März 2007 um 19:13

Dennoch, ab und an kotzt auch mal ein Pferd vor die Apotheke.

Hast du eigentlich eine Schuldanerkennung unterschrieben? Woher willst du als Laie genau einschätzen, dass dein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt verkehrstüchtig war? Und dann könnte zufälligerweise gerade ein HUK-MA hier mitlesen und aus Böswilligkeit alle Unfälle mit Hamsterhaken, alter Karre und Datum HEUTE ruasfischen und gesondert prüfen lassen (keine Angst, machen die nicht, aber könnte ja sein)... ;)

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