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Unfall mit Ausländer

Themenstarteram 20. Februar 2016 um 14:58

Hallo Zusammen,

gestern wurde ich mit meinem Wagen bei gut 90 km/h von der Autobahn gerammt. Ein polnischer Autofahrer dachte er schafft es vor der Baustelleneinfahrt an mir vorbei -> Fehlanzeige. Er rammte uns mit 120 km/h weg. Wurde auch gleich ins Krankenhaus gefahren, aber keine bleibenden Schäden. Mein Wagen hat augenscheinlich einen Totalschaden. Ein Peugeot 206 RC. Er wurde vom ADAC abgeschleppt, bin Mitglied und habe auch ein Clubmobil bekommen. Jetzt ist meine Frage, wie es weiter geht. Hatte sowas noch nie. Die Polizei und die Zeugen haben festgestellt, daß der polnische Fahrer definitiv schuld war. Seine Versicherungsunterlagen habe ich schon.

Aber wie wäre jetzt der weitere Ablauf?

Hoffe auf ein paar Tipps!

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Bei einen Solchen Fall empfehle ich dir auf jeden Fall einen Schachkundigen Anwalt zu nehmen,und ihn die Sache Regeln zu lassen.

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Bei einen Solchen Fall empfehle ich dir auf jeden Fall einen Schachkundigen Anwalt zu nehmen,und ihn die Sache Regeln zu lassen.

Wende Dich an das Deutsche Büro Grüne Karte. Die beauftragen einen deutschen Versicherer mit der Schadenregulierung nach deutschen Recht. Tel. 030 20 20 5858

Am besten natürlich sofort einen Anwalt beauftragen. Dann aber nicht über die Verzögerung wundern, die hierdurch erst einmal eintritt.

Alternativ kannst Du natürlich auch dieses Formular ausfüllen.

Themenstarteram 20. Februar 2016 um 15:22

Ich konnte mittlerweile herausfinden, welche deutsche Versicherung seine polnische Vertritt. Die sind aber erst Montag wieder zu erreichen...

Sollte ich, wenn ich mir einen Anwalt nehme, ihn komplett alles machen lassen oder selbst schon tätig werden?

Hast Du ja schon alles richtig gemacht.

Ich halte mich bei solchen Diskussionen, ob immer Anwalt oder nicht, grundsätzlich zurück. Aber da kommen noch genügend Ratschläge.

auf Grund des möglichen Schmerzensgeldanspruchs rate ich zum Anwalt. Das ist immer ein wenig schwierig.

"Ausländer" ist doch immer wieder toll! Also Verkehrsanwalt des Vertrauens! Aber bitte einen, der am Unfallort wohnt- weil sonst die Rechtsschutzversicherung aussteigt, wenn`s nicht vor der Tür passiert!

Und überhaupt- am besten keine Forderungen stellen und munter weiterzahlen.

Rechtsschutzversicherung ist so wie Toilette ohne Klopapier!

Schade um das Geld.

Er braucht aber keine Rechtsschutz- Versicherung!

Die kosten vom Anwalt muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen.

Ist es nicht etwa so, dass der Geschädigte nach ausländischem, hier: polnischem Recht entschädigt wird (weil dort die Lohnkosten für die Reparatur niedriger sind)?

Bestimmt nicht!

  • Unfall in Deutschland, deutsches Recht,
  • Unfall im Ausland, ausländisches Recht
  • Unfall zwischen Deutschen im Ausland, deutsches Recht.
am 21. Februar 2016 um 0:04

Gut so.

Verpflichtet sich also die polnische Versicherung nach deutschem Recht zu zahlen?

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 6:55

Zitat:

@V6 Papa schrieb am 20. Februar 2016 um 21:44:32 Uhr:

Er braucht aber keine Rechtsschutz- Versicherung!

Die kosten vom Anwalt muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen.

Ist das 100%ig so? Denn ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, die deckt aber nur den Bereich Immobilien ab. Von daher käme mir das sehr gelegen.

Zitat:

@stoersender schrieb am 21. Februar 2016 um 01:04:13 Uhr:

Gut so.

Verpflichtet sich also die polnische Versicherung nach deutschem Recht zu zahlen?

Nein, die deutsche Versicherung verpflichtet sich nach deutschem Recht zu regulieren.

Mit der Polnischen hat der TE nichts am Hut.

am 21. Februar 2016 um 9:38

@Firen91 Du schreibst, du bist beim ADAC. In der Plus-Mitgliedschaft zumindest ist Verkehrsrechtschutzversicherung inklusive. Vielleicht lohnt sich ein Blick in die Unterlagen bzw. ein Anruf dort.

Zitat:

@tiramizu schrieb am 21. Februar 2016 um 10:38:50 Uhr:

@Firen91 Du schreibst, du bist beim ADAC. In der Plus-Mitgliedschaft zumindest ist Verkehrsrechtschutzversicherung inklusive. Vielleicht lohnt sich ein Blick in die Unterlagen bzw. ein Anruf dort.

Nein, ist nur eine Erstberatung inclusive. Keine Versicherung.

Grüße

Steini

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