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Unfall mit dem Astra EXPERTEN MEINUNG gefragt! WERTVERLUST?
Hallo Jungs,
Ich hatte letzte Woche Mittwoch pech.Eine Alte Dame ist ungebremst in den Kreisverkehr reingefahren und meine Astra seitlich erwischt.
Polizei-Versicherung usw.
Ich wollte,das Auto schnell wie möglich professionell repariert zürück haben.Die Gegnerische Versicherung HUK hat mir Vollservice Angeboten.Nach halbe Stunde kam Telefon von Opel Händler.Nächste Tag um 7 Uhr sollte ich das Auto hinbringen.Habe ich auch gemacht.
Jetzt fahre ich ich wieder eine Astra als Leihwagen.
Auto soll wahrscheinlich Mittwoch-Donnerstag fertig werden.
Mein Auto ist von März 2009.
Meine Frage ist jetzt;
Ach wenn das Auto einwandfrei repariert wird,habe ich ja hinterher ein Unfallwagen.
Welchen Wertverlust kann ich verlangen bzw.von HUK erwarten.
Ich habe schon mit HUK Telefoniert.Antwort war,falls wirklich Wertverlust da ist,bekommen ist es auch ohne aufforderung.
Habe den Meister bei Opel angesprochen.Er sagt auch,die haben eigene Gutachterbüro (Abteilung) Die Bewerten das ganze,nach den Fotos, die Bei Opel gemacht werden.Dann Bestätigen die das ganze zum Opel mit den Reperaturkosten usw ob die einverstanden sind oder nicht.
Wenn Wertverlust da ist,bekomme ich das Geld angeblich unaufgefordert von HUK.
Und wenn die meinen ist nichts,kann ich immer noch durch ein Anwalt und Gutachter nachträglich mit den Fotos Wertverlust verlangen.Ob das so stimmt weiß ich nicht.
Jetzt kommen bestimmt die Meinungen warum nicht direkt Anwalt-Gutachter usw.Das habe ich auch überlegt.Ich möchte mir ganze aufwand sparen und das AUto schnell wie möglich wieder ganz haben.Ich bin auch bis jetzt mit dem Service zufrieden.Wenn das Auto auch vernüftig gemacht wird ist ok.
Was meint Ihr,muß ich mit bleibende Schäden am Auto rechnen oder kreigen die es wieder wie Original Zustand hin?
ERT
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
ja gut wenn beim verkauf natürlich angibts Unfallschaden biste selbst schuld
Na du bist ja nen klasse kerl, ein Unfall der Repariert werden musste ist und bleibt ein Unfall. Und im gegensatz zu dir gibt es auch noch Menschen die ehrlich sind.
MfG TBDQ
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37 Antworten
Die bekommen den Schaden definitiv wieder hin, sodaß es niemand sieht. Was die HUK als Wertverfall erachtet ist irrelevant.
Danke dir.Aber wenn ich den Wagen wieder Verkaufen möchte,kriege ich nie soviel wie ein Auto was noch keine Vorschaden hat.
Deswegen möchte ich schon etwas,daß ich beim Verkauf ohne Verlust davon kommen kann.
Das die Versicherung sparen möchte ist mir klar.Habe ich auch nichts dagegen.
So sparen die Anwalt sowie Gutachterkosten.
ja gut wenn beim verkauf natürlich angibts Unfallschaden biste selbst schuld
Zitat:
ja gut wenn beim verkauf natürlich angibts Unfallschaden biste selbst schuld
Super Tip und wenn die Polizei mit dem Lackdickenmesser vor der Tür steht, biste definitiv "selber schuld".
Zitat:
Deswegen möchte ich schon etwas,daß ich beim Verkauf ohne Verlust davon kommen kann.
Das die Versicherung sparen möchte ist mir klar.Habe ich auch nichts dagegen.
So sparen die Anwalt sowie Gutachterkosten.
In der Regel ist es so, daß ein neutral bestimmter Gutachter einen höheren Wertverfall anrechnet, als man Jahre später wirklich minus macht. Je später du den Wagen verkaufst, desto weniger Wertverfall durch einen Unfall hat man im Übrigen.
Den Gutachter kannst du dir raussuchen. Nehme auf keinen Fall den empfohlenen Gutachter der HUK an, die wissen schon, warum sie ihn wollen.
warum sollte die Polizei mit einem Lackdickenmessgerät vorbeischaun ?
so ein unsinn
auf den Bildern sind noch nur die Tür leicht eingedrückt sowie Schrammen in derer und im hinteren Kotflügel
sind alles keine tragenden Karosserieteile also unfallfrei nach reparatur
Zitat:
Original geschrieben von knylm
Das die Versicherung sparen möchte ist mir klar.Habe ich auch nichts dagegen.So sparen die Anwalt sowie Gutachterkosten.
äh...die versicherung spart hier sicherlich...nichtnur am anwalt und an den gutachterkosten sowie den reparaturkosten, sondern auch an der wertminderung!
der gutachter der huk, rechnet zugunsten seines auftraggebers (der huk) ab...während ein von dir beauftragter freier gutachter zu deinen gunsten abrechnet...
nun braucht man wahrlich nicht studiert zu haben, um zu wissen, bei wem die wertminderung und damit der betrag den du bekommst höher ausfällt...
Zitat:
oder kreigen die es wieder wie Original Zustand hin?
wie definierst du "original"?
die opel werkstatt, die einen knebelvertrag mit der huk hat, bietet der huk günstigere preise an...diese werden u.a. in etlichen werkstätten dadurch realisiert, das billigere teile von zulieferern verbaut werden anstatt der teuren originalteile...und das ein blech mit 1,2mm dicke vom zulieferer nicht dieselbe qualität aufweißt wie das 1,6mm dicke originalblech (zahlen nur beispielhaft) dürfte wohl klar sein...
das du anspruch auf eine aufwandspauschale i.h.v. 25€ hast ist dir bekannt?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von knylm
Das die Versicherung sparen möchte ist mir klar.Habe ich auch nichts dagegen.So sparen die Anwalt sowie Gutachterkosten.
äh...die versicherung spart hier sicherlich...nichtnur am anwalt und an den gutachterkosten sowie den reparaturkosten, sondern auch an der wertminderung!
der gutachter der huk, rechnet zugunsten seines auftraggebers (der huk) ab...während ein von dir beauftragter freier gutachter zu deinen gunsten abrechnet...
nun braucht man wahrlich nicht studiert zu haben, um zu wissen, bei wem die wertminderung und damit der betrag den du bekommst höher ausfällt...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
oder kreigen die es wieder wie Original Zustand hin?
wie definierst du "original"?
die opel werkstatt, die einen knebelvertrag mit der huk hat, bietet der huk günstigere preise an...diese werden u.a. in etlichen werkstätten dadurch realisiert, das billigere teile von zulieferern verbaut werden anstatt der teuren originalteile...und das ein blech mit 1,2mm dicke vom zulieferer nicht dieselbe qualität aufweißt wie das 1,6mm dicke originalblech (zahlen nur beispielhaft) dürfte wohl klar sein...
das du anspruch auf eine aufwandspauschale i.h.v. 25€ hast ist dir bekannt?
Ich glaube auch, dass man sich seine Werkstatt selber aussuchen sollte. Die sogenannte Werkstattbindung bringt nur der Versicherung etwas und die Werkstätten mit den Knebelverträgen müssen ja auch irgendwo sehen, dass sie Geld sparen. Nichts gegen den bisher wirklich guten Service, der dir bisher geboten wird, aber man weiß nie, ob du Originalteile bekommst. Hinterfrage dies mal!!
Natürlich wollen sich die Versicherungen nicht abzocken lassen aber ich glaube, dass sie dann zu doll sparen wollen.
Was den Wertverlust angeht, bleibe da auf jeden Fall dran, da man der neuen Tür den leicht abweichenden Farbton ansehen wird. Und wenn er nur anders in der Sonne ausbleicht. Ein gutes Auge wird das mal sehen und den Preis drücken wollen!!! Auch wenns eigentlich nur halb so schlimm ist, wollen Käufer auch immer sparen
Wenn man keine erkennbare Schuld an einem Unfall hat, dann sollte man IMMER einen Anwalt einschalten. Da bei so einem Unfall der Streitwert recht gering ist und der Anwalt nur entsprechend des Streitwertes sein Honorar einstreicht, machen die sich, wenn es schon Ärger mit der Versicherung gibt, da auf keinen Fall mehr die Finger schmutzig.
Mir wurde das vor zwei Jahren so gesagt und ich hatte Glück, die Versicherung wollte alles mögliche nicht bezahlen, ein Schreiben vom Anwalt, Ruhe war... Außerdem kannst du den Nutzungsausfall noch geltend machen. Es geht ja nicht darum die Versicherung zu schröpfen, aber man sollte schon das dabei herausbekommen, was einem dann auch zusteht.
Zitat:
Original geschrieben von Kursy
Außerdem kannst du den Nutzungsausfall noch geltend machen.
nö, kann er nicht, der er wohl einen wagen vom autohaus für die dauer der rep. gestellt bekommt...
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
ja gut wenn beim verkauf natürlich angibts Unfallschaden biste selbst schuld
Der zweite Hinweis in zwei Tagen dieser Art von dir den ich lese. Also von Dir möchte ich niemals ein Auto kaufen. Betrug scheint ja ne Kleinigkeit zu sein für Dich.
Hallo
mir is damals auch jemand in diese Seite reingefahren
war aber zum glück nur die türe eingedrückt!
Hab da ne neue bekommen und des wars hab auch nen externen Anwalt eingeschaltet
und nen externen Gutachter hab damals gute 450 euro Wertminderung bekommen
mfg
Mit der HUK wirst du noch viel Freude haben ohne Anwalt
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
ja gut wenn beim verkauf natürlich angibts Unfallschaden biste selbst schuld
Na du bist ja nen klasse kerl, ein Unfall der Repariert werden musste ist und bleibt ein Unfall. Und im gegensatz zu dir gibt es auch noch Menschen die ehrlich sind.
MfG TBDQ