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Unfall mit einem stark alkoholisiertem Fahrradfahrer
Ich habe gestern eine Kollision mit einem Fahrradfahrer, 2,63 Promille, gehabt. Dieser ist auch Schuld am Unfall. Schaden, völlig demolierter Außenspiegel und nen sehr auffälliger, tiefer Kratzer auf der Motorhaube. Ihm ist nichts passiert, Fahrrad auch keine Schäden! Die Polizei meinte gleich, das der Herr wohl keine Haftpflichtversicherung habe. Ich bin selbst Student und habe nicht gerade Geld im Überfluss! Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, den Schaden nicht selber tragen zu müssen?
Vielen dank für eure Hilfe!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infuso
das geld kann er abschreiben. ich sitze auch noch auf knapp 1000 euro für meine tür.
Und was hat deine Tür jetzt mit der finanziellen Lage des Unfallgegners des TE zu tun? Richtig - nichts!
Die richtige Vorgehnsweise wurde ja schon gepostet.
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20 Antworten
Wenn der Unfallgegner keine Privathaftpflichtversicherung besitzt, haftet er für den Schaden mit seinem Privatvermögen.
Liegt dieses im Moment unter der Pfändungsgrenze, kannst du einen Vollstreckungstitel gegen den Unfallgegner erwirken. Dieser hat dann eine Gültigkeit von 30 Jahren.
Einzige Möglichkeit: Ihn verklagen und darauf hoffen, daß er pfändbares Geld hat.
das geld kann er abschreiben. ich sitze auch noch auf knapp 1000 euro für meine tür.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Einzige Möglichkeit: Ihn verklagen und darauf hoffen, daß er pfändbares Geld hat.
Soviel Aufwand brauchst du garnicht betreiben. Einen Vollstreckungstitel bekommst du auch ohne Klage.
Die Klage ist nur dann notwendig, wenn er gegen den Vollstreckungstitel Rechtsmittel einlegt.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
das geld kann er abschreiben. ich sitze auch noch auf knapp 1000 euro für meine tür.
Und was hat deine Tür jetzt mit der finanziellen Lage des Unfallgegners des TE zu tun? Richtig - nichts!
Die richtige Vorgehnsweise wurde ja schon gepostet.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Einzige Möglichkeit: Ihn verklagen und darauf hoffen, daß er pfändbares Geld hat.
Soviel Aufwand brauchst du garnicht betreiben. Einen Vollstreckungstitel bekommst du auch ohne Klage.
Die Klage ist nur dann notwendig, wenn er gegen den Vollstreckungstitel Rechtsmittel einlegt.
Stimmt. Gerichtliches Mahnverfahren reicht.
Falls der Fahrradfahrer selbst noch im Besitz einer Fahrerlaubnis sein sollte (was ich eher nicht glaube), dann ist der verursachte Schaden eher das kleinste Problem für ihn, wie der folgende Thread eindrucksvoll beweist:
http://www.motor-talk.de/.../...hein-weg-als-fussgaenger-t4015289.html
Erstmal vielen dank für die Antworten. Wenn ich vom äußeren ausgehe, werde ich wohl von ihm kein Geld erwarten können.
In 30 Jahren kann viel passieren...
@drahkke: auf die frage des Polizisten ob er im Besitz eines Führerscheins sei, antwortete er: "nicht mehr"!
Dachte ich mir. Wer sich mit dem Promillewert noch auf dem Fahrrad halten kann, ist Schwerstalkoholiker.
Kannst du mir vielleicht auch sagen, wo ich einen vollstreckungstitel gegen ihn in Auftrag geben kann?
Beim Amtsgericht.
bekommst du beim amtsgericht.