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Unfall mit erst einem Monat alten Fahrzeug - Anspruch auf einen neuen Wagen?

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 18:46

Hallo,

ich hatte heute leider einen Unfall. Eine Frau ist ohne zu gucken einfach losgefahren und bei meinem Auto in der Beifahrerseite "gelandet" :(

Nun ist bei meinem Audi A5 Cabrio die Beifahrerseite beschädigt; Beifahrertür und Seitenteil hinten verbeult, Heckstoßstange auch etwas und die Alufelge hinten rechts.

Mir ist nun definitiv die Lust an diesem Auto vergangen! Da der Wagen erst einen Monat alt ist und nun 1.7xx km Laufleistung hat, frage ich mich nun ob mir ein Neuwagen zusteht?

Zur Vollständigkeit: Der Wagen wurde am 06.04.2016 zugelassen, jedoch erst am 15.04.2016 im Audi Werk Neckarsulm von mir abgeholt. Desweiteren ist es ein Leasingfahrzeug.

Ich habe den Spaß an diesem "ehemaligen Traumauto" verloren, da es nun auf jeden Fall ein Unfallauto ist und auch weil er nach der Reparatur nicht mehr wie neu ist. Er hat eine besondere blau-Metallic Lackierung und aus Erfahrung weiß ich, dass eine Nachlackierung sichtbar sein wird. Weiter weiß ich nicht, ob die Hinterachse auch noch einen Schaden abbekommen hat, da die Unfallgegnerin auch noch die Hinterachse bzw. die Alufelge getroffen hat. Mir fehlt einfach das Vertrauen in den Wagen.

Was nun? Wie sollte ich vorgehen?

Danke und Gruß

Frank

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2016 um 19:08

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:03:40 Uhr:

Richtig, der Wagen gehört mir nicht, aber ich zahle schließlich jeden Monat dafür - und nun soll ich für einen Neuwagen ähhm Unfallwagen, genau das Gleiche zahlen?!

Also ein Fall für den Anwalt?

Ein Fall für die Leasinggesellschaft.

Die zahlst nur für die Nutzung. Die Leasinggesellschaft entscheidet was sie mit ihrem Eigentum macht.

Hast du dir schon einmal deinen Leasingvertrag durchgelesen?

Gruß Frank,

na ja wer liest heute schon Bedienugsanleitungen und Verträge durch? ;)

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Du bist aufgrund der Zulassungsdauer und der Laufleistung gerade außerhalb der Grenzwerte für eine Neuwagenabrechnung:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/NeuWagen.php

Ausgeschlossen ist es trotzdem nicht, muss aber evtl. (mit unsicherem Ausgang) gerichtlich erstritten werden.

am 20. Mai 2016 um 18:56

Tja, ist ja nicht dein Auto. Da hilft nur ein Gespräch mit der Leasinggesellschaft.

Gruß Frank,

Unfall dort schon gemeldet?

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 19:03

Richtig, der Wagen gehört mir nicht, aber ich zahle schließlich jeden Monat dafür - und nun soll ich für einen Neuwagen ähhm Unfallwagen, genau das Gleiche zahlen?!

Nein, noch nicht gemeldet bei der Leasinggesellschaft. Der Unfall ist noch ganz frisch...

Also ein Fall für den Anwalt?

am 20. Mai 2016 um 19:08

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:03:40 Uhr:

Richtig, der Wagen gehört mir nicht, aber ich zahle schließlich jeden Monat dafür - und nun soll ich für einen Neuwagen ähhm Unfallwagen, genau das Gleiche zahlen?!

Also ein Fall für den Anwalt?

Ein Fall für die Leasinggesellschaft.

Die zahlst nur für die Nutzung. Die Leasinggesellschaft entscheidet was sie mit ihrem Eigentum macht.

Hast du dir schon einmal deinen Leasingvertrag durchgelesen?

Gruß Frank,

na ja wer liest heute schon Bedienugsanleitungen und Verträge durch? ;)

am 20. Mai 2016 um 19:26

Dir sollte klar sein, dass lediglich die Leasinggesellschaft - als Eigentümer - Ansprüche bzgl. des Sachschadens stellen kann.

Welche Rechte Du ggf. der Leasinggesellschaft hast musst Du dem Leasingvertrag entnehmen.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 19:33

Also habe ich gar nichts "zu melden" bzgl. ob es einen neuen Wagen gibt?

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:33:07 Uhr:

Also habe ich gar nichts "zu melden" bzgl. ob es einen neuen Wagen gibt?

Ja, das hast du selber nun trefflich formumiert.

Du bist lediglich der Nutzer und nicht der Besitzer des Fahrzeuges.

 

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 19:42

Aber sonst heißt es doch immer so schön "man soll bei einem Unfall nicht schlechter gestellt sein, als vorher" - das bin ich aber nun. Ich soll für einen Unfallwagen die gleiche Rate zahlen, wie für einen unfallfreien Wagen...das ergibt für mich keinen Sinn!

Die Wertminderung bekommt auch der Leasinggeber und verrechnet diese mit zu Gunsten des vermarktenden Händlers nach Ablauf des Leasingvertrages.

am 20. Mai 2016 um 19:46

Wie kann man wegen einem Schaden am Auto nur so rumheulen?

Ab in die Audiwerkstatt damit.

Danach ist es nur noch eine Kopfsache, ob man wieder Freude an dem Fahrzeug hat oder nicht.

Als ob sich das Auto auch nur einen Ticken anders Fahren würde, nach dem Unfall!

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 19:49

Zitat:

@Vandut schrieb am 20. Mai 2016 um 21:46:46 Uhr:

Wie kann man wegen einem Schaden am Auto nur so rumheulen?

Ab in die Audiwerkstatt damit.

Danach ist es nur noch eine Kopfsache, ob man wieder Freude an dem Fahrzeug hat oder nicht.

Als ob sich das Auto auch nur einen Ticken anders Fahren würde, nach dem Unfall!

Für mich ist ein Auto halt kein Gebrauchsgegenstand, sondern eine Art Hobby.

Wenn ich so denken würde wie du, dann hätte ich mir auch einen Gebrauchtwagen kaufen können ;)

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:49:22 Uhr:

Zitat:

@Vandut schrieb am 20. Mai 2016 um 21:46:46 Uhr:

Wie kann man wegen einem Schaden am Auto nur so rumheulen?

Ab in die Audiwerkstatt damit.

Danach ist es nur noch eine Kopfsache, ob man wieder Freude an dem Fahrzeug hat oder nicht.

Als ob sich das Auto auch nur einen Ticken anders Fahren würde, nach dem Unfall!

Für mich ist ein Auto halt kein Gebrauchsgegenstand, sondern eine Art Hobby.

Wenn ich so denken würde wie du, dann hätte ich mir auch einen Gebrauchtwagen kaufen können ;)

Dann hättest Du auch keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug.

Ansonsten ist hier wohl alles gesagt.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Mai 2016 um 21:39:42 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Mai 2016 um 21:39:42 Uhr:

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:33:07 Uhr:

Also habe ich gar nichts "zu melden" bzgl. ob es einen neuen Wagen gibt?

Ja, das hast du selber nun trefflich formumiert.

Du bist lediglich der Nutzer und nicht der Besitzer des Fahrzeuges.

Kleine Korrektur: Er ist Besitzer (Nutzer) und nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, das ist die Leasinggesellschaft.

am 20. Mai 2016 um 20:07

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:42:20 Uhr:

Aber sonst heißt es doch immer so schön "man soll bei einem Unfall nicht schlechter gestellt sein, als vorher" - das bin ich aber nun. Ich soll für einen Unfallwagen die gleiche Rate zahlen, wie für einen unfallfreien Wagen...das ergibt für mich keinen Sinn!

Den Gedankengang kann ich zwar nachvollziehen, aber es nützt nichts.

Dir ist kein monetär messbarer Schaden entstanden.

Das Du nun monatlich das gleiche für ein "Unfaller" zahlst und dafür nichts bekommst; damit wirst Du wohl leben müssen.

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