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Unfall mit EU-Ausländer. Wo kann ich mich zum weiteren Ablauf informieren?
Hallo zusammen,
5,5 Jahre bin ich mit alten Klapperkisten durch die Gegend gefahren, ohne, dass es passiert ist. Dann habe ich mir vor 5 Monaten einen neuen Ford Fiesta ST gekauft und lange hat es nicht gedauert, bis ein LKW mir den Spiegel platt fahren musste .. Gott sei Dank hat er auf mein Hupen reagiert, sonst wäre das wohl mein geringstes Problem gewesen.
Es ist mein erster Unfall generell, mein Vater ist natürlich passenderweise im Urlaub. Und dazu war es ein LKW Fahrer als Litauen mit einem zweiten Fahrer dabei (ich war allein unterwegs, und der nette Herr hinter mir, der eine perfekte Exklusivsicht auf den Unfall hat, meinte wohl nicht, mal eben stehen bleiben zu können, um seine Rufnummer zu hinterlassen ..), beide sprachen weder deutsch noch englisch.
Also direkt die Polizei gerufen. Die haben alles aufgenommen und meine Version des Unfallhergangs wurde auch bestätigt durch die LKW Fahrer.
Bin dann zu meinem Ford-Händler, die einen Sachverständigen angefordert haben. Der hat sich mein Auto angeschaut und meinte, dass man die Lackschäden mit Glück so rauspolieren kann ohne zu lackieren. Da bin ich auch grundsätzlich voll dafür, weil es für mich nichts schlimmeres gibt, als einzelne Teile nachzulackieren. Außerdem war eine Schramme im Plastik, die man wohl lt. seiner Aussage ggf. auch beheben kann, ohne das komplette kleine vordere Fenster ersetzen zu müssen.
Auch das ist in meinem Interesse. Nur habe ich nun etwas Angst, dass das Gutachten bzw. die Summe zu gering ausfällt und die Schäden dann so halb behoben werden, aber eben nicht komplett und ich hinterher dann noch etwas sehe.
Aber darum geht es mir nun primär nicht, das scheint soweit anzulaufen. Ich muss nun morgen den Spiegel erstmal intakt setzen lassen auf meine Kosten, kriege die Kosten aber erstattet, sobald mit der Versicherung alles klar ist und dann die endgültige Reparatur ansteht.
Was meine Frage wäre:
Soweit ich weiß, habe ich kein Recht auf ein Leihwagen für die Zeit, wo mein Auto repariert wird, weil ich nur sehr wenig fahre und meine Arbeit nur paar Kilometer entfernt ist.
Es gibt aber anscheinend ansonsten die Möglichkeit, pauschale Kosten für die PKW-Ausfallzeit anzufordern. Außerdem entstehen mir ja auch anderweitige Umkosten, allein durch die Zeit, die ich nur heute investieren musste, durch Telefonate, durch Briefe, usw.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Gibt es sonstige Anlaufstellen, wo ich solche Sachen in Erfahrung bringen kann? Ich muss ja meine Rechte kennen, um sie an entsprechender Stelle einfordern zu können. Das tu ich aber im Moment leider nicht ..
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Was interessiert mich, welcher EU-Ausländer mit in Deutschland an die Karre fährt? Überhaupt nicht. Das Recht am Unfallort ist hier entscheidend, also deutsches Recht. Abwicklung erfolgt über eine deutsche Versicherung, wie oben bereits geschrieben. Ob in Litauen Anwaltskosten, Leihwagen usw. erstattet werden, ist daher auch uninteressant.
Nur wenn mir im EU-Ausland ein Deutscher in die Karre fährt (also beide ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben) wird eine Ausnahme gemacht. Dann ist wegen des Schadensersatzes nicht das Recht am Unfallort, sondern deutsches Recht anzuwenden (EU-Richtlinie).
In beiden Fällen kann ich, wenn nicht gezahlt wird, auch in Deutschland die Versicherung verklagen.
Und da auf der Gegenseite Fachleute sitzen, die täglich nichts anderes machen, wäre jeder Verkehrsteilnehmer schön blöd, wenn er mit derartigen Sachen keinen Anwalt beauftragen würde.
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28 Antworten
Das kann man im Internet mithilfe von Google finden.
Es gibt einen Nutzungsausfall in Tagen gerechnet, solange man sein Auto während der tatsächlichen Repararturdauer nicht nutzen konnte. Immer eine Fahrzeugklasse unter seinem eigenen. Dafür gibt es feststehende Sätze.
Für andere Auslagen kann man eine Pauschale geltend machen. Am einfachsten sind 25 €, die eigentlich immer ohne Aufschlüsselung problemlos akzeptiert werden.
Das gilt alles nur für unsere deutschen Verhältnisse. Ich würde einfach mal den Kontakt zur eigenen Versicherung aufnehmen und mich beraten lassen. Eine Kfz-Haftpflicht in Litauen muss nicht den Umfang der deutschen entsprechen.
Bei diesem Auslandsbezug solltest Du damit zum Anwalt gehen. Der weiß was Dir zusteht und wie man das durchsetzt. Das ist bei Auslandsbezug etwas mehr Aufwand. Dem Gutachter solltest Du mit auf den Weg geben, dass eine fachgerechte Reparatur und der Minderwert berücksichtigt werden sollen. Selbstredend hast Du Anspruch auf einen Ersatzwagen. Ohne linken Rückspiegel ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2016 um 17:36:44 Uhr:
Selbstredend hast Du Anspruch auf einen Ersatzwagen. Ohne linken Rückspiegel ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben.
Trotz kurzer Fahrwege, etc. ? Da bin ich mir eben sehr unsicher, nachdem, was google nach einer ersten Suche ausgespuckt hat.
Wobei ich schon nicht einsehe, warum ich nun irgendwelche Kosten im Voraus tragen sollte, um mein Auto wieder verkehrssicher zu bekommen. Ein Leihwagen, bis alles wieder dran ist, wäre top. Wobei der Gutachter meinte, dass sich die ganze Sache 2-3 Monate ziehen könnte wegen dem Auslandsbezug. 3 Monate Leihwagen, da würde sich doch jede Versicherung bestimmt quer stellen.
Zu einem Anwalt wäre ich sofort gegangen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte. Aber so entstehen mir an der Stelle wieder zusätzliche Kosten..
Bei meiner Versicherung anfragen könnte auch nicht schaden, werde ich morgen mal machen.
Zitat:
10. Rechtsanwaltskosten: Die Gegenseite hat, wenn der Verkehrsunfall ausschließlich durch die Gegenseite verursacht worden ist, die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen.
Selbst bei vorerst klaren Verkehrsunfall kommt es bei der Regulierung oftmals zu Schwierigkeiten aufgrund des Regulierungsverhaltens einiger Haftpflichtversicherer.
Sie sind daher gut beraten, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Also, wenn das so stimmt, dann ist ja alles super. Dann wäre ich ja sogar blöd, auf einen Anwalt zu verzichten.
1.
Niemand hat Dir vorzuschreiben, welche Wege Du mit deinem Auto sonst fährst. Das ist deine Sache. Alles was Du sonst fährst, darfst Du auch mit einem Ersatzfahrzeug machen.
2.
Wenn Du es vorstrecken kannst, dann musst Du es auch. Aber das ist im Detail etwas verzwickt.
3.
Nach deiner Schilderung liegt das Verschulden beim Gegner und wurde eingeräumt. Dann sind auch die Sachverständigen- und die Anwaltskosten zu erstatten. Und ja, Du wärst doof, wenn Du keine fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen würdest.
Zu Punkt 2:
Die Kosten, die ich vorstrecken müsste, belaufen sich auf 300-350€. Berücksichtigt nur den Spiegel + dran montieren, damit alles wieder hält und verkehrssicher ist.
Wahrscheinlich wäre ein Leihwagen für Monate, wenn es sich dann wirklich so lange zieht, als unverhältnismäßig zu betrachten.
Zu Punkt 3:
Die Polizei hatte es auch sehr schwer, sich mit ihm zu verständigen. Aber nach 20 Minuten wurde mir gesagt, dass er meine Version mit Händen und Füßen ausgedrückt bestätigt hätte und die Schuld eingestanden hätte.
Ich durfte hinterher dann weiter fahren, er musste noch bleiben um das Verwarngeld zu bezahlen für den verursachten Unfall.
Ich rufe morgen früh bei einem Anwalt an und lasse mir einen Termin geben. Danach sollte ich schlauer sein. Blöd ist, dass die Reparatur auch für morgen geplant ist. Ich weiß nicht, ob ich die jetzt erstmal nach hinten verschieben soll, bis alles geklärt ist, oder ich die jetzt durchführen lasse und das Geld vorstrecke und dann zumindest mein Auto weiterhin fahren kann.
Das ist immer so eine Sache, leider ist Europa in dieser Hinsicht alles andere als harmonisiert. Meim Kollege ist ein Pole reingefahren, dessen Anwslt und Versicherung stellen sich seit 2 Jahren quer. Wagen ist provisorisch geflickt sodass nix wegfällt beim Fahren...
Ach du scheiße ..
Würde ich am Ende auf die Kosten für einen Leihwagen sitzen bleiben, hätte ich wohl ein riesen Problem.
Ich merke jedenfalls, dass ich mich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen sollte.
Notfalls muss geklagt werden. Ich lasse mich da nicht abspeisen.
Aber erstmal abwarten und hoffen, dass es bei mir evtl. besser läuft.
Hat der gegenerische Fahrer Dir die grüne Versicherungskarte gezeigt, welcher litauische Versicherer die Deckung gibt ?
Ansonsten läuft das so, dass der HUK Verband (nicht die HUK Versicherung) einen deutschen Versicherer mit der Regulierung beauftragt.
Der Versicherer rechnet dann mit der lit. Versicherung ab.
Ich habe eine Kopie der "International Motor Insurance Card" mitbekommen. Da stehen verschiedene Infos zum LKW und zur Versicherung drauf.
Das ist wohl die grüne Versicherungskarte, die du meinst, oder?
Als ein LKW aus Österreich meinen ex Wagen beschädigt hat wurde die Abwicklung über eine deutsche Versicherung abgewickelt.Ich meine R&V
Auf Anraten meines Versicherungsagenten habe ich es aber einem Rechtsanwalt übergeben.Und das war auch gut so.Der Schaden wurde vom Fahrer nicht gemeldet.Erst als der Rechtsanwalt direkt die Spedition angeschrieben hat kam Bewegung in die Sache.Diese wußte vorher von nichts
Ich meine die grüne Versicherungskarte, die im Ausland als Versicherungsbestätigung gilt und jeweils im Ausland anerkannt wird. Dort sind für die einzelnen Länder auch Kontaktadressen/Büros mit Telefon Nr, vorhanden, wenn man im Ausland einen Schaden hat bzw verursacht hat.
Im europäischen Ausland soll zwar die grüne Versicherungskarte nicht vorgeschrieben sein, jedoch erleichtert diese die Kontaktaufnahme, da die Mitarbeiter des Büros Aus- und Inländisch sprechen.
Wichtig ist für Dich, dass Du schon mal weißt, wo der Gegener versichert ist.
Unter Punkt vier steht auch etwas für Dich.
Was interessiert mich, welcher EU-Ausländer mit in Deutschland an die Karre fährt? Überhaupt nicht. Das Recht am Unfallort ist hier entscheidend, also deutsches Recht. Abwicklung erfolgt über eine deutsche Versicherung, wie oben bereits geschrieben. Ob in Litauen Anwaltskosten, Leihwagen usw. erstattet werden, ist daher auch uninteressant.
Nur wenn mir im EU-Ausland ein Deutscher in die Karre fährt (also beide ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben) wird eine Ausnahme gemacht. Dann ist wegen des Schadensersatzes nicht das Recht am Unfallort, sondern deutsches Recht anzuwenden (EU-Richtlinie).
In beiden Fällen kann ich, wenn nicht gezahlt wird, auch in Deutschland die Versicherung verklagen.
Und da auf der Gegenseite Fachleute sitzen, die täglich nichts anderes machen, wäre jeder Verkehrsteilnehmer schön blöd, wenn er mit derartigen Sachen keinen Anwalt beauftragen würde.
@Tappi 64
Die Befürchtung habe ich bei mir auch, dass der Schaden gar nicht erst gemeldet wird. Wobei spätestens dann Bewegung in die Sache kommt, wenn die Versicherung der Spedition das Gutachten bekommt..
Hab jetzt mal den Zettel hochgeladen, den ich neben der Unfallmitteilung mitbekommen habe. Leider offenbar nur noch 2 Tage gültig.
Außerdem habe ich sämtliche Versicherungsdaten (also Name der Gesellschaft und VS-Nummer).
@PeterBH
Das klingt logisch, und gut für mich. Werde für morgen einfach versuchen, vorab zu klären, ob ich rechtlich einen Anspruch auf einen Leihwagen habe, oder ob ich in dem Fall die Kosten für die provisorische Reparatur vorstrecken muss.
Mir persönlich kamen die 300-350€ ziemlich gering vor. Die Summe wurde auch von einem Mitarbeiter in den Raum geworfen, der das Auto nicht gesehen hat. Denn es ist nicht einfach mit "Spiegel ab, neuer Spiel dran" getan, weil anscheinend auch die Befestigungen im Innern der Tür verbogen sind. Wer weiß, was da noch so alles ist. Bin mir nicht sicher, ob das in dem Preis schon alles berücksichtigt wurde.
Und ich strecke sicher keinen hohen 3-stelligen Betrag vor, falls es am Ende mehr wird.
Ja genau, so sieht eine grüne Versicherungskarte aus (egal ob sie grün ist oder nicht, in D ist sie grün).