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Unfall mit Fahrerflucht - Ablauf Gutachter usw?
Guten Morgen,
als ich heute morgen in mein Auto steigen und zur Arbeit fahren wollte fiel mir ein weißer Zettel an der WIndschutzscheibe auf. Da ich als Anwohner mit Parkausweis in einer Anwohnerstraße parke war klar, das ist kein gutes Zeichen mit dem Zettel.
Darauf stand so ungefähr: "Ich habe heute einen Unfall mit Fahrerflucht beobachtet. Tel:...".
Ich bin direkt mit einem unguten Gefühl um's Auto und sehe hinten: Stoßfänger kaputt, Reflektor kaputt, PDC-Sensor kaputt, Heckklappe eingedrückt usw.
Das ganze ist wohl 10 Minuten bevor ich am Auto war passiert.
Leider hat die Frau, die den Zettel geschrieben hat, sich kein Kennzeichen notiert und wusste nur "es war ein schwarzer Opel".
Ich habe dann die Polizei gerufen. Die kam und hat alles aufgenommen, sagte aber, dass das ganze zu 99% erfolglos eingestellt werden würde. Ich hatte mental schon damit abgeschlossen und mich einigermaßen mit einer %-Erhöhung bei der Vollkasko "angefreundet" und verabschiedete mich gerade von den Polizisten, da kommt ein schwarzer Mitsubishi durch die Straße gefahren und hält in Höhe von meinem Auto. Der Polizist geht hin und sieht: Schaden vorne! Da war das wirklich der Verursacher! Er hat kein Wort mit mir gesprochen, daher weiss ich nicht, warum er wieder aufgetaucht ist.
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten. Außerdem hatte er eine Umweltplakette im Auto auf der ein anderes Kennzeichen eingetragen ist.
Auch wenn ich zuerst wirklich unfassbar sauer war wegen der Fahrerflucht-Sache, so bin ich einfach nur froh, dass er noch aufgetaucht ist und ich jetzt den Schaden ersetzt bekomme.
Da ich noch nie in so etwas verwickelt war, hier mal ein paar Fragen:
1. Die Versicherung von ihm wird sich bei mir melden. Vermutlich schlagen die einen Gutachter vor. Muss ich den akzeptieren? Würde gerne selbst jemanden beauftagen vor einen KVA. Erstattet mir seine Versicherung dann das Geld für den von mir bestellten Gutachter?
2. Wenn ich mir das Geld auszahlen lasse und dann die Reparatur beauftrage, ist dort irgendwas mit der MwSt zu beachten? Meine da etwas im Hinterkopf gehabt zu haben.
3. Wann kann ich einen Gutachter beauftragen? Sollte ich damit warten, bis sich seine Versicherung meldet, oder könnte ich das vorher schon machen? Frage nur, weil ich gerade etwas Zeit dafür hätte.
Viele Grüße
Lukas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
...
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten. Außerdem hatte er eine Umweltplakette im Auto auf der ein anderes Kennzeichen eingetragen ist.
Das ist aus Behördensicht bestimmt das schlimmere Vergehen
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64 Antworten
1) Du mußt keinen Gutachter akzeptieren, es macht aber im Regelfall wenig Sinn, einen eigenen zu beauftragen. Kein Gutachter, auch der der Versicherung nicht, wird parteiisch "runterrechnen".
2) Bei Abrechnung auf Reparaturkostenbasis (fiktive Reparaturkosten) bekommst du die Umsatzsteuer auf die Nettoreparaturkosten nicht ausgezahlt, wenn du nicht wirklich eine Reparatur des Schadens vorweisen kannst.
3) Du kannst sofort, solltest aber nicht. Denn wenn du den Gutachter beauftragst, zahlst du ihn auch erst mal selbst. Warte, ob die Versicherung von sich aus einen schickt. Melde dich bei der gegnerischen Versicherung und melde den Schaden, die schicken dann in aller Regel von sich aus den Gutachter.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
2) Bei Abrechnung auf Reparaturkostenbasis (fiktive Reparaturkosten) bekommst du die Umsatzsteuer auf die Nettoreparaturkosten nicht ausgezahlt, wenn du nicht wirklich eine Reparatur des Schadens vorweisen kannst.
D.h. wenn ich es auszahlen lasse, bekomme ich es erstmal ohne Umsatzsteuer. Wenn ich dann nach 1 Woche eine Reparaturrechnung vorlegen kann, bekomme ich die Umsatzsteuer nachträglich? Oder sollte ich es erst reparieren lassen? Dann bekomme ich aber doch auch nur die Summe der Rechnung und nicht des Gutachtens, oder?
So ungefähr. Ich würde aber nicht die Rechnung vorlegen... dann kann sein, daß eine Verrechnung bzw. teilweise Rückforderung kommt. Nicht bei allen Versicherungen, aber bei manchen. Begründung: Der tatsächliche Raparaturaufwand war niedriger als vom Gutachter angenommen.
Schick Bilder mit eingeblendetem Datum hin, die die Reparatur im Detail und eine Gesamtansicht zeigen, ggf. mit aktueller Tageszeitung auf dem Bild (Datumsvergleich).
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
So ungefähr. Ich würde aber nicht die Rechnung vorlegen... dann kann sein, daß eine Verrechnung bzw. teilweise Rückforderung kommt. Nicht bei allen Versicherungen, aber bei manchen. Begründung: Der tatsächliche Raparaturaufwand war niedriger als vom Gutachter angenommen. …
Eine Rückforderung kann es nicht geben, weil die Versicherung immer den entstandenen Schaden ersetzt. Wenn nur ein Teil davon repariert wird, ist das Sache des Geschädigten. Die MwSt wird dann halt nur für den Rechnungsbetrag bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
1. Die Versicherung von ihm wird sich bei mir melden. Vermutlich schlagen die einen Gutachter vor. Muss ich den akzeptieren? Würde gerne selbst jemanden beauftagen vor einen KVA. Erstattet mir seine Versicherung dann das Geld für den von mir bestellten Gutachter?
du hast das recht auf einen eigenen gutachter, diesen solltest du auch in anspruch nehmen, da der gutachter der versicherung dir deinen schaden - gerade wenn du ihm gegenüber äußerst das du fiktiv abrechnen möchtest - runterrechnen wird....erstellst du daraufhin ein gegengutachten bleibst du auf diesen kosten dann erstmal sitzen!
problem: die versicherung zahlt deinen gutachter nur dann, wenn der andere auch zweifelsfrei den schaden verursacht hat!
Zitat:
2. Wenn ich mir das Geld auszahlen lasse und dann die Reparatur beauftrage, ist dort irgendwas mit der MwSt zu beachten? Meine da etwas im Hinterkopf gehabt zu haben.
die mwst gibts erst dann, wenn du die rep.rechnung einreichst.
Zitat:
3. Wann kann ich einen Gutachter beauftragen? Sollte ich damit warten, bis sich seine Versicherung meldet, oder könnte ich das vorher schon machen? Frage nur, weil ich gerade etwas Zeit dafür hätte.
warte bis geklärt ist, ob der andere schuld ist!
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
...
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten. Außerdem hatte er eine Umweltplakette im Auto auf der ein anderes Kennzeichen eingetragen ist.
Das ist aus Behördensicht bestimmt das schlimmere Vergehen
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
warte bis geklärt ist, ob der andere schuld ist!
Der TE hatte geparkt. Das Warten auf Klärung der Schuldfrage kann er sich getrost sparen, weil schon geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Das Warten auf Klärung der Schuldfrage kann er sich getrost sparen, weil schon geklärt.
lies dir den eingangspost nochmal durch!
wir haben eine zeugin, die sagt "es war ein schwarzer opel" und dann fährt zufällig ein schwarzer mitsubishi an der unfallstelle vorbei, der zufälligerweise einen frontschaden hat und deswegen direkt von dem polizisten als unfallverursacher auserkoren wird...
Ich drücke dir die Daumen, dass du das alles ersetzt bekommst!
Hoffentlich kriegt der ein ordentliches Bußgeld und Fahrverbot aufgedrückt.
Ich weiß nur zu gut, wie scheiße das ist, wenn der Verursacher sich aus dem Staub macht und dich mit mehreren tausend Euro Schaden sitzen lässt
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Das Warten auf Klärung der Schuldfrage kann er sich getrost sparen, weil schon geklärt.
lies dir den eingangspost nochmal durch!
wir haben eine zeugin, die sagt "es war ein schwarzer opel" und dann fährt zufällig ein schwarzer mitsubishi an der unfallstelle vorbei, der zufälligerweise einen frontschaden hat und deswegen direkt von dem polizisten als unfallverursacher auserkoren wird...
Warum macht ihr eigentlich immer alles komplizierter, als es ist?
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
Schaden vorne! Da war das wirklich der Verursacher! Er hat kein Wort mit mir gesprochen, daher weiss ich nicht, warum er wieder aufgetaucht ist.
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten.
Hier steht nix davon, dass der Mitsubishi-Fahrer abgestritten hat, dass er der Unfallverursacher war.
Zur Klärung: Der Mitsubishi-Fahrer hat zugegeben, dass er es war. Die Zeugin hat mir das nur am telefon mit dem Opel gesagt. Sie ist nichtmal von der Polizei vernommen worden, weil sie gar nicht anwesend war.
Die Schuld ist also zu 100% bewiesen. Ich durfte auch dort parken unds tand regelkonform
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Eine Rückforderung kann es nicht geben, weil die Versicherung immer den entstandenen Schaden ersetzt. Wenn nur ein Teil davon repariert wird, ist das Sache des Geschädigten. Die MwSt wird dann halt nur für den Rechnungsbetrag bezahlt.
Das sehen verschiedene Versicherer zunehmend ganz unterschiedlich.
Wobei es richtigerweise so ist, daß es (ausschließlich) Sache des Geschädigten ist, ob er eine ordentliche "Vollreparatur" des Schadens machen läßt, oder ob er sich mit einer oberflächlicheren und billigeren Reparatur zufrieden gibt.
Insofern hast du dann recht, wenn du meinst: "Eine Rückforderung darf es nicht geben". Tatsächlich kommt das aber manchmal vor. Und abhängig davon, wie der Geschädigte agiert, verhält sich auch die Haftpflichtversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
...
und verabschiedete mich gerade von den Polizisten, da kommt ein schwarzer Mitsubishi durch die Straße gefahren und hält in Höhe von meinem Auto. Der Polizist geht hin und sieht: Schaden vorne! Da war das wirklich der Verursacher! Er hat kein Wort mit mir gesprochen, daher weiss ich nicht, warum er wieder aufgetaucht ist.
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
Zur Klärung: Der Mitsubishi-Fahrer hat zugegeben, dass er es war.
Dann ist er ja nicht zufällig innerhalb kürzerer Zeit wieder zum Unfallort zurückgekommen und hofft wohl auf Abmilderung der Konsequenzen aus seiner Fahrerflucht - was nicht ganz aussichtslos ist.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
...
Dann ist er ja nicht zufällig innerhalb kürzerer Zeit wieder zum Unfallort zurückgekommen und hofft wohl auf Abmilderung der Konsequenzen aus seiner Fahrerflucht - was nicht ganz aussichtslos ist.
Nur, wenn er vor dem Abhauen "eine den Umständen nach angemessene Zeit gewartet hat" (§ 142 I Nr. 2) oder wenn er sich entschuldigt entfernt hat. Der § 142 wird leider immer wieder völlig falsch gelesen und falsch verstanden.