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Unfall mit Fahrerflucht und dann die HUK
Ich will einfach mal den Fortgang eines Schadens beschreiben. Ich schreibe das mal in kurzen Sätzen:
Am 8.5.2019, KFZ meiner Frau stand auf einem Parkstreifen (meine Abholung aus der Klinik)
Mich abgeholt, natürlich nicht um ihr Auto herum gegangen Betreff Begutachtung, wer macht das schon
Zu Hause dann festgestellt, das hinten links fette Schrammen sind und der Stoßfänger gedellt ist.
Natürlich geärgert. Lokale Online-Zeitung gelesen und dort wurde der Besitzer eines schwarzen Kfz gesucht, weil ein Zeuge den Vorgang gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Die Polizei kam nach Murphy Law natürlich, als wir schon weg waren. Der Unfall geschah also in dem Zeitraum zischen Abstellen des Kfz und unserer Wegfahrt.
Bei der Polizei gemeldet, die hatte den Unfallschädiger schon ausfindig gemacht, ihn auch besucht, ihn angezeigt wegen Fahrerflucht, Versicherungsdaten bekommen, HUK informiert, also alles ganz normal.
Werkstatt aufgesucht, die hat die Hände bei der Erwähnung HUK über dem Kopf zusammengeschlagen. die arbeiten nur mit Gutachter, das gibt Probleme.
Gutachter beauftragt, Rechnung an den Rechtsanwalt geben lassen (Rechtsschutz natürlich vorher informiert)
Unfallverursacher hat sich einfach nicht bei seiner Versicherung gemeldet,
Die Akte mäanderte zwischen Staatsanwaltschaft, gegn. Anwalt, Polizei und unserem Anwalt hin und her
Nach 60 Tagen hat Gutachter seine Rechnung an ein Inkassobüro gegeben.
Frau bekam Mahnung des Inkassounternehmens mit Androhung eines Mahnverfahrens, Grund:
die HUK hatte trotz mehrmaliger Aufforderung nicht reagiert, deshalb jezt meine Frau, sie hat dann erst einmal bezahlt, um dem Mahnverfahren zu entgehen.
Nach vielen Schreiben vom Anwalt an HUK, u.a. mit Prozessandrohung gegen Vers., von uns an Vers. und an Inkassobüro, an Staatsanwaltschaft, wird jetzt bezahlt.
Ein Minischaden von ca. 1000 € verursacht so eine Menge Kosten/Aufwand:
2 Anwälte, Staatsanwaltschaft, Polizei, Gutachter, Werkstatt-KV, Porto, Telefon, Zeit, jetzt noch das Gericht
wegen Fahreflucht.
Für mich schwer zu begreifen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@beachi schrieb am 9. November 2019 um 18:33:20 Uhr:
ganz normaler werdegang, wenn sich der eigene versicherte nicht meldet.. ich kann hier keine auffälligkeiten erkennen. nicht nur die huk handhabt das in solchen fällen so, sondern nahezu jeder andere versicherer auch.
Schlimm genug!
Wenn, wie hier, feststeht, dass das versicherte Fahrzeug den Unfall verschuldet hat, braucht es für die Regulierung weder die Aussage des VN noch die Ermittlungsakte.
Und ob diese regelmäßige Regulierungsverzögerung auf Unfähigkeit, Faulheit oder Schikane des Sachbearbeiters beruht, macht für den Geschädigten keinen Unterschied.
Sie ist ärgerlich und unnötig...
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Die Werbung suggeriert, ...da ist sogar noch 'n Kaffe drin...
Mein Erfahrung mit meiner Wahl bei der HUK mit Schutzbrief versichert zu sein. Ich blieb mit dem Motorrad wegen einem Nagel im Hinterreifen auf der Autobahn liegen. Per Notrufsäule rief ich Hilfe. Es kam ein regionaler Abschleppdienst, Partner des ADAC, lud mich auf und fuhr mich zum Reifendienst. Dort bekam ich einen neuen Reifen aufgezogen. Bezahlt, und es ging weiter.
Abschleppdienst stellte mir die Rechnung per Postweg, ich glaube es waren damals 130 Euro. Ich gab die Rechnung der HUK und schwupp, am 3 Tag war das Geld auf meinem Konto. So gehts auch...
Das Gesetz interpretiert, sollte so ein Verfahren in 3 Jahren abgeschlossen sein. War es das? Wenn ja, ist doch alles gut. Thema kann geschlossen werden.
was macht denn dein Anwalt?? der sollte dein 1. Ansprechpartner sein, tritt dem auf die füße.
was sollen wir jetzt hier machen?
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 9. November 2019 um 16:33:06 Uhr:
was macht denn dein Anwalt?? der sollte dein 1. Ansprechpartner sein, tritt dem auf die füße.
was sollen wir jetzt hier machen?
Hallo,
die Antiwerbung für die HUK C. lesen.
Aber jeder darf sich mal seinen Frust von der Seele schreiben. Das ist auch hilfreich, wenn man auf Verständnis stößt.
Gruss vom Asphalthoppler
"Unfallverursacher hat sich einfach nicht bei seiner Versicherung gemeldet"
und ohne Schadensmeldung der eigenen Versicherung braucht diese einen anderen Nachweis, dass dieser einen Schaden verursacht hat. Dauert halt. Schätze mal, dass bei diesem Minischaden der Anwalt nicht sonderlich ambitioniert war - statt langer Schreiben eine kurze Klage gegen Fahrer, Halter und Versicherung, dann reagieren Versicherungen notgedrungen sehr schnell.
ganz normaler werdegang, wenn sich der eigene versicherte nicht meldet.. ich kann hier keine auffälligkeiten erkennen. nicht nur die huk handhabt das in solchen fällen so, sondern nahezu jeder andere versicherer auch.
nicht persönlich nehmen, aber ihr seid einer von vielen, denen das genauso geht.. vergesst am besten schnell die lange regulierungsdauer und erfreut euch am positiven.. das es einen zeugen gab und der es der polizei gemeldet hat. ansonsten hättet ihr den schaden allein bezahlen können..
Zitat:
@beachi schrieb am 9. November 2019 um 18:33:20 Uhr:
ganz normaler werdegang, wenn sich der eigene versicherte nicht meldet.. ich kann hier keine auffälligkeiten erkennen. nicht nur die huk handhabt das in solchen fällen so, sondern nahezu jeder andere versicherer auch.
Schlimm genug!
Wenn, wie hier, feststeht, dass das versicherte Fahrzeug den Unfall verschuldet hat, braucht es für die Regulierung weder die Aussage des VN noch die Ermittlungsakte.
Und ob diese regelmäßige Regulierungsverzögerung auf Unfähigkeit, Faulheit oder Schikane des Sachbearbeiters beruht, macht für den Geschädigten keinen Unterschied.
Sie ist ärgerlich und unnötig...
Steht es denn sofort am Schadenstag fest? Weil ein Zeuge das Kennzeichen (richtig oder falsch) abgelesen hat ist das kein hinreichender Beweis.
weil ein Zeuge den Vorgang gesehen hat und die Polizei gerufen hat.
Bei der Polizei gemeldet, die hatte den Unfallschädiger schon ausfindig gemacht, ihn auch besucht, ihn angezeigt wegen Fahrerflucht, Versicherungsdaten bekommen, HUK informiert, also alles ganz normal.
Dein Anwalt ist aber auch ein schöner Knaller. Oder ist das etwa so "normal"?
Oder war es gar nicht "dein" Anwalt sondern eher der der Werkstatt?
Welche Rolle spielt eigentlich die eingangs erwähnte Rechtschutzversicherung?
Edit.
Sorry, nochmal gelesen.
Ist eher der Gutachter gemeint.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 9. November 2019 um 19:45:13 Uhr:
Zitat:
@beachi schrieb am 9. November 2019 um 18:33:20 Uhr:
ganz normaler werdegang, wenn sich der eigene versicherte nicht meldet.. ich kann hier keine auffälligkeiten erkennen. nicht nur die huk handhabt das in solchen fällen so, sondern nahezu jeder andere versicherer auch.
Schlimm genug!
Wenn, wie hier, feststeht, dass das versicherte Fahrzeug den Unfall verschuldet hat, braucht es für die Regulierung weder die Aussage des VN noch die Ermittlungsakte.
Und ob diese regelmäßige Regulierungsverzögerung auf Unfähigkeit, Faulheit oder Schikane des Sachbearbeiters beruht, macht für den Geschädigten keinen Unterschied.
Sie ist ärgerlich und unnötig...
streng doch mal deine grauen zellen an und überlege dir, ob der geschädigte hier die daten des zeugen vorliegen hat... gewiss nicht! dsgvo! ergo kann die zeugenaussage nur über die ermittlungsakte eingesehen werden - ergo zieht sich die entscheidung solange hin, bis die ermittlungsakte vorliegt, wenn sich nicht vorher doch der verursacher zur abgabe der schadenmeldung bemüht.. es ist aber einfach, einfach nur zu labern...
Was mich eher irritiert ist, dass ein Inkassobüro auch noch Geld verdienen durfte.
Hatte der Anwalt wirklich dazu geraten, die Rechnung des Sachverständigen nicht zu bezahlen?
Ich hätte nämlich glatt vermutet, dass die Mehrkosten durch das Inkassoverfahren von der gegnerischen Versicherung nicht erstattet worden wären...
Der Zeuge hat wohl bestätigt, dass ein Kfz. mit Kennzeichen xyz ein Fahrzeug beschädigte und floh. Hat der Zeuge auch bestätigt, dass dieses Fahrzeug definitiv das Kfz des TE beschädigte?
Zitat:
@romanusko schrieb am 9. November 2019 um 16:32:01 Uhr:
Was willst Du uns damit sagen?
Die Werbung suggeriert, ...da ist sogar noch 'n Kaffe drin...
Mein Erfahrung mit meiner Wahl bei der HUK mit Schutzbrief versichert zu sein. Ich blieb mit dem Motorrad wegen einem Nagel im Hinterreifen auf der Autobahn liegen. Per Notrufsäule rief ich Hilfe. Es kam ein regionaler Abschleppdienst, Partner des ADAC, lud mich auf und fuhr mich zum Reifendienst. Dort bekam ich einen neuen Reifen aufgezogen. Bezahlt, und es ging weiter.
Abschleppdienst stellte mir die Rechnung per Postweg, ich glaube es waren damals 130 Euro. Ich gab die Rechnung der HUK und schwupp, am 3 Tag war das Geld auf meinem Konto. So gehts auch...
Das Gesetz interpretiert, sollte so ein Verfahren in 3 Jahren abgeschlossen sein. War es das? Wenn ja, ist doch alles gut. Thema kann geschlossen werden.
Du meinst also, nach einem Unfall darf es 3 Jahre dauern bis zum Abschluss? Was macht denn der Geschädigte in der Zeit, wo das Auto nicht fahrbereit, er aber darauf angewiesen ist. Ich betrachte es als völlig unzureichend, wenn ein Fall, der grundsätzlich klar ist, durch die Instanzen der Beteiligten geht seit Mai anhängig ist.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 10. November 2019 um 11:39:38 Uhr:
Der Zeuge hat wohl bestätigt, dass ein Kfz. mit Kennzeichen xyz ein Fahrzeug beschädigte und floh. Hat der Zeuge auch bestätigt, dass dieses Fahrzeug definitiv das Kfz des TE beschädigte?
Der Zeuge hat bestätigt, das es ein schwarzer Kleinwagen war. Durch den Presseaufruf kam meine Frau erst Kenntnis vom Zeugen. Die Polizei hat alles aufgenommen, hat Fotos gemacht, Unfallspuren am gegnerischem Fahrzeug gesichert, den Verursacher befragt (der hat es zugegeben), das Ganze an die Staatsanwaltschaft gegeben wegen Fahrerflucht, also alles glasklar. Der Verursacher hat aber nicht seine Versicherung informiert, die hat auch nicht auf Anschreiben reagiert, nur die Akte lief hin und her.