- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- UNFALL MIT FAHRERFLUCHT UND SEKUNDENSCHLAF
UNFALL MIT FAHRERFLUCHT UND SEKUNDENSCHLAF
Hallo Leute und zwar habe ich einen Unfall gehabt vor drei Tagen auf der Autobahn auf der Richtung A7 Höhe Göttingen auf der Baustelle zweispurig und zwar hatte ich ein Sekundenschlaf ich war nicht übermüdet sondern habe die Heizung angemacht durch die Wärme bin ich kurz eingeschlafen und dann kam es dazu dass ich gegen die Baustellenbaken gefahren bin dazu ist ein Bagatellschaden entstanden ich habe mein LKW nicht angehalten weil hinter mir Autos waren ungefähr 500-1000 m und zu dessen bin ich nach der Baustelle auf dem Seitenstreifen angehalten und habe 15-20 Minuten gewartet ob die Polizei kommt leider hatte mein Handy kein Akku mehr und ich wusste halt nicht was ich machen sollte und es war um 23:00 Uhr in der Nacht aber es war halt kein Fahrerflucht weil die Firma von mir die Versicherung es bezahlt hätte ich wusste halt nicht was ich machen sollte stattdessen bin ich zurück zur Firma gefahren in Hannover habe dann mein Handy aufgeladen in mein Auto und hab dann versucht die zu erreichen die Dienststelle leider nicht geschafft habe dann aber nächsten Morgen um 12:00 Uhr Bescheid gegeben. Polizei meinte aber das es Fahrerflucht wäre und Paragraph 315 C Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Schaden liegt zwischen 500-1000€ mit dazu gehört der LKW. Jetzt hab ich auch die Anhörung bekommen da steht Entfernung des Unfall Ort Paragraph 142 und Gefährdung des Straßenverkehrs 315 C. Meine Frage ist dazu was würde auf mich zu kommen ? Würde es so gerne rückgängig machen was ich getan habe , aber ich wusste nicht was ich tun sollte auf der Baustelle.
Ähnliche Themen
29 Antworten
Du hättest an der nächsten Notrufseule halten können und den Unfall melden können.
Normalerweise nach dem Unfall kannst Du Dich bis zu 24 h bei der Polizei Straffrei melden, also kann ich das nicht so ganz nachvollziehen.....
Geh zum Anwalt, bin der Meinung, dass Du hier keinen vernünftigen Rat bekommst und ohne Anwalt wird es für Dich sowieso schlecht laufen.
Ich schließe mich der Empfehlung von ks-rider an, gehe zu einem Anwalt, wichtig, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Bis dahin solltest du gegenüber Behörden keine weiteren Angaben zur Sache machen. Hättest du dich mit deinen Angaben geschickter verhalten, wäre es eventuell zu dem Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nicht gekommen, sondern nur zu einem Bußgeldverfahren. Man selbst weiß aber überhaupt nicht, wie man sich gegenüber den Behörden verhalten sollte, daher ist in deinem Fall ein Anwalt sehr wichtig.
Dann noch ein wichtiger Punkt. Du bist noch nicht lange gefahren (von Hannover bis A7 Höhe Göttingen). Wenn bei einer so kurzen Strecke Sekundenschlaf auftritt, kann das gesundheitlich Ursachen haben. Lasse dies bitte unbedingt untersuchen. Eine mögliche Ursache ist eine Schlafapnoe (kurzer Atemstillstand im Schlaf). Wenn du schnarchst, ist das sogar recht wahrscheinlich.
Bitte bedenke, dieses Mal hat es durch deinen Sekundenschlaf nur einen Sachschaden gegeben. Beim nächsten Mal kann das ganz anders aussehen und du wirst dir dann ewig Vorwürfe machen, falls Menschen verletzt oder gar getötet wurden. Daher nochmal die ganz dringende Bitte an dich, lasse abklären, ob der Sekundenschlaf eine gesundheitliche Ursache hat.
Gruß
Uwe
Anwalt ist die einzig richtige Herangehensweise. Man weiss nie, welchen Strick dir die Behörden aus deinen Äusserungen im Anhörungsbogen drehen werden.
Verschwörungstheorethiker?
Wir leben in einem Rechtsstaat und die Institutionen handeln aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und sie drehen keine Stricke.
Und da du dich mit dem Recht augenscheinlich nicht auskennst, suchst du dir jemanden der dein Recht vertritt. Das ist ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
Zitat:
hatte ich ein Sekundenschlaf ich war nicht übermüdet sondern habe die Heizung angemacht durch die Wärme bin ich kurz eingeschlafen
Wird jeder glauben. Besonders der Polizist der es zum Protokoll aufnimmt.

Achja. Wirkt sich sicherlich besonders positiv auf das Strafmaß aus.

Zitat:
habe 15-20 Minuten gewartet ob die Polizei kommt
Stimmt. Die fährt ja alle 20 Minuten die Autobahn ab. Wenn keiner den Vorfall mitbekommen hat, wird da freiwillig keiner kommen und wenn ein eventuell erfolgte Anruf bei der Polizei keine Dringlichkeit erforderte, dann kann es schon mal 1 Stunde dauern bis da jemand kommt.
Zitat:
leider hatte mein Handy kein Akku mehr
Welch Zufall und natürlich kein Ladekabel dabei. Auch das wird einem jeder Richter glauben. Besonders wenn man Berufskraftfahrer ist.

Zitat:
@WeissNicht schrieb am 28. November 2022 um 05:35:31 Uhr:
Anwalt ist die einzig richtige Herangehensweise. Man weiss nie, welchen Strick dir die Behörden aus deinen Äusserungen im Anhörungsbogen drehen werden.
Wenn der TE das, was er hier gepostet hat,auch bei der Polizei so geschildert hat, dann braucht man ihm keinen Strick drehen.
Es wird immer wieder geraten,im Zweifel nichts zu sagen, um sich nicht selbst zu belasten.
Was man aus den hier geschilderten Aussagen entnehmen kann,steht im Post über mir.
Zitat:
@guennei schrieb am 28. November 2022 um 06:57:30 Uhr:
Verschwörungstheorethiker?
Wir leben in einem Rechtsstaat und die Institutionen handeln aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und sie drehen keine Stricke.
Was hat das denn mit Verschwörungstheorien zu tun?
Eine unbedachte Aussage kann dazu führen, dass sie vollkommen anders interpretiert wird, als sie gemeint war.
Der Mitarbeiter, welcher den ausgefüllten Anhörungsbogen ließt bildet sich aufgrund dessen seine Meinung... selbstverständlich im Einklang mit der Rechtslage. Nur kann diese gebildete Meinung aufgrund der Worte ganz anders aussehen, als der TE es meinte... Und fertig ist der Strick.
Die einmal getätigte schriftliche Aussage im Anhörungsbogen ist im Nachgang schwer wieder gerade zu ziehen.
Aber gut, eigentlich dreht man sich den Strick eher selbst.
Ggf. Sollte man aber auch nochmal nachschlagen, was die Redewendung "jmd. einen Strick drehen" bedeutet.....
Die Frage die ich mir zum Einschlafen stelle - @arty1997 : Du wolltest ja neben der Nachtarbeit eine Ausbildung tagsüber starten. Was ist daraus eigentlich geworden ….
Tja dumm gelaufen. Durch die Sekundenschlaf-Aussage ist eine Straßenverkehrsgefährdung nach 315c daraus geworden. Das wird Dich ein Jahr Deinen Führerschein kosten plus eine MPU vor Neuerteilung. Geh zum Anwalt, aber viel wird der nicht mehr retten können.
Zitat:
@guennei schrieb am 28. November 2022 um 06:57:30 Uhr:
Verschwörungstheorethiker?
Wir leben in einem Rechtsstaat und die Institutionen handeln aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und sie drehen keine Stricke.
Und da du dich mit dem Recht augenscheinlich nicht auskennst, suchst du dir jemanden der dein Recht vertritt. Das ist ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
Klaaaaaaaaaaaaaar !
Vor kurzen hat ein Bekannten er 90 tagesätze bekommen wo die Staatsanwaltschaft lediglich 60 beantragt habe.
Die Behörden gaben einen Hinweis und schon ist es geschehen. Möchte keine Details hier mitteilen also bitte nicht fragen. Fakt ist, das bei der Behörde auch Menschen arbeiten und die haben Strafspielräume.....
Zitat:
@ks-rider schrieb am 28. November 2022 um 03:28:51 Uhr:
Du hättest an der nächsten Notrufseule halten können und den Unfall melden können.
Normalerweise nach dem Unfall kannst Du Dich bis zu 24 h bei der Polizei Straffrei melden, also kann ich das nicht so ganz nachvollziehen.....
Geh zum Anwalt, bin der Meinung, dass Du hier keinen vernünftigen Rat bekommst und ohne Anwalt wird es für Dich sowieso schlecht laufen.
Das ist sehr wohl nachzuvollziehen, da die Polizei als Ermittlungsbehörde keinerlei Spielraum hat. Sie muß ermitteln. Von der 24 Stunden Regelung nach Absatz 4 kann dann später die StA bzw. der Richter Gebrauch machen. Im Vorfeld geht das nicht.
Anwalt ist eine gute Idee.
Zitat:
@ks-rider schrieb am 28. November 2022 um 08:53:24 Uhr:
Zitat:
@guennei schrieb am 28. November 2022 um 06:57:30 Uhr:
Verschwörungstheorethiker?
Wir leben in einem Rechtsstaat und die Institutionen handeln aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und sie drehen keine Stricke.
Und da du dich mit dem Recht augenscheinlich nicht auskennst, suchst du dir jemanden der dein Recht vertritt. Das ist ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
Klaaaaaaaaaaaaaar !
Vor kurzen hat ein Bekannten er 90 tagesätze bekommen wo die Staatsanwaltschaft lediglich 60 beantragt habe.
Die Behörden gaben einen Hinweis und schon ist es geschehen. Möchte keine Details hier mitteilen also bitte nicht fragen. Fakt ist, das bei der Behörde auch Menschen arbeiten und die haben Strafspielräume.....
Danke für das untermauernde Beispiel der Gewaltenteilung eines funktionierenden Rechtsstaates. Die Exekutive klärt, so weit wie möglich, den Sachverhalt auf. Der StA war dem Bekannten vermutlich wohlgesonnen.
Der Richter ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Er hat im Namen des Volkes das Recht gesprochen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Nov. 2022 um 08:22:38 Uhr:
Durch die Sekundenschlaf-Aussage ist eine Straßenverkehrsgefährdung nach 315c daraus geworden. Das wird Dich ein Jahr Deinen Führerschein kosten plus eine MPU vor Neuerteilung.
Das kann auch unabhängig davon zu einem Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle führen, da der Fahrer offensichtlich wegen gesundheitlicher Probleme nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist.
Und, wie schon geschrieben, lasse mögliche gesundheitliche Probleme auch im eigenen Interesse abklären.
Haben die LKW heutzutage keine Funke mehr an Bord, so dass man darüber Hilfe/Polizei hätte holen können?