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Unfall mit LKW
Hallo Community!
Ich hab folgendes Problem, ich bin hinter einem LKW hergefahren in Richtung eines Kreisels, der LKW Fahrer ist statt in die Einfahrt zum Kreisel, in die Ausfahrt (Sprich in den Gegenverkehr) gefahren und ich bin ihm instinktiv hinterher (hab durch den Aufbau keine Schilder gesehen und dachte wir wären auf einer "Umgehungsstraße" am Kreisel vorbei und würden auf die Straße für in den Kreisel einzufahren wechseln. Der LKW Fahrer hat dann seinen Fehler gemerkt, als ihm ein Fahrzeug aus dem Kreisel entgegenkam und bremste. Ich bremste auch und kam 2.50m hinter ihm zum stehen.Er legte den Rückwärtsgang ein und setzte rückwärts (ohne mich zu sehen, da ich ja 2.50m hinter dem LKW zum stehen kam. Der LKW drückte mich anschließend 5m mit dem Unterfahrschutz zurück, bis er mich hinter dem Auflieger bemerkte.
Soweit der Unfallhergang.
Jetzt meine Frage, hat er die volle Schuld, da er ohne Einweiser/Sicherungsposten rückwärts gefahren ist?
Oder muss ich mich auf eine Teilschuld einstellen?
Auf der einen Seite sind wir ja beide Falsch gefahren und wäre ich ihm nicht hinterher wäre nichts passiert, auf der anderen Seite darf er ja natürlich nicht einfach rückwärts fahren ohne sich von einem freien Gefahrenbereich zu überzeugen.
In meinen Augen ist es ja egal ob beide falsch waren, wären wir beide richtig gefahren wäre die Schuld ja auch bei ihm.
Danke schon mal im Voraus für die Antworten!
Beste Antwort im Thema
Würde auch sagen, dass der LKW durchaus mit einem weiteren Dödel hinter ihm rechnen musste.
Selber bin ich mal mit 5 weiteren fremden PKW im Nebel ab in einen Waldweg anstatt auf der Straße zu bleiben.
Einer vorne falsch (es war auch fieser Nebel) und alle inkl. mir aus dieser Kolonne wie Lemminge hinterher. Kurzfristig mal nette Leute kennen gelernt. Das umdrehen und zurück auf die Straße finden auf schlammigen und dunklen Waldweg erlebt man auch nicht alle Tage in der Gruppe.
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21 Antworten
Mal dumme Frage; konntest Du nicht auch rückwärts fahren oder hupen?
Ich habe ja gehupt und noch versucht rückwärts zu fahren, aber da die Straße viel befahren ist hat der Fahrer mich nicht gehört.
Die Story klingt ja mal schräg. Insgesamt denke ich, daß Du vorher schon viel zu wenig Abstand gehalten hast. Normalerweise erkennt man den Straßenverlauf, wenn man den erforderlichen Abstand einhält. Du würdest bei Nebel und Dunkelheit auch dem Vordermann bis in seine Garage folgen, oder?
Insgesamt bleibt festzustellen: Ohne Teilschuld wirst Du aus der Sache kaum rauskommen. Der LKW-Fahrer muß zwar beim Zurücksetzen die erforderliche Sorgfalt walten lassen, aber er kann auch wirklich nicht damit rechnen, daß hinter ihm im Blickschatten ein Fahrzeug steht, welches genauso falsch gefahren ist, wie er.
Von so einen Fall habe ich noch nie gehört.
Wie das für dich ausgeht, kann im Streitfall wohl nur ein Gericht anhand der Umstände des Einzelfalls entscheiden.
Er ist rechtzeitig zum stehen gekommen. Also warum soll es zu wenig Abstand gewesen sein?
Ich sehe hier keine Teilschuld.
100% Schuld des LKW-Fahrers. Rückwärtsfahren ohne Einweiser und ohne Kenntnisstand was hinter dem Fahrzeug ist.
Zitat:
@romanusko schrieb am 2. Mai 2016 um 21:28:34 Uhr:
100% Schuld des LKW-Fahrers. Rückwärtsfahren ohne Einweiser und ohne Kenntnisstand was hinter dem Fahrzeug ist.
Gehe auch von einer Alleinschuld des LKW-Fahrers aus. Er ist rückwärts gefahren. Er hat Dich geschädigt.
Hierbei ist es unerheblich, dass Du da nicht stehen durftest.
@Jonas1805
du fährst bestimmt auch in den Fluß wenn dir das dein Navi sagt.
*Duckundweg*
Zitat:
@romanusko schrieb am 2. Mai 2016 um 21:28:34 Uhr:
100% Schuld des LKW-Fahrers.
Sehe ich anders, wird sich aber vermutlich nur durch ein Gerichtsverfahren klären lassen (es sei denn, die Versicherung reguliert einfach).
Idealerweise hat man in einem solchen Fall eine Rechtschutzversicherung und lässt den Anwalt machen.
Warum sollte der TE Teilschuld haben?
Z.B. weil er sich krass verkehrswidrig verhalten hat, indem er den Kreisel in falscher Richtung befährt? Weil der LKW nicht damit rechnen muss, dass außer ihm gleich noch Einer zu doof ist, richtig in den Kreisel einzufahren? Vielleicht in Anlehnung an die Rechtsprechung zu Falschfahrern in Einbahnstraßen? Zumindest aus Gefährdungshaftung kommt er hier schon mal garnicht raus. Da der Fall aber wohl ziemlich einmalig ist, dürfte es dazu keine Rechtsprechung geben.
Es geht hier um Haftungsfragen aus der Schadensersatzpflicht. Fahrzeug 1 stand Fahrzeug 2 fuhr rückwärts in Fahrzeug 1Punkt.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 3. Mai 2016 um 11:42:18 Uhr:
Z.B. weil er sich krass verkehrswidrig verhalten hat, indem er den Kreisel in falscher Richtung befährt? Weil der LKW nicht damit rechnen muss, dass außer ihm gleich noch Einer zu doof ist, richtig in den Kreisel einzufahren? Vielleicht in Anlehnung an die Rechtsprechung zu Falschfahrern in Einbahnstraßen? Zumindest aus Gefährdungshaftung kommt er hier schon mal garnicht raus. Da der Fall aber wohl ziemlich einmalig ist, dürfte es dazu keine Rechtsprechung geben.
Lkw Fahrer doppelt doof 1. fährt falsch in Kreisverkehr und 2. setzt rückwärts ohne Einweiser zurück
Was ist krass verkehrswidrig ?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 3. Mai 2016 um 11:42:18 Uhr:
Z.B. weil er sich krass verkehrswidrig verhalten hat
Also ich kenne jetzt nur fahrlässig oder grob fahrlässig.
was ist "krass verkehrswidrig"???