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Unfall mit meine E36

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 12:30

Hallo wollte mal wissen ob sich einer von euch mit Versicherungen auskennt? Hatte einen Unfall mit meinem Auto, mir ist jemand hinten rein gefahren. Wollte jetzt wissen ob die Versicherung mir auch eine andere Heckschürze zahlen würde oder vielleicht sogar wenn die mir das Geld wegen des kostenvoranschlags geben gleich ein Bodykit weil das kommt die vielleicht sogar billiger.

Hab mal meine Eltern gefragt und die meinten das das nicht geht da die Versicherung die Rechnung der Reperatur will und das dann da drauf steht und die das dann nicht anerkennen.

Ich hoffe einer von euch kennt sich da aus.

Danke schon mal

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17 Antworten
am 26. Juni 2006 um 12:39

Du lässt einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt für den entstandenen Schaden machen, gibst das ganze an deine Versicherung weiter und bekommst dafür dann die Kohle. Du lässt es ja nicht reparieren. Was du dann mit dem Geld machst, is ja deine Sache. So seh ich das. Dann kannst dir ja ne Heckschürze holen...

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 12:41

Ja so hab ich mir das auch gedacht aber meine Mutter meinte das viele Versicherungen einen Reperaturnachweis wollen und die Rechnung dazu.

am 26. Juni 2006 um 12:45

Hab ich bisher noch nix davon gehört.

Ich hab von der Kohle was ich für meinen Totalschaden am alten Auto bekommen hab gleich nen Spoiler an das neue Auto montieren lassen.

Kollege hatte ne Schramme in der Türe und nen abgerissenen Spiegel. Hat sich in ner Werkstatt in West-Deutschland nen Kostenvoranschlag machen lassen. Von der Versicherung die Kohle kassiert und es in Ostdeutschland günstig richten lassen.

Sollte echt kein Problem sein. Vielleicht weiss jemand anderes hier mehr darüber Bescheid.

es ist in einem solchen fall IMMER möglich, sich den schaden auszahlen zu lassen und das fzg unrepariert zu lassen (bzw später zu reparieren oder selber oder wie auch immer). in einem solchen fall zahlt die versicherung den betrag, der auf dem gutachten ausgewiesen wird, jedoch ohne die mwst. wenn also der schaden z.b. auf 2500 eur incl mwst geschätzt wird dann bekommst du 2155 ausgezahlt. mit dem geld kannst du dann machen was du willst. die versicherungen sehen das zwar nicht gern, aber es geht!

allerdings solltest du bei der gegnerischen versichrung anfragen, ob die einen iegenen gutachter vorbeischicken oder ob du nen kostenvoranschlag in ner werkstatt machen lassen sollst. die größeren versicherungen haben nämlich meistens eigene gutachter.

am 26. Juni 2006 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

es ist in einem solchen fall IMMER möglich, sich den schaden auszahlen zu lassen und das fzg unrepariert zu lassen (bzw später zu reparieren oder selber oder wie auch immer). in einem solchen fall zahlt die versicherung den betrag, der auf dem gutachten ausgewiesen wird, jedoch ohne die mwst. wenn also der schaden z.b. auf 2500 eur incl mwst geschätzt wird dann bekommst du 2155 ausgezahlt. mit dem geld kannst du dann machen was du willst. die versicherungen sehen das zwar nicht gern, aber es geht!

allerdings solltest du bei der gegnerischen versichrung anfragen, ob die einen iegenen gutachter vorbeischicken oder ob du nen kostenvoranschlag in ner werkstatt machen lassen sollst. die größeren versicherungen haben nämlich meistens eigene gutachter.

soweit richtig - man kann sich aber den Gutachter auch selbst aussuchen (Gelbeseiten)

Zitat:

Original geschrieben von dk123

soweit richtig - man kann sich aber den Gutachter auch selbst aussuchen (Gelbeseiten)

ja, kann man, aber erfahrungsgemäss ist es einfacher wenn man den gutachter der gegn versicherung nimmt. dann hat man keine rennerei und muss sich nicht um die erstattung der kosten für das gutachten kümmern. habe das jetzt schon 3x so gemacht und bin auch nie benachteiligt worden, im gegenteil.

am 26. Juni 2006 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

ja, kann man, aber erfahrungsgemäss ist es einfacher wenn man den gutachter der gegn versicherung nimmt. dann hat man keine rennerei und muss sich nicht um die erstattung der kosten für das gutachten kümmern. habe das jetzt schon 3x so gemacht und bin auch nie benachteiligt worden, im gegenteil.

hast recht - ich wollte nur klugscheissern *g* kann ja sein, dass er einen Gutachter kennt - da hätte das durchaus Vorteile

hab bei dem Heckschaden an meinem 318er auch den Gutachter von der gegnerischen Versicherung genommen und war auch zu Frieden.

am 26. Juni 2006 um 13:55

selbst wenn du das auto reparieren lassen würdest, könntest du dir ne andere heckschürze holen...ist ne verhandlungssache mit der werkstatt....und die schürze sollte halt nicht grad das doppelte wie die serienschürze kosten....hab das so bei meinem corsa c gemacht. da wars halt die front....ansonsten wie erwähnt, auszahlen lassen und davon kaufen was du willst....ein nachweis musst du nicht bringen

gruss Down

Hatte sowas anfang des Jahres auch.

Hab alles bei BMW machen lassen und gleich eine M Schürze verbauen lassen;)

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

es ist in einem solchen fall IMMER möglich, sich den schaden auszahlen zu lassen und das fzg unrepariert zu lassen (bzw später zu reparieren oder selber oder wie auch immer). in einem solchen fall zahlt die versicherung den betrag, der auf dem gutachten ausgewiesen wird, jedoch ohne die mwst. wenn also der schaden z.b. auf 2500 eur incl mwst geschätzt wird dann bekommst du 2155 ausgezahlt. mit dem geld kannst du dann machen was du willst. die versicherungen sehen das zwar nicht gern, aber es geht!

sehr richtig, aber nicht vergessen, die Teile (denke mal nur für die Orginalteile die vorher verbaut waren) die man kauft um die reperatur selbst durchführen zu können, kosten dir ja auch mwst. die die versicherung dann auch übernehmen muss.

am 26. Juni 2006 um 14:46

Hi,

ich bin ein guter bekannter von dem Thread erteller (Stegi1987) und der hat mich gerade angerufen und gesagt dass er einen anruf von der gegnerischen Versicherung bekommen hat. Die wollen ihm das Geld nicht auszahlen!!!

Die fordern dass er es reparieren lässt... und der Versicherung dann die Rechnung hinlegt.

Es ist (laut Versicherung) also nicht möglich den Schaden offen zu lassen und das Geld sich ausbezahlen zu lassen....

Kann das sein?!

Also bei meinen 2 Wildschaden konnte ich mir es aussuchen ob werkstatt oder selber reparieren. muss ja auch bei wildschaden die versicherung zahlen (teilkasko).

Vielleicht gibt es da bei den Versicherungen auch unterschiede.

Zitat:

Original geschrieben von Gustl323ti

sehr richtig, aber nicht vergessen, die Teile (denke mal nur für die Orginalteile die vorher verbaut waren) die man kauft um die reperatur selbst durchführen zu können, kosten dir ja auch mwst. die die versicherung dann auch übernehmen muss.

das ist klar. aber wenn er andere teile verbauen will, dann kann er ja nicht die rechungen der anderen teile bei der versicherung zur bezahlung einreichen. und somit bekommt er auch keine mwst. klar, irgendwelche mittelwege um der versicherung noch mehr geld aus der tasche zu ziehen gibt es immer... da bin ich aber kein freund von.

@mjene

ich weiss nicht wie es gesetzlich geregelt ist aber eine solche vorgehensweise ist mir bisher von keiner versicherung bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von Mjene

Hi,

ich bin ein guter bekannter von dem Thread erteller (Stegi1987) und der hat mich gerade angerufen und gesagt dass er einen anruf von der gegnerischen Versicherung bekommen hat. Die wollen ihm das Geld nicht auszahlen!!!

Die fordern dass er es reparieren lässt... und der Versicherung dann die Rechnung hinlegt.

Es ist (laut Versicherung) also nicht möglich den Schaden offen zu lassen und das Geld sich ausbezahlen zu lassen....

Kann das sein?!

dann würde ich da mal freundlich mit ´nem Anwalt winken,den sie dann auch noch bezahlen dürfen

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