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Unfall mit meinem Phaeton

Themenstarteram 17. September 2007 um 19:34

Moin,

heute ist es passiert: Ich habe schuldlos einen Unfall mit meinem Phaeton gehabt :mad:.

Im Feierabendverkehr fuhr ich von einem Termin entspannt in Richtung Heimat und genoss meinen Phaeton. Plötzlich sah ich rechts einen Opel Zafira mit viel zu hohem Tempo an mir vorbeischießen, der offensichtlich versuchte, vor mir nach links einzuscheren. Ich schätze sein Tempo auf gut 80 km/h. Leider ging dem jungen Mann am Steuer des Opels erst das Talent und dann die Straße aus und er knallte mir vorne rechts ins Auto.

Das Ergebnis: Ein kaltverformter Phaeton beim Freundlichen und ich fahre jetzt für eine Woche Audi Q7 als Unfallersatzwagen!

Glücklicherweise gab es zwei Zeuginnen und auch die Polizei hat das Schuldeingeständnis des jungen Mannes, der übrigens Vaters Wagen fuhr, protokolliert.

Für heute bin ich bedient!

Grüße aus Hamburg

Björn

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15 Antworten

Hi Björn,

schade mit dem Dicken :(

In den nächsten Tagen kannst Du ja mal erzählen wie sich der Q7 fährt :p

WBB.

Hmm schei***

Naja wenigstens hat er die Schuld eingestanden.

am 17. September 2007 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von just.bjoern

Moin,

 

heute ist es passiert: Ich habe schuldlos einen Unfall mit meinem Phaeton gehabt :mad:.

 

Im Feierabendverkehr fuhr ich von einem Termin entspannt in Richtung Heimat und genoss meinen Phaeton. Plötzlich sah ich rechts einen Opel Zafira mit viel zu hohem Tempo an mir vorbeischießen, der offensichtlich versuchte, vor mir nach links einzuscheren. Ich schätze sein Tempo auf gut 80 km/h. Leider ging dem jungen Mann am Steuer des Opels erst das Talent und dann die Straße aus und er knallte mir vorne rechts ins Auto.

 

Das Ergebnis: Ein kaltverformter Phaeton beim Freundlichen und ich fahre jetzt für eine Woche Audi Q7 als Unfallersatzwagen!

 

Glücklicherweise gab es zwei Zeuginnen und auch die Polizei hat das Schuldeingeständnis des jungen Mannes, der übrigens Vaters Wagen fuhr, protokolliert.

 

Für heute bin ich bedient!

 

Grüße aus Hamburg

 

Björn

Hallo Björn,

alleine dafür, daß dich um ein Haar ein Opel Zafira fast überholt hätte, müßtest schonmal

mindestens eine 50%ige Teilschuld bekommen! SKANDAL!!!:D

Mal Spaß beiseite: Hauptsache ist, es ist keiner verletzt worden!

In Zukunft allzeit gute Fahrt und schöne Grüße

 

Armin

 

 

Moin Björn,

blöde Frage vielleicht, aber wie war denn so das Schadensverhältnis? Was war am Phaeton kaputt und vor allem, wie sah der Zafira aus? Wird ein teurer Spass für die gegnerische Versicherung, aber nicht Dein Problem. Ich finde es könnte schlimmeres geben als Q7 zu fahren ;-)

Sascha

Themenstarteram 18. September 2007 um 8:13

Moin Sascha,

das Schadenverhältnis ist eindeutig zu meinen Ungunsten ausgefallen. Der Zafira ist merklich weniger beschädigt, als mein Auto. Das mag mit dem stumpfen Aufprallwinkel und der Tatsache zusammen hängen, dass der Zafira mich erst mit dem hintersten linken Ende seiner Karrosserie getroffen hat.

Leider habe ich in dem strömenden Regen, der hier gestern herrschte, keine brauchbaren Bilder machen können.

Das Q7-Fahren - soviel kann ich nach knapp 50 km nun sagen - gehört eindeutig nicht zu meinen Lieblingsbeschäftigungen! Einen ausführlichen Bericht werde ich schreiben, wenn ich etwas mehr Zeit habe.

Grüße aus Hamburg

Björn

Herzliches Beileid. Einmal zum Unfall und dann nochmal mein Beileid zum Erwatzwagen. Für die zwangweise Benutzung dieses schaukelnden Schiffscontainers würde ich noch Schmerzensgeld geltend machen. Du hast doch Anspruch auf einen Phaeton, warum tust Du Dir sowas an?

Themenstarteram 18. September 2007 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von desireless

Herzliches Beileid. Einmal zum Unfall und dann nochmal mein Beileid zum Erwatzwagen. Für die zwangweise Benutzung dieses schaukelnden Schiffscontainers würde ich noch Schmerzensgeld geltend machen. Du hast doch Anspruch auf einen Phaeton, warum tust Du Dir sowas an?

Moin,

vielen Dank für dein Beileid! Das von dir angeregte Schmerzensgeld für das Q7-Fahren hat sogar einen realen Hintergrund, denn ich habe schon Rückenschmerzen ;).

Warum ich mir das antue? Nach Aussage meines Freundlichen und der gegenerischen Versicherung habe ich als Geschädigter zwar grundsätzlich Anspruch auf einen Unfallersatzwagen während der Reparaturdauer, allerdings müsse ich im Rahmen meiner Schadenminderungsverpflichtung ein Fahrzeug der nächstniedrigeren Kategorie akzeptieren.

Außerdem war weder bei meinem Händler noch bei den Autovermietern sofort ein Phaeton für acht Tage (voraussichtliche Reparaturdauer) verfügbar.

Grüße aus Hamburg

Björn

 

Zitat:

Original geschrieben von just.bjoern

Warum ich mir das antue? Nach Aussage meines Freundlichen und der gegenerischen Versicherung habe ich als Geschädigter zwar grundsätzlich Anspruch auf einen Unfallersatzwagen während der Reparaturdauer, allerdings müsse ich im Rahmen meiner Schadenminderungsverpflichtung ein Fahrzeug der nächstniedrigeren Kategorie akzeptieren.

Hallo,

ich hatte vor kurzem auch einen Unfall mit dem Phaeton. Und da hieß es von der gegnerischen Versicherung (Allianz) auch so ähnlich. Mit einer sehr interessanten Formulierung: "Wenn sie einen Mietenwagen von uns wollen, dann darf der bis 120,- EUR pro Tag kosten, ist also einen Klasse kleiner".

Meine Gegenfrage "Und wenn ich keinen Mietwagen von ihnen will, sondern einen von Eurocar ...". Darauf haben die gesagt "ja, das bezahlen wir dann auch".

Soweit ich weiß, ist das ganze auch zwischenzeitlich bezahlt worden. Allerdings war es dann doch kein Phaeton, sondern ein Touareg (nie wieder). Preislich IMO in ähnlicher Region wie ein Phaeton, so um die 150 oder 170 pro Tag.

Einen Q7 wäre ich übrigens auch gern gefahren. :)

Das mit der Schadensminderungspflicht ist Käse. Die Pflicht hast Du natürlich. Also etwa das Fahrzeug NICHT per Schiff nach USA zur Reparatur zu schicken. Aber Dein Schaden besteht darin, dass Du Dein Auto nicht fahren kannst. Und dieser Schaden muss Dir vom Unfallgegner ersetzt werden.

Viele Grüße

Für fünf Tage hat man Anspruch auf einen Ersatzphaeton ohne Berechnung. Da sollte man doch eine Rechnung für 8 Tage Passat bekommen und trotzdem 8 Tage Phaeton fahren

Themenstarteram 19. September 2007 um 13:25

Zitat:

Original geschrieben von farley

Für fünf Tage hat man Anspruch auf einen Ersatzphaeton ohne Berechnung.

Moin,

woraus leitest du diesen Anspruch ab? Gilt das ausdrücklich auch für Unfallersatzwagen?

Vielen Dank an dieser Stelle für aufmunternden und Anteil nehmenden (ich lerne sie noch, die neuen Rechtschreibregeln!) Worte. An den Audi Q7 gewöhne ich mich in diesem Leben nicht mehr.

Einen Fahrbericht über die "Kuh", wie sie in Audi-Kreisen wohl genannt wird, werde ich separat schreiben, wenn ich etwa mehr Zeit habe.

Grüße aus Hamburg

Björn

Moin Björn,

viele Grüße vom tiefsten Süden in den hohen Norden. Nachfolgend aus dem Prospektmaterial von VW:

 

- Ersatzwagen Konzept:

 

Sie erhalten auf Wunsch bei jedem Serviceereignis einen kostenlosen Ersatzwagen, wenn Ihr Phaeton laenger als zwei Stunden in der Werkstatt ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Inspektion, einen Garantiefall, eine Reparatur oder einen selbst verschuldeten Unfall handelt. In jedem Fall wird Ihnen der Ersatzwagen fuer maximal fuenf Tage kostenlos zur Verfuegung gestellt. In Ausnahmefaellen kann diese Frist nach Absprache verlaengert werden. Selbstverstaendlich handelt es sich bei dem Ersatzwagen auch um einen Phaeton oder ein gleichwertiges Fahrzeug.

 

Ich bin Anwalt und würde mich darauf berufen. Es steht zwar nichts von unverschuldetem Unfall, aber das "unerheblich" schließt dies einfach ein.

 

Uwe

Zitat:

Original geschrieben von farley

- Ersatzwagen Konzept:

Sie erhalten auf Wunsch bei jedem Serviceereignis einen kostenlosen Ersatzwagen, wenn Ihr Phaeton laenger als zwei Stunden in der Werkstatt ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Inspektion, einen Garantiefall, eine Reparatur oder einen selbst verschuldeten Unfall handelt. In jedem Fall wird Ihnen der Ersatzwagen fuer maximal fuenf Tage kostenlos zur Verfuegung gestellt. In Ausnahmefaellen kann diese Frist nach Absprache verlaengert werden. Selbstverstaendlich handelt es sich bei dem Ersatzwagen auch um einen Phaeton oder ein gleichwertiges Fahrzeug.

Allerdings gilt das nur die ersten vier Jahre nach Erstzulassung. Steht da glaube ich auch irgendwo.

MfG

Themenstarteram 20. September 2007 um 8:49

Moin,

heute steige ich - Gott sei Dank! - in einen Leih-Phaeton um!

Der Q7 und ich werden in diesem Leben mit Sicherheit keine Freundschaft mehr begründen ;).

Vielen Dank für eure Hinweise!

Grüße aus Hamburg

Björn

Zitat:

Original geschrieben von just.bjoern

Moin,

heute steige ich - Gott sei Dank! - in einen Leih-Phaeton um!

Der Q7 und ich werden in diesem Leben mit Sicherheit keine Freundschaft mehr begründen ;).

Vielen Dank für eure Hinweise!

Grüße aus Hamburg

Björn

Ich hab einen P..V10(45000km im Jahr) und eine Kuh7 3,0 tdi(65000km/Jahr)

Mal ehrlich,soo schlecht ist die Kuh auch nicht,Audi typisch etwas härter,ich fahre jedenfalls gerne damit,das MMI ist bei weitem besser.

Sind halt ganz unterschiedliche Fahrzeuge,je nachdem was man damit macht.

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