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Unfall mit offenen Helm
Hallo zusammen
Habe einen Rollerunfall gehabt nicht schuld doch der Helm war nicht zu .
Mir hatt man die Vorfahrt genommen und bin so schwer verletzt worden doch durch ein Verkehrsgutachten wurde mir nach gewiesen das der Helm nicht zuwar.
Hat jemand schon Erfahrung gemacht wie hoch die Eigenverschuldung liegt bez. angerechnet wird.
Grüße aus Krefeld
Beste Antwort im Thema
@TE - in Deinem Fall wird es nicht ohne Anwalt abgehen. Das Forum wird Dir nicht helfen können
@ all - könntet Ihr Euch --evtl. - unter Umständen - und vielleicht - wenn es möglich wäre --- wirklich mal darauf beschränken, den TE´s zu helfen und Euch auf deren Probleme und Fragen zu konzentrieren statt Euch gegenseitig immer haarspalterisch die eigene Schlauheit und die Doofheit des Gegenüber herauszuarbeiten?
Inzwischen nervt es tierisch und macht die Threads sehr unübersichtlich. In den ganzen Selbstdarstellungen findet man die vereinzelten einsamen "Direkt-Antworten" auf die Frage nur noch sehr schwer.
Danke!
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61 Antworten
50% meines Wissens
Wende Dich umgehend an einen Rechtsanwalt!
Du meinst, in wieweit Schadensersatz und Schmerzensgeld reduziert werden können?
Du hast doch nicht weniger Vorfahrt, weil der Helm offen war.
Was heißt überhaupt "offen"? Hast Du den Kinnriemen nicht geschlossen oder war der Klapphelm nicht zu ?
In so einem Fall braucht man nicht die Meinung eines Forums sondern die Kompetenz eines Anwalts.
Wenn eine Versicherung anfängt um Leistungen zu feilschen, dann wird es haarig und professioneller juristischer Beistand ist gefragt.
hier darf dir keiner einen Rechtstipp geben!- ansonsten
was mich interressieren würde- vergessen oder zu Faul?
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 17. April 2015 um 07:24:20 Uhr:
In so einem Fall braucht man nicht die Meinung eines Forums sondern die Kompetenz eines Anwalts.
Wenn eine Versicherung anfängt um Leistungen zu feilschen, dann wird es haarig und professioneller juristischer Beistand ist gefragt.
Sehe ich ganz genau so. Ich habe schon etliche Unfälle (unverschuldet - nicht Motorrad!!) hinter mir. Weiß deshalb aus eigener Erfahrung, dass Dir von Rechts wegen bei einem nichtverschuldeten Unfall ein RA zusteht, dessen Kosten die Gegenseite zu tragen hat. Selbst wenn Dir eine Mitschuld am Unfall wg. offenem Helm zugegeben wird, könnte sich die Sache für dich lohnen.
Interessant wäre in diesem Fall die Frage zu klären, inwieweit deine Verletzungen nachweislich auf den offenen Helm zurückzuführen sind. d.h. bei geschlossenem Helm wären diese Verletzungen definitiv nicht entstanden?? Dabei könnte ein RA ebenfalls nützlich sein. Allerdings scheren sich die Gerichte oftmals leider nicht um solche Fragen. Für die zählt häufig nur: Offener Helm = Mitschuld - ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten....
äh....
was du wissen solltest:
den RA zahlst du auch anteilsmäßig!
Nur der sprachlichen Genauigkeit wegen: Wieso bin ich mitschuldig an einem Unfall, weil ich den Kinnriemen nicht geschlossen habe? Es kann doch nur um die Unfallfolgen gehen, aber nicht um die Schuldfrage? Oder sehe ich das falsch?
@Lewellyin: Ich denke, es ist so gemeint, dass das Schmerzensgeld geringer ausfällt, da durch die Nachlässigkeit den Helm nicht zu schließen, die Verletzungen stärker ausgefallen sind als mit geschlossenem Helm. Sprich die anteilige Eigenverschuldung bezieht sich auf den Verletzungsgrad. Nicht aber auf die Unfallursache.
Wie aber schon gefragt wurde, wäre es interessant zu wissen, ob der Kinnriemen nicht zu war oder "nur" das Visier!?
Sollte es am Visier liegen, hätte ja jeder Jet-Helm-Träger potentiell eine Mitschuld an dem Verletzungsgrad...
Wahrscheinlich war der Kinnriemen nicht verschlossen und er hat beim Aufprall den Helm verloren - und dadurch Kopfverletzungen erlitten, die es bei geschlosseneem Kinnriemen nicht gegeben hätte.
Erst mal Glückwunsch zum Überleben der Aktion.
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 17. April 2015 um 08:11:13 Uhr:
äh....
was du wissen solltest:
den RA zahlst du auch anteilsmäßig!
...nur, wenn eine Mitschuld erkannt wird!!
Zitat:
@VR-32 schrieb am 17. April 2015 um 08:25:38 Uhr:
@Lewellyin: Ich denke, es ist so gemeint, dass das Schmerzensgeld geringer ausfällt, da durch die Nachlässigkeit den Helm nicht zu schließen, die Verletzungen stärker ausgefallen sind als mit geschlossenem Helm. Sprich die anteilige Eigenverschuldung bezieht sich auf den Verletzungsgrad. Nicht aber auf die Unfallursache.
...aber alles reine Vermutungen. Wir sollten mal bei den Tatsachen bleiben.
Wie aber schon gefragt wurde, wäre es interessant zu wissen, ob der Kinnriemen nicht zu war oder "nur" das Visier!?
Sollte es am Visier liegen, hätte ja jeder Jet-Helm-Träger potentiell eine Mitschuld an dem Verletzungsgrad...
Wohl wahr.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 17. April 2015 um 08:35:48 Uhr:
Wahrscheinlich war der Kinnriemen nicht verschlossen und er hat beim Aufprall den Helm verloren - und dadurch Kopfverletzungen erlitten, die es bei geschlosseneem Kinnriemen nicht gegeben hätte.
...reine Vermutungen...
Erst mal Glückwunsch zum Überleben der Aktion.
dto.
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 17. April 2015 um 07:48:54 Uhr:
hier darf dir keiner einen Rechtstipp geben!- ansonsten
was mich interressieren würde- vergessen oder zu Faul?
Natürlich dürfen hier Rechtstipps gegeben werden. Rechtsauskünfte mit rechtsverbindlichem Charakter bleiben aber RAen vorbehalten.