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Unfall mit Pole und gestohlenem Kennzeichen

Themenstarteram 10. Januar 2012 um 17:16

Hallo liebe Community,

ende Sept. letzten Jahres hatte ich einen Unfallschaden mit einem polnischen LKW auf der A4 in Höhe Weimar. Der LKW hatte einen Reifen durch Reifenplatzer verloren, dessen Einzelteile über alle Fahrbahnen lagen. Da es schon gegen 22 Uhr war und demnach dunkel gab es keine Chance den Teilen bei hoher Geschw. auszuweichen. Neben mir erwirschte es noch 4 weitere Fzge. Ich rief die Polizei, welche die Personalien von dem Polen aufnahmen (ich bekam ihm nicht mal zu Gesicht er wollte sich auch nicht entschuldigen etc.). Die Polizei gab mir eine Karte auf der die Versicherung des polnischen LKW's stand sowie die Vers. Nr. Der Schaden an meinem Audi betrug ca. 1000 Euro (klein ich weiß, aber trotzdem vorhanden). Die Polizei meinte, damit solle ich zur Versicherung. Der Pole selbst sprach nach Ihrer Aussage selbst kein Wort Deutsch.

 

Gleich danach schaltete ich einen Anwalt ein, da mir die Sache mit dem Polen schon von Anfang nicht geheur war. Resultat: zuerst wurde vom Anwalt die HUK angeschrieben, die allerdings meinte, dass der LKW bei der Allianz versichert sei. Schreiben an die Allianz brachte auch kein Erfolg mit Verweis auf grüne Karte. Und die sagte nun nach über 3 Monaten laut meines Anwalts, dass das Kz. nicht für das Fahrzeug zugelassen waren. Anscheinend muss er da auch gefälschte Papiere mit sich geführt haben. Mir ist es jedenfalls ein Rätsel wie das die Bullen nicht raus bekommen haben..

Ich habe bisher nur den Schadensgutachter gezahlt und keinen Cent bekommen. Das soll sich ändern.

Allerdings bezweifle ich so langsam jegliche Hoffnung auf Ersatz.

Mein Anwalt meinte, eine Lösung könnte die Einschaltung eines polnischen Anwalts sein, der sich der Sache annimmt, da er selbst kein polnisch kann. Klingt für mich aber etwas nach 'hoffnungslos'.

Frage: Übernimmt das die Rechtsschutz (DEVK Premium Rechtsschutz)??

Frage 2: Die einzig verlässliche Quelle ist wohl nur der Name des Fahrers. Könnte man über ihn gehen und irgendetwas einfordern?

Was würdet ihr mir empfehlen? Hauptsächlich geht es mir einfach darum, dass ich es nicht akzeptiere, dass Leute sich so dreist aus der Verantwortung ziehen was mich maßlos ärgert. Nur gibt es da eine Möglichkeit?

Falls ihr noch Infos braucht die ich vergessen habe, reiche ich sie nach.

VG und Dank euch.

Hitman

Beste Antwort im Thema

Was hast du denn für nen Anwalt an Land gezogen??? Schreibt falsche Versicherungen an, anstatt sich direkt an die grüne zu wenden? Un ddann emphielt er auch noch einen anderen Anwalt zu beauftragen. Ich glaube der gute Herr ist hier überfordert und weiß nicht wirklich was er tut.

Ob deine Rechtsschutz das zahlt, kann dir nur deine Rechtsschutz sagen.

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wie auch immer es weiter gehen koennte...viel erfolg dafuer..., wuerde ich mich aber auf eine moegliche teilschuld einstellen.

du musst dein fahrzeug ja innerhalb deiner sichtweite anhalten koennen.

(ueber 130km/h kanns ja auch am tag ne mitschuld geben)

ists dunkel muss der fuss eben vom gas.

Was hast du denn für nen Anwalt an Land gezogen??? Schreibt falsche Versicherungen an, anstatt sich direkt an die grüne zu wenden? Un ddann emphielt er auch noch einen anderen Anwalt zu beauftragen. Ich glaube der gute Herr ist hier überfordert und weiß nicht wirklich was er tut.

Ob deine Rechtsschutz das zahlt, kann dir nur deine Rechtsschutz sagen.

der irrweg ist moeglicherweise dadurch zustande gekommen, dass die kennzeichen nicht zum fahrzeug gehoerig waren.

ob das fahrzeug ueberhaupt versichert war, ist ja imho noch unklar.

Themenstarteram 10. Januar 2012 um 22:47

@harry999

so ist es auch. Auf der Karte die mir die Polizei gab, stand die betreffende Versicherung. Diese stellte sich zunächst als Teil der HUK dar. Nur das Nummernschild passte nicht dazu. Sprich die HUK sagte, dass das Kennzeichen nicht bei denen versichert war. Die haben uns dann an die Allianz verwiesen.

Sicher man hätte sich gleich an die grüne Karte wenden können. Vielleicht auch Blindheit meinerseits, aber ich hatte so eine Sondersituation noch nicht gehabt. Aber wie auch immer. Auch die grüne Karte kann mir anscheinend nicht helfen.

Wegen Teilschuld glaub ich nicht. Ich war nicht einmal 130 km/h schnell und es war auch noch eine Kuppe, nach welcher direkt die Reifenteile lagen. Ich hab sie vllt. aus 10m Entfernung gesehen. Keine Chance für einen Menschen da auszuweichen denke ich.

Da bleibt man auf den Kosten sitzen wenn man Geschädigter ist. Ironischerweise war ich vorhin noch mal bei der Polizei wegen des Sachverhalts um mit dem "Freund und Helfer" zu sprechen. Nach 3min. war das Gespräch beendet. Anschließend baten mich 2 Beamte mitzukommen und wollten mit mir einen Drogen und Alkholtest machen. Grund: im Polizeirevier roch es nach Alkohol. Warum auch immer. Nachdem sie kein Pegel feststellen konnten waren sie sauer und ich musste noch 30min. warten bis der Drogentest beendet war. Angeblich seien meine Pupillen unnormal groß was völliger schwachsinn ist. Auch dieser Test ergab nichts. Nach ner Stunde konnte ich dann mit Null infos und 2 Tests gehen.

Was sagt man dazu?

Achja, geblitzt bin ich noch worden auf der Rückfahrt.

Ein erfolgreicher Tag, der in 14min. endet. Ein Glück.

VG

martin

Zitat:

Original geschrieben von Hitman

Der LKW hatte einen Reifen durch Reifenplatzer verloren, dessen Einzelteile über alle Fahrbahnen lagen.

Ich rief die Polizei, welche die Personalien von dem Polen aufnahmen (ich bekam ihm nicht mal zu Gesicht er wollte sich auch nicht entschuldigen etc.).

Hauptsächlich geht es mir einfach darum, dass ich es nicht akzeptiere, dass Leute sich so dreist aus der Verantwortung ziehen...

Abgesehen von der Sache mit den gestohlenen Kennzeichen (Urheber könnte hier auch der AG des Fahrers sein); worin siehst du hier die Verantwortung des Fahrers für einen Reifenplatzer?

Besteht zumindest der Verdacht, daß mit zu geringem Luftdruck gefahren wurde oder waren die Reifen des Fahrzeuges insgesamt verschlissen?

nur mal ein link zu der moeglichen problematik (ich bin nicht vom "fach")

wenn du nur 10m weit sehen kannst, ist ggf halt die geschwindigkeit zu verringern.

die praxistauglichkeit mal weggelassen.

http://www.123recht.net/Sichtfahrgebot-auf-Autobahnen-__f23145.html

bzw eben auch (auszugsweise)

Zitat:

STVO § 3

Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hitman

Frage: Übernimmt das die Rechtsschutz (DEVK Premium Rechtsschutz)??

Können wir aus dieser Frage darauf schließen, daß es dein Anwalt versäumt hat, von der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage einzuholen? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Hitman

Ironischerweise war ich vorhin noch mal bei der Polizei wegen des Sachverhalts um mit dem "Freund und Helfer" zu sprechen.

Dies wäre eigentlich die Aufgabe deines Anwaltes. Oder hat der dir etwas auch geraten, dich selbst noch einmal mit den Beamten in Verbindung zu setzen?

Themenstarteram 10. Januar 2012 um 23:03

@harry

die stvo paragraphen sind mir soweit zumindest im Ansatz bekannt. Fakt ist aber, dass ich nicht der einzige war. 4 weitere Farhrzeuge hatte es ja auch erwischt, wenn auch nur leicht. Aber ich glaube nicht, dass die allesamt mit unangepasster Geschw. gefahren sind. Immerhin solltest du auch berücksichtigen, dass das Tempo auf heutigen Autobahnen bei freier Fahrt und ohne Limit locker über 130 liegt. Da kann ich - mal dumm gesagt - nicht mit 100 km/h den Verkehr aufhalten und mache das auch nicht nur in der Erwartung an Reifenteile auf den nächsten km. Den Vorwurf der "gegenseitigen Rücksichtnahme und Achtung" sowie "angepasster Geschw." kann ich eigentlich immer bringen..

@Drahkke

Die Verantwortung des Fahrers sehe ich nicht. Aber ich möchte die einzig verlässliche Quelle, seinen Namen, nutzen um an seinen Spediteur bzw. die Versicherung zu kommen. Ich weiß ja de facto gar nichts. Denn das meiste hat sich bisher als Betrug rausgestellt. Bestimmt war der LKW auch noch geklaut^^

Themenstarteram 10. Januar 2012 um 23:07

Nein er hat mir nicht dazu geraten. Es war aus Eigeninteresse.

Aber wie soll ich denn den "richtigen" Anwalt finden? Das gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Bzw. wie würde ein guter Anwalt handeln? Ihm sind doch auch in gewisser Weise die Hände gebunden in so einem Fall. Wäre das ein Deutscher Spediteur gewesen wäre die Sache auch bei meinem Anwalt schon übern Berg bin ich mir sicher.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hitman

Frage: Übernimmt das die Rechtsschutz (DEVK Premium Rechtsschutz)??

Können wir aus dieser Frage darauf schließen, daß es dein Anwalt versäumt hat, von der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage einzuholen? :eek:

Nein. Die DEVK deckt es ab (Prozesskosten und Anwalt). War eine Frage aus Eigeninteresse (ich habe dann in die Unterlagen geschaut).

Also soooo schlecht ist er nun auch nicht. (okay der nächste wird ein anderer!)

am 11. Januar 2012 um 0:07

Der Fahrer war ein Pole, ok, welcher Nationalität waren die Kennzeichen am LKW zugehörig?

Da hätte mind. einer stutzig werden müssen, wenn es sich um eine deutsche Vers. mit polnischer Nummer oder um geklaute deutsche Kennzeichen handelt.

Die Halterabfrage findet bei einem Unfall statt, bei Unfall mit Ausländern, werden die Daten der grünen Karte abgefragt und die Kennzeichen abgeglichen.

Themenstarteram 11. Januar 2012 um 12:28

@Hartgummifelge

das ist anscheinend vor Ort nicht geschehen. Mein Anwalt hat mir heute das Schreiben der grünen Karte gesendet in welchem folgendes steht (Auszug):

[.."Im Rahmen unserer Ermittlungen erhielten wir nunmehr die Auskunft, dass das angegebene Kennzeichen nicht für ein Fahrzeug der Marke Scania ausgegeben wurde. Wir bitten um Überprüfung Ihrer Angaben. Nur bei Angabe des korrekten Kennzeichens sind wir in der Lage, Ermittlungen nach dem zuständigen Versicherer aufzunehmen..."]

Das Kennzeichen des Scania war 2E71447 also kein deutsches

Jemand Ratschläge zum weiteren Vorgehen?

Ich hab sie nicht mehr..

Hitman

am 11. Januar 2012 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von Hitman

 

Das Kennzeichen des Scania war 2E71447 also kein deutsches

 

 

Hitman

Das dürfte aber auch kein polnisches Kennzeichen sein.

 

Siehe auch hier: www.kennzeichen-guide.de/international/pl-system.htm

am 11. Januar 2012 um 17:01

Es gibt seit einigen Jahren auch polnische Kennzeichen, die mit einer Zahl beginnen.

Versicherungsnummmer und Kennzeichen sind vorhanden, die Daten des Fahrers müssten vorhanden sein, die des Halters auch.

Anschreiben an die Botschaft, um die Halter zu dem Fahrzeug, nicht zu dem Kennzeichen in Erfahrung zu bringen.

ggf. über die Botschaft, die zuständige Polizei um Hilfe bitten.

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