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Unfall mit Rad

Themenstarteram 30. August 2011 um 15:57

Moin

Folgendes hat sich zugetragen:

Verkehrsberuhigter Bereich:

Kurz vor einer Kurve kommt ein Kind mit Fahrrad um die Kurve gerast und knallt mir gegen das Auto.

Das Kind hat die Kurve geschnitten und war auf meiner Spur.

Ich hab dann gebremst, Motor ausgemacht und nach dem Kind gesehen. War soweit alles OK mit dem Kleinen. Sein Licht war vorne etwas verbogen und sein Lenker war abgerubbelt. Dann kamen auch endlich Oma und Opa mit Fahrrad. Diese waren relativ still. Haben uns nur den Kleinen dann nochmal angeschaut und es schien alles in Ordnung.

Jetzt das Blöde: Wir haben uns dann einfach Verabschiedet und uns voneinander entfernt.

Nach ca 5min kam ich dann auch etwas runter von dem Schreck und dann kam mir in den Sinn, das ich ja auch einen Schaden haben könnte.

Ich hab Kratzer, Schrammen und eine Beule an meiner Motorhaube festgestellt.

Bin dann nochmal etwas rumgefahren, habe aber leider niemanden von der Gruppe wiedergefunden.

Jetzt noch zur Polizei gehen, wird wohl wenig bringen.

Bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen, oder kann man sowas z.b. über die Vollkasko machen?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Sei froh, dass das Kind nicht körperlich zu Schaden gekommen ist!!

Moment, er hat das Kind nicht angefahren, sondern das Kind ist in sein Auto gerauscht!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

allerdings müssen Fahrräder in dem Bereich natürlich auch Schrittgeschwindigkeit fahren

Was sie in der Regel NIE machen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker

§ 828 BGB

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(

Aber die Eltern/Oma und Opa haben vielleicht sogar die Aufsichtspflicht verletzt.

Ich würde den Fall nicht einfach zu zu den Akten legen. Bist du öfter in der Gegend? Wie hch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du die Leute wiedererkennst?

Liest du dir eigentlich durch, was du schreibst?

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wie alt war das kind ca ?

Themenstarteram 30. August 2011 um 16:05

War ca. 5-7 Jahre würd ich sagen.

War halt noch so aufgeregt und auch froh das ihm dann nix weiter passiert war.

Und hab den Schaden halt leider zu spät bemerkt.

dann war es nicht deliktfähig, somit bleibst dann eh auf den kosten sitzen, da das kind nicht schuld sein konnte.

im verkehrsberuhigten bereich hast da eh schlecht karten, da du die hauptschuld trägst.

sei froh das nichts schlimmeres passiert ist und verbuche es als lehrgeld.

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

Bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen,

ja...

Zitat:

oder kann man sowas z.b. über die Vollkasko machen?

kann schon...allerdings dürfte sich das bei ein paar kratzern mit hochstufung und selbstbeteiligung nicht rechnen...

 

Themenstarteram 30. August 2011 um 16:12

Ja blöd gelaufen, dann werd ich mal zum Lackdoktor und hoffen, er kann da was machen...

Sei froh, dass das Kind nicht körperlich zu Schaden gekommen ist!! Blech lässt sich in der Regel vom Geld her einigermaßen richten, aber mit einer Verletzung kann das dumm ausgehen. Also, durchschnaufen, kostenmäßig durchrechnen und dann tätig werden.

Ich wünsche Dir ein glückliches Händchen bei der Sache;)

Ich hätte die Polizei gerufen.

Ich kann nur hoffen, dass der Kleinen wirklich nicht's passiert ist - was ich sehr hoffe.

Sollte die kleine doch bei einem Arzt aufschlagen, dann war das Fahrerflucht.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Ich hätte die Polizei gerufen.

Ich kann nur hoffen, dass der Kleinen wirklich nicht's passiert ist - was ich sehr hoffe.

Sollte die kleine doch bei einem Arzt aufschlagen, dann war das Fahrerflucht.

nein, es ist keine fahrerflucht ! wie man auf den gedanken kommen kann ist mir ein rätsel......

die aufsichtspflichtigen haben ggf. da kennzeichen noch im kopf und wenn beim arzt da noch was festgestellt werden sollte, dann geht es höchstens um schmerzenssgeld....aber keinesfalls um fahrerflucht.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

dann war das Fahrerflucht.

wenn du schon solche behauptungen aufstellst, wirst du uns auch sicherlich die rechtliche grundlage dafür liefern können...

Themenstarteram 30. August 2011 um 17:05

Fahrerflucht für wen? Das Kind ist mir ja ins Auto gefahren und nicht das Auto ins Kind.

Und geflüchtet bin ich auch nicht, habs Auto ausgemacht und rausgeprungen um nach dem Kind zu sehen.

 

Wer würde denn eigendlich zahlen wenn man die Daten ausgetauscht hätte? Gar keiner, da es ein Kind war, oder die Eltern?

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

Das Kind ist mir ja ins Auto gefahren und nicht das Auto ins Kind.

ganz böser denkfehler deinerseits! ;)

in einem verkehrsberuhigtem bereich - trägt der autofahrer, selbst wenn das auto nur langsam rollt und er eigentlich garnichts für den unfall kann, quasi automatisch die hauptschuld!

d.h. hättest du oder die großeltern die polizei gerufen, wäre durchaus ein verwarn- bzw. bußgeld für dich drinn gewesen!

aber hierbei kommts auf die örtliche situation an und wer wem, wieweit von der kruve wo reingedonnert ist...

Zitat:

oder die Eltern?

die könnte man versuchen in die haftung zu ziehen...

 

Daher meine Devise: solche Bereiche weiträumig umfahren und wenn doch, dann direkt an der Zonengrenze Fahrzeug abstellen und zu Fuß weitergehen.

Man ist sonst einfach der Depp.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

Fahrerflucht für wen? Das Kind ist mir ja ins Auto gefahren und nicht das Auto ins Kind.

Und geflüchtet bin ich auch nicht, habs Auto ausgemacht und rausgeprungen um nach dem Kind zu sehen.

 

Wer würde denn eigendlich zahlen wenn man die Daten ausgetauscht hätte? Gar keiner, da es ein Kind war, oder die Eltern?

wie gesagt bist du ja "schuld"

wenn es woanders passiert wäre, dann müssten die aufsichtspflichtigen schon ihre aufsichtspfflicht verletzt haben. nur dann müsste sie zahlen bzw. deren haftpflicht.

im verkehrsberuhigten bereich aber so gut wie unmöglich

am 30. August 2011 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

 

Verkehrsberuhigter Bereich:

 

Das Kind hat die Kurve geschnitten und war auf meiner Spur.

In diesen Bereichen gibt es keine Fahrbahnen und dementsprechend auch keine Fahrspuren.

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