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Unfall mit Radfahrer (Geisterfahrer) Schuldfrage...

Themenstarteram 1. Juni 2011 um 9:27

Wer hat Schuld?

Ich will von einem Parkplatz runterfahren um nach rechts auf die Straße abzubiegen, dabei überfahre ich den Fuß und Radweg. Ich halte an, um den von links kommenden Verkehr im Auge zu behalten. (Die Motorhaube steht also schon auf der Straße)

Plötzlich knallt mir ein Fahradfahrer von rechts in die Seite. (Zerstört mir die Windschutzscheibe und fällt vor das Auto)

Der Radfahrer hat nicht den Radweg befahren, sondern die Straße. Das auch noch auf der falschen Seite. Quasi Geisterfahrer...

 

Die polizei sagt wir hätten beide Schuld (Teilschuld) und mir droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Wie würdet Ihr die Schuldfrage beantworten?

Wie erwähnt, mein Auto stand, der Radfahrer war auf der Falschen Seite unterwegs und dazu noch auf der Straße obwohl ein Radweg vorhanden ist...

Meine Position ist ROT

Radweg ist GRÜN

Radfahrer ist GELB

Tuba2
Beste Antwort im Thema

Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Was die Polizei sieht, sieht die Versicherung anders, ebenso der Staatsanwalt, wobei hier wohl eine Klage wegen Körperverletzung eingestellt wird.

Also Anwalt holen und mit dem weitermachen und hier vom Ergebniss berichten, alles andere ist sinnlos...

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Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Was die Polizei sieht, sieht die Versicherung anders, ebenso der Staatsanwalt, wobei hier wohl eine Klage wegen Körperverletzung eingestellt wird.

Also Anwalt holen und mit dem weitermachen und hier vom Ergebniss berichten, alles andere ist sinnlos...

Ich würde da auch zum Anwalt gehen. Mir ist vor ein paar Jahren genau das gleiche passiert. Die Polizei hat gesagt es gibt eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung. Die meinten auch noch daß die Klage wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Leider ist dann nach einiger Zeit das Urteil gekommen (waren damals 1 Monat Fahrverbot + Geldstrafe). Das Fahrverbot hat der Anwalt damals noch verhindern können, aber die Geldstrafe ist leider geblieben.

ANWALT!!!

mein Vater ist was ähn liches passiert.

Er bekam dennoch eine Teilschuld, weil von seinem Fahrzeug an sich schon eine Gefahr ausgeht.

(ich glaube, das heisst Betriebsgefahr)

Also, ab zum Anwalt.

Grüße

am 1. Juni 2011 um 9:40

Wenn Deine Scheibe Schrott ist, gehts dem Radfahrer vermutlich auch nicht so dolle. Das mit der Anzeige ist dann erst mal nicht unüblich. Stichwort erhöhte Gefährdungshaftung. Inwieweit das Bestand und oder Konsequenzen hat, wird der weitere Verlauf zeigen. Bei Verletzten würde ich in jedem Fall zum Anwalt raten, nur mal so, denn da sind die Haftungsrisiken erst mal unabsehbar.

Weitere Fragen zur Bewertung der Situation: Wie lange hast Du denn schon gestanden, bevor Dir der Radler reingekracht ist?

Gibt es auf der Seite einen Radweg, den der Radler nicht befahren hat, der mit einem blauen Schild "Radfahrer" gekennzeichnet ist oder ist das nur ein Radfahrangebotsstreifen, (oder wie das genau heißt)?

Warst Du beim Unfall ähnlich gut "einsehbar" wie auf dem Photo, oder war da ggf. alles zugeparkt, und Du bist mit der Schnauze aus einer uneinsehbaren Lücke rausgeschossen?

Grundsätzlich ist es leider so, dass Du als Autofahrer der Dumme bist, solange Du dem Radfahrer nicht eindeutig die Vermeidbarkeit des Unfalls bei richtigem Verhalten nachweisen kannst. :(

am 1. Juni 2011 um 9:42

Ja, Betriebsgefahr ist das Stichwort. Ich empfinde das auch als ungerecht und ungerechtfertigt, aber wenn ein Radfahrer und ein Auto zusammenstoßen, ist es die Regel, dass der Autofahrer eine Teilschuld bekommen.

Allerdings liegt es nicht bei der Polizei, die Schuldfrage zu klären. Die Polizei soll im Grunde erstmal nur protokollieren. Im Rahmen dessen stellt sie Ermittlungen an, ob das, was du getan hast, den Tatbestand der (fahrlässigen, normalen, gefährlichen, bla) Körperverletzung erfüllt. Die Schuldfrage klären meistens die Beteiligten unter sich (Sprich: Die Versicherung bietet eine Version an, und die Beteiligten sind einverstanden, kommt recht oft vor, da ja zum Beispiel Auffahrunfälle meist eindeutig sind), oder es muss eben ein Gericht mitsamt Gutachter ran. Den Weg könntest du dir natürlich geben. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das eine Überlegung wert - auch ob du 10 oder 20 % Teilschuld bekommst, macht viel aus.

Themenstarteram 1. Juni 2011 um 9:49

Anzeige ist erstmal Egal. Anwalt wurde in Kenntniss gesetzt.

@HerrLehmann : gestanden habe ich ca 3-5 sec. (musste ja auf den von links kommenden Verkehr achten)

Einen Radweg gibt es (ist Grün markiert) dennoch falsche Straßenseite!

Die Verkehrslage war ähnlich wie auf dem Bild (Heute früh kurz nach 7)

Dem Fahradfahrer geht es gut, nur sein rad ist kaputt.

am 1. Juni 2011 um 9:56

Hallo,

also als erstes würde ich mir auch einen Anwalt mit ins Boot holen.

Zweitens, würde ich alle Hebel in Gang setzten, dass der Radfahrer die volle Schuld bekommt.

 

Teilschuld und Anzeige wegen Körperverletzung ? Ich frage mich was Du falsch gemacht hast, in meinen Augen ist der einzige der sich hier strafbar macht der Radfahrer (zumindest hat "er" sich nicht ordnungsgemäss verhalten).

 

Einem Fw-Kamerad von mir erging es ähnlich, der Radfahrer war zwar auf dem Radweg, fuhr aber gegen die Fahrtrichtung.

Kamerad kam aus einem Parkplatz und konnte gerade noch bremsen, der Radler musste ausweichen und stürtzte 5 mtr. nach dem Auto ohne dass er es berührte. Die Polizei war vor Ort und es wurde auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt.... 

Das Ende vom Lied: Der Radfahrer musste alles selbst bezahlen, da er (zwar auf dem Radweg) gegen die Fahrtrichtung fuhr.   

am 1. Juni 2011 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von zs77706

Anzeige ist erstmal Egal. Anwalt wurde in Kenntniss gesetzt.

@HerrLehmann : gestanden habe ich ca 3-5 sec. (musste ja auf den von links kommenden Verkehr achten)

Einen Radweg gibt es (ist Grün markiert) dennoch falsche Straßenseite!

Die Verkehrslage war ähnlich wie auf dem Bild (Heute früh kurz nach 7)

Dem Fahradfahrer geht es gut, nur sein rad ist kaputt.

Dann liegt der Verdacht nahe, dass der auf dem Rad gepennt bzw. sich umgeschaut, Dich übersehen und dann reingekracht ist. Der Radweg mit der falschen Seite ist meist irrelevant, weil Du Dich allein wegen der Fussgänger immer zu beiden Seiten absichern musst. Wenn der für beide Richtiungen gilt sowieso. Ein Radweg ist auch nur dann ÜBERHAUPT verpflichtend zu benutzen, wenn er als solcher ausgeschildert ist. Daher ist der Zeitraum, den Du gestanden hast m. E. der rechtlich entscheidende Faktor.

Ob der gegen die Einbahnstraße fährt oder was auch immer für einen regelwidirgen Unfug macht, ist rechtlich leider (fast) völlig egal. Deswegen fahren die ja alle wie die Henker ;) :D

Wenn Du nachweisen kannst, dass der aber nicht nur rechtswidirg sondern auch noch dödelig in Dein gut einsehbar stehendes Auto reingefahren ist und ausreichend Zeit zur Reaktion gehabt hätte, kommst Du m. E. ganz gut aus der Nummer raus.

Aber wie heißt es so schön: vor Gericht und auf hoher See... ;)

am 1. Juni 2011 um 10:21

Teilschuld wäre in diesem Fall mehr als lächerlich

glaub auch nicht das das bei raus kommt

man kann nicht Verkehrtrum in eine Einbahnstrasse fahren dann gegen eine stehendes Fahrzeug obwohl auch noch ein Fahrradweg vorhanden ist

da wäre sowieso noch zu klären ob der unter Drogen stand ich mein hallo?

wenn das ein Autofahrer bringt wird er auf alles getestet was es gibt

am 1. Juni 2011 um 10:32

Hat die Polizei bei ihm mal nen Alkotest gemacht? Als Radfahrer fährt man nicht einfach vor stehende Autos. Und eigentlich auch nicht auf einer vierspurigen Straße im Gegenverkehr.

Wenn du zum Zeitpunkt des Aufpralls schon 3 bis 5 Sekunden gestanden bist, dann sehe ich auf deiner Seite keinerlei Grund, von einem Mitverursachen des VU auszugehen. Ich frage mich dann allerdings, was das für ein Radler ist, der sehenden Auges (bei 18 km/h lege ich 5m/sec. zurück) 15 bis 25 Meter reaktionslos auf dein Auto zufährt.

Wahrscheinlich fuhr er zunächst in falscher Richtung auf dem Geh-Radweg (ich gehe echt nicht davon aus, dass der von Anfang an auf der Fahrbahn fuhr, nicht an dieser Stelle) bemerkte dich dann zu spät und wollte auf die Fahrbahn ausweichen, aber da war der Weg schon verstellt. Es gibt ja genug von den coolen "da weich ich eben aus Typen, die sich beharrlich weigern für ein querendes Auto zu bremsen.

Die Betriebsgefahr ist den Polizeibeamten jedenfalls völlig egal, die gibt es nicht im Strafrecht, die existiert einzig und allein im Zivilrecht (Haftungsfrage).

Die Polizeibeamten legen den Anzeigenvorgang bei der Staatsanwaltschaft vor, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat (hier fahrlässige Körperverletzung) besteht. Die Betonung liegt hier auf ANFANG. Die prüfen also nicht bis zum Ende durch. In einem derartigen Fall (ich setze voraus es gibt keinen unbeteiligten Zeugen) tippe ich zu 99% darauf, dass das Verfahren gegen den Autofahrer eingestellt wird (er kann sich nicht in Luft auflösen wenn er an der Einmündung steht und wartet).

Zivilrechtlich kann es sein, dass die gegnerische Versicherung einen Abzug vornehmen möchte. Dann aber nur dann macht es Sinn, einem Rechtsanwalt ein Mandat zu erteilen (abhängig vom Schaden und vom Abzug und auch davon, wieviele Nerven man investieren möchte und wie ich rechtsschutzversichert bin.

am 1. Juni 2011 um 12:27

Sollte es so gewesen sein, dass der TE wirklich stand....und der Radfahrer quasi auf ein stehendes Fahrzeug fuhr.....hat der TE kein Grund zur Besorgnis! Das stehende KFZ wäre dann ein "Toter Gegenstand" von dem weder eine Gefahr noch eine Schuld ausgehen kann.....aber...ohne Gewähr!

 

Andersherum, könnte ein Fehler "Einordnen in den fließenden Verkehr" vorliegen.....notwendige Sorgfaltspflicht verletzt......wenig gesehen....trotzdem rausgefahren..KFZ bereits auf der Straße....auch wenn der Radfahrer sich nicht an die StVO gehalten hatte, wäre es kein Legitimierungs-Grund schuldlos aus der Sache zu kommen....;)

 

Nur Annahmen....bin mal auf die Auflösung gespannt....

 

 

Teilschuld wird es in jedem Fall geben, jedenfalls Versicherungstechnisch. Bei der anderen Sache entscheidet der Richter - Ausgang: ungewiß.

Denn, wie der olle Römer schon mehrfach vergeblich schrieb: Haftung und Strafrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.Allerdings kann der Staatsanwalt das Verfahren schon vorher einstellen. Hier würde ich auf jedenfall einen Anwalt nehmen.

Und immer wieder der wichtige Punkt "Zeugen":

 

Ein solcher Unfall zieht doch Aufmerksamkeit auf sich, hat das jemand beobachtet ?

 

Notfalls Kleinanzeigen in lokalen Blättern aufgeben.

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