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Unfall mit Teilkasko
Hallo zusammen,
hätte da mal eine Frage, wer sich mit Teilkasko auskennt.
Folgendes ist passiert.
kurz.
Wetter: sehr regnerisch
Wo?
Autobahn linke Spur (ca 100 kmh)
Zwei Autos fahren vor mir. Das zweite Auto vor mir bremst stark ab. Das Auto dahinter verliert beim bremsen die Kontrolle und das Auto fährt gegen die Leitplanke und dreht sich um 360 Grad. Ich seh das ganze und Bremse ab knalle aber mit ca 20 kmh in ihn frontal rein. (Da er sich um 360 grad gedreht hat)
Habe eine Teilkasko. Wer ist nun Schuld?
Wie soll ich da vorgehen?
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 9. März 2017 um 11:45:07 Uhr:
Interessant ist aber eher, dass es Versicherungsnehmer gibt, die eine "Teilkasko" abschließen und bezahlen aber über deren Leistungsumfang überhaupt nichts wissen...
Na, das weiß doch wohl jeder. Die "Teilkasko" ist dafür da, wenn Teile vom Auto kaputt sind.
Die "Vollkasko", wenn das Auto voll kaputt ist...
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15 Antworten
Du...weil du zu wenig Abstand eingehalten hast um in einer Notsituation abzubremsen.
Klingt hart... aber das dürfte die Realität sein.
Ja , dass kann ich nachvollziehen. Aber er ist schon vorher gegen die Leitplanke gefahren und hat an seinem Auto einen Schaden verursacht. Also trifft mich doch nur eine Teilschuld?
Schöne Grüße
Wenn du vielleicht sogar noch Rechtschutzversichert bist.... Wäre dir durchaus anzuraten mal deinen Anwalt um Rat zu fragen. Bist du etwa auch in die Leitplanke?
Das sind Spitzfindigkeiten. Abstand halber Tacho. Mit 50 m Abstand hättest du dein Fahrzeug wahrscheinlich noch rechtzeitig zum Stehen bekommen. (und dann Augen zu und warten was von hinten kommt !)
@Karliseppel666
Nein ich bin nicht in die Leitplanke. Ich bin kerzengerade in ihn rein. Abstand war genung. Aber wegen dem vielen Regen war der Bremsweg etwas länger. Sein Auto habe ich nur etwas seitlich erwischt. Also er hat wahrscheinlich kein großen Schaden davon getragen. nur meins hat viel abbekommen.
@Schmetterhemd
Ja Beim Regen ist der Bremsweg etwas länger als sonst.
Deswegen muss bei Regen der Abstand auch größer sein.... Du dürftest da wenig Chancen haben deine Kosten zu schmälern.
TK ist da völlig egal, die zahlt allenfalls deinen eigenen Glasschaden.
Und falls es nicht gereicht hat zum Bremsen, war der Bremsweg zu lang und dein Abstand eben zu kurz. Der Abstand wäre vielleicht im Trockenen genug gewesen, aber nicht im Regen. Von daher hättest du deinen Abstand den Witterungsverhältnissen anpassen müssen.
Zudem dürfte es für deine Hochstufung in der HP egal sein, ob sein Auto Totalschaden hat oder du nur seinen Spiegel abgefahren hast. Allenfalls könnte es für dich sinnvoll sein, den Schaden am gegnerischen Auto selbst zu zahlen, um eine Hochstufung zu vermeiden. Deinen eigenen Schaden zahlst du aber selbst, abgesehen vom Glasschaden, s. oben.
Auf der Autobahn braucht der fließende Verkehr nicht mit auf der Fahrbahn haltenden Fahrzeugen zu rechnen (§ 18 Abs. 8 StVO).
Bei einem Auffahrunfall auf ein verunfalltes Fahrzeug trifft dessen Halter zumindest die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Verletzt der Fahrer seine Verkehrssicherungspflichten nach § 15 StVO, kann sich der Haftungsanteil noch erhöhen. Dies gilt insbesondere bei Sichtbehinderungen durch Dunkelheit oder Nebel.
Ohne guten Anwalt wird das bestimmt nichts.
Die Versicherung auf die Vorschäden aufmerksam machen.
Aber um den Schuh "zu geringer Abstand" bzw. "unangepasste Geschwindigkeit"
wirst Du wohl eher nicht rum kommen.
Aber halte uns auf dem Laufenden,
ggf. wissen wir es beim nächsten Mal besser.
@TE
Eine Teilschuld an deinem Unfall hast Du wegen des zu geringen Abstands. Das ist klar. Deine eigentliche Frage ist wohl aber, ob Du auch an dem ganzen Schaden des anderen VT (dein "Kollisionsopfer") dabei bist. Das bist Du nicht. Deine Haftung beschränkt sich auf den Teil des Schadens, der mit deiner Kollision zusammenhängt. War dieser Teil des gegnerischen Kfz schon durch dessen Abflug so beschädigt, dass dieser Bereich auszutauschen war, dann führt deine Kollision zu keiner Erhöhung des Schadens. Deine HP-Versicherung ist da nur für den schadenserhöhenden Part in der Pflicht und wird den Rest abwehren müssen. Ohne Unfallrekonstruktionsgutachten wird das kaum aufzudröseln sein.
Mit deiner TK hat das ohne Wildbeteiligung eher nichts zu tun.
Also eigentlich nur eine Frage in welcher Höhe ihm eine Schuld an dem entstandenen Schaden zugeschrieben wird. Im Endeffekt zahlt die Haftpflicht und der Schadensfreiheitsrabatt wird hochgestuft. Sollte der Unfallgegner jedoch auch eine Teilschuld erhalten wird er einen Anteil an dem Schaden seines Fahrzeugs übernehmen müssen.
Aber ohne Anwalt geht da gar nichts. Wie sieht's mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung aus ?
Das ist ein Fall für einen Kfz-Sachverständigen, der anhand der Unfallschäden beurteilen muss, ob der Zusammenstoß auch stattgefunden hätte, wenn das mittlere Fahrzeug nicht in die Schutzplanke gefahren wäre.
Ich kann allein aus der Schilderung jedenfalls nicht erkennen, welcher Schuldanteil dem TE zuzurechnen sein könnte.
Nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.
Interessant ist aber eher, dass es Versicherungsnehmer gibt, die eine "Teilkasko" abschließen und bezahlen aber über deren Leistungsumfang überhaupt nichts wissen...
Das steht leider auf einem anderen Blatt. Ich fürchte die Quote derer ist recht hoch....