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Unfall mit VW-Leihwagen - was kommt auf mich zu?

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 3:50

Hallo Leute,

da mein Golf im Moment bei meinem VW-Händler auf Autogas umgerüstet wird, hat mal mir netterweise als Ersatz einen Lupo geliehen. Gestern abend ist mir mit diesem Wagen leider was ganz dummes passiert. Ich habe im Halbdunkel beim Wenden auf einem Grünstreifen neben der Straße einen großen Stein gerammt. Ich wende da mit dem Golf fast jeden Tag und da lag noch nie so ein Brocken rum. Ich könnte mir so in den Arsch beißen. :( Da fahre ich jahrelang ohne den winzigsten Parkrämpler und dann passiert mir sowas mit nem Leihwagen meiner Werkstatt.

Was ich gestern mit der Taschenlampe sehen konnte, sah garnicht gut aus. Der untere unlackierte Teil der Stoßstange ist an der linken Ecke eingedrückt und auch vom lackierten oberen Teil ist an der Kante zum unlackierten Teil ein kleines Stückchen abgebrochen, was aber kaum auffällt. Ich konnte die Delle mit der Hand wieder rausdrücken, aber im Kunststoff sind noch deutlich die Kratzer und ein Kniff zu erkennen. Die Befestigung der Radhausschale ist leider auch abgebrochen (An der Radhausschale). Das einzig positive ist, dass der Lackierte Teil bis auf die kleine Ecke nichts abbekommen hat. (sitzt fest und gerade am Auto) Ich kann selbst nicht einschätzen, was die Reparatur kosten würde. Jetzt zu meinen Fragen:

Ich habe den Leihwagen ohne jede Unterschrift bekommen. VW wollte blos ne Kopie des Führerscheins. In so einem Moment denkt man doch auch nicht an sowas. Ich weiß nur, dass der Wagen wohl auch für EuroMobil vermietet wird.

Mir ist ja klar, dass ich es selbst verbockt hab, aber wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus? Sind solche Autos vollkasko-versichert? Übernimmt eventuell meine eigene Privat-Haftpflicht den Schaden? War einer von euch eventuell selbst mal in so einer Situation?

Das Auto ist soweit fahrtüchtig und ich weiß auch nicht, wann mein Golf fertig wird. Daher hab ich noch ein, zwei Tage, bis ich den Schaden bei VW beichten muss.

Oder soll ich lieber sofort zu VW? Ich will es mir auch nicht mit denen verscherzen. Es ist ein kleines Autohaus und ich bin bisher immer gut mit denen klargekommen.

Es ist mir ehrlich gesagt auch irgendwie Peinlich. :(

Schon mal vielen Dank fürs Lesen und für eure Tipps!

Robert

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15 Antworten
am 31. Mai 2006 um 4:40

ich würd die mal drüber informieren prinzipiell

allerdings:

wenn du nix unterschrieben hast könnte es ja sein dass die beule doch schon vorher drin war :)

und für ne SB muss man normalerweise unterschreiben

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 5:08

Zitat:

Original geschrieben von G12+

wenn du nix unterschrieben hast könnte es ja sein dass die beule doch schon vorher drin war :)

und für ne SB muss man normalerweise unterschreiben

Ja klar, das hab ich auch im ersten Moment gedacht. :D

Andererseits fand ich es sehr nett, mir ohne große Formalitäten (kostenlos!) einen Leihwagen zu stellen. Da will ich jetzt nicht noch einen Schaden bei denen verursachen. Ich habs versaut, also muss ich die Suppe auch auslöffeln. Mich interessiert halt nur die Versicherungslage. Ich will ja auch nicht unnötig Geld rausschmeißen. Ich möcht mal ein pr Meinungen hören, bevor ich bei VW beichte.

Wie gesagt: Ich will meinem Händler und mir keinen Ärger machen und unnötige Kosten vermeiden. ;)

Du haftetst für den Schaden.

Wenn Du Glück hast, hat der Wagen eine VK.

Die SB ist allerdings meistens sehr hoch (1.000 bis 5.000 EUR).

am 31. Mai 2006 um 11:52

Du haftes eher nicht.

Nur in dem Rahmen wie es dir mitgeteilt wurde.

Normalerweise unterschreibst du die SB Regeln und erkennst se damit an.

Oder sie hängen gut sichtbar aus.

Dann haftest du in Höhe der SB.

Trifft beides oben nicht zu haftest Du m.E. nicht.

Grundsätzlich aber gilt , daß Du in keinem Fall wie oben gesagt ggf. voll haftest wenn der Wagen nicht kasko versichert ist.

Bei einem Leihwagen von Händler kannst du den im guten Glauben darauf annehmen, daß er VK versichert ist.

Aber Du schreibst ja schon, daß du es im Guten mit dem Autohaus klären willst.

Und das geht in der Regel auch.

Mit einem offenen Wort lässt sich das sicher ausräumen.

Wenn man das aber wie oben empfohlen anfängt mit "die Beule war schon drin.." dann wird sich der Kooperationswille des AH sicherlich gegen Null reduzieren.

War das ein "EuroMobil" Fahrzeug, oder ein Vorführwagen?

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

War das ein "EuroMobil" Fahrzeug, oder ein Vorführwagen?

Da an der Heckscheibe ein "EuroMobil"-Aufkleber klebt, gehe ich von ersterem aus. ;)

So, ich werde nach der Uni mal bei VW verbeischauen. Hoffentlich nehmen die mir nicht direkt den Lupo weg. ;)

Gruß

Robert

Will Dir keine Angst machen, aber der Händler hat ja quasi als Pfand Deinen Wagen.

Bester Weg ist deshalb das in Ruhe zu klären, aber das wurde ja schon gesagt.

am 31. Mai 2006 um 13:07

Echt, ein Euromobil Fzg?

Und das geben die raus ohne Formalitäten?

Das ist schon höchst erstaunlich.

Normal wird das genauso streng gehandhabt wie bei Sixt und Co.

Da gibt es übrigens 2 Tarife , einen mit 1500 einen mit 150 Euro SB (TA11/TA12).

Aus Erfahrung weiß ich, dass viele sogenannte Vorführfahrzeuge von Autohäusern in Wirklichkeit aber als Unfallersatzfahrzeuge gegen Entgelt, entweder vom Mieter direkt oder von einer gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt, Verwendung finden.

Diese Fahrzeuge sind häufig nicht als Selbsfahrervermietfahrzeuge zugelassen noch als solche risikogerecht versichert. Die das so praktizierende Autohäuser haben hier ein erhebliches Risiko in Kauf genommen, um Mehrkosten, was den Unterhalt dieser Vermietfahrzeuge angeht, einzusparen.

Die gestellte Frage an das AH, wie das gemietete/überlassene Fahrzeug den zugelassen und versichert sei, könnte Wunder bewirken.

Andererseits ist dem AH, nach gängiger Rechtsprechung, ohnehin ein schuldhaft verursachter Schaden bis in Höhe eines „üblichen Vollkasko SB“ zu erstatten, unabhängig davon, ob das AH in Wahrnehmung eigener Interessen für das betreffende Fzg. eine VK-Deckung vereinbart hat oder nicht.

Erstattung für diesen Schaden, bis zu einem VK SB in Höhe von 1.000.- €, kann nach meinem Ermessen als berechtigt und angemessen betrachtet werden.

am 31. Mai 2006 um 13:57

Hallo,

ich würde zeitnah das AH informieren.

Die werden sich dann schon rühren.

Wenn es aufgrund keiner Unterschrift zu Lasten des AHs

geht, würde ich mich nicht wehren.

Wenn es "unausgesprochenerweise" zu Deinen Lasten

geht, wirst Du damit klarkommen müssen.

Aber so wie ich Dich verstanden habe, hast Du das bereits.

Vielleicht läßt sich auch ein Mittelweg finden, wenn das

im Vorfeld nicht exakt definiert war/ist.

Behaupten, die Beule sei schon vorher drin gewesen, würde

ich auf keinen Fall.

Viele Grüße

Iceboxxs

am 31. Mai 2006 um 14:38

hi

als ich letztens nen leihwagen hatte, dürfte ich

den "vertrag" mit 500€ SB signieren.

aber wenn du wirklich nichts unterschrieben hast, dann

siehts schon bissel anders aus, denk ich.

wenn du bsp. deinen freund mit deinem auto fahren lässt, und der baut nen krücke, dann kannste den zwar auffordern die SB zu regulieren, aber versichtert bleibt es dennoch bei dir. und bei dir wird sich auch die versicherung wegen der SB melden.

allerdings wie das nu rechtlich zu werten ist, kann ich auch net genau sagen. aber wenn dich das AH nicht einmal mündlich über die SB aufgeklärt hat, hätte es ja auch sein können, dass die SB 0€ beträgt. möglich wärs ja.

dennoch würde ich dazu stehen, es sei denn das AH ist fast

schon zu kullant, und übernimmt die SB.

gruss

Leihwagen-Unfall

 

Hi,

möglicherweise ist die Schadenbehebung nicht das einzige Problem.

Wie steht es denn mit der Ausfallzeit,wo dieser Mietwagen zum Zweck der Reparatur steht u. nicht vermietet werden Kann?

Was sagen die Juristen hier?

MfG

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 18:18

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Diese unbürokratische Mietwagen-Regelung meines AHs könnte daran liegen, dass die schon mehrmals versucht haben, mein Auto auf Autogas umzurüsten, nur jedes Mal irgendwas nicht gepasst hat. Erst ist der falsche Tank gekommen. Dann war das gelieferte Prins-Steuergerät defekt. Jetzt stand mein Golf da, weil er nichtmehr auf Benzin laufen wollte. Umrüstungen werden von meinem VW-Händler erst ein halbes Jahr gemacht, aber mir ist ein freundlicher Umrüster mit gutem Service und netten Leuten lieber, als ein Experte, der zwar auf Anhieb alles packt, aber hinterher keinen Service bietet. Diese Werkstatt macht ja auch meine Jahresinspektion und alle Reparaturen. Will sagen: Den Leuten in meiner VW-Werkstatt liegt wirklich etwas daran, dass an meinem Auto alles funktioniert und ich zufrieden vom Hof fahre.

Scheinbar hatte der Chef schon ein schlechtes Gewissen. Drum hab ich ohne zu fragen den Lupo bekommen.

Eben nach der Uni bin ich dann mit dem beschädigten Lupo zu VW und - oh Wunder - als ich kam, stand mein Golf fertig auf dem Platz. Hab dann direkt mit dem Chef über das Missgeschick gesprochen und mir mit ihm den Wagen angesehen. Hab ihm genau erklärt, was alles beschädigt worden ist. Darauf hat er einen Karosseriebauer geholt und der hat sich die Sache auch nochmal angesehen. Die Stoßstange, meinten beide dann, könne ruhig dran bleiben. Das wären halt gebrauchsspuren. (der Lupo hätte schließlich noch andere Kratzer) Eventuell müsse man die Schürze und das Radhaus tauschen.

Ich hab dann gesagt, dass ich selbstverständlich für den verursachten Schaden aufkommen würde. Da meinte der Chef, das Auto hätte eine VK mit 300€ Selbstbehalt, aber so tragisch wär die Sache nicht, dass man da die Versicherung bemühen müsse. Wahrscheinlich bekämen sie sogar das Rathaus ohne zusätzliche Kosten wieder dran. Die Arbeitszeit wär nicht der Rede wert.

Für mich hat sich das alles danach angehört, als wollte VW mir für die Reparatur garnichts in Rechnung stellen, da ich ja schon länger "Ärger" mit meiner Gas-Umrüstung habe.

Das will ich jetzt aber nicht so schamlos ausnutzen.

Fazit:

- Stoßstange bleibt dran, Rest wird entweder geflickt oder getauscht

- Ich hab dem Chef gesagt, dass ich auf jeden Fall alle benötigten Teile bezahlen will. (ich hab sie ja schließlich kaputt gemacht ;) )

- Wenn die am Ende tatsächlich nichts oder nur ganz wenig von mir haben wollen, werd ich noch was in die Kaffeekasse tun.

Die Sache ist ja wirklich sehr gut ausgegangen. Da zeigt sich mal wieder, wieviel es wert ist, Kunde in einem kleineren Betrieb zu sein. Ich wette, dass größere Händler, bei denen man nur ne Nummer ist, viel härter damit umgegangen wären.

nochmal vielen Dank!

Gruß

Robert

am 31. Mai 2006 um 18:46

Hi,

schön, daß es so glimpflich für Dich auszugehen scheint. In diesem Fall scheint sich Deine Werkstatttreue ja wirklich "zu lohnen".

Sollte es wider Erwarten doch noch Probleme geben, haftest Du m.E. unabhängig von der Frage, ob was unterschrieben wurde oder nicht, nur mit der vereinbarten SB (also in dem Fall 300,- EUR). Meines Wissens gibt es Urteile, daß man, wenn man von Autohaus ein Auto kriegt (egal ob gegen Entgeld oder umsonst) darauf vertauen darf, daß es vollkaskoversichert ist. Der Schadenersatzanspruch des Autohauses ist dann auf die SB (wenn keine Vollkasko besteht fiktiv auf die in solchen Fällen übliche SB) begrenzt, jedenfalls dann wenn wie hier nur normale Fahrlässigkeit und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Privathaftpflichtversicherung hat damit auf keinen Fall was zu tun, da der Gebrauch von Kraftfahrzeugen in der PHV grundsätzlich ausgeschlossen ist.

am 1. Juni 2006 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Die Privathaftpflichtversicherung hat damit auf keinen Fall was zu tun, da der Gebrauch von Kraftfahrzeugen in der PHV grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Das stimmt so pauschal nicht (mehr). In meiner PHV ist die Nutzung von Mietfahrzeugen im Ausland kostenfrei mitversichert (Mallorca-Police).

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