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Unfall mit Wohnwagen, Gutachten oder KVA?

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 12:26

Moin,

mir ist jemand in meinen Wohnwagen gefahren. Ich möchte fairerweise für die Gegenseite die Kosten niedrig halten, habe dennoch ein paar Fragen. Schuldfrage ist klar, die gegnerische Versicherung hat grünes Licht gegeben bis 3.000 Euro, Schaden wird sich nach erster Einschätzung meines Händlers auf etwa 2.000 Euro belaufen.

Ich möchte fiktiv abrechnen, bekomme dann ja nur Netto bis auf die Rechnungen die ich nachreiche!

Die Versicherung stellt es mir frei, einen Reparaturauftrag zu erteilen, einen Gutachter zu bestellen oder einfach nur einen Kostenvoranschlag einzureichen für die fiktive Abrechnung. Womit fahre ich besser im Hinblick auf die fiktive Abrechnung?

Bei einem PKW hat man ja Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bzw. man kann sich den Betrag ja auch auszahlen lassen. Wie sieht es mit dem Wohnwagen aus? Die Neuteile die benötigt werden sind zudem erst in 4 Wochen lieferbar, wenn der Händler die nicht gerade liegen hat. Kann man da was in Rechnung stellen?

Wagen ist ein 2004er Hobby Prestige 610UF, beschädigt ist das vordere Kunstoffseitenteil links, rechts, Klappe, Blende darunter. Ausserdem hat mein im Flaschenkasten stehender Grill die Sandwichplatte eingeschlagen, sieht man nur wenn man die Klappe auf hat.

Grüße

Totti

 

Beste Antwort im Thema

Der DEKRA SV meint sicherlich das HBC System. Damit kann man die Sandwicplatte unter Umständen reaparieren. Das funktioniert mit einem Negativabdruck. Aber ich habe hier ehrlich gesagt bei deinem Schaden Bedenken, dass das hier funktioniert. Nach dem Lichtbild bin ich der Meinung, dass die dahinter befindliche Hartschaumplatte auch beschädigt wurde. Und wenn das der Fall ist, dann ist Essig mit dem HBC System.

 

Und deswegen war ich auch der Meinung, dass die Reparatur erheblich teuer wird, wie vorab geschätzt.

Aber da ich das selber nicht gesehen habe, kann ich das nur nach dem Foto vermuten. Sprich den SV aber auf jeden Fall noch einmal darauf an.    

 

Und das mit den 5 Jaren (60 Monaten) oder aber beim PKW bis 100.000 Kilometer ist Dummes Zeug. Diese Regel wird immer wieder gern vom Versicherer ein- oder angewendet. Sie stammt aber aus den 70er Jahren, da war eine Fahrzeug nach 5 Jahren in der Regel  reif für die Schrottpresse und der Motor war nach 100.000 Kilometern am Ende seines Leben angekommen. In der heutigen Zeit ist ein 5 Jahre alter  Gebrauchtwagen mit 100.00 Kilometern ein gefragtes Objekt.

 

Massgeblich ist, ob hier ein Offenbarungsplichtiger  Unfallschaden  vorliegt  und wie er sich bei  einem Verkauf  bemerkbar machen würde.

 

Es ist hierbei auch völlig Wumpe ob das ein PKW, ein LKW, ein Wohnwagen oder ein Zweirad ist.

Auch dieser komische, nicht nach Vollziebahre  Einwand muss immer gern herhalten, wenn es um das negieren der WM geht (warum konnte mir bisher noch keiner erklären :D )

 

Wesentlich ist immer der Allgemeinzustand des gegenständlichen Fahrzeuges.

 

Wenn in deinem Wohnwagen natürlich drei Schäferhunde gewohnt haben, oder es über die Woche mit

einer Roten Laterne an einer Bundesstraße steht, damit sich ein paar LKW Fahrer nach dem Weg erkundigen können :cool: wird es wohl Nix werden mit einer WM.

 

Aber wenn das Teil  noch schön und gepflegt ist, warum soll dann hier keine Wertminderung mehr anfallen?

 

Du musst den Schaden beim Verkauf offenbaren und das führt doch wohl unstreitig zu einem Wertverlust  oder?

 

Auch und gerade bei einem Wohnwagen sind die Käufer sehr kritisch, wenn es um reparierte Schäden, gerade an der Aussenhaut geht.

 

Zu Recht im übrigen ....... ;)

 

Gruss

 

Delle

 

 

 

44 weitere Antworten
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44 Antworten
am 20. Mai 2008 um 12:36

Moin,

Gutachter, Anwalt und dann weitersehen.... Die erste Einschätzung des Händler kann ja so was von daneben liegen.....

Sicher ist sicher

Gruss

Marcus

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 14:35

Hallo,

für so einen Zirkus habe ich leider keine Zeit.

Deshalb will ich das beschleunigen, der Wohnwagen muß von der Strasse runter... Und ich bin auf dem Sprung auf eine längere Geschäftsreise ins Ausland, deshalb frage ich ja hier. ;)

Ich erwäge, morgen eben einen KVA erstellen zu lassen von dem größten Hobbyhändler im Umkreis hier, der sollte ja nicht allzu weit daneben liegen, ist kein Anfänger.

Nur was kann ich noch geltend machen? Überhaupt was bei fiktiver Abrechnung?

Grüße

Totti

am 20. Mai 2008 um 14:44

Moin,

da Du ja auf eine längere Geschäftsreise ins Ausland machen willst würde ich um so mewhr die beauftragung eines Anwalts und eines Gutachters anraten.... Erteile dem Anwalt vertretungsvollmacht und holde Dir nach Deiner Rückkehr die Kohle dort ab.

Wenn Du das ganze selbst abwickeln willst beliben Dir mit Sicherheit die Telefonate und der Schriftverkehr mit versicherung usw nicht erspart.... Das macht sich aus dem Ausland nicht unbedingt einfach.... Und ganz nebenbei wird ein versierter Anwalt auch wissen was Du sonst noch alles geltend machen kannst....

Wenn Du das Ganze jetzt mal eben vorher auf die Schnelle regeln willst kann Dir im Zweifelsfall doch so einiges "durch die Lappen gehen"Und ganz nebenbei bist Du auf der rechtlich Sicheren Seite wenn ein Gutachter an dem Schaden war und es hinterher Scherereien gibt... Stell Dir nur mal vor der Händler übersieht an Deinem Wohnwagen einen Schaden der mit dem unfall zusammenhängt.... Wie willst Du hinterher beweisen das der Schaden damit zusammenhängt?

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Hallo,

 

für so einen Zirkus habe ich leider keine Zeit.

Wenn du für solch einen "Zirkus" keine Zeit hast, brauchst du du dich auch nicht zu wundern, wenn du Geld verschenkst.

 

Da du offensichtlich von der Schadenregulierung keine Ahnung hast, kannst du schon mal mindestens davon ausgehen, dass deine Hobby- Regulierung  erhebliche Probleme mit sich bringen wird.

 

Und wenn du meinst , dass du da Zeit sparst, dann irrst du gewaltig.

 

Glaubst du ernsthaft, dass du diesen Schadenfall mit einem kleinen "Briefchen", bestehend aus ein paar guten Tipps hier  bei  Motor-Talk  in Eigenleistung bewerkstelligen kannst?

 

Gerade bei einem Wohnwagen ist das Thema viel zu komplex um das hier im Vorbeigehen zu erledigen.

 

 

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 14:50

Naja, ich möchte die Versicherung ja jetzt nicht abzocken. Ich möchte den Schaden reguliert haben, möchte aber auch ggfs. wenn mir eine Ausfallvergütung zusteht diese mitnehmen.

Anwälte sind ein Graus für mich, sind die einzigen die heute noch Geld verdienen... ;)

Ich bin fast das ganze Jahr im Ausland, deshalb will ich schnell einen Schlußstrich ziehen und mich nicht noch erst beim Anwalt hinhocken, zumal ich eh auf die Schnelle bis Freitag keinen Termin bekomme (ausser bei einem, der nix kann und daher ein leeres Terminbuch hat ;)).

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wenn du für solch einen "Zirkus" keine Zeit hast, brauchst du du dich auch nicht zu wundern, wenn du Geld verschenkst.

Da du offensichtlich von der Schadenregulierung keine Ahnung hast, kannst du schon mal mindestens davon ausgehen, dass deine Hobby- Regulierung  erhebliche Probleme mit sich bringen wird.

Und wenn du meinst , dass du da Zeit sparst, dann irrst du gewaltig.

Glaubst du ernsthaft, dass du diesen Schadenfall mit einem kleinen "Briefchen", bestehend aus ein paar guten Tipps hier  bei  Motor-Talk  in Eigenleistung bewerkstelligen kannst?

Gerade bei einem Wohnwagen ist das Thema viel zu komplex um das hier im Vorbeigehen zu erledigen.

Ich habe jahrelang selbst Schäden reguliert, bin zudem vom Fach.

Ich habe aber keine Erfahrung mit der Abwicklung von Wohnwagenschäden und den versicherungstechnischen Möglichkeiten bei WoWas.

Wenn jemand was zum Thema beitragen kann, wäre mir sehr geholfen. Alles andere bringt mich nicht weiter.

Danke!

 

Dann lass den Wohnwagen wenigstens von einem Sachverständigen begutachten.  

 

Aber von einem der sich mit Wohnwagen auch auskennt. Da gibt es nämlich Spezialisten für.

 

Bei deiner Schadenschilderung ahne ich hier nix gutes ....

am 20. Mai 2008 um 15:01

Moin,

@Delle.....

Wir scheinen ja sowas von miese Antworten zu geben..... Irgend so ein Vollpfosten verteilt schon wieder rote Daumen.... :D:D:D

@TE

Sorry, das ist nun mal meine Meinung so. Ich hätte nichts zu verschenken und würde das ganze über Gutachter / Anwalt abwickeln lassen....

BTW: Glaubst DU das Du die Abwicklung in Eigenregie bis Freitag erledigt hast?

Gruss

Marcus

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Dann lass den Wohnwagen wenigstens von einem Sachverständigen begutachten.  

Aber von einem der sich mit Wohnwagen auch auskennt. Da gibt es nämlich Spezialisten für.

Bei deiner Schadenschilderung ahne ich hier nix gutes ....

Hobbyland-Hexel in Dortmund wird so oder so die Reparatur ausführen, ich unterstelle daß die den KVA korrekt ausstellen können. ;) Ich persönlich fühle mich da sicherer, die machen nichts anderes. Ein Dekra Gutachter X muß nicht gerade der WoWa Profi sein, daher wäre ich gerne vorab persönlich ein wenig mehr informiert. ;)

Jedoch wird mir die Fachwerkstatt Hexel nicht sagen und attestieren können, ob ich einen Nutzungsausfall erhalte.

Somit sind wir wieder bei meiner Einstandfrage. Und nein, ich gehe zu keinem Anwalt. ;)

Grüße

Totti

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

@TE

Sorry, das ist nun mal meine Meinung so. Ich hätte nichts zu verschenken und würde das ganze über Gutachter / Anwalt abwickeln lassen....

BTW: Glaubst DU das Du die Abwicklung in Eigenregie bis Freitag erledigt hast?

Gruss

Marcus

Wie schon geschrieben, ich habe bereits grünes Licht von der Versicherung bis 3.000 Euro.

Ich brauche nur noch ein KVA, Gutachten oder sonstiges einreichen, oder eben einen Reparatur-Auftrag erteilen. Letzteres scheidet aus persönlichen Gründen aus.

Gruß

Totti

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

@Delle.....

 

 

Wir scheinen ja sowas von miese Antworten zu geben..... Irgend so ein Vollpfosten verteilt schon wieder rote Daumen.... :D:D:D

Ja, allerdings, dass geht hier sehr schnell in letzter Zeit ....:D

 

 

Wagen ist ein 2004er Hobby Prestige 610UF, beschädigt ist das vordere Kunstoffseitenteil links, rechts, Klappe, Blende darunter. Ausserdem hat mein im Flaschenkasten stehender Grill die Sandwichplatte eingeschlagen, sieht man nur wenn man die Klappe auf hat.

 

@Totti-Amun

Nie im Leben für 2000-3000 Euro nur mal so, damit du weist warum ich hier Bauchschmerzen habe....

 

Bin nämlich rein zufällig auch vom Fach :D

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Zitat:

..

Zitat:

 Ein Dekra Gutachter X muß nicht gerade der WoWa Profi sein, daher wäre ich gerne vorab persönlich ein wenig mehr informiert. ;)

 

Sorry, ich sprach von Sachverständigen für Wohnwagen und nicht  von den grünen Männchen... :D

 

Jedoch wird mir die Fachwerkstatt Hexel nicht sagen und attestieren können, ob ich einen Nutzungsausfall erhalte.

 

Du bist doch gelernter Versicherungsfachmann oder?

 

Dann müsstest du dir diese Frage eigentlich selber beantworten können

 

Den gibt es ja bekanntlich nur gegen Nachweis.  Und da du ja nun erst einmal fiktiv abrechnen möchtest -oder nun doch nicht- :confused:  ist diese Schadenersatz- Position doch erst einmal nebensächlich

Gruss Delle

 

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

@Totti-Amun

Nie im Leben für 2000-3000 Euro nur mal so, damit du weist warum ich hier Bauchschmerzen habe....

Bin nämlich rein zufällig auch vom Fach :D

Von welchem Fach bist Du denn? Versicherungsfach oder aus der Caravan-Branche?

 

Der Versicherer gibt sich bis 3.000 Euro mit einem KVA/Gutachten und/oder sofortiger Reparatur zufrieden, der Schaden ist nicht so hoch. Anbei dann nun mal Pics, obwohl die nichts zur Sache tun.

Ich möchte wissen, was für Kosten ich noch zusätzlich zum KVA geltend machen kann? Nochmal: Ich habe keine Zeit und Lust auf einen Rechtsverdreher!

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:32

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