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Unfall nachdem ausgeparkt wurde, teilschuld?
Hallo, am 29.08 hatte ich leider ein unschönes Erlebnis.
Dazu hätte ich jetzt ein paar fragen..
Ich stand mit meinem Audi A6 vorwärts in einer Parklücke. Beim ausparken habe ich mich noch vergewissert, dass ich niemand anderen gefährde und sich auch kein KFZ, Person etc. hinter mir befindet
.
Bis hier hin war noch alles gut, ich habe rückwärts ausgeparkt und stand schon leicht schräg in der Querstrasse, sodass ich beim vorwärts fahren noch gut rum gekommen wäre. Als ich dann stand und gerade den ersten Gang eingelegt hatte, habe ich nochmal ringsum kontrolliert, ob sich eine Gefährdung in meiner Nähe befindet, bevor ich meine Weiterfahrt aus der Zufahrtsstrasse antreten wollte. Dort sah ich dann im linken Seitenspiegel, dass ein Audi A3 seinen Rückwärtsgang eingelegt hatte und auf mich zu fuhr.
Aus Reaktion konnte ich nur noch die Hupe betätigen und dann knallte es auch schon. (Wer denkt denn auch in so einer Schrecksekunde an Vollgas weg fahren oder ähnlichem, wenn man niemanden gefährden will... )
Leider ging das ganze dann ziemlich schnell, er fuhr sofort wieder in seine Lücke rein und ich eben auch, da ich noch so unter Schock stand, ist mir gar nicht eingefallen, dass genau diese „Positionsbilder“ Beweise wären.
Als ich mit dem Herr sprach, meinte er anfangs selbst noch, dass er einfach nicht aufgepasst hätte und dies eben seiner Versicherung melden müsste und dann hat sich der Fall. Doch als er seinen Sohn anrief und dieser am Parkplatz eintraf und sie sich unterhielten, hatte er sofort umgeschwenkt und zu mir gemeint, dass ich gar nicht gestanden wäre sondern ebenfalls Rückwärts gefahren bin.
So gab der Herr dies leider auch bei seiner Versicherung an.
Ich habe einen 1 1/2 Seiten langen Unfall Hergang an seine Versicherung geschickt und heute kam der Brief in dem steht: „Beide Fahrer waren nicht aufmerksam genug“ , „beide fuhren rückwärts“ , „Die Beschädigungen zeigen DEUTLICH, dass sich BEIDE Fahrzeuge im Ausparkvorgang befunden haben. Diese Versicherung sieht jetzt eine Haftungsteilung als angemessen.
Auf den Bildern meines Schadens kann man am Reifen einen waagrechten Strich/Lackabrieb vom Audi A3 sehen. Wäre ich gefahren und mein Reifen hätte sich bewegt, dann wäre der Lackabrieb doch in Rotationsrichtung am Reifen entlang und nicht als waagrechter Strich zu sehen, denn wenn der Reifen steht und ein Gegenstand vorbei streift, nur dann sollte doch dieser Waagrechte Abrieb des Lackes zu sehen sein.. (ich hoffe dies kann irgendwer nachvollziehen)
Leider weiß ich nicht, ob ich hier irgendwie dagegen vorgehen kann, um meine Unschuld zu beweisen und ob dies in meinem Fall überhaupt geklärt werden kann..
Auch verstehe ich rein gar nicht, wie der ältere Herr trotz seiner Umgebungswarner (Piepser) in der Heckschürze noch weiter auf mich zu fahren konnte..
(Das Fahrzeug ist leider nur Teilkasko versichert und einen Rechtsschutz besitze ich auch nicht)
Um jeglichen Rat bin ich euch dankbar, ich versuche hier noch ein paar Bilder meiner Skizze und der Schadensbilder einzufügen.
(Silber = AUDI A3)
(Schwarz = AUDI A6)
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25 Antworten
Zwei Dinge dazu:
- das scheint mir ein sog. Supermarktparkplatz zu sein; stimmt das?
- Jeder Fz-Halter muss seinen Haftpflichtschaden bei der jeweiligen Gegenseite geltend machen
Was sagt denn Dein Haftpflichtversicherer dazu?
Da bekommt jeder die Hälfte seines Schadens vom Anderen ersetzt.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 12. September 2019 um 17:59:05 Uhr:
Zwei Dinge dazu:
- das scheint mir ein sog. Supermarktparkplatz zu sein; stimmt das?
- Jeder Fz-Halter muss seinen Haftpflichtschaden bei der jeweiligen Gegenseite geltend machen
Was sagt denn Dein Haftpflichtversicherer dazu?
Richtig, ist ein Supermarkt Parkplatz.
Ich habe heute meinen Versicherer angerufen, dieser meinte nur, dass mir keine Ansprüche zu stehen da es auf „Teilschuld“ läuft und ich dies mit der gegnerischen Versicherung abklären muss, wie viel % sie übernehmen.
Meine Versicherung selbst wartet noch auf den Fragebogen des älteren Herren.
Das kann doch alles nicht wahr sein.., selbst wenn man rein gar nichts dafür kann, weil man schon den ersten Gang eingelegt hatte und gerade weg fahren wollte, bekommt man Teilschuld..
Da Du keinen Zeugen vorweisen kannst der deine Version bestätigt,wird das eine 50/50 Situation.Leider für dich.
Dann hat Berlin-Paul leider recht, WENN Du nicht etwas anderes beweisen kannst - und das wirst Du leider nicht schaffen - oder?
Nicht vergessen bei Kraftfahrzeugen gilt die Gefährdenshaftung
ohne Rechtsschutz würde ich es nicht auf eine Klage ankommen lassen.
Ob auf Basis dieser Bilder ein Sachverständiger zu einem anderen für dich positiven Gutachten käme, bezweifle ich.
Wenn es keine Zeugen gibt, wird es wohl auf 50/50 hinauslaufen.
Nein leider kann ich keine Zeugen vorweisen da ich alleine unterwegs war..
Ich Wüsste leider nicht wie ich diesen Fall sonst beweisen könnte, dass einzige was mir eben aufgefallen wäre, wäre der waagrechte Lackabrieb am Reifen der darauf hin deutet, dass mein Fahrzeug stand. Doch für diesen „Beweis“ wird mir denke ich jeder den Vogel zeigen..
Na dann bin ich mal gespannt was der Kostenvoranschlag sagt sobald ich einen erstellen lassen habe.. Die Seitenwand ist eingedellt und abgeschürft, die Felge selbst ist total zerkratzt und die komplette Heckschürze ist abgeschürft.. und das alles bei einem 4 Jahre alten Audi A6
Abgesehen vom Ablauf, der ohne Zeugen mit Sicherheit bei 50/50 landen wird. Wieso versichert man ein so hochpreisiges und junges Fahrzeug nur TK, vor allem wenn sich ggf. keinen Unfall leisten kann?
Zitat:
@hydrou schrieb am 12. September 2019 um 18:43:04 Uhr:
Abgesehen vom Ablauf, der ohne Zeugen mit Sicherheit bei 50/50 landen wird. Wieso versichert man ein so hochpreisiges und junges Fahrzeug nur TK, vor allem wenn sich ggf. keinen Unfall leisten kann?
Es geht nicht darum ob man es sich leisten kann oder nicht, ein Mensch der viel Geld hat fährt seine Autos ja auch nicht jeden Tag gegen die Wand, nur weil er das Geld für die Reparaturen hat, oder? (Sollte jetz kein Angriff sein)
Es ist nur TK versichert, da es nur als Übergangsauto dienen sollte und wir bis jetzt noch kein Fahrzeug VK versichert hatten.
Es geht nur darum, dass es einfach mehr als ärgerlich ist, wenn man nichts dafür kann und irgendjemand der nicht aufpasst Dir rein fährt und du trotzdem die Hälfte der Kosten abdecken musst obwohl du auf einem Fleck standest.
Ja, und genau das ist das Risiko, was ich gerne mit einer VK abdecke. Letztes Jahr hatte ein Bekannter beim Überholen auch die unverschuldete Situation, dass der Überholte ebenfalls ohne Vorwarnung und Blinker zum Überholen rauszog. Kürzlich war die erste Verhandlung, die Richterin schlug 50/50 vor, jetzt gibt es ein Unfallanalytisches Gutachten. Und da geht es um höhere Schadenssummen, die zum Glück über die VK und Quotenvorrecht abgesichert waren, sonst wäre das bitter für den Bekannten ausgegangen bei nur 50% Erstattung.
Du solltest einen Kfz-Sachverständigen aufsuchen und den um eine Einschätzung bitten.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 12. September 2019 um 19:32:58 Uhr:
Du solltest einen Kfz-Sachverständigen aufsuchen und den um eine Einschätzung bitten.
Ich denke kaum, dass dieser mir bei meinem Fall helfen könnte oder?
Richtig, da kann ggf. nur ein teures unfallanalytisches Gutachten helfen, was aber erst vor Gericht zum Einsatz kommt. Normale Kfz-Sachverständige können und dürfen das i.d.R. nicht.
Wenn ein Kfz-Sachverständiger, dem du dein Fahrzeug samt Fotos vorstellst, das nicht beurteilen kann, dann kann das hier erst recht niemand.
Ich würde einen auf Kfz-Unfälle spezialisierten Sachverständigen aufsuchen.
Ansonsten vergiß es.