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Unfall od. Totalschaden während Auswahlfinanzierung/Autokredit

Ford Focus Mk4
Themenstarteram 18. Mai 2020 um 13:23

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe ihr könnt mir folgende Frage beantworten.

Kurze Erläuterung des Sachverhalts:

Ich bin dabei, einen Ford Focus über die Auswahlfinanzierung zu finanzieren. 48 Monate und Ford garantiert im Vertrag einen festgelegten Rückkaufswert für das Auto, welcher der Schlussrate 1:1 entspricht.

Nun meine Frage: was passiert, wenn ich während der Laufzeit einen Unfall habe oder das Auto ein Totalschaden ist (unabhängig von der Schuldfrage)? Der Wert wird sich doch dann ggf. stark und den eigentlichen Rückkaufswert bewegen? Wenn ich das Auto zurückgeben möchte nach 48 Monaten, wird ja ggf. eine Differenz zwischen Schlussrate und Autowert sein? Wer zahlt die Differenz?

Ich erhielt vom Fordhändler folgende Auskunft:

„ Wenn Sie Ihren Wagen Vollkasko versichern, wird jeglicher Schaden vollständig getragen, auch eine Wertminderung. Sollte es z.B. einen Schaden in Höhe von 10 000€ geben, so wird dies inkl. einer Wertminderung reguliert. Die Wertminderung erhalten Sie ausgezahlt.

 

Wie erwähnt sind Sie zudem nicht an die Fahrzeugrückgabe an uns gebunden. Sie können jederzeit den Wagen auch anderweitig verkaufen oder die Schlussrate anschlussfinanzieren“.“

Beste Antwort im Thema

Vollkasko reicht nicht.Du mußt sie zusätzlich mit einer GAP Deckung wählen!

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am 18. Mai 2020 um 13:34

Ja, ist so. Die Rückkaufvereinbarung heißt ja nicht, dass es ungesehen zu dem festgelegten Wert zurückgenommen wird. Schäden mindern den Fahrzeugwert und eine Versicherung würde diese Minderung mit auszahlen. Du "bekommst" dann weniger Geld vom Autohaus bei der Rückgabe, sprich müsstest den Wertverlust ausgleichen. Den hat dir dann aber die Versicherung schon bezahlt, als der Schaden reguliert wurde.

Eine Vollkaskoversicherung ist hier dringend zu empfehlen! Damit man zum Schluss nicht noch drauf zahlen muss.

Moin,

 

wie der Schadensfall geregelt wird hängt nicht von der Finanzierung ab, sondern von dem abgeschlossenem Versicherungsvertrag.

 

Es gibt dort Regelungen für die Neupreiserstattung sowie den sogenannten GAP-Schutz.

 

Für wie Lange diese Versicherungen abgeschlossen werden können und in welcher Höhe die Entschädigungen ausfallen variiert von Police zu Police ein Bisschen.

 

Meistens wird so gerechnet:

 

Geleistet Zahlungen + Restwert = Entschädigung 1

Wenn abgeschlossen (Neupreisentschädigung)

Neupreis des Altwagens - Entschädigung 1 = zusätzliche Entschädigung

 

So das mann selber dann nur noch die Preissteigerung des Herstellers tragen muss.

Vollkasko reicht nicht.Du mußt sie zusätzlich mit einer GAP Deckung wählen!

Die GAP Deckung gilt aber nur für Leasingfahrzeuge!

Themenstarteram 18. Mai 2020 um 14:33

Was empfehlt ihr mir für die Vollkasko? Auf was sollte ich achten? Was muss unbedingt enthalten sein?

Zitat:

@focus2101 schrieb am 18. Mai 2020 um 16:27:10 Uhr:

Die GAP Deckung gilt aber nur für Leasingfahrzeuge!

Das wird in dem Fall genauso greifen, weil die Auswahlfinanzierung eigentlich nix anderes ist.

Hallo,

lass dich doch vom Händler beraten. Ford bietet auch Versicherungen an.

Gruß, der.bazi

Der Kreditgeber berechnet zum Schadenzeitpunkt die Ablösesumme des Kreditvertrages. (im Falle Totalschaden) Die Differenz Ablösesumme Entschädigung lt. Gutachten trägt der Kreditnehmer.

Pauschal kann man nicht sagen ob man dann zu 0 raus kommt. Dies ist abhängig vom Schadenzeitpunkt, der Restlaufzeit und der geleisteten Anzahlung.

Im Falle eines Reparaturschadens passiert gar nichts, das Auto wird lt. Gutachten repariert. Die Wertminderung bei der Rückgabe am Vertragsende wird durch den sogenannten merkantielen Minderwert ausgeglichen. Dieser wird im Schädengutachten festgelegt und ausgewiesen und ausgezahlt. Unbedingt im Gutachten auf diese Position achten!

Wie sieht das mit der Schlussrate bei Finanzierung und der GAP aus, bei einem Totalschaden / Diebstahl

Schlussrate angenommen 18.000,00 Euro

Die GAP kommt doch nicht für die Schlussrate auf, oder doch???

Alles klar, Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert von z.b. 12.000,00 und die GAP dann den Restbetrag von 6.000,00 + die restlichen Raten wenn ich das jetzt richtig verstanden habe... :D ;)

Zitat:

@TOMFOCUS schrieb am 18. Mai 2020 um 15:23:57 Uhr:

Sie können jederzeit den Wagen auch anderweitig verkaufen oder die Schlussrate anschlussfinanzieren“.“

Ähm, wie bitte soll man bei einer Finanzierung den Wagen jederzeit anderweitig verkaufen können, wenn man nicht in Besitz des Fahrzeugbriefes ist? So lange die Finanzierung läuft, liegt dieser bei der Ford Bank.

Du verkaufst den Wagen, löst mit dem Kaufpreis den Restkredit ab, bekommst den Brief von der Ford Bank und reichst ihn an den Käufer weiter. Ganz einfach eigentlich.

Wenn der Käufer akzeptiert, für ein Auto schon zu zahlen, ohne dass er den Brief direkt bekommt...

Man kann natürlich auch die Ford Bank mit einbinden und Zahlung des Betrages X an die Bank und Direktversand des Briefes von Bank an Käufer vereinbaren. Der Fantasie sind da wenig Grenzen gesetzt.

 

Die Frage zeigt nur eines: wer finanzieren muss, ist auch in der späteren Gestaltung nicht so frei wie der "Barzahler". Mit ein Grund für mich, mir nur das zu kaufen, was ich mir leisten und auch sofort bezahlen kann...

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