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unfall ohne berührung - ich soll zahlen

Themenstarteram 11. April 2012 um 22:36

hallo,

mir ist am Sonntag morgen folgendes passiert und ich verstehe die Welt nicht mehr.

ich befuhr eine Nebenstrasse in Richtung des Hauptteils der selbigen Straße um anschließend nach rechts abzubiegen.

Ich ließ ein von rechts kommendes Fahrzeug die Einmündung passieren und wollte dann abbiegen.

Ich bemerkte dass das Fahrzeug kurz danach angehalten hat und der Fahrer ausgestiegen war und mir zuwinkte.

Als ich nachfragte stellte sich heraus dass der Fahrer gegen den Bordstein gefahren war und nun von mir den Schaden bezahlt haben möchte.

Ich war mir keiner Schuld bewusst und sagte dass ich nichts dafür kann wenn er gegen den Bordstein fährt.

Weil wir uns nicht einigen konnten rief ich die Polizei.

Die Polizei sagte mir es ist ein Schaden entstanden also handelt es sich um einen Unfall und da an der Unfallstelle rechts vor links gilt bin ich Schuld daran.

Er sagt aus, sich erschreckt zu haben weil ich seiner Meinung nach plötzlich angeschossen kam.

Aus seiner Fahrtrichtung ist die Nebenstraße fast nicht als solche zu erkennen, da

eine hohe Hecke die Sicht versperrt und zusätzlich eine Fahrbahnverengung unmittelbar davor existiert.

Sicher kann er sich erschreckt haben wenn ich auf einmal da stehe und er hat mich aus oben genannten Gründen nicht heran kommen gesehen.

Das alles habe ich auch der Polizei gesagt aber es bleibt dabei.

Es wurden mir dann zwei Möglichkeiten aufgezählt.

Entweder bin ich mit einer Verwarnung von 35 Euro einverstanden oder es wird eine Anzeige geschrieben. die erheblich teurer wird und zusätzlich mit3 Punkten geahndet wird.

Ich entschied mich dann für die 35 Euro obwohl ich nach wie vor davon überzeugt war, keine Schuld zu haben.

Schließlich kann man doch nicht jedes Mal rein prophylaktisch gegen den Bordstein fahren sobald man auf andere Verkehrsteilnehmer trifft und sich erschreckt.

Der Mann fuhr einen recht neuen Mercedes C klasse mit teuren Alufelgen.

Mit Reifen und Spurvermessung wird das bestimmt 500 Euro kosten.

Wie soll ich mich nun verhalten.

Es kam nicht zu einer Berührung sonder er ist einfach nur gegen den Bordstein gefahren und ich bin der Meinung mich trifft keine Schuld.

gruss

Frank

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2012 um 8:24

Wenn man die Beiträge hier liest ... frage ich mich allen Ernstes, ob ihr alle schon mal ein Auto gesteuert habt.

Beim ersten Beitrag habe ich bereits die Situation begriffen. Wer hat e snoch NIE erlebt, dass er an einer Einmündung vorbei fährt und von RECHTS kommt jemand auf die Straße zugeschoßen? Auch wenn ich schon lange Auto fahre, habe ich immer ein mulmiges Gefühl und frage mich: Bremst er/sie noch? Bei dem Tempo wo er/sie da anrollt? Und automatisch fährt man ein Ausweichmanöver!

So, nun zu der Situation des TE. Der alte Herr (ICH BIN AUCH SCHON 63!) kommt von rechts ... merkt im letzten Moment, dass sich von LINKS ein Fahrzeug nähert, erschreckt sich (möglicherweise ob seines Alters und weil seine Reaktionfähigkeit langsamer als die einer Weinbergschnecke ist) und verreisst das Steuer. Er schafft es dann noch nach wenigen Metern anzuhalten, den Sicherheitsgurt zu lösen und sich "behende" (!!!) aus dem Fahrzeug zu liften um dem vermeintlichen(!) Unfallgegner zuzuwinken.

Alleine diese Szene muß man sich mal vorstellen ... für MICH schon mal UNMÖGLICH! Es sei denn, das der TE in einer Art Schockstarre Sekundenlang an der Abbiegung gestanden hat und NICHT zügig weiter gefahren ist. 1. Fehler!

2. Fehler war, die Polizei zu rufen! ALLERDINGS und das gebe ich zu beachten, wäre es möglicherweise zu einer Anzeige wegen Unfallflucht gekommen, weil der alte Herr ja der Meinung war, dass der TE den (angeblichen) Unfall verursacht hätte! Wobei es in meinen Augen lediglich ein Fahrfehler (!!!!) des alten Herrn war und er sich überlegen sollte, ob er zum führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt noch in der Lage wäre, wenn er sich wegen jedem abbiegenden Fahrzeug so erschreckt, dass er das Steuer verreisst!

3. Fehler war: das Ordnungsgeld zu zahlen! WICHTIG! Bei unklaren Situationen IMMER auf eine Anzeige bestehen! Dann hat man Zeit die Situation von einem Anwalt klären zu lassen! Die Polizei ist KEIN Gericht und urteilt nur aus der geschilderten bzw. aufgefunden Situation. Eine Schuldzuweisung von Seiten der Polizei ist Pillepalle und Null- und Nichtig!

Diese POLIZEIGLÄUBIGKEIT ist soweit verbreitet und viel glauben immer noch, dass die Polizei letztendlich Richter wären. NEIN! Sind sie nicht! Sie dürfen lediglich den (vermeintlichen) "Unfall" aufnehmen. Was die dann von sich geben ... ist uninteressant! Und ... MERKE ... als Beschuldigter ist man lediglich verpflichtet seine Daten preis zu geben. SONST NIX!

Die Klärung der Schuldfrage ist Sache von Anwälten, Sachverständigen und letztlich eines Gerichtes und NICHT die der Polizei!

Bei BAGATELLSCHÄDEN - und HIER geht es um eine solchen! - Muss man keineswegs die Polizei rufen! Im Gegenteil!

Ruft man dagegen die Polizei und es IST ein Bagatellschaden, gibt es erst mal ein Ordnungsgeld! U.U. für BEIDE, weil es sich eben um einen Bagatellschaden handelte. Und wenn man nach einem solchen Unfall nicht UNVERZÜGLICH die Fahrbahn frei macht ... Aber das war nicht Thema.

So, der alte Herr hat schon VOR dem aussteigen gewusst(!) das seine Felge beschädigt ist! Klingelt da nicht eine ganze Armada von Glocken???

Folgendermassen hätte das ganze ablaufen MÜSSEN! ICH als Rechtsabbieger bemerke beim abbiegen, dass mich ein andere Autofahrer auf etwas aufmerksam machen will.

Das kann ich ignorieren und weiterfahren, da ich ja nichts gemacht habe ausser fahren! Nun bin ich aber ebenso höflich wie neugierig, halte an und höre mir an, was der alte Herr (in DEM Fall) zu sagen hat. Mich interessiert nun, wie er von seinem Fahrplatz aus ERKENNEN konnte, das die Felge beschädigt ist? Er besteht nun seinerseits darauf, dass ICH Schuld sein müsste (an seiner ebensolchen Dusseligkeit wie Unfähigkeit ein Fahrzeug zu führen!). Bevor das ganze eskaliert (ein Ausstausch der Daten hätte in dem Falle vollkommen ausgereicht!) rufe ich als UNABHÄNGIGE Zeugen nach der Polizei die nun von Amts wegen auftreteten und nach kurzer Beratung erst mal ein Bussgeld gegen MICH erheben wollen. Das lehne ich freundlich wie entschieden ab, da ich ja KEINEN Unfall verursacht haben kann, weil der alte Herr eben und blablabla.

Was ich NICHT mache ist, mit den Polizeibeamten diskutieren! Das könnte dann ganz schnell die Lieben gegen mich aufbringen!

Der nächste Schritt wäre, Versicherung informieren das möglicherweis eine Schadensersatzforderung auf sie zukommt. Zweiter Schritt wäre zum Anwalt!

Wenn man nun aber einen Versicherungsvertreter hat, der meint HINTER meinem Rücken den Schaden regulieren zu müssen ... (ist MIR passiert!) brennt die Hütte!

Zusammenfassend: ANWALT aufsuchen, Vorfall schildern, Einspruch GEGEN das Bussgeld einlegen, eventuell den alten Herrn wegen Versicherungsbetrug anzeigen! Denn, bewiesen ist doch rein gar nichts! Und MICH als Unfallverursacher zu beschuldigen, nur weil man altersbedingte Ausfälle beim führen eines Kfz hat, ist zumindest eine Frechheit wenn nicht sogar üble Nachrede, oder wie das heißt!

ENDE DER DURCHSAGE!

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Wenn ich mich jedesmal erschrecken würde wenn mir wer die Vorfahrt nimmt na dann gute Nacht.

Noch dazu hast du Ihm nicht mal die Vorfahrt genommen.

Wenn das durchgeht dann gute Nacht.

Da ist wieder jede Tür und Tor für die Volltrottel geöffnet.

Zitat:

Original geschrieben von maloeze

Wie soll ich mich nun verhalten.

Deine Versicherung anrufen, die lässt ein Gutachten machen. Das Gutachten 'kann' dan so aussehen, daß Du 100% Schuld bekommst, weil der Unfallgegner ausgewichen ist um einen Unfall zu vermeiden, Deine Versicherung wird zahlen, Du wirst hochgestuft.

Zitat:

Es kam nicht zu einer Berührung sonder er ist einfach nur gegen den Bordstein gefahren und ich bin der Meinung mich trifft keine Schuld.

Naja, ich musste auch einmal mit der Hälfte des Wagens ins Feld, weil ein Motoradfahrer meinte in einer Kurve noch schnell überholen zu müssen. Ich hatte gottlob keinen Schaden am Kfz, aber der Fahrer hat trotzdem Versengeld gegeben, der wusste schon weshalb :rolleyes:

Was ic h sagen will: Natürlich kann Dich eine Schuld treffen. Aber ohne den Tatort gesehen und den Unfall bezeugt zu haben kann ich nur raten.

Zitat:

Original geschrieben von maloeze

...und sagte dass ich nichts dafür kann wenn er gegen den Bordstein fährt.

wenn der fahrer des mb nachvollziehbar darlegen kann, das er durch das ausweichen auf/an den bordstein einen schlimmeren schaden vermieden hat - kannst du sehrwohl etwas dafür!

 

abwarten und tee trinken, mehr bleibt dir hier nicht übrig!

Seit wann hat in solch einem Fall die Polizei eigentlich was zu melden ?

Und wer verschwendet Polizeikapazitäten für so eine banale Situation ?

Im Sinne "Hallo, ich bin der Wachtmeischter Schmidt... ahja, sie sagen sie sind gegen den Bordstein gefahren als er von links kam. Ok... hier noch eine Verwarnung, wir fahren dann mal weiter" ?

Und das hat euch jetzt wie genau weitergebracht ?

Alleine deswegen solltest du das Busgeld blechen, so als Blaulichtsteuer. :D

Wie bei jedem Unfall auch. Koordinaten und Daten tauschen... Schaden melden und Versicherungen regeln lassen.

Deine Versicherung will ja im Prinzip ähnlich wenig zahlen wie du, und nur in diesem Prozess wird die "Schuldfrage" geklärt. Das Urteil der Polizei ist da irrelevant, die können eigentlich nur Aussagen und Feststellungen über die Situation weitergeben, aber kein irgendwie wirksames Urteil fällen (merke... Exekutive, nicht Judikative.)...

Das eine Feststellung der Polizei manchmal einem Urteil gleichkommt hat mit dem Vorgang an sich nicht zu tun. Klar... wenn die Polizei feststellet, das irgendjemand irgendwem die Forfahrt genommen hat, dann wird das auch die Schuldfrage beeinflussen.

und um Aussagen aufzunehmen brauch man eigentlich keine Polizei, das macht man mit der Schadensmeldung sowieso nochmal gut durchdacht mit Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Deine Versicherung will ja im Prinzip ähnlich wenig zahlen...

je nach dem, wie der te in seiner sf-klasse steigt, könnte die versicherung durchaus ein "interesse" daran haben, dem unfallgegner ne neue felge zu sponsorn... :eek: :D :rolleyes:

Wenn die Versicherung mit A anfängt und mit z aufhört, dann glaub ich das auch.

 

Aber im Prinzip auch nicht. Sonst würde eine Versicherung ja immer sofort ein Aufkommen für den Schaden akkzeptieren umd die SF zu steigern.

OT:

Und wenn eine Versicherung das nciht begründet... dann wird gewechselt. SF bleibt, aber das zusätzliche Geld geht.

Eine Versicherung soll ein grundsätzliches Interesse zeigen seine Kunden ordentlich zu vertreten.

Dass das bei einem grossteil der Versicherungen hier in Deutschland nicht der Fall ist stimmt wohl, aber gerade darauf muss man als Kunde sensibel reagieren. z.B. weiter: In der Schweiz habe ich das Gefühl ist der KFZ-Versicherungsmarkt etwas anders. Die Versicherungen verstehen das ein hochgestufter Kunde zwar mehr zahlt, aber ein gewechselter Kunde zahlt nichts. ;)

Mein Rat:

Bei Rechtsfragen => Ab zum Rechtsanwalt!

Da du aber bereits dem Verwarngeld zugestimmt hast,

könnte man dies auch als Schuldeingeständnis werten.

Sofern du dir wirklich keiner Schuld bewusst bist, wäre dies der

einzig richtige Weg.

Eine Erstberatung würde ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Ist, selbst ohne Rechtschutz, nicht sehr teuer und reicht sehr oft

aus um alle Fragen zu klären bzw. um das Prozessrisiko zu bewerten.

Wichtig ist nur:

Beim Anwalt vorher erwähnen das man nur eine Erstberatung wünscht

und immer nach dem Preis fragen, sofern halt kein Rechtschutz besteht!

am 12. April 2012 um 3:49

Die Strafe zu bezahlen war schon der erste Fehler. Dann zu sagen das es møglich ist das er sich ,,erschrocken`` hat der zweite Fehler. Ueberhaupt der Polizei gegenueber so viel zu erzæhlen ist Falsch. Noch Falscher ist es der Polizei alles zu glauben. 

Die 35 Euro zahlt man nicht, sondern legt Widerspruch ein. Dann sucht man sich nen Anwalt und erklært ihm was passiert ist. Rest macht er dann. 

Oder Variante zwei: Man ist sich einer Schuld bewusst, zahlt die Strafe und den Schaden und ist am Ende froh das nix weiter passiert ist. 

Zitat:

Original geschrieben von maloeze

 

Die Polizei sagte mir es ist ein Schaden entstanden also handelt es sich um einen Unfall und da an der Unfallstelle rechts vor links gilt bin ich Schuld daran.

Das ist die Einschätzung der Beamten und eine solche Annahme ist im Regelfalle ja auch meistens richtig. Allerdings sind das keine vereidigten Sachverständigen und die Lage hier war doch wesentlich diffizieler.

Es wäre wohl klüger gewesen, die Aussage zu verweigern und die Sache gleich an einen RA abzugeben.

Ob Hecke oder nicht, wenn Du ordnungsgemäß angehalten hast, um die Vorfahrt zu gewähren, hast Du dich korrekt verhalten. Ich hätte die Polizisten gefragt, was ich denn ansonsten hätte machen sollen. Die Erklärung der beiden hätte ich gerne mal gehört.

Wurde denn geprüft, ob die Felge wirklich Kontakt mit dem Bordstein hatte oder hat er sich die vielleicht vorher schon irgendwo angeschrammt und freut sich, dass er jetzt einen Dummen gefunden hat?

Die ganze Sache ist irgendwie blöd gelaufen. Umso mehr würde ich jetzt dringend zum Anwalt gehen und schauen, was da noch zu retten ist.

am 12. April 2012 um 6:58

Ganz ehrlich, du hättest den typen herzhaft auslachen sollen und einfach wegfahren. Aber schön langsam mit einem breiten Grinsen im Gesicht, so das er es sieht natürlich. Vielleicht nochmal freundlich winken dabei. Er ist nicht fähig sein Auto zu lenken und du sollst zahlen?

Du hast einige fehler gemacht, wie z.B. das bezahlen der 35€, das du da geblieben bist usw.

Die Polizei hat nichts mit der Schuldfrage zu tun, und wenn sie der meinung sind das du Schuld bist bestätigt das nur mein Bild das ich von dem Verein habe. Egal, ist passiert, die 35€ sind weg.

Dir bleibt nichts anderes übrig als dich mit dem Vogel rumzustreiten, notfalls vor Gericht, denn jetzt ist die ganze Sache leider offiziell.

=> ab zum Anwalt.

am 12. April 2012 um 6:58

Also ich finde, wenn er dem Mercedes die Vorfahrt gestohlen hat, muss er auch den Schaden bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Also ich finde, wenn er dem Mercedes die Vorfahrt gestohlen hat, muss er auch den Schaden bezahlen.

Und wo genau steht, dass er die Vorfahrt geklaut hat? Das ist ja eben NICHT der Fall. Der Typ hat sich nur erschrocken und ist dabei an den Kantstein gefahren.

am 12. April 2012 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Seit wann hat in solch einem Fall die Polizei eigentlich was zu melden ?

Wird nie aus den Köpfen der Leute verschwinden!!

am 12. April 2012 um 7:09

Aber der Mercedesfahrer hat geschrieben, dass der TE ihm die Vorfahrt geklaut hat und er ausweichen musste, wodurch ein Schaden entstand. Und jetzt?

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