- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall ohne Reparatur: Kostenvoranschlag auszahlen lassen?
Unfall ohne Reparatur: Kostenvoranschlag auszahlen lassen?
Guten Morgen,
mir ist vor einiger Zeit jemand beim Ausparken in die Seite gefahren, letztlich ist nur die Heckstoßstange leicht angekratzt. Es handelt sich um einen Golf Sportsvan mit ~100.000km, Bj 2017 und da die Sensoren noch einwandfrei funktionieren, werde ich den Schaden nicht reparieren lassen sondern nur etwas drüberlackieren + aufpolieren.
Das VW-Autohaus hat mir nun einen Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht, rund 2200€.
Frage: Soll ich lieber ein neutrales Gutachten erstellen oder mir einfach den Kostenvoranschlag ausbezahlen lassen? Welche Rechte habe ich bzw. womit komme ich besser raus?
Danke!
Ähnliche Themen
29 Antworten
Sofort zum Anwalt und das ohne wenn und aber....
Ah, die anwaltswerbung war wieder am schnellsten ! So ein Quatsch. Wenn die Versicherung sich darauf einlässt, nimm das Geld. Warum sollte das vw Haus den Schaden zu niedrig ansetzen ?
Viel Glück
Worauf soll sich die Versicherung einlassen?
Die werden kürzen wo es nur geht, und die Umsatzsteuer wird ohnehin abgezogen.
Da das Fahrzeug gerade mal 5 Jahre alt ist, würde ich da nicht "etwas drüberlackieren + aufpolieren"
Das ist Pfusch!
Kann man bei ner 15 Jahre alten Schlurre machen, aber nicht bei einem Fahrzeug, was noch 5stelligen Wert hat.
@frido919
bei der Schadenhöhe kannst und solltest du selber einen Sachverständigen beauftragen. Eventuell fällt hier auch noch ein merkantiler Minderwert an, dass sollte überprüft werden.
Wenn du den Schadensfall fiktiv abrechnen möchtest, kannst du davon ausgehen, dass hier von Seiten der Versicherung Kürzungen vorgenommen werden.
Im weiteren hat du auch das Recht einen Rechtsanwalt mit deiner Interessenvertretung und Durchsetzung deiner Ansprüche zu beauftragen. Das ist das Prinzip der Waffengleichheit, die Versicherung verfügt auch über eigene Juristen und Techniker, welchen du als Laie nicht entgegenzusetzen hast.
Sowohl das SV Honorar, als auch das Honorar des Rechtsanwalt sind bei geklärter Schudfrage vom Versicherer zu erstatten.
Wen du aber erst mit den Kürzungen zum Anwalt gehst, wird es für dich schwer werden, jemanden zu finden, der dir hilft. Bedenke hier bitte, dass auch ein Rechtsanwalt ein Unternehmer ist, der Wirtschaftlich arbeiten muss. Sicherlich ist der ein Dienstleister, aber kein Samariter.
Zitat:
@MaxderBeste schrieb am 8. Juni 2022 um 12:33:11 Uhr:
Ein Anwalt und ein Gutachter kosten hier nur unnötig Geld, das man am Ende selber in Form von unnötig hohen Versicherungsprämien bezahlt.
Ob das unnötig ist, bleibt die große Frage.
Leider sind die Versicherungsgesellschaften mit dem Rotstift gepudert. Im Nachhinein einen Anwalt zu beauftragen, macht es nur schwieriger, sein Recht durchzusetzen.
Ich habe in den letzten 3 Jahren 2 Totalschäden erleben dürfen. Beide mit Anwalt. Beides glasklare Fälle. Der erste war innerhalb 14 Tagen abgerechnet. Anwalt sicher unnötig. Im zweiten Fall hat sich 2 Monate gar nichts getan. Keine Eingangsbestätigung, nichts. Dann war die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft, weshalb weiß ich nicht. Körperverletzung war jedenfalls nicht dabei. Nach Klageandrohung durch den Anwalt kam dann Bewegung in die Sache. Nach weiteren 6 Wochen u. einigen anwaltlichen Schreiben, war die Angelegenheit gebügelt.
Ich bin auch nicht für unnötige Finanzierung der Anwaltschar. Die Versicherungen zwingen leider dazu. Gerade dann, wenn auf Gutachten o. Kostenvoranschlag abgerechnet werden soll.