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Unfall Parkplatz, Haftungsquote 50% ?

Themenstarteram 16. März 2025 um 8:41

Hallo,

meine Tochter (1) ist letztens zur Arbeit auf dem Parkplatz gefahren. Von rechts hat sich eine Frau (2) durch die Parklücken durch geschlängelt. Sie hielt dann kurz an, schaute nach rechts, fuhr aber dann wieder an und stieß mit dem Auto meiner Tochter zusammen, die von links kam. Gilt da die 50 / 50 Regel?

Unfallskizze
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36 Antworten

Jeder bezahlt seins,Pech gehabt....

Das hängt wohl vom Detail ab

https://www.anwaltskanzlei-sk.de/verkehrsrecht/parkplatzunf%C3%A4lle/

aber ohne weitere Info könnte ich mir die 50/50 Regel als passend vorstellen. Es wäre ggf. wer wie schnell gefahren ist und das auch belegbar ist.

Edit: das mit dem Anhalten und dann wieder losfahren kann wohl nur ein Richter letztendlich beantworten.

Relativ aktuelles BGH Urteil hat im Prinzip ausgesagt:

Man muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wenn beide in Bewegung sind dann wird der Schaden geteilt.

Ich weiß ja nicht wie hoch die Schäden sind, aber bei den heutigen lackierten Stoßfängern usw. gehts da ganz schnell auf ein paar Tausend Euro.

Dann ist eh egal, ob die Quote 50/50 ist oder 70/30 ....

Beide Fahrer werden in ihrer Versicherung hochgestuft.

Wenn der Schaden hoch ist lässt sich evtl. ein guter RA finden, der dieses Anhalten und Losfahren des Unfallgegners beleuchtet. Allerdings bleibt die Frage warum die Tochter nicht rechtzeitig Bremsen konnte, das muss schon sehr nah an dem Unfallort erfolgt sein, sonst war die Tochter zu schnell

Genau. Auf Parkplätzen Schrittgeschwindigkeit.

Deshalb dürfte eigentlich nie ein Unfall passieren, wenn zumindest einer von beiden aufpaßt.

Da es trotzdem geknallt hat, haben BEIDE was falsch gemacht ---> Quotelung.

Themenstarteram 16. März 2025 um 10:04

Mit den 50/50 werden wir uns wohl abfinden müssen aber die Frau hat keine Ansprüche bei der Versicherung meiner Tochter gestellt, obwohl Sie auch ca. 3000 € Reparaturkosten hat?

Zudem reduziert die Versicherung einfach die Kosten der Werkstatt.

Der Kostenvoranschlag der Karosseriewerkstatt beträgt 4.016,86 €.

Im Gutachten / Reparaturschaden der Versicherung werden nur 2.302,61 € freigegeben.

Laut Werkstatt hat die Versicherung die Stundensätze deutlich gekürzt und zum anderen die Lackierung der Türe vorne rechts nicht berücksichtigt. Die Werkstatt ist sehr zuverlässig und arbeitet mit vielen Kfz-Versicherungen als Vertragspartner zusammen.

Ich denke, wir werden wohl doch zum Rechtsanwalt gehen müssen, obwohl wir keine Rechtsschutzversicherung haben.

Die Ansprüche können 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn du jetzt den Schaden deiner Versicherung gemeldet hast, wird der Vertrag eh erstmal schlechter gestuft, auch wenn der Gegner nichts an Ansprüchen geltend gemacht hat

Kürzungen sind normal, und Gang und gebe. Und es ist leider auch Gang und gebe das Werkstätten bei einem Versicherungsfall mehr berechnen als ohne Versicherung. Kann dir aber egal sein wenn du eine Abtretung unterschrieben hast

Du trägst halt n Teil selbst bei diesem Fall.

Zitat:

@Drosa T.S. schrieb am 16. März 2025 um 09:47:22 Uhr:

Jeder bezahlt seins,Pech gehabt....

Das ist so ausgedrückt falsch. Bei 50:50 bezahlt die jeweils gegnerische Haftpflichtversicherung 50 % des Schadens des Unfallgegners. Auf den anderen 50 % bleibt man sitzen bzw. die eigene Kaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten.

Bei einem Fahrzeug das durch Parkslots durchkrezen will, vermeindlich sogar stoppt um dann doch auf Wagenhöhe loszuziehen würde ich micht nicht mit einer 50:50-Regelung abfinden wollen. In eienr solchen Situation hilft auch Schritttempo in der Gasse nichts. Für mich ist das Verhalten der "Slotkreuzerin" grob Fahrlässig ... ich würde in jedem Fall einen Anwalt konsultieren.

Sehe ich genau so.

50/50 ist in keinem Falle real.

100 / 0 bis maximal 2/3 zu 1/3 zu Lasten der Ausfahrenden wären vertretbar.

Nachtrag: Die Ausfahrende hat die erhöhte Sorgfaltspflicht.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 16. März 2025 um 12:59:38 Uhr:

Bei einem Fahrzeug das durch Parkslots durchkrezen will, vermeindlich sogar stoppt um dann doch auf Wagenhöhe loszuziehen würde ich micht nicht mit einer 50:50-Regelung abfinden wollen. In eienr solchen Situation hilft auch Schritttempo in der Gasse nichts. Für mich ist das Verhalten der "Slotkreuzerin" grob Fahrlässig ... ich würde in jedem Fall einen Anwalt konsultieren.

Klingt alles "knackig", gefühlt befindet man sich sogar 100 % im Recht.

Aber die Lebenswirklichkeit sieht anders aus. Und von "grob fahrlässig" ist man hier auch noch meilenweit entfernt.

Da wird die Gegenseite die Abläufe "anders" schildern, handfeste Beweise wie DashCam gibt es keine, also wird es nachher doch eine Quotelung geben, und ob die 50/50 oder 40/60 oder 70/30 ausgeht, ist wurscht. Warum, hatte ich oben schon geschrieben.

Themenstarteram 16. März 2025 um 18:08

Die Werkstatt hat uns empfohlen, ein Gutachter der DEKRA zu fragen. (Die hatten schon öfter Probleme mit der WGV-Versicherung.

Evtl. werde ich noch beim ADAC eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, das Erstgespräch ist ja Kostenlos.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 16. März 2025 um 12:59:38 Uhr:

Bei einem Fahrzeug das durch Parkslots durchkrezen will, vermeindlich sogar stoppt um dann doch auf Wagenhöhe loszuziehen würde ich micht nicht mit einer 50:50-Regelung abfinden wollen. In eienr solchen Situation hilft auch Schritttempo in der Gasse nichts. Für mich ist das Verhalten der "Slotkreuzerin" grob Fahrlässig ... ich würde in jedem Fall einen Anwalt konsultieren.

Denke ich mir auch so, allerdings ohne neutrale Zeugen ist es vielleicht schwierig. Die fahrlässige behauptet einfach dass 1 per Handzeichen 2 das rausfahren angeboten hat und schon ist wieder Kacke.

Rücksichtslose Menschen lügen, das ist Fakt.

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