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Unfall Personenschaden.... :(

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 21:59

Hallo zusammen....

 

ich bin heute von einem Parkplatz runtergefahren und wollte links abbiegen somit hatte ich Vorfahrt zu gewähren! von rechts bog vor mir ein Pkw auf den Parkplatz ab welchen ich natürlich durchlassen musste danach wollte ich nach links! Vorher hab ich nach links geschaut und es war auf der Str. (in der Stadt somit 50) NIX zu sehen! Sicht ca. 100-150m! nach dem Links Blick hab ich nach rechts gesehen und nochmal geschaut das die Lücke groß genug ist PASST! ohne Kavalierstart o.ä. ich rolle langsam vor schau nach links wo ich ja hin will und seh nur noch 1 Motorradscheinwerfer und höre wie dessen Motor aufheult und dann kracht er in meine A-Säule! Ich raus aus dem Wagen und mich erstmal soweit unter Schock möglich um ihn gekümmert und ntürlich schon andere auch gehalten und halfen.... ich nur ICH HAB DEN NICHT GESEHEN! und dann kamen auch schon 3 Zeugen (u.a. die vor mir abgebogenen) die meinten der hätte einen affenzahn drauf gehabt und noch kräftig dran gezogen! -.- ich mir die nur "gekrallt" und gesagt bleiben sie bitte unbedingt hier und warten sie mit auf die Polizei!

 

Kollegen der Feuerwehr da RTW/Notarzt eingepackt und mit lüla ins Krankenhaus.... das was sie mir sagen durften/konnten wohl nicht sooo shclimme/lebenbedrohlich oder so.... ok

 

die Polizei hat natürlich alles genauestens aufgeschrieben/gemalt/gemessen (u.a. "Flugweite" des Kradfahrers über 14m nach der "bremsung" auf meiner Windschutzscheib)! wobei beide Polizisten den Anschein machten als sei das extrem untypisch für innerstädtische 50km/h

 

ebenfalls gibt es keine Bremsspur vom Motorrad (war eher neu als alt also ggf. auch ABS)

 

 

ich hab echt schiss.... ich werde mich so schwer es sein wird nach ihm erkundigen im KH persönlich allerdings wurmt es mich weil er wirklich "nicht da war" ich bin wirklich nur gerollt :(

 

was kann mir denn nun noch passieren? Anwaltstermin ist Do nachmittag!

 

mein Problem ist ich habe von einem anderen Unfall ne Strafe gekriegt wegen "gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr unfall von 2007" 3 Monate 30 Tagessätze und der "Witz" am Schluss eine Teilung des Schadens von 75/25 zu meinen Gunsten weil die gegenseite dan in der 2. Verhandlung doch die "Wahrheit" aufn Tisch gepackt hat -.- ! damals nur Blechschaden (mir ist einer draufgefahren!)

 

 

Helft mir soweit möglich ;)

 

DANKE

 

Flo

Beste Antwort im Thema
am 29. Juni 2010 um 23:03

Hallo,

als Alleserstes: Ruhig, Brauner!!!

Man sollte hier mal zwei Sachen unterscheiden. Zum einen steht hier die Ordnungswidrigkeit

Zitat:

110101 --- Sie fuhren aus dem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€

oder

Zitat:

110119 --- Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€

im Raum. Zum Anderen die fahrlässige Körperverletzung, da der Motorradfahrer verletzt wurde.

Dadruch bist du zum sowohl Betroffener als auch Beschuldigter. In beiden Fällen musst du keine Angaben machen.

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist unbedenklich. Ausschlaggebender ist das Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger KV. Hier ist entscheidend, ob der Verletzte Strafantrag stellt, also die Verfolgung der Straftat will.

Stellt er Strafantrag, was in der Regel sehr selten vorkommt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die vermutlich nicht unbedingt zu deinen Gunsten ausgeht. Ist aber auch unproblematisch, da ne fahrlässige KV eigentlich nix ist...

Und wenn du den Verletzten tatsächlich im Krankenhaus besuchen gehst, zeigst du ja, dass es dir leid tut. Sowas wird vom Verletzten wie auch bei Gericht immer gerne gesehen.

Das mit dem Verfahren aus 2007 wegen nem "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" halte ich für nicht ganz richtig. Vermutlich war der Vorwurf "Gefährdung des Straßenverkehrs" gem. §315c StGB... Egal wie, das Verfahren wurde ja wohl eingestellt und du nicht verurteilt. Kann dir zum Vorteil wie auch zum Nachteil ausgelegt werden. Ein guter Staatsanwalt holt sämtliche Infos über dich ein und dann kommt sowas natürlich auch auf den Tisch...

Der Rest ist versicherungtechnischer Kram...

Alles in Allem: Bleib locker, nimm den Termin beim RA am Donnerstag wahr und guck, was passiert. Der RA ist Fachmann und wird schon das Optimum für dich rausholen... Ich gehe mal davon aus, dass für dich nicht viel dabei rumkommen wird...

Greetz,

Doom

 

p.s.: popeye174's post kann ich echt nicht nachvollziehen!!! die klappe groß aufreissen können immer alle, solange sie nicht betroffen sind! das ist echt eine frechheit!!!

unfälle passieren! zu schätzungsweise 95% aus unaufmerksamkeit! dazu gehören ein parkrempler wie auch ein vu mit personenschaden! aber das ist echt ein problem von deutschen! immer im recht! die anderen bauen ja immer den "scheiss"... manchmal sollte man sich einfach mal in schweigen üben...

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was willst du jetzt von uns hören?!

das du bereits einmal diesbezüglich "verurteilt" wurdest, wirkt sich sofern die sache vor gericht geht, natürlich nicht garde zu deinen gunsten aus......aber das dürfte dir ja klar sein.....

Zitat:

ich rolle langsam vor schau nach links

und genau da dürfte das problem liegen!

soen motorrad taucht nichtmal einfach so aus dem nichts auf.....den wirste wohl z.t. halteben nicht gesehen haben....

was genaues wird dir hier keiner sagen können.....sicherlich spielt die geschwindigkeit des motorrades eine rolle.....aber eine teil- bzw. die mehrheit der shculd wirst wohl du bekommen....

am 29. Juni 2010 um 22:16

Ich vermute es läuft auf Teilschuld heraus, zu welchen Teilen muß das Gericht entscheiden. Ob der erste Unfall verjährt ist, muß hier jemand anders beantworten.

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 22:17

na ja "rollen" sollte nur heissen ich bin nicht losgeprescht sondern als der abbiegende rum war bin ich losgefahren schaue logischerweise in "fahrtrichtung" links und sehe nur noch den Scheinwerfer und Rums!

 

noch mal genau: hatte vorher "volle" Sicht bis zum losfahren was war quasi nur der moment "verdeckt" den das auto "um mich rum" abgebogen ist

 

und es war wohl noch ein mitarbeiter unten (der da arbeitet) und hat das wohl von oben gesehen oder so und meinte als "selber" Motorradfahrer das waren mind. 80/90 wenn nicht mehr....

 

 

MfG Flo

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 22:20

verjährt ist es nicht das weiß ich weil das Urteil ist 2009 im Mai gesprochen worden und im Okt 2009 hab ich die 75/25 bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

na ja "rollen" sollte nur heissen ich bin nicht losgeprescht sondern als der abbiegende rum war bin ich losgefahren schaue logischerweise in "fahrtrichtung" links und sehe nur noch den Scheinwerfer und Rums!

auch wenn du uns das noch 10mal erklärst, ändert dies NICHTS an der tatsache, das du dich darauf einstellen musst, das du gefragt wirst:

"WARUM haben sie VOR dem losrollen nicht nocheinmal nach links geschaut, so wie sie es in der fahrschule gelernt haben?"...

Zitat:

das waren mind. 80/90 wenn nicht mehr....

was da irgendein mitarbeiter, fensterputzer oder was auch immer meint, ist unrelevant, gerade zweiräder lassen sich (auf dieser kurzen distanz) schwer einschätzen! was beachtung findet ist die geschwindigkeit die der gutachter errechnet.....

außer warten und gleichzeitg die hoffnung aufzugeben, das du straffrei aus der sache rauskommst, bleibt dir jetzt erstmal nichts anderes übrig.....

In der A Säule " verschwindet" nunmal schnell ein Moped.

Das weiß allerdings jeder Kraftfahrer, bzw. hätte dieses wissen müssen !!!

Wie kann man denn bitte ein Fahrzeug rollen lassen ohne den genauen Überblick zu haben ???

Dann bleibt man stehen !!!

Da du schon mal auffällig warst werden hoffentlich diesmal die richtigen Maßnahmen getroffen und der Lappen entzogen und/oder Geld und Freiheitsstrafe angeordnet.

Jeder kann mal etwas übersehen, keine Frage.

Wenn ein Moped mit überhöhter Geschwindigkein ankommt, dann höre ich das allerdings auch !

Radio/MP3 schön laut angehabt ? Bischen die Gedanken woanders gehabt ?

Willst einen Freispruch von der Comunity ?

Da die Sachlage auch eine andere swei kann, ist mir klar, aber meist immer der selbe Mist.

Ok, es ist passiert, sei froh dass dem Motorradfahrer nicht mehr passiert ist und jetzt warte ab was dein Anwalt sagt und die Polizei. Du kannst jetzt nichts mehr ändern und wenn du dich verückt machst hilft das keinem, nicht dir, nicht dem Motorradfahrer und nicht der Community.

am 29. Juni 2010 um 23:03

Hallo,

als Alleserstes: Ruhig, Brauner!!!

Man sollte hier mal zwei Sachen unterscheiden. Zum einen steht hier die Ordnungswidrigkeit

Zitat:

110101 --- Sie fuhren aus dem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€

oder

Zitat:

110119 --- Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€

im Raum. Zum Anderen die fahrlässige Körperverletzung, da der Motorradfahrer verletzt wurde.

Dadruch bist du zum sowohl Betroffener als auch Beschuldigter. In beiden Fällen musst du keine Angaben machen.

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist unbedenklich. Ausschlaggebender ist das Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger KV. Hier ist entscheidend, ob der Verletzte Strafantrag stellt, also die Verfolgung der Straftat will.

Stellt er Strafantrag, was in der Regel sehr selten vorkommt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die vermutlich nicht unbedingt zu deinen Gunsten ausgeht. Ist aber auch unproblematisch, da ne fahrlässige KV eigentlich nix ist...

Und wenn du den Verletzten tatsächlich im Krankenhaus besuchen gehst, zeigst du ja, dass es dir leid tut. Sowas wird vom Verletzten wie auch bei Gericht immer gerne gesehen.

Das mit dem Verfahren aus 2007 wegen nem "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" halte ich für nicht ganz richtig. Vermutlich war der Vorwurf "Gefährdung des Straßenverkehrs" gem. §315c StGB... Egal wie, das Verfahren wurde ja wohl eingestellt und du nicht verurteilt. Kann dir zum Vorteil wie auch zum Nachteil ausgelegt werden. Ein guter Staatsanwalt holt sämtliche Infos über dich ein und dann kommt sowas natürlich auch auf den Tisch...

Der Rest ist versicherungtechnischer Kram...

Alles in Allem: Bleib locker, nimm den Termin beim RA am Donnerstag wahr und guck, was passiert. Der RA ist Fachmann und wird schon das Optimum für dich rausholen... Ich gehe mal davon aus, dass für dich nicht viel dabei rumkommen wird...

Greetz,

Doom

 

p.s.: popeye174's post kann ich echt nicht nachvollziehen!!! die klappe groß aufreissen können immer alle, solange sie nicht betroffen sind! das ist echt eine frechheit!!!

unfälle passieren! zu schätzungsweise 95% aus unaufmerksamkeit! dazu gehören ein parkrempler wie auch ein vu mit personenschaden! aber das ist echt ein problem von deutschen! immer im recht! die anderen bauen ja immer den "scheiss"... manchmal sollte man sich einfach mal in schweigen üben...

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Da du schon mal auffällig warst werden hoffentlich diesmal die richtigen Maßnahmen getroffen und der Lappen entzogen und/oder Geld und Freiheitsstrafe angeordnet

Richtig so! Verbrennt oder steinigt den Unfallverursacher! Und alle die am Steuer niesen! Bei niesen auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von ca. 130 km/h fährt ein Fahrer ca. 35-40 Meter ohne auf die Straße zu gucken! Wenn man eine Durchschnittsbreite von ~40 cm für eine Personenbreite annimmst, könnte er, während er niest, ca. 100 Personen überfahren, die sich auf der Autobahn sonnen!!! Verbietet das niesen beim Fahren. Entzieht solchen Fahrern das Führerschein!

Mein Sarkasmus packe ich wieder ein.

Es tut mir Leid, wenn ich dich jetzt zu stark angegriffen habe, aber sich ein wenig in die Situation einfühlen hätte es voll gebracht.

Hochachtungsvoll, Koljan777

______________________________________________

@TE

Shit happens, was dir passieren kann sollte dir jetzt egal sein bzw du kannst es gar nicht wissen, deswegen mach dir keine Gedanken drum. Kümmere dich um den Verletzten (Krankenhausbesuche etc.) und lass alles auf dich zukommen. Wenn du freundlich ohne Vorwürfe ankommst und deine Teilschuld bekennst, sollten ein normaler Mensch sich nicht mit dem Arsch zu dir drehen.

Viel Glück.

am 30. Juni 2010 um 4:18

ich weiss nun nicht wie schnell das motorrad wirklich war, aber dies ist eigendlich der typische unfall mit motorræder. vom autofahrer einfach uebersehen. ich wurde selber auf dem motorrad oft genug uebersehen, hatte aber glueck. mein arbeitskollege der nun wirklich kein raser ist wurde in einem sommer 2x uebersehen und hatte nicht so viel glueck. er hatte nie schuld, bekam auch keine teilschuld. das motorradfahren hat er an den nagel gehangen.

ich will dir damit nur sagen das du nicht der einzige bist dem so etwas passiert und das der motorradfahrer nicht rasen muss dazu. ich selbst hab auch schon ganze pkw`s uebersehen z.b. beim einfahren in den kreisverkehr da diese durch die A-sæule verdeckt waren. wenn man im nachhinein mal drueber nach denken tut kommt man auf nur ein ergebnis. einfach nur 1x zuwenig geschaut.

passiert halt nun mal und ist jetzt eh zu spæt. den schaden vom motorradfahrer uebernimmt deine versicherung. du wirst sicher von der polizei auch nen strafzettel bekommen, was aber eigendlich penuts ist.

 

gruss

Die Geschwindigkeit eines Motorrades kann man sehr schwer schätzen, also würde ich da auch nichts auf die Aussagen der anderen geben - das wird dann ein Gutachter ausrechnen.

Wenn du ins Krankenhaus gehst, solltest du schon vermeiden über Schuld und Unschuld zu diskutieren, du kannst dich da ganz schnell um Kopf und Kragen reden. Klar mag es ein persönliches Bedürfnis sein sich um den Verunfallten zu sorgen, jedoch ist bereits ein Blumenstrauß mit einer Grußkarte, nicht persönlich überreicht, ein Netter Wink.

Hör drauf was dein Anwalt sagt, halt die Füße still und mach keine Aussagen, Niederschriften ohne dass der RA sein OK dazu gibt. Mehr bleibt dir nicht übrig.

Zitat:

Original geschrieben von Doomdesign

Hier ist entscheidend, ob der Verletzte Strafantrag stellt, also die Verfolgung der Straftat will.

Das war nix.

Hier kann auch der Staatsanwalt von ganz allein los reiten und wird es wahrscheinlich auch.

 

Zitat:

... §315c StGB... Egal wie, das Verfahren wurde ja wohl eingestellt und du nicht verurteilt.

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

...

ne Strafe gekriegt

...

3 Monate 30 Tagessätze ...

Nicht unbedingt ein Indiz für eine Verfahrenseinstellung.

am 30. Juni 2010 um 6:15

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Nicht unbedingt ein Indiz für eine Verfahrenseinstellung.

jap!

das straf- bzw. zivilrechtliche (die 30tagessätze) hat NICHT zwangsläufig etwas mit dem versicherunsgrechtlichen zu tun.....das sind zwei völlig voneinander unabhängige verfahren........

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 6:30

danke erstmal an alle....

 

ich weiß das es keine Rechtsberatung oder ähnliches geben kann per MT aber tdm. "hilft" es ein wenig ;)

 

MfG FLo

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