- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall - Prüfung Gutachten - div. Kürzungen Beträge durch gegnerische Versicherung rechtmäßig?
Unfall - Prüfung Gutachten - div. Kürzungen Beträge durch gegnerische Versicherung rechtmäßig?
Hallo Zusammen,
vor kurzem wurde mein geparktes Auto von einem LKW angefahren, Schaden gut 2000 EUR.
Ich habe den Schaden mittlerweile in einer Fachwerkstatt (VW/Audi) reparieren lassen, der Gutachter wurde von meiner Werkstatt bestellt. Die Werkstatt und der Gutachter sollen direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.
Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung eine Zusage für die Reparatur "laut (deren eigenen) Prüfbericht" erhalten. Die Beträge wurden deutlich gekürzt, so das sich insgesamt ungefähr eine Differenz von 350 EUR ergibt.
Im Einzelnen gekürzt wurden:
- ein kleiner Betrag für Kleinteile, da "pauschaler Kleinteileaufschlag nicht gerechtfertigt"
- ein Betrag für Ersatzteile, wg. nicht nachgewiesener Mehrkosten durch Aufschlag auf die Unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers
- sowie ein größerer Betrag beim Arbeitslohn und bei den Lackierarbeiten. Hier wurde auf einen mir unbekannten Referenzbetrieb (vermutl. freie Werkstatt) in 25 km Entfernung Bezug genommen, der natürlich niedrigere Preise verlangt als die verwendete Fachwerktstatt.
Mein Auto ist knapp 10 Jahre alt und gut gepflegt. Bisher wurde der regelmäßige Service, sowie alle notwendigen Reparaturen in der nun auch für die Reparatur verwendeten VW-Fachwerkstatt durchgeführt.
Dies ist nun mein erster unfreillwilliger Kontakt mit einer Versicherung und deshalb bin ich für Tipps zum weiteren Vorgehen dankbar.
Ich denke, ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen die Kürzungen im Gutachten der Versicherung einlegen, da ich auf keinen Fall gewillt bin, irgendwelche Kosten für den unverschuldeten Unfall selbst zu übernehmen. Mit der Fachwerkstatt konnte ich wg. den Feiertagen noch nicht sprechen.
Vielen Dank im voraus für Eure Tipps :-)
Beste Antwort im Thema
Nochmal eine abschließende Rückmeldung in eigener Sache:
Die Versicherung hat nun die Rechnung des Autohauses und des Gutachters vollständig und ohne Kürzungen bezahlt.
Es ging auch ohne Anwalt, ich hatte schriftlich den Kürzungen ausdrücklich widersprochen und auch darauf hingewiesen, das mein Auto scheckheftgepflegt ist und bisher immer in der genannten Werkstatt repariert wurde.
Nach allem was hier so geschrieben wurde, den Gesprächen mit Autohaus und Gutachter ist es wohl durchaus üblich und auch Masche der Versicherungen, zu versuchen die Leute mit den Kürzungen einzuschüchtern. Insgesamt spart das den Versicherungen jede Menge, wenn in der Geschädigte sein Auto in deren Vertragswerkstätten reparieren lässt und auf fremde Gutachter verzichtet wird. Am liebsten wäre es der Versicherung auch noch gewesen, wenn ich mein "fahrbereites aber nicht verkehrssicheres Kfz" auf eigenes Risiko zur Werkstatt gebracht hätte, anstatt es abschleppen zu lassen...
Also, wenn bei Euch die Schuldfrage so eindeutig ist, wie bei mir (geparktes Kfz wurde angefahren), dann lasst Euch bitte von den Versicherungen nicht einschüchtern. Viel Glück! :-)
Ähnliche Themen
65 Antworten
Da wirst Du gegen die Versicherung einen Mahnbescheid erwirken oder direkt Klage erheben müssen. Erst danach kannst Du realistisch mit einer Zahlung rechnen. Leider hast Du die Sache nicht gleich einem Anwalt übergeben, der das für Dich im Vorfeld hätte regeln können. Da es jetzt nur um den restlichen Kleinbetrag geht, wird es nicht einfach werden, einen Anwalt für den Fall zu begeistern.
Was sagen Werkstatt und Gutachter denn zu den Kürzungen?
Mit denen hat er wegen den Feiertagen noch nicht sprechen können!
Dieses Procedere wird von Vers. gern losgetreten wenn die Wahrscheinlichkeit besteht das fiktiv abgerechnet wird. Also bei älteren Fzgen mit kleineren Schäden.
Da werden gern Pausch-Beträge, UPE - also Ersatzteilaufschlag und Verechnungssätze abgezogen. Jetzt hast du aber Tatsächliche Kosten und die Sachlage sieht ganz anders aus!
Die Werkstatt soll mal die Rechnung da hinschicken, mal gucken was von den Abzügen übrig bleibt.
Klingt ganz nach meinen "Freunden" von der VHV (würg)
Ich würde jetzt erst einmal abwarten ob die Rechnung bezahlt wird oder nicht.
Es ist zu einer Unsitte geworden, dass gegnerische Versicherungen offenbar inzwischen per se Kürzungen vornehmen, gleichwohl sie wissen müssten, dass die ständige Rechtsprechung hierzu seit Jahrzehnten immer zugunsten des Geschädigten erfolgt. Es gibt offensichtlich immer noch so viele Geschädigte, die das kommentar- und wehrlos hinnehmen, was wohl auch die Hauptmotivation der Versicherungen sein dürfte, dies immer wieder zu probieren.
Das Stichwort im vorliegenden Fall lautet einmal wieder: Werkstattrisiko. Das hat grundsätzlich in vollem Umfang der Schädiger bzw. seine Versicherung zu tragen und somit auch die eventuellen Mehrkosten für eine Werkstatt, die sich der Geschädigte aussucht.
Lektüre: hier.
Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter :-) Ich war mir auch ziemlich sicher, das ich mir die Werkstatt selbst aussuchen kann.
Heute hab ich noch eine Kopie von der Werkstatt-Rechnung bekommen, anscheinend hat die Versicherung die Rechnung noch gar nicht, sondern nur das Gutachten.
Ich hatte schon befürchtet, das das mit dem Kürzen bei den Versicherungen häufig probiert wird.
Es hinterlässt halt so ein negatives "Geschmäckle", da die betroffene Versicherung eigentlich einen recht guten Ruf hat ("eine der teureren, aber angeblich im Leistungsfall auch besseren"). Ich habe deshalb selbst dort meine KFZ- und auch weitere Versicherungen... keine Ahnung, ob es Bessere gibt, aber ich werde mich je nach Ausgang auch gerne mal entsprechend umsehen ;-)
Unter der Freigabe der Versicherung steht übrigens noch der Satz "Bitte beachten Sie die technische Prüfung entsprechend bei Ihrer Rechnungsstellung". In der Spalte "Technische Prüfung" wurde nur ein kleinerer Betrag für Kleinteile abgezogen, die anderen Abzüge stehen unter der Spalte "Weitere Prüfung".
Wahrscheinlich hofft die Versicherung einfach, das ich diese weiteren Abzüge auch mitberücksichtige und das Auto natürlich möglichst günstig beim Referenzbetrieb reparieren lasse.
Ein Anwalt wird dich eher als Laien hier beraten, ob tatsächlich ständig seit Jahrzehnten immer zugunsten der Geschädigten geurteilt wurde.
Auf ihn würde ich hören, wenn du die finanziellen Risiken eines Rechtsstreites selbst tragen musst.
Wenn du eine Rechnung der Werkstatt hast, dann ist die Reparatur doch abgeschlossen. Da wird die Versicherung nicht hoffen, dass du woanders reparieren lässt.
Die Rechtsprechnung hat nicht IMMER zugunsten des Geschädigten gesprochen und wird es auch nicht tun.
Im vorliegenden Fall sehe ich die Kürzungen bei den genannten Positionen als nicht gerechtfertigt an. Dazu gibt es entsprechende Urteile. Ab zum Anwalt.
Hallo,
noch sehe ich keinen Grund zur Aufregung. Welche Unterlagen hat die Versicherung vorliegen?
Ich würde ihr, in Absprache mit Werkstatt und Gutachter, die Reparaturrechnung und einen Nachweis, dass der Wagen immer in Vertragswerkstätten gewartet wurde, zukommen lassen und sie dabei auffordern, die Differenz, oder falls sie noch gar nicht gezahlt hat, die komplette Rechnung zu begleichen.
Das sollte eigentlich geräuschlos über die Bühne gehen.
Gruß Rainer
Servus, super Forum. Kam eben aus dem Lesen garnicht raus ^^. Man hangelt sich so von Seite zur Seite . Bei mir war es sehr änlich. Habe mich massiv darüber aufgeregt. Die Versicherung hat sogar 530€ weniger Berechnet. Mein Gutachter meinte das das öfter vorkommt, er aber versucht das zu klären. Naja irgendwie hat er es dann Geschaft. Die Versicherung hat dann zum Glück alles Voll bezahlt. Ist aber eine Frechheit was die machen. Ich weiss ja nicht wo du herkommst, wennaus Frankfurt oder Umgebeung, kann ich dir den Gutachter empfehlen. Werbelink entfernt - twindance/MT-Moderation
Zitat:
@KFZExperte0815 schrieb am 25. April 2018 um 16:54:56 Uhr:
Ich weiss ja nicht wo du herkommst, wennaus Frankfurt oder Umgebeung, kann ich dir den Gutachter empfehlen. [xxxx]
Kommt hier nicht gut an.
Anmelden und gleich Eigenwerbung.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 25. April 2018 um 18:50:27 Uhr:
Zitat:
@KFZExperte0815 schrieb am 25. April 2018 um 16:54:56 Uhr:
Ich weiss ja nicht wo du herkommst, wennaus Frankfurt oder Umgebeung, kann ich dir den Gutachter empfehlen. Jemand der Geld braucht
Kommt hier nicht gut an.
Anmelden und gleich Eigenwerbung.
mach mal dein Zitat hier weg. Ich habe Twin schon schon informiert und der war schon tätig. Durch dein Zitat ist die Werbung aber wieder sichtbar.......
Danke für den netten Hinweis, Delle.
Klicke mal spaßeshalber auf das Zitat, hatte es nämlich gleich mit xxxx unkenntlich gemacht.
manche haben es echt nötig.........
@0815 Experte
Investiere Zeit und Geld in Berufliche Weiterbilung und Qualifikation oder gehe wiede in die Werkstatt.
Küchentisch- Sachverständigen deiner Klientel hat unser Berufstand den schlechten Ruf zu verdanken.
Vollmundige Laberei auf einer HP und einen auf dicke Hose machen geht gar nicht....