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Unfall Rechts vor Links
Hallo liebe Community,
ich hatte einen kleinen Unfall. Folgender Hergang:
ich suche nach einem Parkplatz in meinem Wohnviertel und möchte in eine quer verlaufende Einbahnstraße links abbiegen. Ich rolle in Schrittgeschwindigkeit um die Kurve und sehe ein von rechts kommendes Auto zu spät. (Der Straßenrand war sehr vollgeparkt). Ich komme zum stehen. Das andere Auto jedoch kann nicht mehr bremsen und streift dann mit seinem vorderen Kotflügel seitlich meine Stoßstange an der Ecke (beides mit leichten Kratzern). Daten etc. ausgetauscht, Fotos gemacht usw.
Macht es aus meiner Sicht eher Sinn einfach zu zahlen bzw. der Haftpflichtversicherung zu melden oder ergeben sich evtl. auch Ansprüche meinerseits?
Mir ist natürlich klar, dass mich die Hauptschuld treffen dürfte, da ich keine Vorfahrt hatte.
Macht es einen Unterschied dass ich sofort stand vor dem Aufprall und er verhältnismäßig sehr schnell in die unübersichtliche Kreuzung eingefahren ist?
Auf was darf ich mich finanziell ca. gefasst machen bei einem fast neuen Caddy in einer VW-Werkstatt? (Unfallgegner)
Danke schon einmal im Voraus !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 18. November 2020 um 18:10:54 Uhr:
meine Frau nahm beim Einparken nach links einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt....
und die Richterin sah es so,
Womit wieder einmal der Nachweis erbracht ist, dass Frauen weder Autofahren noch Rechtsprechen können...
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22 Antworten
Ich sehe anhand deiner Beschreibung keinen wirklichen Anhaltspunkt für eine Teilschuld des Gegners
Hi,
selbst wenn dein Unfallgegner durch zu hohe Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit eine geringe teilschuld hätte.
Das lässt sich nachträglich und ohne Zeugen nicht nachweise und bei so einem kleinen Unfall von dem es täglich wahrscheinlich tausende oder zumindest hunderte gibt macht sich da auch keine die Mühe.
Bei einem Karosserieschaden musst du heute eigentlich immer von einem vierstelligen Betrag ausgehen. Wenn die Werkstätten hören "Unfall" fahren die natürlich immer das volle Programm.
Melde das Deiner Versicherung. Sollte es sich lohnen, kannst Du den Schaden nachträglich zurückkaufen, das wird es aber nicht.
Die verkehrsrechtliche Schuld Frage ist hier wohl eindeutig. Bei der Haftung weiß man das nie so genau.
mach da kein fass auf. du hast ihm die vorfahrt genommen und er konnte nicht mehr bremsen. den gegner mit einem "es hätte nicht gekracht, wenn du nicht so forsch unterwegs gewesen wärste" zu kommen fänd ich sehr armseelig. er hat die renneirei, weil du einen verkehrsverstoß begangen hast.
solltest du das faß aufmachen und es zu einer haftungsteilung kommen wirst du in deiner versicherung trotzdem hochgestuft. es macht als für dich in den kosten ihmgegenüber keinen unterschied ob du zu 100% an seinem schaden haftest oder vielleicht nur zu 75%.
anders sieht das aus, wenn du den schaden nicht über die versicherung sondern aus eigener tasche bezahlen möchtest. bei schäden jenseits der 1000€ wird man das aber kaum wollen.
für deinen eigenen schaden macht es natürlich einen unterschied ob du den 100% selbst tragen mußt oder ob ein teil vom unfallgegner übernommen wird.
steht zu deinem fehler und gut. kann passieren. solange keine personen nachhaltig geschädigt werden ist das doch alles verkraftbar. in zukunft etwas vorsichtiger unterwegs und gut (einerseits damit nichts passiert. andererseits weil die nächste hochstufung gleich mal eine ganze ecke teurer wird als die jetzige)
klar inzwischen scheint es in zu sein zu eigenen fehlern nicht mehr zu stehen, evtl einfach keine aussage zu machen und ggf einen schaden bei der gegnerischen versicherung auch dann zu melden, wenn man selbst ganz klar der auslöser dafür war oder gar die tatsachen zu verdrehen. ist das moralisch dann in ordnung - ich finde nein.
Wenn ein Sachverständiger ermitteln kann, dass Du tatsächlich gestanden hast, sehe ich das anders als die Anderen, die sich geäußert haben.
Immerhin ist das jemand mit überhöhter Geschwindigkeit in ein stehendes Fahrzeug gefahren. Der Unfall war vermeidbar. Mein Vorschlag: Versuche Deine Versicherung überzeugen, dass Du zwar die Kreuzung zugestellt hast (hast Du das, oder ragte nur Dein Auto etwas hinein?), aber den Unfall hat der Andere herbeigeführt . Meiner Ansicht nach ist es unmöglich, in einer Zone 30 mit jemandem zusammenzustoßen, wenn die Regeln eingehalten werden. Du hast zwar einen Fehler gemacht, aber durch das Anhalten praktisch korrigiert. Der Andere hätte auch nicht gehalten, wenn ihm jemand von rechts gekommen wäre.
In diesem Sinne sehr ich ihn als Unfallverursacher. Du verdienst ein Bußgeld für die Missachtung der Vorfahrt, der Andere verdient die Unfallschuld.
Der Verdacht, dass der Andere sein Auto auf Deine Kosten sanieren will, steht auch im Raum ("Autonummer").
Die Chance, damit durchzukommen ist gering, aber wenn Deine Versicherung mitspielt, hat Du gute Karten.
Immer vorausgesetzt, was Du schreibst ist richtig, und durch einen Sachverständigen nachvollziehbar.
Dafür daß wir nicht dabei waren, ist das ne ganz schön steile These von Dir, lieber xis.
Ob Tempo 30 Zone weiß man nicht, von überhöhter Geschwindigkeit ist nichts weiter bekannt, hätte für den anderen theoretisch wirklich jemand von rechts kommen können? (Einbahnstr.?)
Zur Krönung wird im anderen auch noch ein notorischer Autobumser angenommen, der sein Auto sanieren will....
Du hast schon gelesen daß es ein ganz neuer VW Caddy, Handwerker Auto war?
Wobei sollte die Versicherung des TE mitspielen? Wenn er Deinen Rat befolgen würde und nun meint der andere sei alleine am Unfall schuld, weil der ein stehendes Fahrzeug gerammt hat, dann muss der TE bei der Versicherung des Gegners Ansprüche stellen und diese dabei "mitspielen" müssen....das wird sie aber mit Sicherheit nicht tun!
Nee nee, da hast Du zuviel rein interpretiert.
Zitat:
@xis schrieb am 16. November 2020 um 21:07:38 Uhr:
Wenn ein Sachverständiger ermitteln kann, dass Du tatsächlich gestanden hast, sehe ich das anders als die Anderen, die sich geäußert haben.
Es ist doch gar nicht ausschlaggebend, ob der TE schon gestanden hat. Wichtig ist eher, wie lange er stand bevor der Unfall passiert ist. Und das wird ohne unabhängige Zeugen nicht nachweisbar sein
Zitat:
Immerhin ist das jemand mit überhöhter Geschwindigkeit in ein stehendes Fahrzeug gefahren.
Wie kommst du auf überhöhte Geschwindigkeit?
Zitat:
Der Unfall war vermeidbar.
Was natürlich bewiesen werden müsste - und das sehe ich als unmöglich an
Zitat:
Meiner Ansicht nach ist es unmöglich, in einer Zone 30 mit jemandem zusammenzustoßen, wenn die Regeln eingehalten werden.
Sehe ich anders. Selbst bei Tempo 30 legt man über 8m pro Sekunde zurück. Bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis, wie hier, kann es trotzdem zum Unfall kommen, ohne dass man eine Chance hat zu reagieren.
Und BTW: Hat der TE eigentlich geschrieben dass Tempo 30 galt?
Zitat:
Du hast zwar einen Fehler gemacht, aber durch das Anhalten praktisch korrigiert.
Nur weil man stehen bleibt, hat man seinen Fehler noch lange nicht korrigiert
Zitat:
Der Andere hätte auch nicht gehalten, wenn ihm jemand von rechts gekommen wäre.
Woher weißt du das? War das an der Kreuzung überhaupt möglich? Oder hat er vielleicht so einen guten Blick gehabt dass er dies ausschließen konnte?
Zitat:
Der Verdacht, dass der Andere sein Auto auf Deine Kosten sanieren will, steht auch im Raum ("Autonummer").
Jetzt schießt du aber komplett den Vogel ab...
Zitat:
Die Chance, damit durchzukommen ist gering, aber wenn Deine Versicherung mitspielt, hat Du gute Karten.
Wie schon geschrieben wurde - die eigene Versicherung ist da raus, da sie nur unberechtigte Ansprüche abwehrt, aber keine Ansprüche beim Unfallgegner anmeldet
die eigene Versicherung wird sowieso prüfen, ob es Gründe gibt, die Zahlung zu kürzen. Ist in Bezug auf den Verlust des Rabatts aber egal. Und eigene Ansprüche beim Gegner geltend zu machen dürfte ein teures und vergebliches Unterfangen werden.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 17. November 2020 um 05:00:51 Uhr:
Dafür daß wir nicht dabei waren, ist das ne ganz schön steile These von Dir, lieber xis.
100% einverstanden. Man sollte aber keine Möglichkeit auslassen, um nachzuforschen, wenn einem etwas passiert ist, ob der andere Beteiligte wirklich vorschriftsmäßig gefahren ist.
Zitat:
Ob Tempo 30 Zone weiß man nicht, von überhöhter Geschwindigkeit ist nichts weiter bekannt, hätte für den anderen theoretisch wirklich jemand von rechts kommen können? (Einbahnstr.?)
Überhöht: er konnte nicht innerhalb der Sichtweite halten. Standardvorwurf: er hätte ein Kind überfahren (auch nachts, auf der Autobahn, bei -40° C... müssen Kinder für solche Argumente herhalten, warum nicht auch hier?)
Zitat:
Zur Krönung wird im anderen auch noch ein notorischer Autobumser angenommen, der sein Auto sanieren will....
Du hast schon gelesen daß es ein ganz neuer VW Caddy, Handwerker Auto war?
Jeder, der Anderen Unterstellungen macht, denkt in erster Linie an sich. So ist das hier auch. Ich habe mein relativ neu erworbenes Auto gegen einen Pfosten (in meiner Garage) gefahren. Gesehen hat man nicht viel, aber die Stoßstange war angebrochen, darunter verbogen. Die Form der Stoßstange ist allerdings auf den ersten Blick in die Ursprungsform zurückgesprungen. In meiner Wut (über mich) habe ich mir überlegt, ob ich einen Unfall provozieren könnte, um das Heck zu "sanieren". Für einen unbteiligten Zeugen wäre das ein neuwertiger BMW gewesen. Natürlich habe ich das nicht getan, und ich würde es auch nie tun, nicht zuletzt, weil solche Manöver ganz schnell übelste Folgen haben können. Und trotzdem, nachdem MIR dieser Gedanke gekommen ist, muss ich nicht annehmen, dass dieser Gedanke meine alleinige Erfindung ist, oder? Und dass diese Idee zur Ausführung kommt, ist auch nicht ausgeschlossen, oder?
OK, sehr viel Spekulation, ich will auch nicht Recht haben, wirklich nicht, aber wenn man an einer unübersichtlichen Stelle getroffen wird, muss man sich die Frage nach dem Vorsatz grundsätzlich stellen - IMO.
Im übrigen hat mir jemand den gefallen getan, mir genau dort ins Auto zu fahren, wo der Schaden war. ich stand an der roten Ampel und dann RUMMS.... Dashcam war aktiv (der wollte auf "zu scharf gebremst" plädieren, aber das ist Dank der Aufnahme in die Hose gegangen). Das aber nur nebenbei.
Zitat:
Wobei sollte die Versicherung des TE mitspielen?
Könnte, nicht sollte - bei der genauen analyse der Unfallursache.
Zitat:
Wenn er Deinen Rat befolgen würde und nun meint der andere sei alleine am Unfall schuld, weil der ein stehendes Fahrzeug gerammt hat, dann muss der TE bei der Versicherung des Gegners Ansprüche stellen und diese dabei "mitspielen" müssen....das wird sie aber mit Sicherheit nicht tun!
Nee nee, da hast Du zuviel rein interpretiert.
Ja, es ist zu viel. Autobummser sind aber auch eine Realität - oder Leute, die rücksichtslos fahren. Man sollte diese Option deswegen bedenken. Ich gebe aber zu, dass die Variante Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit des Unfallgegeners verschwindend unwahrscheinlich ist.
Zitat:
@xis schrieb am 18. November 2020 um 00:17:13 Uhr:
Überhöht: er konnte nicht innerhalb der Sichtweite halten. Standardvorwurf: er hätte ein Kind überfahren (auch nachts, auf der Autobahn, bei -40° C... müssen Kinder für solche Argumente herhalten, warum nicht auch hier?)
Jetzt bringst du aber komplett was durcheinander. Innerhalb der Sichtweite anzuhalten bedeutet nicht, vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis anhalten zu können. Wenn du normal innerorts fährst, und ein Kind springt in letzter Sekunde plötzlich hinter einem Auto vor und bleibt vor Schreck auf der Straße stehen, dann wirst auch du es überfahren, und das obwohl es stand.
Also wenn der TE die Vorfahrt nimmt, dann ist es keine Entschuldigung wenn er im letzten Moment bremst aber schon auf der Vorfahrtstraße steht. Wenn in dem Moment einer kommt, dann knallts. Also von überhöhter Geschwindigkeit kann hier schon mal überhaupt keine Rede sein.
Bei dir hört sich es an, als wäre der TE schon sekundenlang auf der Straße gestanden, und der Unfallgegner hätte ihn schon 100 Meter vorher gesehen. Aber genauso war es ja offensichtlich nicht.
"Im übrigen hat mir jemand den gefallen getan, mir genau dort ins Auto zu fahren, wo der Schaden war. ich stand an der roten Ampel und dann RUMMS.... Dashcam war aktiv (der wollte auf "zu scharf gebremst" plädieren, aber das ist Dank der Aufnahme in die Hose gegangen). Das aber nur nebenbei. "
Das, werter xis, wirft bei mir sofort die Frage auf: hast Du denn daraufhin auch ehrlich den Vorschaden angegeben und in Abzug bringen lassen?
Falls nicht, was ich durchaus nachvollziehen kann, sollte man bei anderen auch nicht so strenge Maßsstäbe anlegen.
Ich lese das so, dass der TE zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden hat und der andere in ihn reinfuhr. Wenn man das beweisen kann oder den anderen zu einer dummen Aussage verleiten kann, liegt die Schuld keineswegs zu 100% beim TE.
Zitat:
@xis schrieb am 18. November 2020 um 00:17:13 Uhr:
... In meiner Wut (über mich) habe ich mir überlegt, ob ich einen Unfall provozieren könnte, um das Heck zu "sanieren". Für einen unbteiligten Zeugen wäre das ein neuwertiger BMW gewesen. Natürlich habe ich das nicht getan, und ich würde es auch nie tun, nicht zuletzt, weil solche Manöver ganz schnell übelste Folgen haben können. Und trotzdem, nachdem MIR dieser Gedanke gekommen ist, muss ich nicht annehmen, dass dieser Gedanke meine alleinige Erfindung ist, oder? Und dass diese Idee zur Ausführung kommt, ist auch nicht ausgeschlossen, oder?
...
@xis
Nein, mit diesem Gedanken bist du nicht allein. BMW-Fahrer sind dafür bekanntermaßen besonders anfällig. Es gibt aber auch Ausnahmen, da darf man natürlich nicht alle über einen Kamm scheren.