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Unfall - Rechtsstreit geht vors Gericht. Autoverkauf möglich?
Unfall am 15.02.2019 mit wirtschaftlichem Totalschaden. Der Wagen wurde nach 2 Monaten abgemeldet und soll jetzt nach 3 Monaten verkauft werden. Allerdings wurde die Schadensregulierung noch immer nicht abgeschlossen und die Sache geht jetzt vor's Gericht! Kann es passieren, dass ein Richter ein neues Gutachten anfordert? Wie lange muss oder sollte man den beschädigten PKW behalten? Es kann doch niemand tatsächlich erwarten, dass man den abgemeldeten beschädigten Wagen monatelang "aufbewahrt".
Sachverhalt:
Unstrittig auf allen Seiten: die Unfallverursacherin trägt die volle Schuld. Die gegnerische Versicherung hat bisher nur einen Teil des Restwertes gezahlt, den "MEIN" bestellter Gutachter (unabhängig, vom TÜV, mir bis dato unbekannt) ermittelt hat. Da ich nicht deren Vertragswerkstätten aufgesucht und auch nicht ihren Gutachter genommen habe, zweifelt die Versicherung nun das Gutachten an und verzögert den Vorgang unnötig wegen angeblicher Überlastung. Zum 15.05.2019 wurde die Versicherung nun in Verzug gesetzt und mein Rechtsanwalt wird jetzt vor Gericht gehen.
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17 Antworten
Was sagt denn dein Anwalt zu dieser Frage?
Normalerweise hätte der Verkauf nach der Gutachtenerstellung kein Problem sein sollen.
Wenn dein Gutachter seine Arbeit ordentlich gemacht hat kann ein vom Gericht beauftragter Gutachter auf Grundlage der von deinem Gutachter gesicherten Beweise tätig werden.
Wenn es denn überhaupt so weit kommt und die Versicherung nicht nach der Klageerhebung einknickt und doch zahlt...
Was bezweifelt die Versicherung denn beim Gutachten? Die Schadenshöhe, einen wirtschaftlichen Totalschaden, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert? Nur allgemeines Geblubber oder werden konkrete Fehler im Gutachten aufgezeigt.
"Die gegnerische Versicherung hat bisher nur einen Teil des Restwertes gezahlt......" - tatsächlich einen Teil des Restwertes???
"die Versicherung nicht nach der Klageerhebung einknickt und doch zahlt..." - was fast schon der Regelfall ist. Die meisten Versicherungen wissen, dass sie mit ihren CarControl usw. Stellungnahmen vor Gericht gegen das Gutachten eines öbv Sachverständigen nicht anstinken können.
Es geht sozusagen um den Wiederbeschaffungswert.
Der wird pauschal angezweifelt.
Die HUK Coburg (!!) teilte meinem RA TELEFONISCH mit, dass sich ein von ihnen beauftragter Gutachter von der Dekra den Wagen anschauen solle, weil man einen anderen Wiederbeschaffungswert ermittelt hätte.
Dies hat mein Rechtsanwalt abgelehnt unter Hinweis darauf, dass ein Sachverständigen-Gutachten vorliege und diese "pauschale Mitteilung" der HUK nicht ausreiche.
Die HUK wurde verwiesen, ggf. den Gutachter zur Stellungnahme aufzufordern unter dem Hinweis, erst bei anschließenden Unklarheiten ggf. eine weitere Nachbesichtigung vorzunehmen.
Ein Bericht hierzu erfolgte NICHT seitens der HUK.
Nun zweifelte die HUK schriftlich den Wiederbeschaffungswert an unter Verweis auf einen beigefügten Reparatur-/Schadenbericht der Dekra (die den Wagen ja nie gesehen hat).
Die Dekra gibt in diesem Bericht an, "der Wiederbeschaffungswert ist nicht nachvollziehbar" und "regional würden vergleichbare Fahrzeuge günstiger angeboten". Dann noch als Nachweis ein Fahrzeugvergleich von mobile.de dabei: 3 Fahrzeuge (hierbei wurden aber nicht mal Sonderausstattungen wie Glasschiebedach, Sitzheizung, etc. berücksichtigt).
Die HUK hat anschließend den von der Dekra individuell ermittelten Wiederbeschaffungswert berechnet (1000€ weniger) und das Geld überwiesen.
Hat wohl den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert überwiesen und nicht den Restwert.
Den Restwert ermittelt der örtliche Sachverständige durch (regelmäßig) drei Angebote regionaler Aufkäufer. Das allein ist maßgeblich - es sei denn, die Versicherung benennt dir einen Aufkäufer, der deutlich mehr zahlt und der für dich nicht mit mehr Arbeit oder Risiken verbunden ist. Geht natürlich nur, wenn das Auto dann noch nicht verkauft ist. Ich kenne das eigentlich nur so, dass der Schrott bereits verkauft ist, bevor die Versicherung Gelegenheit hat, ein höheres Angebot nachzuschieben.
Du hast deinen Unfallwagen ja noch und kannst ihn zum höchsten dir vorliegenden Angebot verkaufen.
Ja stimmt - Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.
Und der Wiederbeschaffungswert wurde einfach mal um 1000€ reduziert, weil die Dekra als Gutachter der Versicherung aufgrund Internet-Recherchen "begutachtet" hat - ohne das Fahrzeug zu sehen.
Na, wenn's so einfach ginge...
Dann inseriere ich "mein" Fahrzeug , welches in den meisten Details deinem entspricht halt schnell mal im Intetnet.
Natürlich deutlich teurer als üblich.
Und schon hast Du auch eine Referenzangabe und verlangst Deinerseits einen Nachschlag von der Vers.
Leute, was sollen Eure Ratschlage der TS hat einen Anwalt !!!!
Ich frage mich jedoch, weshalb er bei einem Anwalt eine solche Frage im Forum stellt.
Traut er seinem Anealt nicht?
Mein Interesse gilt Erfahrungswerten:
Wer war bereits in einer ähnlichen Situation?
Hat man sich für einen Verkauf entschieden während des laufenden Verfahrens?
Wie ist die Geschichte ausgegangen?
Irgendwelche Diskussionen um andere Dinge sind zeitraubend und hier auch nicht gefragt.
Das die Versicherungen solch spiele treiben, ist ein alter Hut! Hat leider das Spiel schon 2 mal, einmal ADAC und das andere mal die Cosmos.
Lass das einfach deinen RA regeln!
HUK reguliert bei mir seit 9 Wochen nicht. Mein Anwalt hat 3 Erinnerungen gesendet, ich hab eine Email gesendet, worauf ich keine Antwort erhalten habe, aus der Hotline wurde ich nach 30 Minuten Wartezeit rausgeworfen.
Sachverhalt eindeutig.
Erfahrungswerte anderer helfen dir null weiter da du nicht wissen kannst ob nicht entscheidende Details in den Fällen abweichend sind von deinem.
Ich würde mich grundsätzlich an die Empfehlung meines RA halten.
Falls du das Fahrzeug aber ohnehin verkaufen möchtest und der von der Versicherung behauptete höhrere Restwert für dich mühelos zu erzielen ist spräche natürlich auch nichts dagegen dies zu tun und das Drama damit zu beenden.
Zitat:
@xavair1 schrieb am 15. Mai 2019 um 20:52:00 Uhr:
HUK reguliert bei mir seit 9 Wochen nicht. Mein Anwalt hat 3 Erinnerungen gesendet, ich hab eine Email gesendet, worauf ich keine Antwort erhalten habe, aus der Hotline wurde ich nach 30 Minuten Wartezeit rausgeworfen.
Sachverhalt eindeutig.
9 Woch ist gsrnichts! Aber dein RA macht das schon richtig!
Wenn ein RA eingeschaltet ist, sollte man sich raushalten!
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 15. Mai 2019 um 20:59:26 Uhr:
Erfahrungswerte anderer helfen dir null weiter da du nicht wissen kannst ob nicht entscheidende Details in den Fällen abweichend sind von deinem.
Ich würde mich grundsätzlich an die Empfehlung meines RA halten.
Falls du das Fahrzeug aber ohnehin verkaufen möchtest und der von der Versicherung behauptete höhrere Restwert für dich mühelos zu erzielen ist spräche natürlich auch nichts dagegen dies zu tun und das Drama damit zu beenden.
Was habt ihr nur alle dauernd mit dem RESTWERT ?
Um den geht's doch gar nicht.
Der WBW wird von der Versicherung als überhöht angesehen!
Zitat:
@xavair1 schrieb am 15. Mai 2019 um 20:52:00 Uhr:
ich hab eine Email gesendet, worauf ich keine Antwort erhalten habe, aus der Hotline wurde ich nach 30 Minuten Wartezeit rausgeworfen.
Sachverhalt eindeutig.
Wenn du willst dass das ein vernünftiges Ende hat lass das! Jede - absolut jede! - Kommunikation mit der Versicherung nur über deinen Anwalt.
9 Wochen? Geht doch. Kenne genug Fälle die sich auch über 1 Jahr und mehr hinziehen. Wenn tatsächlich geklagt wird, bis mal irgendwann ein Gerichtstermin, ...