Unfall
Mir ist gestern ein Unfall auf der Autobahn passiert schuld frage ist geklärt der Gegner trägt die Schuld. Jetzt hab ich eine Frage : Was steht mir alles zu nach dem Unfall? Leihwagen bräuchte ich nicht weil das auto kann ich weiterhin benutzen. Hat vilt jemand von euch schon ein ähnlichen Unfall und weiß was ich ungefähr bekommen würde bei einer fiktiver Abrechnung?
Mit freundlichen grüßen
Beste Antwort im Thema
hm.... Unfall irgendwo billigst instand setzen lassen... Geld einstreichen... Unfallwagen dann als unfallfrei an einen armen Käufer verkaufen? Dessen Gejammer lesen wir dann in 6 Wochen hier im Kaufberatungsforum weil er sich erkundigt, wie er den Vorbesitzer belangen kann?
Man möge bitte meine Fragezeichen nicht übersehen...
Ähnliche Themen
16 Antworten
ein wenig polliern und gut ist
Zitat:
@zinsknecht schrieb am 12. März 2017 um 15:18:48 Uhr:
ein wenig polliern und gut ist
Das war garnicht meine Frage gewesen. Die Türen haben auch Dellen da ist nix mit polieren.
@AndrejBMW3
Den Schaden muss ein Gutachter schätzen und von den geschätzen Instandhaltungskosten werden bei fiktiver Abrechnung die MWST abgezogen.
Wenn der Wagen immer in einer BMW-Werkstatt gewartet wurde, kann von BMW-Stundensätzen und Ersatzteilpreisen ausgegangen werden. Es bestehen gute Chancen, dass die Versicherung das akzeptiert oder akzeptieren muss.
Solange der Wagen in der Werkstatt steht, steht dir ein Nutzungsausfall zu. Wieviel Tage, das wird auch im Gutachten angegeben. Wenn du dir doch für die Tage einen Leihwagen nehmen willst, so solltest du einen Preisvergleich bei mindestens 3 Anbieter durchführen (z.B. über Internetvergleichsportale). Machst du das nicht, kann die Versicherung die Kostenerstattung eventuell ablehnen.
Eventuell steht dir auch ein Wertverlust zu. Auch der wird im Gutachten angegeben. Den Gutachter solltest du selber wählen.
Das sind im Prinzip meine Informationen, die ich habe. Einige Infos habe ich aber nur gelesen, daher sehe meine Infos nicht als Fakt an, sondern nur als Anhaltspunkt, dich selber in entsprechender Richtung zu informieren.
Gruß
Uwe
Ich würde das Auto in die nächste BMW-Vertragswerkstatt stellen und denen eine Abtretungsbestätigung ausstellen. BMW klärt dann alles mit der Versicherung, Gutachten, etc.
Du hast keinen Stress und fährst derweil einen Ersatzwagen.
Außer, du willst aus dem Unglück noch Geld rausschlagen, dann vergiss meinen Vorschlag.
@AndrejBMW3
So wie ChrisK761 es schreibt, kann man es machen. Wichtig hierbei ist, dass die BMW-Vertragswerkstatt eventuell eine Anwaltskanzlei einschaltet, die in deinem Interesse handelt. Sollte es wider Erwarten doch zu einer Schuldteilung kommen, kommen dann noch Anwaltskosten auf dich zu. Also solltest du im Vorfeld absprechen, ob die Vertragswerkstatt eine Anwaltskanzlei einschalten soll. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ist die Frage ja geklärt, du wählst das BMW-Sorglos-Paket mit Anwaltskanzlei.
Gruß
Uwe
Zitat:
@ChrisK761 schrieb am 12. März 2017 um 15:56:10 Uhr:
Ich würde das Auto in die nächste BMW-Vertragswerkstatt stellen und denen eine Abtretungsbestätigung ausstellen. BMW klärt dann alles mit der Versicherung, Gutachten, etc.
Du hast keinen Stress und fährst derweil einen Ersatzwagen.
Außer, du willst aus dem Unglück noch Geld rausschlagen, dann vergiss meinen Vorschlag.
Würde ich genauso machen.
Erstzwagen brauchst du übrigens - außer du willst laufen - während der Zeit der Reparatur. Solltest du dich fürs Laufen entscheiden, steht dir eine Ausfallentschädigung zu. Zudem bekommst du für den Unfallschaden eine Wertminderung für das Fzg. Und natürlich die Übernahme der Reparaturkosten. Das sind im Wesentlichen die drei Blöcke.
Zitat:
@AndrejBMW3 schrieb am 12. März 2017 um 15:24:32 Uhr:
Zitat:
@zinsknecht schrieb am 12. März 2017 um 15:18:48 Uhr:
ein wenig polliern und gut ist
Das war garnicht meine Frage gewesen. Die Türen haben auch Dellen da ist nix mit polieren.
Und warum willst du dann mit so einem neuen Auto eine fiktive Abrechnung ?
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. März 2017 um 16:36:11 Uhr:
Zitat:
@AndrejBMW3 schrieb am 12. März 2017 um 15:24:32 Uhr:
Das war garnicht meine Frage gewesen. Die Türen haben auch Dellen da ist nix mit polieren.
Und warum willst du dann mit so einem neuen Auto eine fiktive Abrechnung ?
Weil ich das Auto sowieso verkaufen wollte und ich es genauso woanders günstiger reparieren lassen kann oder verkaufe ihn so wie der ist. Das Auto hat 150tkm und ich will einen 330d kaufen) ja das Auto ist bei bmw checkheftgepflegt
Mach es mit einem Anwalt für Verkehrsrecht dann bist du auf der sicheren Seite und hast - vorallem - keinen Stress. Steht dir sowieso zu und zahlt die gegnerische Haftpflicht.
Zitat:
@AndrejBMW3 schrieb am 12. März 2017 um 17:13:05 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. März 2017 um 16:36:11 Uhr:
Und warum willst du dann mit so einem neuen Auto eine fiktive Abrechnung ?
Weil ich das Auto sowieso verkaufen wollte und ich es genauso woanders günstiger reparieren lassen kann oder verkaufe ihn so wie der ist. Das Auto hat 150tkm und ich will einen 330d kaufen) ja das Auto ist bei bmw checkheftgepflegt
Bei einem unreparierten Verkauf bekommst du genau das Geld abgezogen wie hoch die Schadenshöhe ist, da gewinnst du nichts, weil keiner was zu verschenken hat. des weiteren hast du eine 6 monatige Sperrfrist beim Verkauf.
hm.... Unfall irgendwo billigst instand setzen lassen... Geld einstreichen... Unfallwagen dann als unfallfrei an einen armen Käufer verkaufen? Dessen Gejammer lesen wir dann in 6 Wochen hier im Kaufberatungsforum weil er sich erkundigt, wie er den Vorbesitzer belangen kann?
Man möge bitte meine Fragezeichen nicht übersehen...
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. März 2017 um 18:16:36 Uhr:
des weiteren hast du eine 6 monatige Sperrfrist beim Verkauf.
Was ist denn das für ein Schmarn.
Das Auto gehört dem TE und er kann es verkaufen wann er will, ob repariert oder nicht.
Glaube Du verwechselst da was mit der 130% Regelung.
Wir hatten einen ähnlichen Streifschaden, der allerdings erst in der hinteren Tür anfing. Hinten musste die Spur gemacht werden. Schaden lt. Gutachten netto > 9.000 Euro plus Wertminderung. Reparieren kannst du lassen, wo du willst und selbstverständlich rechnet dir auch niemand den gesamten Schätzbetrag vom Kaufpreis runter, wenn du nicht reparieren lässt.
Schau doch mal ob Deine Tankstelle in der Waschanlage ein Programm "Waschen und Bügeln" hat...
Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein Gutachter sollten Deine Ansprechpartner sein, die stehen Dir zu und die sollten Dir das weitere Procedere erklären und empfehlen.