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unfall, trotz vollkasko will versicherung scheinbar nicht zahlen!

24 Antworten
Themenstarteram 18. Juli 2009 um 21:55

Hallo allersets!

Vieleicht kann mir jehmand helfen von euch und weiß einen guten rat für mich!

Vor einigen wochen bin ich mit meinem golf 3 rückwerts gefahren und habe einen unfall verursacht!

beim rückwerts fahren ,bin ich gegen einen boller und baum gefahren ( nicht gerad langsam und ungebremst ,da ich beim kupplungstreten von der kupplung gerutscht bin und alles in binnen von secundenbruchteilen pasierte).

 

zum glück hatte ich auf meinen wagen eine vollkaskoversicherung!

auto ist totalschaden 97Bj.

 

nun muß ich leider feststellen das die versicherung den schaden anscheinend nicht begleichen will!

 

zitat der versicherung: unsere ermittlungen sind nicht abgeschlossen wir haben die akte aus der bußgeldstelle in magdeburg angefordert, ob sie versicherungsschutz haben können wir jetzt noch nicht sagen.

 

habe vor 5 tagen post aus magdeburg bekommen(bußgeldstelle)und mußte 35 euro zahlen(begründung: beim rückwertsfahren mangelnde sorgfalt und eine fremde sache beschädigt) ich habe mit meinem wagen einen metallboller umgefahren und einen baum geramt!

 

Nun stellt sich mir die frage warum ich eine vollkasko habe (genau aus diesen gründen, wenn mir mal ein mißgeschick pasiert und ich mein auto kaput fahre, das ich für solche fälle versichert bin).

warum sagt die versicherung das sie erst prüfen müssen ob ich versicherungsschutz habe oder nicht, wenn ich doch vollkaskoversichert bin!

das ganze spiel mit der versicherung geht seit 3 monaten!

 

kann mir jemand von euch einen guten rat geben oder hat soetwas oder ähnliches schon einmal erlebt???

einen anwalt möchte ich noch nicht einschalten da ich ihn aus eigener tasche bezahlen müßte und es geht um eine schadensume von 5000 euro!

guß der pechvogel des jahres traurig kuk

Beste Antwort im Thema
am 19. Juli 2009 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

Hallo allersets!

...

Vor einigen wochen bin ich mit meinem golf 3 rückwerts gefahren und habe einen unfall verursacht!

beim rückwerts fahren ,bin ich gegen einen boller und baum gefahren ( nicht gerad langsam und ungebremst ,da ich beim kupplungstreten von der kupplung gerutscht bin und alles in binnen von secundenbruchteilen pasierte).

...

auto ist totalschaden 97Bj.

...

umgefahren und einen baum geramt!

...

warum sagt die versicherung das sie erst prüfen müssen ob ich versicherungsschutz habe oder nicht, wenn ich doch vollkaskoversichert bin!

...es geht um eine schadensume von 5000 euro!

guß der pechvogel des jahres traurig kuk

Also wenn du so wie hier deiner Versicherung den Unfall geschildert hast kann ich glauben das die Versicherung erstmal forschen muss!

Was denn nun überhaupt? Nicht grad langsam oder wie weiter unten im Post mit 10 km/h?:confused:

Baujahr 97 und nen Wert von 5.000,- EUR:confused:

Metallbügel umgefahren und Baum beschädigt = in meinen Augen deutlich über 10 km/h unterwegs!

Und dann wird die Versicherung wie bereits erwähnt noch prüfen, ob nicht doch Vorsatz vorgelegen haben kann!

PS: Eigenartig ist auch, dass du versuchst mit der Kupplung langsamer zu werden. Ich nehm dafür immer die Bremse!:D

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Versicherungen prüfen natürlich zunächst die mit Dir abgeschlossenen Verträge und dessen Konditionen. Da Du eine Vollkaskoversicherung für das entsprechnede Fahrzeug abgeschlossen hast, sollte der Wert Deines Fahrzeuges, nach Begutachtung, erstattet werden, abzüglich der Selbstbeteilung.

Aber es wird auch geprüft, ob der Schaden entsprechend Deiner Schadenmeldung passiert sein kann oder gar die Haftung ausgeschlossen werden kann aufgrund von grober Fahrlässigkeit.

Bei der Dauer von nunmehr 3 Monaten tippe auf die langsam mahlenden Mühlen der Bürokratie, sprich die Anforderung der Polizeiakte zieht sich. Ich hoffe, dass Deine Versicherung Verdachtsmomente zu grober Fahrlässigkeit ausschliesst, denn ansonsten kann es ein unangenehmer Rechtsstreit werden.

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 22:27

Habe meine vertragsbedingungen gelesen da steht das meine versicherung auch bei grobfahrlässigkeit bezahlt ( ausgeschlossen alkohol am steuer, drogen und mit absicht verursachter unfall) ! und wie verhält sich das nun??? mfg

Sind aus polizeilicher Sicht Alkohol- und Drogenmissbrauch auszuschliessen und sollte die Akte der Versicherung schon vorliegen, verstehe ich die Verzögerung auch nicht. So etwas kenne ich zwar von einigen "günstigen Versicherern" sind mir aber bei den üblichen bekannten Versicherungen in der Form nicht bekannt. Evtl. hilft zunächst mal ein Rat von einem RA, der dürfte relativ kostengünstig sein.

Welche Versicherung möchte denn nicht zahlen?

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

Habe meine vertragsbedingungen gelesen da steht das meine versicherung auch bei grobfahrlässigkeit bezahlt ( ausgeschlossen alkohol am steuer, drogen und mit absicht verursachter unfall) ! und wie verhält sich das nun??? mfg

Genau den mit Absicht verursachten Unfall will die Versicherung ausschließen.

Es wäre doch verlockend, momentan seinen alten 3er Golf mit hohen Restwert (5000 Euro?) auf diese Art zu verschrotten, Geld zu kassieren und dann gleich die Umweltprämie zu nutzen.

Du hast so etwas natürlich nicht gemacht - nur Deine Angaben "von der Kupplung gerutscht", "innerhalb von Sekundenbruchteilen passiert" lassen die Versicherung aufhorchen.

Was wirklich passiert ist weisst nur Du. Die Versicherung kann nur vermuten. Hier bei MT glauben Dir aber selbstverständlich alle, hoffe ich mal. :D

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 7:21

Es handelt sich um die ÖSA! NAja umweltprämie hin oder her diese bekomme ich nicht für meinen wagen da ich ihn erst dieses jahr wieder zugelassen hatte ende februar!

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

Es handelt sich um die ÖSA! NAja umweltprämie hin oder her diese bekomme ich nicht für meinen wagen da ich ihn erst dieses jahr wieder zugelassen hatte ende februar!

Und zu dem Zeitpunkt mit Vollkasko versichert? Wieviel Selbstbeteiligung?

Wie warst Du vorher versichert? Auch schon Vollkasko?

Darauf schauen die Versicherungen natürlich.

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 7:29

seit tag der wiederanmeldung hette ich vollkasko mit 300SB

hatte mein auto auch vor der abmeldung bei der ösa versichert und immer vollkasko seit 2004 gehabt bei der ösa!

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

seit tag der wiederanmeldung hette ich vollkasko mit 300SB

hatte mein auto auch vor der abmeldung bei der ösa versichert und immer vollkasko seit 2004 gehabt bei der ösa!

Du hast Dir nur selbst ein Ei gelegt mit der "von der Kupplung gerutscht" Aussage.

Wie schnell warst Du beim Aufprall?

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 7:38

So 10 kmh ungebremst! na mit der von der kupplung rutschen war ja auch so was sollte ich denn sonnst her hätte sagen sollen ?

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

So 10 kmh ungebremst! na mit der von der kupplung rutschen war ja auch so was sollte ich denn sonnst her hätte sagen sollen ?

Wusstest Du, dass da ein Poller stand?

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 7:51

Ich schildere mal kurz! stande auf der hauptstraße schon sehr nah an der bordsteinkante.

ich habe den rükwertzgang eingelegt und habe in den rückspiegel geschaut und habe gas gegeben und bin rückwerts gefahren ( wegens einem parkplatz ergattern) da ich schon sehr dicht am bordstein stand und die straße eine leichte kurfe macht bin ich den bordstein hochgeschossen ( war wie eine sprungschanze) bin gegen den boller geknallt und habe dabei den baum geramt ( boller steht vor der baumreihe vor jedem baum als V versengt im erdboden zwieschen den bäumen sind kleine parkbuchten und die boller stehen dort als schutz damit keiner gegen die bäume fährt)

PS wie gesagt laut versicherungsbedingungen bin ich gegen grobe fahrlässigkeit versichert sprich versicherung zahl auch in diesen fällen ( auser es war alkohol drogen oder pure absicht dahinter) drogen alkohol war net im spiel und pure absicht kann man nicht beweisen! mfg und nun??

Beweisen können sie es wohl nicht, da hast Du recht. Viel Glück.

Versuche doch mal herauszubekommen, ob Deine Versicherung schon den Schaden an Poller und Baum gezahlt hat. Zumindest weist Du dann, dass der Schadenfall bearbeitet wird / wurde und kannst dann nachhaken, warum der Kaskoanteil nicht beglichen wurde. Gründe sollte Dir Deine Versicherung dann schon nennen können!

am 19. Juli 2009 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

Hallo allersets!

...

Vor einigen wochen bin ich mit meinem golf 3 rückwerts gefahren und habe einen unfall verursacht!

beim rückwerts fahren ,bin ich gegen einen boller und baum gefahren ( nicht gerad langsam und ungebremst ,da ich beim kupplungstreten von der kupplung gerutscht bin und alles in binnen von secundenbruchteilen pasierte).

...

auto ist totalschaden 97Bj.

...

umgefahren und einen baum geramt!

...

warum sagt die versicherung das sie erst prüfen müssen ob ich versicherungsschutz habe oder nicht, wenn ich doch vollkaskoversichert bin!

...es geht um eine schadensume von 5000 euro!

guß der pechvogel des jahres traurig kuk

Also wenn du so wie hier deiner Versicherung den Unfall geschildert hast kann ich glauben das die Versicherung erstmal forschen muss!

Was denn nun überhaupt? Nicht grad langsam oder wie weiter unten im Post mit 10 km/h?:confused:

Baujahr 97 und nen Wert von 5.000,- EUR:confused:

Metallbügel umgefahren und Baum beschädigt = in meinen Augen deutlich über 10 km/h unterwegs!

Und dann wird die Versicherung wie bereits erwähnt noch prüfen, ob nicht doch Vorsatz vorgelegen haben kann!

PS: Eigenartig ist auch, dass du versuchst mit der Kupplung langsamer zu werden. Ich nehm dafür immer die Bremse!:D

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