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Unfall und sehr merkwürdige Regulierung
Hallo zusammen,
vor längerer Zeit hatte ich einen Unfall, jemand ist auf mein stehendes Auto aufgefahren. zusätzlich zum Schaden am Auto erlitt ich ein starkes Schleudertrauma, das mich 8 Wochen außer Gefecht setzte.
Auf Anraten ließ ich sofort ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellen. Die Zahlen aus dem GA:
Reparaturkosten: € 3.070,-
Wiederbeschaffungswert: € 2600,-
Restwert: € 300,-
Gutachterkosten: € 540,-
Ich bat um Regulierung auf Totalschadenbasis zuzgl. Schmerzensgeld.
Die Versicherung rührte sich nicht! Nach mehreren schriftlichen Nachfragen kam nun nach knapp 4 Monaten !!! ein Regulierungsschreiben: Der im GA genannte Wiederbeschaffungswert ist zu hoch, er beträgt maximal € 1.900,-. Abzüglich des Restwertes zahlen wir € 1.600,-. da das Gutachten unbrauchbar ist, übernehmen wir hierfür die Kosten nicht. Zuzüglich zahlen wir feiwillig ein großzügiges Schmerzensgeld von € 150,-. Damit ist die Regulierung abgeschlossen.
Ich fühle mich hier mehr als verar.....! Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen?
Grüße Manu
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von manu51
@Hafi545
Bezüglich Deiner Frage: Es gibt in Deinem Umfeld aus Versicherungskaufleuten und Juristen sicherlich jemanden, der bereit ist, Dir den Umgang mit einer Suchmachine zu erklären.
Im Übrigen habe ich eine große Bitte an Dich. Suche Dir doch bitte für Deine haltlosen Unterstellungen und billigen Provokationen jemanden Deines Niveaus, ich kann und möchte da nicht mithalten.
Dankeschön.
Wieder nur blubbblubb....
Mach Dir um mein Umfeld und mich keine Sorgen, wir kennen die Antwort auf die Frage.
Ich hätte nur gerne von Dir gelesen, was ein staatlich geprüfter Sachverständiger ist.
Dass Du darauf nicht anwortest, sondern wieder nur Beleidigungen absonderst, ist glasklar, denn es gibt keinen staatlich geprüften KFZ-Sachverständigen. Es gibt keine staatliche Ausbildung und kein Staatsexamen, das er bestehen könnte.
Aber da inzwischen wirklich jedem hier klar sein dürfte, was von diesem User zu halten ist, der sich als schwerverletzte Hausfrau hilfesuchend ans Forum wendet und dann innerhalb weniger Tage plötzlich zum Hobbyjuristen und KFZ-Sachverständigen mutiert, um hier seine Weisheiten unters Volk zu bringen, werde ich corsadiesels Rat befolgen...
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104 Antworten
Anwalt einschalten und klagen.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen?
Einen Fachanwalt suchen und mit der Sache beauftragen. Es gibt da Versicherungen, die brauchen das.
Sie Probieren es immmer wieder..
zum
Zitat:
das mich 8 Wochen außer Gefecht setzte.
Arbeitgeber informieren, damit er sich die Lohnfortzahlung von der Versicherung zurückholt.
Das gleiche gilt für die Krankenversicherung.
Noch spannender wird es, wenn es ein Wegeunfall war.
Die BG ist gnadenlos.
Arbeitgeber gibt es nicht, bin Hausfrau, deshalb auch kein Wegeunfall.
Krankenkasse hatte ich gleich informiert.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Anwalt einschalten und klagen.
Amen
..dann können wir hier zu machen, oder
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
..dann können wir hier zu machen, oder
Nein für müssen noch warten bis gewisse "Versicherungsexperten" sich melden und dem TE erzählen, dass das durchaus üblich ist, es eine Klausel gibt die sowas legitimiert, und der TE mit dem zufrieden sein soll was er bekommen hat.
Wenn eine Versicherung sagt, das Gutachten ist unbrauchbar, dann wird sie dies auch begründet haben. Diese Begründung sollte hier mal genannt werden oder, wenn sie nicht vorliegt, angefragt werden.
Allein aus der Tatsache, dass die Versicherung einen WBW kürzt, kann nicht geschlossen werden, dass sie falsch liegt.
Woraus wird dann abgeleitet, dass der Gutachter richtig liegt?
Die Ermittlung des Wertes einer Gebrauchtsache ist keine mathematische Berechnung, sondern ist eine auf Wissen, Erfahrung und Fakten vorgenommenne persönliche Einschätzung des Gutachters. Dass zwei Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist nicht überraschend. Höchstens die Höhe der Differenz mag überraschen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine Versicherung sagt, das Gutachten ist unbrauchbar, dann wird sie dies auch begründet haben. Diese Begründung sollte hier mal genannt werden oder, wenn sie nicht vorliegt, angefragt werden.
Die Sachbearbeiterin behauptet, selbst recherchiert zu haben! (Dummerweise mit völlig falschem Fahrzeugtyp)
Zitat:
Allein aus der Tatsache, dass die Versicherung einen WBW kürzt, kann nicht geschlossen werden, dass sie falsch liegt.
Ach, nein?
Zitat:
Woraus wird dann abgeleitet, dass der Gutachter richtig liegt?
Weil er ordentlich gearbeitet und nachvollziehbar recherchiert hat!
Zitat:
Dass zwei Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist nicht überraschend. Höchstens die Höhe der Differenz mag überraschen.
O.
Es gibt nur ein Gutachten.
Vielleicht mal den Gutachter informieren.Wäre ja nur fair ihm zu sagen, das er ein wenig länger auf sein Geld warten muß. ( Was er eigentlich nicht muß, er könnte dir auch die Rechnung schicken)
Der kennt seine Pappenheimer ja auch
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine Versicherung sagt, das Gutachten ist unbrauchbar, dann wird sie dies auch begründet haben. Diese Begründung sollte hier mal genannt werden oder, wenn sie nicht vorliegt, angefragt werden.
Die Sachbearbeiterin behauptet, selbst recherchiert zu haben! (Dummerweise mit völlig falschem Fahrzeugtyp)
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Zitat:
Allein aus der Tatsache, dass die Versicherung einen WBW kürzt, kann nicht geschlossen werden, dass sie falsch liegt.
Ach, nein?
Da haben wir doch schon eine mögliche Ursache für die abweichende Einschätzung des WBW:
Zugrundelegung eines unzutreffenden Fahrzeugtyps. Warum dann die Aufregung?
Da diese von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, widersprich der Entscheidung der Versicherung.
Einfacher als hier ist ein Widerspruch nicht zu begründen.
Wo liegt das Problem?
O.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Vielleicht mal den Gutachter informieren.Wäre ja nur fair ihm zu sagen, das er ein wenig länger auf sein Geld warten muß. ( Was er eigentlich nicht muß, er könnte dir auch die Rechnung schicken)
Der kennt seine Pappenheimer ja auch
Habe ich bereits getan, er geduldet sich freundlicherweise noch.