1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. unfall! unfallverursacher war ein hund!

unfall! unfallverursacher war ein hund!

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 15:57

moin

hatte am we nen unfall mit meinem auto. bin auf so ne art bauernweg gefahren. kann auch nicht genau sagen was das für nen weg ist. sind auf jedenfall paar häuser rechts und links und rest ist halt land. hat aber ganz normal nen straßennamen. folgendes ist passiert: fahre ganz normal (geschwindigkeit kann ich nicht genau sagen), plötzlich komm von links ein schäferhund vom grundstück und will mir vors auto laufen. ich lenker rumgerissen, ins schläudern gekommen und bin in nem vorgarten gelandet. ein baum hat mich noch gestopt sonst wäre ich ins haus gekracht. wer hat nun schuld? habe mehrere zeugen, der hund ist versichert. auto ist glaube ich totalschaden. ist der fall 100% klar? oder kanns auch negativ für mich werden?

wie kann ich jetzt vorgehen. will jetzt anwalt einschalten. ist das der richtige weg? was muss ich vorher am besten alles machen?

hoffe ihr könnt mir helfen.

gruß

Ähnliche Themen
20 Antworten
am 3. Juli 2006 um 18:46

Kann für dich auch böse ausgehen. da überreagiert.

Hunde sind einfach zu überfahren (klingt schlimm, ist aber so). Nach dem Überfahren darfste aber NICHT weiterfahren, sonst Unfallflucht...

Wenn Du einen RS hast, dann geh zum RA.

Am Rande erwähnt:

In so einer Situation musst Du den Hund platt fahren.

Es ist ein Fahrfehler, das Leben von Menschen im und außerhalb des Autos durch unbeherrschte Fahrmanöver zu riskieren.

Sagen so im Tenor die Gerichte.

Weiterhin scheinst Du mir für einen Feldweg doch reichlich schnell unterwegs gewesen zu sein.

Deine Haftpflichtversicherung hat auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Für den von dir verursachten Schaden wird man evt. den Hundehalter mit ins Boot nehmen.

Kommt es dazu, so kannst Du an der Quote erkennen, welche Ansprüche Du wegen Deines Autos gegen den Hundehalter hast.

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 19:00

was ist ein RS und ein RA?

ein feldweg ist das nicht. die straße ist geteert.

ist der hundebesitzer nicht verpflichtet den hund an der leine zu halten bzw. auf seinem grundstück?

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 19:01

ok das mit RS und RA hab ich jetzt selbst gemarkt =)

RS habe ich nicht, wollte aber dennoch zum RA =)

nur habe ich angst dass die ganzen kosten die sich jetzt häufen, später auch auf mich fallen können.

am 3. Juli 2006 um 19:53

Wie schon geschrieben sieht es für dich nicht ganz so gut aus - daher auch der RA. Denn hättest du den Hund platt gefahren, wäre weniger passiert als bei deinem Fahrfehler.

Eventuell bekommt der Hundebesitzer eine Mitschuld aber einen Teil wirst du eventuell selber zahlen müssen. Ohne RA siehts da wohl nicht so gut aus.

am 3. Juli 2006 um 20:35

die frage ist nur: warst du alleine ? falls ja: Wie willst das mit dem hund beweisen ?

Ich gehe wie oben dargestellt davon aus, dass Du und nicht der Hundebesitzer die überwiegende Schuld bekommen wirst.

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 4:51

oh mann!!! :(

habe mehrere zeugen die beobachtet haben wie der hund mir vors auto gelaufen ist. selbst die polizei sagte zum hundehalter "sie können sich darauf einstellen dass es gegen sie geht". polizei konnte die schuldfrage aber nicht beantworten.

Ich würde eigentlich auch mal davon ausgehen, daß es an die Hundehalterhaftpflicht geht.....

Sicher sollte man bei sowas das Tier eigentlich plattfahren, aber wer macht das schon? Es ist ja allein schon der Schreck, der einen das Lenkrad rumreißen läßt....

Wenn es schnell geht sieht man ja manchmal auch erst hinterher, daß es ein Hund war... Hätte ja auch ein Kind sein können... Wenn da so ´ne Bewegung aus dem Augenwinkel zu erkennen ist, manchmal geht es ja auch einfach zu schnell....

Also, ich wäre da mal optimistisch und würde sagen, die Kosten gehen an die Hundehalterhaftpflicht!

Für solche Schäden ist die ja auch unter Anderem da!

Gruß, Jens

Pauschal kann man nicht sagen, Hund überfahren.

Das ist abhängig von der Größe des Hundes und der Möglichkeit der Selbstgefährdung (wenn das Vieh durch die Scheibe geht etc.)

Haftbar müßte (zumindest teilweise) der Hundeshalter sein.

Und da ist es egal ob Hundeshaftpflicht oder nicht.

Deshalb zum RA gehen.

Zitat:

Versicherung zahlt nicht für jeden Wildunfall

Ein Riskantes Ausweichmanöver zur Rettung eines Fuchses ist nicht angemessen.

Um den Zusammenstoß mit einem Fuchs zu vermeiden, war ein Autofahrer von der Straße ab gekommen und im Graben gelandet. Die Versicherung verweigerte ihm anschließend den Ersatz der so genannten Rettungskosten. Riskante Ausweichmanöver seien nur angemessen, wenn sie mit dem angestrebten Erfolg in einem angemessenen Verhältnis ständen. Der bei einem Ausweichen drohende Sach- und Personenschaden muss dabei mit den Folgen des möglichen Zusammenstoßes abgewogen werden, wobei ein Kriterium die Größe und das Gewicht des Tieres ist, welches sich im konkreten Fall auf rund 10 Kilo belief. Auch nach Ansicht der Richter stellte die plötzliche Fahrtrichtungsänderung daher ein unangemessen hohes Schadensrisiko dar, womit die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht befreit ist

Das ist ständige Rechtsprechung, im Beispiel vom OLG Koblenz.

Man sollte sich das merken, schließlich können solche Unfälle jeden treffen.

Bei Pferd, Kuh etc. sollte man immer ausweichen.

Ansonsten besser anfahren und sei es nur um später einen Beweis zu haben.

Es sind schon sehr teuere Autos im Graben gelandet und hatten keinen Beweis. Da dann unklar ist, ob das Wild erfunden wurde, gibt es kein Geld.

Sorry, aber es hilft wohl keinem positive Prognosen abzugeben, wenn die Lage anders aussieht und von Gerichten eindeutig beurteilt wird.

Erschwerend kommt hier hinzu:

Auf Wirtschaftswegen fährt man eben nur 30 bis 50 und kommt bei einem Hund ruckzuck zum Stehen.

was sagt denn der Hund zu der ganzen Sache ... ?

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 10:53

hund hat nichts abbekommen. naja werde nen termin mit RA machen. mal gucken was der zu der sache sagt. wird ein hund denn auch als "Wild" eingestuft? immerhin ist er ja auch versichert...Wild nicht.

Geh zum Anwalt.

Es macht keinen Sinn, dass Du versuchst jetzt spezielle Jura per Fernkurs MT zu absolvieren.

Sonst stellst Du Wild, Hund und Versicherungen in den falschen Zusammenhang.

Um Dir das Draufhalten zu verdeutlichen:

Da ich gerne lebe, fahre ich weniger ungern gegen einen Hund als gegen einen Baum.

Auf beides verzichte ich noch lieber.

Der Jurist denkt so ähnlich.

Sein Ergebnis:

1. Du hättest nicht gegen den Baum fahren dürfen, sondern gegen den Hund. Ist ungefährlicher.

Das nennt der Schadensminderungspflicht bzw. Gefahrenabwehr.

2. Der Unfall hätte nicht passieren dürfen.

Es hätte auch ein Kind auf die Straße springen können.

Zu schnell gefahren.

3. Der Hundehalter hat nicht aufgepasst.

Teilschuld, sofern Deine Geschwindigkeit noch irgendwie vertretbar war.

Deine Antwort
Ähnliche Themen