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Unfall UP GTI, Versicherung kürzt Schadensumme

VW up! 1 (AA)
Themenstarteram 15. Juli 2022 um 16:48

Hallo liebe Gemeinde,

mein GTI ist leider vor meiner Garage vom Nachbarn etwas demoliert worden. Ansich kein Problem, ich bin der Geschädigte.

Jetzt liegt die Reparaturfreigabe der gegnerischen Versicherung vor, allerdings mit Abzügen und Einschränkungen. So soll ich eine Verkstatt nach Vorgabe der Versicherung aufsuchen, zudem wurden die Kosten der Beilackierung um 700 € gekürzt. Mein Gutachter hatte bei Besichtigung gesagt:

Kings Red Metallic ist ein toller LAck, aber Lackieren möchte ich den nicht und entsprechende Angaben im Gutachten dazu gemacht. Sprich die ganze Seite muss neu lackiert werden.

Was sagt den der Sachverstand hier dazu?

LG

vadder

Schaden am UP
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26 Antworten

Versicherungen machen gerne Probleme und versuchen zu kürzen (unberechtigt). Die Wahl der Werkstatt liegt in deiner Hand (also die Werkstatt deines Vertrauens) - die Versicherung hat mit der anderen einen Rahmenvertrag zu günstigeren Kosten. Anders wäre es nur, wenn du einen Vollkaskoschaden hast und du den Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen hast. Genauso verhält es sich mit der Lackierung. Ich vermute, die haben nur das zu lackierende Teil berücksichtigt - es gibt aber etliche Lackfarben, da muss die ganze Seite lackiert werden, damit ein Farbunterschied vermieden wird.

Du must das denen nur eindeutig mitteilen, auf das Gutachten verweisen und darauf hinweisen, das du einen Rechtsanwalt nimmst. Denke an Ersatzfahrzeug oder Ersatzleistung, wenn du darauf verzichtest und den merkantilen Minderwert für ein Unfallfahrzeug.

Nicht auf den Anwalt hinweisen - direkt einen beauftragen. Dein Gutachter wird einen kennen. Es sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein.

Alleine gegen die Versicherung ist eine schlechte Idee. Das sagt das OLG Frankfurt:

Zitat:

OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Du hast Anspruch auf fachgerechte Reparatur. Nicht einschüchtern lassen. Gute Werkstatt und Lackierbetrieb bekommt das hin.

Die Beilackierungsdiskussion ist eigentlich nur eine bei fiktiver Abrechnung. Wenn die Karre wirklich repariert wird, sieht der Lackierer ja, ob es nötig ist.

Bei den Stundenverrechnungssätzen kann es bei Fahrzeugen ab 5 Jahren oder ohne Scheckheft schon mal eher Diskussionen geben.

Das Problem hatte ich vor Jahren auch schon mal. Auf keinen Fall drauf einlassen. Ich habe daraufhin einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt. Der hat das mit ein paar Briefen an die Versicherung geklärt. Und die Versicherung hat nach Gutachten abgerechnet.

Manche Versicherungen versuchen auf diese Weise immer wieder mal Geld zu sparen. ;)

Und wenn es der Anwalt nicht mit der Versicherung geklärt bekommt, dann halt mit dem Schädiger/Fahrzeugbesitzer. Der haftet für den Schaden und ist in der Pflicht. Wenn seine Versicherung nur einen Teil begleicht, ist das nicht das Problem des Geschädigten.

Nach einem Auffahrunfall wollte die gegnerische Versicherung unseren Schaden nicht gemäß Gutachten und Werkstattrechnung zahlen [~4k€ + Mietwagen 8 Tage). Haben wegen Mietwagengröße, -tagessatz und Reparatur in VW Werkstatt rumgezickt. Unser Anwalt hat den Fahrzeugbesitzer angeschrieben und der hat dann meines Wissen die Differenz selbst zahlen müssen. Dumm gelaufen für ihn, hoffe er hat sich bei seiner Versicherung bedankt.

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 8:48

Danke für die Antworten und Ratschläge, morgen hab ich Termin beim Anwalt.

Der von mir beauftragte Gutachter hat sich ebenfalls gemeldet und mir empfohlen, das Papier der gegnerischen Versicherung in den Reißwolf zu stecken, da würde es hingehören.

LG

vadder

Zitat:

@VVW schrieb am 16. Juli 2022 um 16:57:50 Uhr:

Und wenn es der Anwalt nicht mit der Versicherung geklärt bekommt, dann halt mit dem Schädiger/Fahrzeugbesitzer. Der haftet für den Schaden und ist in der Pflicht. Wenn seine Versicherung nur einen Teil begleicht, ist das nicht das Problem des Geschädigten.

Nach einem Auffahrunfall wollte die gegnerische Versicherung unseren Schaden nicht gemäß Gutachten und Werkstattrechnung zahlen [~4k€ + Mietwagen 8 Tage). Haben wegen Mietwagengröße, -tagessatz und Reparatur in VW Werkstatt rumgezickt. Unser Anwalt hat den Fahrzeugbesitzer angeschrieben und der hat dann meines Wissen die Differenz selbst zahlen müssen. Dumm gelaufen für ihn, hoffe er hat sich bei seiner Versicherung bedankt.

warum sollte der Fahrzeughalter für eine Zahlungsminderung des Versicherers aufkommen müssen?

BTW: seit meinem letzten (unverschuldeten) Parkunfall lasse ich auch, egal welche Summe, alles nur noch über den Anwalt laufen. Der Versicherer hat mächtig herumgezickt und letztendes hat sich das seit November bis vor drei Wochen hingezogen. Ich musste aber keinen ct vorstrecken und bin auf nichts sitzen geblieben - ganz im Gegenteil: als der Versicherer anfing zu zicken meinte der Anwalt nur, dass wer es nicht anders haben wolle, es eben so bekäme und hat dann noch Sachen eingefordert und durchgesetzt hat, die für den Versicherer letztenendes noch teurer wurden (er aber nur gezahlt hat, als bereits ein Gerichtstermin beantragt war)

Das ist doch klar! Grundsätzlich hat der Schädiger für den Schadenersatz aufzukommen. Wir haben aber eine Versicherungspflicht, damit ein Geschädigter nicht leer ausgeht, wenn der Schädiger nicht zahlen kann. Wenn die Versicherung Sperenzchen macht, kann man die Schadenssumme vom Halter einfordern und der muss sich dann mit seiner Versicherung herumschlagen. Ist aber auch ein unbequemer Vorgang.

Fordern kann man viel;)

Wenn sich ein Versicherer darauf berufen kann, den Betrag für die Behebung des Schadens zu kürzen,.dann kann der Versicherungsnehmer das genauso tun, indem er sich auf die Argumentation des Versicherers beruft. Zudem kann auch der Unvallverursacher einen Rechtsanwalt einschalten.

Zitat:

@i need nos schrieb am 18. Juli 2022 um 14:45:46 Uhr:

 

warum sollte der Fahrzeughalter für eine Zahlungsminderung des Versicherers aufkommen müssen?

Der Geschädigte kann seinen Schaden bei der KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen und mit dieser direkt abrechnen (Direktabrechnung). Das Zauberwort: KANN. Trotzdem sind Fahrer und evtl. Halter des Fahrzeugs diejenigen, die in erster Linie für den Schaden haften.

Eine Versicherung tritt nur ersatzweise für den Fahrzeughalter bzw. Fahrer ein. Die Versicherung selbst hat mit dem Unfall aber nichts zu tun. Es bestehen 2 unterschiedliche Rechtsbeziehung.

Zahlt die Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht, kann der Geschädigte die Forderungen an den Schädiger richten.

Mal abstrahiert dargestellt:

Es existiert eine Rechtsverhältnis zwischen dem Geschädigten (A) und dem Schädiger (B). Der Schädiger hat eine Haftpflichtversicherung (C). A hat einen Anspruch gegen B. B hat einen Vertrag mit C, dass diese seine Haftung übernimmt. Macht C dies nicht, oder nicht vollständig, steht B weiter in Pflicht gegenüber A.

A kann aufgrund des des Direktanspruchs gegen die Versicherung klagen, muss das aber nicht. Bestimmte Versicherungen machen regelmäßig Ärger bei der Regulierung von Schäden. Wenn man sich als Kunde so eine Versicherung aussucht, darf man sich nicht wundern, wenn man auf einmal selbst zivilrechtlich an Anspruch genommen wird.

Anwälte von Geschädigten veruchen idR. immer erstmal die Versicherung zu verklagen, im Zweifel geht es aber andersherum schneller. Blöd für denjenigen, der sich die billigste, aber vielleicht schlechteste Versicherung ausgesucht hat.

Zitat:

@i need nos schrieb am 20. Juli 2022 um 20:55:23 Uhr:

Wenn sich ein Versicherer darauf berufen kann, den Betrag für die Behebung des Schadens zu kürzen,.dann kann der Versicherungsnehmer das genauso tun, indem er sich auf die Argumentation des Versicherers beruft. Zudem kann auch der Unvallverursacher einen Rechtsanwalt einschalten.

Viel Spaß bei einem Rechtsstreit als Schädiger, bei dem die eigene Versicherung nicht zahlt. Dann darf man Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten erstmal vorstrecken. Verliert man den Zivilprozess zahlt man das alles selbst und muss dann eventuell die eigene Versicherung auf Erstattung der Kosten verklagen.

Doppeltes Kostenrisiko.

Drum Augen auf bei der Versicherungswahl. Die preislich günstigste Versicherung kann im Schadensfall für den Versicherten teuer werden.

Kann es sein, das du Versicherungsvertreter bist?

 

Bei mir hat damals schon die Androhung eines Gerichtsverfahrens von meinem Anwalt an die gegnerische Versicherung gereicht...

@VW Thommy - ich? Nein. Ich war nur öfter der Geschädigte und mein Anwalt hatte beim letzten Fall, nach zig Schriftwechseln, keinen Nerv mehr sich ewig mit der Versicherung auseinanderzusetzen.

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