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Unfall Verjährung Anhörung

Themenstarteram 23. September 2019 um 16:37

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Michael ich bin 35 Jahre alt und komme aus Niedersachsen.

Ich habe eine Frage an euch, ich hatte am 11.06.2019 einen Unfall, ich war auch leider der Verursacher.

Die Polizei hat eine "Unfallanzeige" geschrieben, dort stehen meine Daten und meine Aussage drauf + die Daten vom Unfallgegner, ich habe angekreuzt, dass ich es nicht zugebe und unterschrieben. Über meiner Unterschrift steht "Ich wurde darauf hingewiesen dass, es mir frei Steht, mich zum Vorwurf zu äußern" Der Polizist hat "UNBAR" und "DEB" angekreuzt.

Nun meine Frage, ich habe am 03.07.2019 einen Anhörungsbogen erhalten, diesen habe ich auch beantwortet, seitdem kam nichts mehr.

Laut einigen Seiten im Internet ist es so dass, wenn die Polizei mir vor Ort den Zettel gegeben hat, dass es eine Anhörung ist, der Anhörungsbogen vom 03.07.2019 unterbricht die Verjährung also nicht mehr, das bedeutet das ganze müsste nun am 10.09.2019 Verjährt sein, liege ich richtig?

Ich hoffe, ihr könnt da etwas Licht ins Dunkeln bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Strahl

 

Beste Antwort im Thema

Nach der ersten Unterbrechung sind es 6 Monate ... aber Du weißt es anscheinend besser. Deshalb fragst du ja. :)

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keine ahnung, aber falls du beim adac bist ruf den freien verkehrsrechtler von denen an, der sagts dir.

Die erste Eröffnung des Tatvorwurfs erfolgte offenbar vor Ort. Dann sind es eher mal 6 Monate und der 11.12. kommt erst noch ...

Themenstarteram 23. September 2019 um 18:25

Wie kommst du nun auf 6 Monate? Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Strafverfahren oder sonstiges.

Beim ADAC bin ich leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Nach der ersten Unterbrechung sind es 6 Monate ... aber Du weißt es anscheinend besser. Deshalb fragst du ja. :)

Themenstarteram 23. September 2019 um 18:35

Hallo Berlin-Paul,

tatsächlich weiß ich es in diesem Fall besser, meine eigentliche frage war ja ob es nun als Anhörung gilt dass von der Polizei oder nicht.

Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten beträgt 3 Monate, man kann diese einmal Unterbrechen und von neu anlaufen lassen.

Beispiel: am 20.05.2019 wirst du geblitzt, die Verjährung wird am 19.08.2019 eintreten, kommt ein Anhörungsbogen am 20.06.2019 dann beginnt die Verjährung von vorne und die Verjährung ist dann erst am 19.09.2019 eingetreten.

Meine unklarheit liegt daran weil ich nicht weiß ob dies nun als Anhörung von der Polizei gilt oder nicht, aber eine 6 Monatige Verjährung ist ausgeschlossen.

Zitat:

@weniwensch schrieb am 23. September 2019 um 20:25:11 Uhr:

Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Strafverfahren oder sonstiges.

Da "UNBAR" angekreuzt ist, müsste die Sache mit der Ordnungswiedeigkeit schon erledigt sein. Außer es geht um Punkte und Fahrverbot.

Für die Abwicklung des entstandenden Schadens wurdest du bereits als Verursacher festgestellt.

Themenstarteram 23. September 2019 um 20:35

Hallo MvM,

die Anhörung hatte die Überschrift "Anhörung zur Ordnungswidrigkeit"

es geht um 1 Punkt in Flensburg, den möchte ich natürlich nicht haben und weiterhin mit 0 Punkten (toi toi toi) am Straßenverkehr teilnehmen.

Also müsste die Sache Verjährt sein?

Gute nacht.

Ja sie ist verjährt

Zitat:

@weniwensch schrieb am 23. September 2019 um 22:35:10 Uhr:

 

es geht um 1 Punkt in Flensburg, den möchte ich natürlich nicht haben ...

Wer will das schon - andererseits wollen ALLE Verkehrsteilnehmer dass sich die ANDEREN an die Regeln halten!

Deswegen gibt es Punkte für die die das nicht tun.....

Sorry!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. September 2019 um 08:38:28 Uhr:

andererseits wollen ALLE Verkehrsteilnehmer dass sich die ANDEREN an die Regeln halten!

Deswegen gibt es Punkte für die die das nicht tun.....

Sorry!

Frag doch erst mal, was der Unfallgrund war, bevor du auf die Leute losgehst. :rolleyes:

Zitat:

@MvM schrieb am 24. September 2019 um 10:09:04 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. September 2019 um 08:38:28 Uhr:

andererseits wollen ALLE Verkehrsteilnehmer dass sich die ANDEREN an die Regeln halten!

Deswegen gibt es Punkte für die die das nicht tun.....

Sorry!

Frag doch erst mal, was der Unfallgrund war, bevor du auf die Leute losgehst. :rolleyes:

Der TE wurde bereits gefragt!

Hat aber nicht geantwortet.

Wenn du jetzt noch insgesamt anschaust seit wann er da ist

Welche Antworten er gegeben hat ist es halt nicht einfach - ich wollte ihn nur aus der Reserve locken...

ich habe auch geschrieben, dass eine Waschanlage für die Scheibe eher unkritisch ist, wenn er durch mitgeführtem Wasser "Ersatz schafft"

Themenstarteram 24. September 2019 um 8:25

Danke für euere Antworten!

Der Unfallgrund war, weil ich rückwärts in ein Auto gefahren bin was ich leider übersehen habe. Der Schaden beim Gegner liegt bei ungefähr 130 Euro, bei mir gibt es Nichtmal etwas.

Ich fahre seit ungefähr 18 Jahren Auto, wurde genau 1x geblitzt und dass mit ich glaube irgendwas bei 10–15 km/h über dem erlaubten.

Jedem können Fehler passieren, egal ob man seit 2 oder 20 Jahren Auto fährt.

Aber, wenn die Sache verjährt ist dann bin ich glücklich.

Schönen Dienstag.

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, solltest Du auf die Anhörung am Unfallort verweisen und Einspruch mit Hinweis auf die eingetretene Verjährung einlegen. Da solltest Du gute Karten haben.

Zitat:

@weniwensch schrieb am 24. September 2019 um 10:25:06 Uhr:

Der Unfallgrund war, weil ich rückwärts in ein Auto gefahren bin was ich leider übersehen habe. Der Schaden beim Gegner liegt bei ungefähr 130 Euro, bei mir gibt es Nichtmal etwas.

Wer hat dir denn gesagt, dass es dafür punkte gibt? Sowas dürfte doch eher zu einer mündlichen Verwarnung führen.

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