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Unfall verursacht durch Fehlfunktion Assistenzsystem - wer ist Schuld?
Im Moment wird ja schon fleißig diskutiert über autonomes Fahren und wer dann Schuld hat. Aktuell ist es ja noch so, dass der Fahrer immer bereit sein muss aktiv einzugreifen. D.h. ich kann nicht einfach Zeitung lesen und wenn ein Unfall passiert, die Schuld auf das Auto bzw. den Hersteller schieben.
Aber mir geht es gerade gar nicht um das autonome Fahren. Ich habe einen neuen Mercedes bestellt und jetzt per Zufall im Forum erfahren, dass ein Spurhalteassistent serienmäßig dabei ist der sich nicht dauerhaft deaktivieren lässt. Das Problem laut Forum ist, dass es oft zu Fehlfunktionen kommt und der Assistent dann unerwartet eine (Voll)Bremsung durchführt, was die Fahrer natürlich entsprechend erschreckt. So ein ähnliches System gab es vorher schon von Mercedes, ein Auffahrassistent (auch Serienmäßig, nicht deaktivierbar), welcher allerdings nur ein akustisches Signal ausgibt. Kauft man aber das sog. PreSafe System, hat das Auto auch selbständig Vollbremsungen durchgeführt. Teilweise kam es hier auch zu Fehlfunktionen, wenn das Auto etwas als Gefahr einstuft was gar keine ist und dann haben Leute hier im Forum auf leerer Landstraße ebenfalls eine unerwartete Bremsung des Fahrzeugs irgendwie abfangen müssen.
Wenn es in so einem Fall zu einem Unfall kommt, hat dann trotzdem der Fahrer Schuld obwohl das Auto bzw. die Systeme, selbstständig und unerwartet, aktiv in den Fahrprozess eingegriffen haben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. September 2019 um 17:46:55 Uhr:
Alleine aus der Hinsicht würde ich da nicht ruhig schlafen können ...
Ich schon, sehr gut sogar.
Es fahren schon zehntausende Autos, LKWs, Busse etc.. mit Assistenzsystemen rum. Es gibt täglich unzählige Unfälle weil Leute gepennt haben, zu dicht aufgefahren sind, zu spät gebremst haben, ... wie viele gibt es die durch Fehlreaktionen eines Assistenzsystems verursacht wurden? Handvoll? Da geht jeder einzelne durch die Foren und die Presse weil die Systeme ja alle so böse und nicht perfekt sind.
Sicherheit ist immer eine Frage der Wahrscheinlichkeiten. Risiko 0 gibt es nicht. Also muss man bei allen Entwicklungen unterm Strich fragen was bringen sie an Vorteilen, was bringen sie an Nachteilen.
Passiert ein Unfall muss man grundlegend erst einmal zwischen Haftung und Schuld trennen, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Der Halter haftet am Ende aus der Gefährdungshaftung immer damit der Geschädigte seinen Schaden beglichen bekommt. Eine evtl. aufkommende Schuldfrage ist dann ein ganz anderes Thema.
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79 Antworten
Mit einer Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs muss man im Grundsatz immer rechnen. Wer da hinten drauf rauscht hat den Sicherheitsabstand ungenügend gewählt. Das ist dann kein Problem der eigenen Haftung. Und für Daimler ist es auch kein Problem der Herstellerhaftung.
Solche Systeme lassen sich ggf. mit einem Softwareeingriff rauscodieren.
Das ist eine klärenswerte Frage. Das betrifft alle Fahrzeuge mit adaptiven Tempomaten und AEB-funktionen, also Hinderniserkennung mit Warnung und Reaktion des Fahrzeugs.
Fahre einen KIA. Bisher alles bestens, bis auf Radfahrer neben der Fahrbahn in Linkskurven, die führen zuverlässig zu Vollbremsungen.
Aber auch Fahrzeuge die den Verzögerungsstreifen auf Autobahnen nur halbherzig nutzen, sorgen für Schreckmomente.
Also wenn mir jemand hinten drauf fährt weil ich grundlos bremse auf einer leeren Straße ist er trotzdem zu 100% Schuld?
Und was wäre wenn ich durch die Bremsung z.B. von der Straße abkomme und gegen einen Baum fahre. Also keine weiteren Unfallbeteiligten.
Das mit dem Codieren habe ich auch gelesen, aber das ist ja eine Modfikation am Fahrzeug - das sieht die Versicherung sicher auch nicht gerne. (Weiß auch nicht wie es bei einem Leasingfahrzeug aussieht, ob man so etwas dann wieder rückgängig machen kann).
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen dass wenn jemand "grundlos" bremst und ihm einer hinten drauffährt, es keine 100% Schuld des Auffahrenden gibt. Jedoch lässt sich das in der Praxis vermutlich immer schwer belegen, ob nun ein "Grund" für eine Vollbremsung vorlag.
Genau genommen ist der schuld, der sich sowas hat aufquatschen lassen.
Wer auf freier Strecke grundlos eine Vollbremsung macht hat nach herrschender Rechtsprechung zumindest eine Teilschuld. Selbst Vollbremsungen wegen Kleintieren führen zu einer Mithaftung.
Womit wir dann wieder bei der Frage sind - ist der Fahrer schuld oder der Hersteller? Hat da jemand aktuell, belegbare Quellen?
Hallo zusammen,
Finde die Frage an sich auch interessant, denn neulich hatte mein ACC (Abstandstempomat) eine kleine Fehlfunktion. Ich fuhr (bzw. das Auto fuhr, ich lenkte nur ) hinter einem LKW im Stop&Go. Bisher hatte das immer super funktioniert und mein Wagen (BMW 2er Coupe) hatte immer schön beschleunigt, bzw. abgebremst bis zum Stillstand. Immer schön am vorausfahrenden Verkehr orientiert. Neulich jedoch bei besagtem LKW hatte mein Wagen erst abgebremst, jedoch ca. 7-8 m (15-20km/h) vor dem LKW plötzlich wieder versucht zu beschleunigen. Bin mächtig erschrocken und hätte ich nicht entsprechend reagiert, wär ich dem LKW hinten rein gefahren.
Vermutlich wäre die Sache klar. Ich bin schuld, denn verlassen auf die Assistenzsysteme kann man sich (noch) nicht... was meint ihr?
Vermutlich sähe die Sache bei vollkommen Autonomen fahren anders aus... oder?
VG Stephan
Die Haftung bei Fehlfunktionen dieser Assistenzsystem liegt immer beim Halter. Der Hersteller ist aktuell fein draußen.
Es wird ja immer wieder in der Politik drüber diskutiert, ob die Haftung dann auf den Hersteller oder wen auch immer übergeht.
Mir ist auch schleierhaft, wie das beim autonomen Fahren aussehen soll, falls es das überhaupt in absehbarer Zukunft geben wird. Wenn die Haftung beim Halter bleibt, haben einige Halter massive Probleme. Dazu steht man dann permanent mit einem Bein im Gefängnis.
Ich persönlich halte von dem Schwachsinn eh nicht viel. Wer diese Assistenzsysteme wirklich braucht, sollte lieber Fahrrad fahren. Und wer diese System einfach nur bequem findet, der sollte auch die Risiken kennen und sich nicht von den Herstellern für dumm verkaufen lassen.
Ist aber nur meine persönliche Meinung.
So hatte ich die aktuelle Gesetzeslage auch im Kopf. Aber dann kann es nicht sein, dass das Auto mich als Fahrer bevormundet und ich keine Chance habe das System dauerhaft zu deaktivieren. Müsste man echt mal einen Anwalt drauf ansetzen. Das trübt jetzt die Vorfreude auf mein neues Auto immens. Diese nicht berechenbare Assistenzsysteme machen mir mehr Angst und Sorgen als das sie mir Sicherheit geben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. September 2019 um 09:28:28 Uhr:
Mit einer Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs muss man im Grundsatz immer rechnen. Wer da hinten drauf rauscht hat den Sicherheitsabstand ungenügend gewählt. Das ist dann kein Problem der eigenen Haftung. Und für Daimler ist es auch kein Problem der Herstellerhaftung.
Solche Systeme lassen sich ggf. mit einem Softwareeingriff rauscodieren.
Hallo,
in aller Schnelle nur Folgendes:
Der Auffahrende (B) ist keineswegs verpflichtet, stets mit einer Vollbremsung des Vorausfahrenden (A) rechnen zu müssen. Ein üblicher, geschwindigkeisangepasster Sicherheitsabstand ist keine Garantie gegen Auffahrunfälle. Entscheidend ist auch die Reaktionszeit des ausgebremsten Fahrers B. Konnte und musste er mit der Vollbremsung des Vorausfahrenden A nicht rechnen, bestand kein Anlass zu erhöhter, überdurchschnittlicher Aufmerksamkeit seitens des Fahrers B. Daher verlängert sich die Reaktionszeit von B entsprechend, was einen Auffahrunfall begünstigt.
Ein Berliner Gericht hatte ca. 2007 in etwa so entschieden.
Unbefugte Softwareeingriffe bei KFZ sind immer ein Spagat zwischen gewolltem Ergebnis und Verlust der ABE. Hätte der Hersteller eine man. Abschaltmöglichkeit geschaffen, wäre die Sachlage unstrittig.. Zu fragen wäre, ob es allgemeingültig ! möglich sein kann, eine bestimmte Funktion abzuschalten, ohne weitere wichtige Funktionen dadurch zu kompromittieren. Kommt also auf den konkreten Einzelfall an.
Einem (Neu)Fahrzeug, welches sich nicht mit ausreichender Verkehrssicherheit im Strassenverkehr bewegen lässt, mangelt es an der erforderlichen Betriebssicherheit, für welche der Inverkehrbringer- sprich: Hersteller, haftet. Vgl. Dieselproblematik.
Gruss vom Asphalthoppler
Zitat:
@falc410 schrieb am 11. September 2019 um 13:05:35 Uhr:
So hatte ich die aktuelle Gesetzeslage auch im Kopf. Aber dann kann es nicht sein, dass das Auto mich als Fahrer bevormundet und ich keine Chance habe das System dauerhaft zu deaktivieren. Müsste man echt mal einen Anwalt drauf ansetzen. Das trübt jetzt die Vorfreude auf mein neues Auto immens. Diese nicht berechenbare Assistenzsysteme machen mir mehr Angst und Sorgen als das sie mir Sicherheit geben.
Du wirst nicht bevormundet. Du hast immer noch die Wahl, das Auto zu kaufen oder nicht. Nur sollte man sich im Vorfeld darüber informieren.
Das diese Assistenzsysteme nicht immer das machen, was sie sollen und was man will, sollte jedem klar sein. Mir ist auch immer wieder schleierhaft, dass es Leute gibt, die glauben, dass diese Systeme wundersame Sachen verbringen. Dahinter steckt fast immer banale Technik mit von Softwarebuden zusammengeschusterte Software. Meinem Windows 10 Rechner würde ich auch nicht mein Leben anvertrauen, warum sollte ich das einem autonom fahrenden System oder irgendwelchen Assistenten.
Das ist nicht das einzige Urteil in der Richtung.
Klar ist: Wer grundlos eine Vollbremsung macht ist haftet, zumindest haftet er mit.
Leider wieder viel Geschwafel und wenig Fakten.
Bsp?: Funktion rauscodieren lassen, so ein Auto nicht kaufen usw. usf.
Wer kennt Urteile zu dem Thema?