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Unfall verursacht - hat der Unfallgegner echt drei Jahre Zeit, Forderungen geltend zu machen?
Vor ca. drei oder vier Monaten hat meine Frau beim Rangieren ein anderes Auto touchiert. Sie hat mit dem Unfallgegner (eine Fahrschule) die Daten ausgetauscht und ich habe noch am selben Abend der Versicherung den Schaden gemeldet.
Seitdem ist für mich nichts sichtbares passiert, also habe ich bei meiner Versicherung angefragt, was Stand der Dinge ist. Antwort: Der Schaden wurde an einen Anwalt übergeben, der hat aber bisher noch keine weiteren Schritte eingeleitet. Auf dir Frage, wie das jetzt weitergeht, teilte man mir mit, dass der Geschädigte drei Jahre Zeit hätte, seine Forderungen geltend zu machen.
Im Ernst? Drei Jahre? Kann das sein? Ich meine in der Zeit hätte ich als Verursacher mehr als genug Zeit, alle Spuren des Unfalls zu beseitigen. Abgesehen davon will ich das Auto in absehbarer Zeit verkaufen, was ist dann?
Versteht mich nicht falsch, ich will mich da nicht vor irgendwas drücken, der Schaden soll schon beglichen werden, aber doch bitte zeitnah. Drei Jahre halte ich halt für verdammt lang.
Wäre schön, wenn mir da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.
Beste Antwort im Thema
Sobald ein Schaden gemeldet wird, bildet die Versicherung eine Rückstellung.
Die führt dazu, dass du bei der nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft wirst, sollte der Schaden bis dahin nicht wieder geschlossen worden sein, weil doch keine Ansprüche gekommen sind.
Falls die Höherstufung erfolgt und letzendlich doch keine Zahlung erfolgt, so wird die Rückstufung auch wieder rückabgewickelt.
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21 Antworten
Alles klar. Krass.
Aber was ist mit dem Verkauf des KFZ?
Es befreit Dich natürlich nicht von Deinen Verpflichtungen, wenn Du das schädigende Fahrzeug verkaufst.
Zitat:
@FlashbackFM schrieb am 17. August 2015 um 15:54:46 Uhr:
...
Im Ernst? Drei Jahre? Kann das sein? Ich meine in der Zeit hätte ich als Verursacher mehr als genug Zeit, alle Spuren des Unfalls zu beseitigen. Abgesehen davon will ich das Auto in absehbarer Zeit verkaufen, was ist dann?
...
Mit deinem Fahrzeug wurde ein anderes Fahrzeug beschädigt.
Der Geschädigte, oder sein Rechtsanwalt, wird vermutlich einen Gutachter eingeschaltet haben.
Anhand dieses Gutachtens wird deine Versicherung den Schaden, in erforderlichem Umfang, regulieren.
Der Rest kann dir ziemlich egal sein, ausgenommen der Schaden ist so gering, dass du den zurückkaufen willst.
Du kannst selbstverständlich dein Fahrzeug verkaufen, wieso auch nicht?
Oder ist die Schuldfrage strittig?
Das bringt mich auf folgenden Gedanken. Nehmen wir an, der TE verkauft jetzt sein Fahrzeug, die Versichrung erlischt. Er kauft sich ein neues Fahrzeug und sucht sich einen neuen Versicherer. Da bei der ersten Versicherung ja nun kein Schaden reguliert wurde, fand ja bis dato auch keine Rückstufung statt. Es wird also die SFK bestätigt. Meldet das Versicherung A nach 3 Jahren nach?
Man ist ja nicht zuletzt aus diesem Grund dazu verpflichtet, seinem eigenen Versicherer umgehend einen Schaden anzuzeigen.
Zitat:
@wolfgear schrieb am 17. August 2015 um 19:40:06 Uhr:
Man ist ja nicht zuletzt aus diesem Grund dazu verpflichtet, seinem eigenen Versicherer umgehend einen Schaden anzuzeigen.
Das ist mir schon klar. Also gibt die alte Versicherung die SFK weiter und sagt es gibt einen bisher nicht regulierten Schaden? Wir melden uns in 3 Jahren nochmal?
Allerdings schwinden mit den Jahren die Chancen die Ansprüche auch durchsetzen zu können.
Damit sollte man sogar rechnen. Die Versicherer sind sich untereinander grüner, als zu erwarten wäre.
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 17. August 2015 um 19:45:14 Uhr:
Zitat:
@wolfgear schrieb am 17. August 2015 um 19:40:06 Uhr:
Man ist ja nicht zuletzt aus diesem Grund dazu verpflichtet, seinem eigenen Versicherer umgehend einen Schaden anzuzeigen.
Das ist mir schon klar. Also gibt die alte Versicherung die SFK weiter und sagt es gibt einen bisher nicht regulierten Schaden? Wir melden uns in 3 Jahren nochmal?
Der Vertrag des TE ist seit dem Moment in dem er selbst den Schaden gemeldet hat oder ein Gegner Ansprüche stellt schon belastet und die Rückstufung erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit (das ist sogar gesetzliche Pflicht der Versicherers). Wechselt der TE die Versicherung, so wird dem Nachfolgeversicherer einfach die aktuelle SF + 1 Schaden in 2015 gemeldet. Die Rückstufung erfolgt dann nach der Tabelle des neuen Versicherer.
Grüße
Steini
Zitat:
@steini111 schrieb am 17. August 2015 um 23:59:09 Uhr:
Der Vertrag des TE ist ................. schon belastet und die Rückstufung erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit ...........
Grüße
Steini
Das heist Rückgestuft wird man auch wenn der Geschädigte seine Ansprüche garnicht wahrnimmt?
Wie kommt man denn dann wieder zurück in die ursprünliche SF-Stufe? Auch erst nach drei Jahren wenn der Geschädigte keine Ansprüche mehr melden kann?
Also wenn das als potenzielle Belastung mit in den Büchern geführt würde könnte ich ja noch verstehen, aber so......
Was reicht denn aus um diese Rückstufung zu aktivieren? Der erste Anruf "ich habda das und das gemacht,kannsein es ist ein Versicherungsfall" ? Oder erst Spätere Meldungen?
Moorteufelchen
Das würde mich jetzt auch interessieren. Wenn ich hochgestuft werde und nichts dagegen tun kann, auch wenn der Geschädigte nun gar keine Ansprüche geltend macht, fände ich das eher uncool. Gut, ich gehe mal nicht davon aus, dass es so laufen wird, aber interessieren würde es mich.
Keine Sorge.
Es werden Ansprüche kommen.
Das war aber nicht meine Frage.