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unfall verursacht (zwar vorfahrt achten,aber...)

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 10:35

hallo, hab heute früh nen unfall verursacht...

-Polizei meint ich wär alleine Schuld, was ich aber so nicht aktzeptieren kann-

Wollte aus einer Nebenstraße (Vorfahrt achten) links in eine Hauptstraße einbiegen. Von Links kam ein VW Touran (muss dazusagen, die Stelle ist auch ohne den Touran ziemlich unübersichtlich). Der Touran wollte zu mir in die Nebenstraße einbiegen, also fuhr ich raus, da die Straße ziemlich eng ist. Der Touran stand noch zu ca 3/4 in der Hauptstraße und ich fuhr in die Hauptstraße ein bis 3/4 dieser. Beim einfahren sah ich aber hinter dem Touran noch nen Rollerfahrer, dieser Stand aber,weil der Touran auch stehenbleiben musste. Ich war also von dem Touran verdeckt. Als ich schon in der Straße stand (ich bewegte mich auch kein mm), scherte hinter dem Touran der Roller aus und gab vollgas... Ich sah ihn nur auf mich zukommen und konnte nichts mehr machen, da ich ja schon gestanden bin...

Hats nen Sinn mim Anwalt dagegen vorzugehen, da ich schon in die Straße eingefahren bin und der Rollerfahrer im endefekt (meiner meinung nach) auf alle Fälle teilschuld trägt, da dieser Vollgas hinter dem Touran ausschert, und selbst zu mir gesagt hat, er hätte gar nichts sehen können...

danke

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23 Antworten

Du hast in jedem Fall die Vorfahrt des Rollers missachtet. Damit hast Du die Hauptschuld.

Hat der Touran auch gesehen, dass der Roller stand?

Deine Beschreibung ist widersprüchlich.

Erst stand der Roller, dann kam er mit Vollgas daher.

Was meinst Du damit?

am 31. Mai 2005 um 12:22

Meiner Meinung nach kann man dem Rollerfahrer eine Mithaftung anrechnen, der Schaden war für ihn nicht unabwendbar. Er hat bei unklarer Verkehrslage überholt. Aber höchstens 20-25 % Mithaftung, m.E.

Die Polizei urteilt am Unfallort häufig nach Schwarz-Weiß-Mentalität. Zum einen beurteilen sie die Angelegenheit nach strafrechtlicher und nicht zivilrechtlicher Relevanz und zum anderen haben sie auch andere Aufgaben, als eine Rechtsberatung am Unfallort vorzunehmen. Seitens der Polizei wird nur die Ermittlung geführt. Die strafrechtliche Wertung nehmen dann Staatsanwaltschaft oder Bußgeldstelle vor.

am 31. Mai 2005 um 15:46

also ich würde erst das urteil abwarten. falls du ne rechtsschutz-versicherung hast --> gleich einschalten

am 31. Mai 2005 um 18:32

Negativ - da es ein Haftpflichtschaden ist, hat hier zunächst die Haftpflichtversicherung dafür Sorge zu tragen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Da wird ne RS womöglich noch gar nicht eingreifen

Grüße

Schreddi

am 1. Juni 2005 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Negativ - da es ein Haftpflichtschaden ist, hat hier zunächst die Haftpflichtversicherung dafür Sorge zu tragen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Da wird ne RS womöglich noch gar nicht eingreifen

Grüße

Schreddi

Sehe ich nicht so. Die Kfz-Haftpflicht wird evtl. nicht 100% des Schadens gegenüber dem Rollerfahrer ausgleichen, aber komplett abwehren kann man bei einer Vorfahrtsverletzung natürlich nicht.

Wenn er eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er sie bereits jetzt nutzen, um seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Bei dieser Konstellation ist man beim RA sicher besser aufgehoben, als wenn man es im Alleingang versucht.

am 1. Juni 2005 um 8:15

Er hat ja noch nix von Ansprüchen an den Gegner gesagt - das ist ja ne andre Geschichte, aber in dem Fall is ne RS natürlich richtig.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Meiner Meinung nach kann man dem Rollerfahrer eine Mithaftung anrechnen, der Schaden war für ihn nicht unabwendbar. Er hat bei unklarer Verkehrslage überholt. Aber höchstens 20-25 % Mithaftung, m.E.

Die Polizei urteilt am Unfallort häufig nach Schwarz-Weiß-Mentalität. Zum einen beurteilen sie die Angelegenheit nach strafrechtlicher und nicht zivilrechtlicher Relevanz und zum anderen haben sie auch andere Aufgaben, als eine Rechtsberatung am Unfallort vorzunehmen. Seitens der Polizei wird nur die Ermittlung geführt. Die strafrechtliche Wertung nehmen dann Staatsanwaltschaft oder Bußgeldstelle vor.

die polizei darf keine schuldzuweisung machen!

bei unklarer sachlage hat die sache vor gericht entschieden zu werden,keiner der polizeipen... darf sagen du bist schuld,sie dürfen nur mutmaßen aber mehr auch nicht,wenn sie sagen du bist schuld und das ist nicht so und wird richterlich nachher auch entschieden kannst du den herrn in grün zivielrechtlich verklagen in dem du eine anzeige wegen unterstellung gegen ihn machst!

am 1. Juni 2005 um 8:41

es gibt aber auch den grundsatz "des ersten anscheins"

und der sieht hier so aus: vorfahrt verletzt, damit "nach dem ersten anschein" die hauptschuld. und dann muss sich der "unfallverursacher" erstmal beweisbar (!) entlasten...und das ist meistens nicht ganz einfach.

am 1. Juni 2005 um 9:08

@Hondafreek:

Na mal immer mit der Ruhe - was soll das sofortige Geschimpfe auf die Beamten?

Ich versteh die Unfallschilderung bis jetzt noch nicht - irgendwie komisch.

Wie seid ihr denn aneinander vorbeigekommen?

Grüße

Schreddi

Hab ich das richtig verstanden, dass alle drei Fahrzeuge gestanden haben und der Rollerfahrer dann als Einziger Vollgas gegeben hat und dir reingefahren ist?

Wenn ja, dann bekommt er auf jeden Fall ne Teilschuld, weil er erstens ohne ausreichende Sicht losgefahren ist und zweitens hast du gestanden und warst somit "ruhender Verkehr"

am 1. Juni 2005 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von hondafreek

die polizei darf keine schuldzuweisung machen!

bei unklarer sachlage hat die sache vor gericht entschieden zu werden,keiner der polizeipen... darf sagen du bist schuld,sie dürfen nur mutmaßen aber mehr auch nicht,wenn sie sagen du bist schuld und das ist nicht so und wird richterlich nachher auch entschieden kannst du den herrn in grün zivielrechtlich verklagen in dem du eine anzeige wegen unterstellung gegen ihn machst!

Was soll denn diese Aufregung?

Die Polizei ist eine Ermittlungsbehörde, insoweit stellen sie bereits am Unfallort fest, welchen der Beteiligten das überwiegende Verschulden trifft. Der wird dann eben als "01" geführt. Wenn es nur eine Bagatelle ist, wird ja auch vor Ort ein Verwarngeld erhoben, welches man natürlich nicht akzeptieren muss.

 

@ schreddi

Mir ist der Hergang schon klar. Er steht in der Nebenstraße und will auf die Hauptstraße. Der andere will in dieselbe Nebenstraße. Da diese für beide Fahrzeuge gleichzeitig zu eng ist, muss der erste vorher raus. Er stand zum Großteil dann auf der Hauptstraße, wird verdeckt durch den Touran. Er lässt diesen komplett abbiegen. Zwischenzeitlich verliert der Rollerfahrer die Geduld und fährt am abbiegenden Touran vorbei-Knall.

ich würde dem Rollerfahrer 100% der Schuld zuteilen, wenn er tatsächlich vorher stand und dann mit Vollgas in das stehende Auto knallte

Ripper,

Du bist wirklich der Auffassung, dass das Einfahren aus nicht vorfahrtsberechtigten Straßen trotz vorfahtsberechtigter Fahrzeuge auf dieser Straße 100 Prozent korrekt ist?

Es stellt sich die Frage warum mjoelk trotz Sehen des Rollerfahrers (er hatte ihn als stehend und vorfahrtsberechtigt erkannt) in die Vorfahrtsstraße eingefahren ist.

Das ist immerhin eine klare Vorfahrtsmißachtung.

Der Roller hatte auch nicht auf die Vorfahrt verzichtet, etwa durch Handzeichen.

Ein Hinweis:

Das Überholen von Rechtsabbiegern ist auch an Kreuzungen und Einmündungen zulässig, es sei denn Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrszeichen verbieten dies.

Insgesamt schlechte Karten für unseren PKW-Fahrer.

am 1. Juni 2005 um 11:00

Auch wenn das Überholen grundsätzlich nicht verboten ist, war es m.E. trotzdem für den Rollerfahrer eine unklare Verkehrslage, da das ihm voraus fahrende Fahrzeug ja nicht in einem Zug abgebogen ist, sondern zunächst den Threadersteller rausfahren lassen musste. Also hat er vermutlich vor dem Abbiegen -ansonsten unüblich, da nicht notwendig- stark abgebremst, evtl. sogar bis zum Stillstand. Auch der Rollerfahrer wird mitbekommen haben, dass das Einfahren in die Nebenstraße für seinen Vordermann nicht problemlos möglich ist.

 

Zitat:

Es stellt sich die Frage warum mjoelk trotz Sehen des Rollerfahrers (er hatte ihn als stehend und vorfahrtsberechtigt erkannt) in die Vorfahrtsstraße eingefahren ist.

Das ist so schon richtig, aber was macht man denn in solch einem Moment, wenn man sich korrekt verhalten möchte? Wenn man stehenbleibt, kann der andere nicht abbiegen. Wie macht man es richtig?

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