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Unfall Vollkaskoschaden Leasingfahrzeug-Vertragswerkstatt oder empfohlene Werkstatt der Versicherug

Themenstarteram 26. August 2021 um 7:41

Hallo,

ich hatte einen Unfall mit meinem Leasing BMW (der Verursacher hat leider Fahrerflucht begangen). Der Schaden wird von der Vollkaskoversicherung bezahlt. Nach Rücksprache mit der Versicherung sagte man mir, ich soll (muss aber nicht) zu einer empfohlenen Werkstatt der Versicherung gehen. Der Vorteil wäre, dass es 6 Jahre Garantie auf die Arbeiten gibt (ist mir aber nicht so wichtig, da es ein Leasingauto ist) und ich einen kostenlosen Leihwagen bekomme.

Eigentlich tendiere ich dazu, den Schaden direkt bei BMW reparieren zu lassen, damit es bei der Leasingrückgabe keine Probleme geben kann.

Vermutlich soll ich in die Partnerwerkstatt gehen, damit es für die Versicherung günstiger ist, oder?

Und noch was? Wenn ich den Wagen nun zu BMW bringe, dann schauen die sich den an und erstellen einen Kostenvoranschlag und geben den zur Freigabe zur Versicherung, oder wie läuft das genau ab?

Und was ist mit der Wertminderung von dem BMW durch den Unfall? Muss ich das bezahlen?

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46 Antworten

Das entscheidet die Leasingbank. Die musst du umgehend informieren.

Der merkantile Minderwert lt. Gutachten geht leider auf deinen Geldbeutel.

Es sollte zu dem Schaden unbedingt ein Gutachten geben, in dem Reparaturumfang und Wertminderung ausgewiesen sind.

Alles weitere solltest du mit dem Leasinggeber absprechen. Andernfalls droht bei Rückgabe heftig Ungemach.

Zu deinen Lasten fällt die SB der Kasko und ggf. die Wertminderung.

Wichtig ist auch, wie die Versicherung abgeschlossen wurde, freie Werkstattwahl?

Gibt bis zu 20% Rabatt, wenn die Versicherung die Werkstatt vorschreibt. Was aber oft Probleme mit Leasing gibt, die bestehen eigendlich immer auf Vertragswerkstatt.

Gruß Peter

Kontaktiere die Leasingbank… die wird dir sagen, was sie wollen….!

Themenstarteram 26. August 2021 um 8:23

Sollte ich das Gutachten beauftragen? Oder macht BMW ein Gutachten was auch anerkannt wird?

Was ist denn nun genau mit der Wertminderung?

Ich hab freie Werkstattwahl.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 10:23:00 Uhr:

Sollte ich das Gutachten beauftragen? Oder macht BMW ein Gutachten was auch anerkannt wird?

Was ist denn nun genau mit der Wertminderung?

Ich hab freie Werkstattwahl.

Ich sage es nochmal: kontaktiere die Leasingbank - die sagen dir schon, was sie haben wollen….

Oder schaue mal in den Leasingvertrag…! :)

I.d.R. ist VK Vertragsrecht und die Versicherung sucht den Gutachter aus. Wertminderung fällt je nach Schadenshöhe natürlich an und wird üblicherweise nicht von der VK abgedeckt, bleibt also an dir hängen, wenn der Verursacher nicht gefunden wird. Trotzdem ist das Fahrzeug nicht dein Eigentum, von daher ist auch der Leasinggeber zu informieren.

Es gibt durchaus VK-Versicherungen, die die Wertminderung durch Unfall übernehmen. Soweit hier geschrieben wird, dass der merkantile Minderwert IMMER selbst getragen werden muss, ist dies schlicht falsch und irreführend.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 10:23:00 Uhr:

Sollte ich das Gutachten beauftragen?

Den Gutachter sollte deine Versicherung beauftragen, besprich dies mit ihr.

Ansonsten zahlst du das auch noch selbst.

Um welche Schadenshöhe gehts denn ungefähr ?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 26. August 2021 um 10:47:43 Uhr:

Es gibt durchaus VK-Versicherungen, die die Wertminderung durch Unfall übernehmen. Soweit hier geschrieben wird, dass der merkantile Minderwert IMMER selbst getragen werden muss, ist dies schlicht falsch und irreführend.

Welche sind das denn? Ich kenne keine.

 

Natürlich kann man alles versichern, aber fraglich, ob sich das preislich lohnt.

 

Wenn der TE schon so fragt, wird er vermutlich keinen solchen Tarif abgeschlossen haben.

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. August 2021 um 10:51:55 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 26. August 2021 um 10:47:43 Uhr:

Es gibt durchaus VK-Versicherungen, die die Wertminderung durch Unfall übernehmen. Soweit hier geschrieben wird, dass der merkantile Minderwert IMMER selbst getragen werden muss, ist dies schlicht falsch und irreführend.

Welche sind das denn? Ich kenne keine.

Ich hatte zB mal einen VW im Leasing und die mit dem Leasingvertrag angebotene Versicherung - ich meine, es war der VVD - hat das mit angeboten. Wenn man mal ein wenig recherchiert, kommt man schnell zum Ergebnis, dass es solche Versicherungen gibt, auch wenn es längst nicht Standard ist und wahrscheinlich die meisten Versicherungen das nicht beinhalten.

Mir geht es nur darum, dass ein TE, der hier Fragen stellt, schon eine ausgewogene Antwort verdient und dazu gehört eben auch der Hinweis, dass man in den Bedingungen nachschauen sollte, ob man diesen Schutz hat oder eben nicht.

Edit: Der TE könnte so gefragt haben, weil ihm nicht bewusst ist, dass seine Versicherung das bietet. Auf jeden Fall ist es falsch, wenn man feststellt, dass keine Versicherung das anbietet.

Jawohl, Herr Oberlehrer.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 26. August 2021 um 11:04:08 Uhr:

Jawohl, Herr Oberlehrer.

Was soll diese Bemerkung? Es gibt hier (selbsternannte) Fachleute, die zu jedem Thema etwas zu schreiben haben und dabei oft ihre persönliche Meinung als allgemeingültig darstellen und damit regelmäßig die Fragesteller in die Irre führen. Da ist es mehr als unsachlich, wenn derjenige, der es richtig stellt, als Oberlehrer tituliert wird.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 26. August 2021 um 11:04:08 Uhr:

Jawohl, Herr Oberlehrer.

Nach 1.5.2.(1) AKB VVD übernimmt diese die Reparaturkosten mit Gleichwertteilen (!) in einer Partnerwerkstatt vollständig. 1.5.2.(2) AKB VVD reduziert das auf 80%, wenn der VN eine Werkstatt ohne Zustimmung der VVD beauftragt. Nach 1.5.2.(5) AKB VVD kommt diese nicht für darüber hinaus gehende Schadenspositionen auf. Es liegt kein Grund für eine Entschuldigung vor. Ein anderer hat etwas falsches geäußert.

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