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Unfall was nun ?verletzt

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 28. März 2011 um 2:54

Hallo hatte vor kurzem einen Unfall mit meinem 210er. Eine Dame ist auf meine Seite draufgefahren.War ganz ordentlich.

Habe nun laut doc ein Schleudertrauma mit den üblichen Nebenwirkungen ua Schwindel usw

Bin nun etwas iritiert da der eine sagt ich soll das attest der gegnerischen Versicherung senden und der andere meint ich soll ein anwalt nehmen der alles regelt.Muss auch den Anwalt nichts zahlen.soll alles der Gegner übernehmen

Hab keinen blassen Schimmer

wer hat möglicherweise Erfahrungen???????????

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16 Antworten

servus,

falls die schuldfrage geklärt ist, sofort zum anwalt. und wenn du rechtschutz hast, sowiso.

nimm dir einen mit spezialgebiet verkehrsrecht und gut. verlier keine

zeit, lieber früher als zu spät

grüße ibi

Genau so!!!;)

Grüße aus HH

Zitat:

Original geschrieben von drchaos123

servus,

falls die schuldfrage geklärt ist, sofort zum anwalt. und wenn du rechtschutz hast, sowiso.

nimm dir einen mit spezialgebiet verkehrsrecht und gut. verlier keine

zeit, lieber früher als zu spät

grüße ibi

am 28. März 2011 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von toniausmannheim

Hallo hatte vor kurzem einen Unfall mit meinem 210er. Eine Dame ist auf meine Seite draufgefahren.War ganz ordentlich.

Habe nun laut doc ein Schleudertrauma mit den üblichen Nebenwirkungen ua Schwindel usw

Bin nun etwas iritiert da der eine sagt ich soll das attest der gegnerischen Versicherung senden und der andere meint ich soll ein anwalt nehmen der alles regelt.Muss auch den Anwalt nichts zahlen.soll alles der Gegner übernehmen

Hab keinen blassen Schimmer

wer hat möglicherweise Erfahrungen???????????

@"Habe nun laut doc ein Schleudertrauma mit den üblichen Nebenwirkungen ua Schwindel usw"

Dafür gibt es heute keine Entschädigung mehr. Sicherlich kannst Du es bei der Versicherung ( noch besser v. einem Anwalt ) einreichen, aber der wird Dir das selbe sagen. Abgesehen dacvon sollte man GLEICH zum Arzt und das bestätigen lasen nicht erst Tage später.

@"Habe nun laut doc ein Schleudertrauma mit den üblichen Nebenwirkungen ua Schwindel usw"

Dafür gibt es heute keine Entschädigung mehr. Sicherlich kannst Du es bei der Versicherung ( noch besser v. einem Anwalt ) einreichen, aber der wird Dir das selbe sagen. Abgesehen dacvon sollte man GLEICH zum Arzt und das bestätigen lasen nicht erst Tage später.

Hmm,

wird man bei einem Unfall vom Gegner (nachweisbar) verletzt und ist dieser "schuld", dann hat man doch Anspruch auf Ersatz von Arztkosten und ggf. auch Schmerzensgeld. Ist ein (nachgewiesenes) HWS denn keine Verletzung?

Wenn es dafür nun keinen Ersatz / Entschädigung / Schmerzensgeld gäbe, wäre das doch irgendwie seltsam. Gebrochenes Bein = Anspruch, HWS kein Anspruch?

Das kann icgh nicht nachvollziehen.

 

Grüße

 

Dr. House

Nach der vor wenigen Wochen von Autobild veröffentlichten Tabelle, wird bei einem HWS-Trauma ein Schmerzensgeld von 51 Euro gezahlt.

am 28. März 2011 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von dr. house

 

@"Habe nun laut doc ein Schleudertrauma mit den üblichen Nebenwirkungen ua Schwindel usw"

Dafür gibt es heute keine Entschädigung mehr. Sicherlich kannst Du es bei der Versicherung ( noch besser v. einem Anwalt ) einreichen, aber der wird Dir das selbe sagen. Abgesehen dacvon sollte man GLEICH zum Arzt und das bestätigen lasen nicht erst Tage später.

[/quote

Hmm,

wird man bei einem Unfall vom Gegner (nachweisbar) verletzt und ist dieser "schuld", dann hat man doch Anspruch auf Ersatz von Arztkosten und ggf. auch Schmerzensgeld. Ist ein (nachgewiesenes) HWS denn keine Verletzung?

Wenn es dafür nun keinen Ersatz / Entschädigung / Schmerzensgeld gäbe, wäre das doch irgendwie seltsam. Gebrochenes Bein = Anspruch, HWS kein Anspruch?

Das kann icgh nicht nachvollziehen.

 

Grüße

 

Dr. House

Kurze Antwort hierzu. Hier geht es um ein HWS und nicht um sonst eine Verletzung. Auch die bei Autobild markierten 51.- € gibt es nicht.

Evtl. kann ja "toniausmannheim" berichten was er evtl. in 6 Monaten bekommen hat.

Für ein HWS liegen die Sätze bei 300 bis 600 Euro. Lass dir da kein X für ein U vormachen.

Wenn du am Unfall keine Schuld trägst, lautet mein bester und einzig guter Rat:

AB ZUM RECHTSANWALT!

Die Kosten für den RA muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.

Falls du nicht zum RA gehst, wirst du von der gegnerischen Versicherung übervorteilt. Die nennen das "Schadensmanagement". Danach schaust du wirklich so aus wie der zerpflückte Hahn.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan

Dafür gibt es heute keine Entschädigung mehr.

http://...schmerzensgeldtabelle24.de/.../index.html

http://app.olg-ce.niedersachsen.de/.../schmerzensgeld.php?sort=betrag

www.google.de/search?q=schmerzensgeld+hws

am 28. März 2011 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von frucht999

Zitat:

Original geschrieben von schneefan

Dafür gibt es heute keine Entschädigung mehr.

http://...schmerzensgeldtabelle24.de/.../index.html

http://app.olg-ce.niedersachsen.de/.../schmerzensgeld.php?sort=betrag

www.google.de/search?q=schmerzensgeld+hws

Sehr gut THEORETISCH nachgeschlagen. Der Gutachter wird schon sagen was für ein Trauma bei diesem FAll vor liegt. Anhand der Beschädigung wird berechnet ob und wie hoch der Schaden ( HWS ) ist bzw. überhaupt sein kann. Warten wir mal ab. :-)

Zitat:

Original geschrieben von schneefan

Sehr gut THEORETISCH nachgeschlagen. Der Gutachter wird schon sagen was für ein Trauma bei diesem FAll vor liegt. Anhand der Beschädigung wird berechnet ob und wie hoch der Schaden ( HWS ) ist bzw. überhaupt sein kann. Warten wir mal ab. :-)

  1. Die Theorie durfte ich im Leben schon dreimal selbst prüfen, sowie zweimal im näheren Umkreis.
  2. Der KFZ-Gutachter stellt nur die Höhe des Unfallschadens, sowie einen etwaigen wirtschaftlichen Totalschaden fest (Überschreitung der Reparaturkosten vom Fahrzeugwert) fest. Mit der Verletzung vom Insassen hat der KFZ-Gutachter NICHTS zu tun.
  3. Für ein glaubhaftes HWS muss einerseits der Arzt dies bestätigen, sowie das Unfallgeschehen darauf hindeuten. Wenn der Verletzte bei einer geringen Fahrzeuggeschwindigkeit das Ereignis hat kommen sehen, ist ein HWS fragwürdig (ausgeschlossen), da der Verletzte sich instinktiv auf den Aufprall muskelseitig vorbereitet. Da sträuben sich dann gerne die Versicherungen (zu Recht). Hat der Verletzte es nicht kommen sehen, sieht es schon besser aus. Beweise für ein "Kommen sehen" sind oft u.a. solche beiläufigen Aussagen gegenüber der Polizei am Unfallort: "Ich habe noch gebremst, aber es hat nicht gereicht".

Ich habe damals für ein Heckaufprall HWS 800 Euro Schmerzensgeld bekommen. Allerdings stand ich auch und der Andere ist mir mit 100 reingeknallt. Kommensehen hab ich da nix :(. Mein Kofferraum (CLK W208) war nicht mehr vorhanden und der andere bis zur Windschutzscheibe platt (Audi A4).

Auf jeden Fall zum Anwalt hatte ich auch gemacht. Die Versicherung wollte mich anfangs mit 300 Euro abspeisen.

Konnte 3 Tage nicht schlafen und hab gelitten wie ein Hund vor Schmerzen!

Themenstarteram 4. April 2011 um 2:02

Kurzer Feedback

Liegt alles beim Anwalt den übrigens die gegnerische Versicherung zahlt:)

Sobald ich mehr weiss gebe ich bescheid.

am 4. April 2011 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von frucht999

Zitat:

Original geschrieben von schneefan

Sehr gut THEORETISCH nachgeschlagen. Der Gutachter wird schon sagen was für ein Trauma bei diesem FAll vor liegt. Anhand der Beschädigung wird berechnet ob und wie hoch der Schaden ( HWS ) ist bzw. überhaupt sein kann. Warten wir mal ab. :-)

  1. Die Theorie durfte ich im Leben schon dreimal selbst prüfen, sowie zweimal im näheren Umkreis.
  2. Der KFZ-Gutachter stellt nur die Höhe des Unfallschadens, sowie einen etwaigen wirtschaftlichen Totalschaden fest (Überschreitung der Reparaturkosten vom Fahrzeugwert) fest. Mit der Verletzung vom Insassen hat der KFZ-Gutachter NICHTS zu tun.
  3. Für ein glaubhaftes HWS muss einerseits der Arzt dies bestätigen, sowie das Unfallgeschehen darauf hindeuten. Wenn der Verletzte bei einer geringen Fahrzeuggeschwindigkeit das Ereignis hat kommen sehen, ist ein HWS fragwürdig (ausgeschlossen), da der Verletzte sich instinktiv auf den Aufprall muskelseitig vorbereitet. Da sträuben sich dann gerne die Versicherungen (zu Recht). Hat der Verletzte es nicht kommen sehen, sieht es schon besser aus. Beweise für ein "Kommen sehen" sind oft u.a. solche beiläufigen Aussagen gegenüber der Polizei am Unfallort: "Ich habe noch gebremst, aber es hat nicht gereicht".

Auch hier irrt frucht999.

•Der KFZ-Gutachter stellt nur die Höhe des Unfallschadens, sowie einen etwaigen wirtschaftlichen Totalschaden fest (Überschreitung der Reparaturkosten vom Fahrzeugwert) fest. Mit der Verletzung vom Insassen hat der KFZ-Gutachter NICHTS zu tun.

Sobald HWS und/oder andere Verletzungen beansprucht werden wird von der Versicherung eine Stellungnahme vom Gutachter eingefordert ob bei diesem Schaden diese Verletzung sein kann. Der Arzt kann viel bestätigen.

Aber laß gut sein.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan

•Der KFZ-Gutachter stellt nur die Höhe des Unfallschadens, sowie einen etwaigen wirtschaftlichen Totalschaden fest (Überschreitung der Reparaturkosten vom Fahrzeugwert) fest. Mit der Verletzung vom Insassen hat der KFZ-Gutachter NICHTS zu tun.

Sobald HWS und/oder andere Verletzungen beansprucht werden wird von der Versicherung eine Stellungnahme vom Gutachter eingefordert ob bei diesem Schaden diese Verletzung sein kann. Der Arzt kann viel bestätigen.

Aber laß gut sein.

Hallo schneefan,

willst du mit dieser Bemerkung tatsächlich behaupten, das der Gutachter, der die Beule an meinem Auto begutachtet, auch zu der "Beule" an meiner Halswirbelsäule von der gegnerischen Versicherung befragt wird?

Einen größeren Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört!

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