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Unfall - Wie lange dauert die Regulierung?

Themenstarteram 16. August 2011 um 22:44

Hey Leute,

durch einen Vorposter bin ich zu euch gekommen. Na also, fangen wir mal an.

Ich war ganz gemütlich mit 90Km/h unterwegs, nichts Weltbewegendes. Es kam eine 50ziger Zone. Okay, runter bremsen, gaaanz sachte es hat geregnet (Staub ist da gaaaaanz eklig). Also runtergebremst, in die Kurve und raus.... Dann kam noch eine, die auch hätte meine Todeskurve sein können.... rein in die Kurve und was hörte/sah ich? Motorrad zu untertourig. Okay, runterschalten... so blöd wie ich war, in einer Kurve und bei schmieriger Straße. So schnell konnt ich garnicht schauen wie ich im Gegenverkehr war. Es kam ein Auto, man hörte von mir nurnoch Reifen quitschen und bei der Fahrerin auch.... *Klatsch*... Gut aua, tat weh.

Heute rufte ich bei meinem Händler an, wie es aussieht, ob schon jemand da war. Und tatsächlich, heute morgen war der Gutachter vorort und nahm den schaden auf. Der Hinterreifen war schon seeeeeeehr an der Grenze, und durch die "Volldurchdrücken-hauptsache ich komme zu stehen" Bremsung war der Reifen natürlich unter 0,4mm, SUPER!!

Okay, gibt abzug. Nun zur eigentlichen Frage:

Wie lange dauert es, bis das Geld hier ist?

 

MfG

Benjamin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Hey Leute,

 

Heute rufte ich bei meinem Händler an, wie es aussieht, ob schon jemand da war. Und tatsächlich, heute morgen war der Gutachter vorort und nahm den schaden auf. Der Hinterreifen war schon seeeeeeehr an der Grenze, und durch die "Volldurchdrücken-hauptsache ich komme zu stehen" Bremsung war der Reifen natürlich unter 0,4mm, SUPER!!

 

Okay, gibt abzug. Nun zur eigentlichen Frage:

 

Wie lange dauert es, bis das Geld hier ist?

 

 

MfG

Benjamin

Hallo Benjamin,

 

das kann unter Umständen bis zum jüngsten Tag dauern, bis du Geld von der Versicherung bekommst.

 

Nix "Abzug", entweder du bekommst Geld oder nicht.

 

Stellt sich heraus, das deine Reifen ursächlich für den Unfall sind, bekommst du 0 Euro aus der Kasko.

 

Und das Märchen mit dem Profilverlust duch "Volldurchdrücken" erzählst du der Versicherung und dem Gutachter lieber nicht.

 

Die würden sich nämlich dann von dir verarscht fühlen.

 

Bei einer sogenanten Gewaltbremsung kommt es zu einer "Bremsplatte" am Reifen also einem partiellen Abrieb der Lauffläche.

 

Niemals aber zu einem Abrieb über die gesamte Lauffläche, wie du das hier glauben machen möchtest...;)

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Hey Leute,

 

Heute rufte ich bei meinem Händler an, wie es aussieht, ob schon jemand da war. Und tatsächlich, heute morgen war der Gutachter vorort und nahm den schaden auf. Der Hinterreifen war schon seeeeeeehr an der Grenze, und durch die "Volldurchdrücken-hauptsache ich komme zu stehen" Bremsung war der Reifen natürlich unter 0,4mm, SUPER!!

 

Okay, gibt abzug. Nun zur eigentlichen Frage:

 

Wie lange dauert es, bis das Geld hier ist?

 

 

MfG

Benjamin

Hallo Benjamin,

 

das kann unter Umständen bis zum jüngsten Tag dauern, bis du Geld von der Versicherung bekommst.

 

Nix "Abzug", entweder du bekommst Geld oder nicht.

 

Stellt sich heraus, das deine Reifen ursächlich für den Unfall sind, bekommst du 0 Euro aus der Kasko.

 

Und das Märchen mit dem Profilverlust duch "Volldurchdrücken" erzählst du der Versicherung und dem Gutachter lieber nicht.

 

Die würden sich nämlich dann von dir verarscht fühlen.

 

Bei einer sogenanten Gewaltbremsung kommt es zu einer "Bremsplatte" am Reifen also einem partiellen Abrieb der Lauffläche.

 

Niemals aber zu einem Abrieb über die gesamte Lauffläche, wie du das hier glauben machen möchtest...;)

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

.....entweder du bekommst Geld oder nicht.

Das "Alles-oder-Nichts"-Prinzip gibts allerdings nicht mehr!

Sollte sich grobe Fahrlässigkeit herausstellen, gibts eine Quotelung, die aber selbstverständlich mit 100% zu Ungunsten des VN gewertet werden kann oder aber, der VN hat auch in der Kasko grobe Fahrlässigkeit mitversichert, dann bekommt er seinen Schaden zu 100% aus der Kasko ersetzt!

Wir reden hier aber nicht von Fahrlässigkeit sondern von einer Gefahrerhöhung (Obliegenheitsverletzung).

 

Und bei 0,4 mm ist der Reifen ein Slick.

 

Der jüngste Fahranfänger weis, was abgefahrene Reifen bedeuten und die Versicherung wohl erst Recht.

 

Wenn der Reifen hier eine Rolle spielt, sieht das hier wohl düster aus. 

 

Aber das wird der SV mit dem Versicherer sicher abklären und der TE wird sehen was dabei herumkommt.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wir reden hier aber nicht von Fahrlässigkeit sondern von einer Gefahrerhöhung (Obliegenheitsverletzung).

Das glaube ich nicht.... Mangelnde Wartung ist imo keine Gefahrerhöhung im Sinne der Obliegenheit, sondern ein (grob) fahrlässiges Versäumnis des Fahrzeugführers!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

Das glaube ich nicht.... Mangelnde Wartung ist imo keine Gefahrerhöhung im Sinne der Obliegenheit, sondern ein (grob) fahrlässiges Versäumnis des Fahrzeugführers!

Abgefahrene Reifen sind eine Gefahrenerhöhung!

Und immer dann, wenn eine solche Gefahrenerhöhung im Kausalzusammenhang mit dem Schaden steht, dann sieht es ganz ganz düster aus.

Wir erinnern uns: 0,4 mm Profil = Slick - und dann das hier:

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

es hat geregnet (Staub ist da gaaaaanz eklig). Also runtergebremst, in die Kurve und raus....

Abflug bei Regen in der Kurve mit abgefahrenen Reifen........na, wenn da mal nicht ein ganz ganz ganz grosser Zusammenhang bestehen dürfte.........

 

 

am 17. August 2011 um 16:07

Das hat der BGH schon einmal kommentiert: Unter Gefahrerhöhung werden solche Gefährdungsvorgänge verstanden, die einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, wobei dieser mindestens von solcher Dauer sein muß, daß er die Grundlage eines neuen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell zu fördern geeignet ist.

 

Reifen fahren sich eben mal nicht ganz plötzlich ab und als Verkehrsteilnehmer habe ich mich vor Antritt einer jeden Fahrt vom verkehrssicheren Zustand meines/des Fahrzeuges zu vergewissern.  Ein Reifenzustand ist leicht zu überprüfen und bei entsprechender Feststellung sollte mich meine nächste Fahrt ausschliesslich in die Werkstatt führen. Das abgefahrene Reifen bei ungünstigen Straßenverhältnissen zu Unfallschäden führen, sollte jeder wissen, der einmal eine Führerscheinprüfung abgelegt hat.

 

Nehme ich das aber in Kauf und fahre mit dem Fahrzeug weiter, habe ich den Tatbestand einer Gefahrerhöhung eintreten lassen.

OK!

Dann melde ich diese Gefahrerhöhung mal dem Versicherer und schaue, was passiert.... Wenn er nicht kündigt, akzeptiert er ja die Gefahrerhöhung, oder nicht?

am 17. August 2011 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

OK!

 

Dann melde ich diese Gefahrerhöhung mal dem Versicherer und schaue, was passiert.... Wenn er nicht kündigt, akzeptiert er ja die Gefahrerhöhung, oder nicht?

Ob das eine gute Idee ist :D Vergiss aber nicht, die Mitteilung dem Versicherer auf einem für dich nachweisbaren Wege zukommen zu lassen. Du musst aber schon an einen ziemlich "schmerzfreien" Sachbearbeiter geraten, der dir nicht sofort eine Kündigung ins Haus flattern lässt. Und beim neuen Versicherer solltest du es ebenfalls nicht versäumen, dies im Antrag anzugeben :D

Themenstarteram 17. August 2011 um 22:48

Also ich weiß ja nicht, ob ihr den Text richtig gelesen habt.

Nach der Vollbremsung war der Reifen an 1-2Stellen bei ca 0,3-0,4 Millimeter, also der Mittlere Streifen war fast nichtmehr zusehen, an anderen Stellen hingegen wieder wunderbar. Von daher kein durchgehender Slick Reifen. Und es HATTE geregnet, ca 1-2Tage davor, und es war wieder einigermaßen trocken, nur trotzdem hat es unter Bäumen restnässe dich nicht so schnell schwindet. Wir rufen bei der Versicherung trotzdem mal an, wie es aussieht, und was der Gutachter sagte. Dies wird aber frühstens in 1-2Wochen passieren. Und Geld bekommen wir IMMER (laut meines Erziehungsberechtigten), daher auch VOLLkasko mit eigenbeteilung von 150€.

MfG

Benjamin

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Also ich weiß ja nicht, ob ihr den Text richtig gelesen habt.

Ich habe das gelesen, was du in deinem ersten Posting hier geschrieben hast.

 

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Nach der Vollbremsung war der Reifen an 1-2Stellen bei ca 0,3-0,4 Millimeter, also der Mittlere Streifen war fast nichtmehr zusehen, an anderen Stellen hingegen wieder wunderbar. Von daher kein durchgehender Slick Reifen.

Ah so - dann hat der Reifen durch die Bremsung auf der nassen Fahrbahn von über 1,6 mm doch glatt sein Profil bis auf 0,3 mm verloren - ganz klar........kann vorkommen.......bei sooooo einer Notbremsung auf nasser Fahrbahn.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Und es HATTE geregnet, ca 1-2Tage davor, und es war wieder einigermaßen trocken,

Weisst du was?

Poste hier einfach wieder, wenn du weisst, ob es geregnet hatte, trocken war, oder nur zum Teil nass, oder was auch immer.

 

Hier las sich das jedenfalls noch so:

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Okay, runter bremsen, gaaanz sachte es hat geregnet

Drücke dich entweder vernünftig aus, oder versuche, jemanden anders für dumm zu verkaufen!

Nur nebenbei: Die Versicherung wird im Zweifelsfalle ein Wettergutachten einholen.

Solche Wettergutachten können mittlerweile den genauen Wetterzustand für den Schadenzeitpunkt strassenabschnittsgenau wiedergeben.

Dann wird man ja sehen, was los war..........

 

 

Du kannst ja auch deinen Erziehungsberechtigten fragen, der scheint es ja zu wissen:

 

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Und Geld bekommen wir IMMER (laut meines Erziehungsberechtigten),

Viel Erfolg denn.

wen ich mit einem fast 2 tonnen auto aus 200 eine vollbremsung bis zum stillstand mache dann sind keine 1,2mm vom reifen runter....das ding war abgefahren, du hast fahrlässig gehandelt und wen die rennleitung das mitbekommt gibts noch punkte obendrein. wen die versicherung hier bezahlt dann ist sie echt selber schuld...

Zitat:

Original geschrieben von Benni1303

Also ich weiß ja nicht, ob ihr den Text richtig gelesen habt.

 

Ja haben wir......:)

Zitat:

 

Der Hinterreifen war schon seeeeeeehr an der Grenze, und durch die "Volldurchdrücken-hauptsache ich komme zu stehen" Bremsung war der Reifen natürlich unter 0,4mm, SUPER!!

Zitat:

 

Nach der Vollbremsung war der Reifen an 1-2Stellen bei ca 0,3-0,4 Millimeter, also der Mittlere Streifen war fast nichtmehr zusehen, an anderen Stellen hingegen wieder wunderbar. Von daher kein durchgehender Slick Reifen.

 

 

Aha.....:rolleyes:

 

Das Problem ist nur, dass du dir nicht die Stelle aussuchen kannst, an welcher die Profiltiefe noch "deiner Meinung nach" ausreicht. Ob das nun ein "durchgehender Slick" ist oder nicht, ist daher völlig Wumpe. 

 

 

Zitat:

 

Und es HATTE geregnet, ca 1-2Tage davor, und es war wieder einigermaßen trocken, nur trotzdem hat es unter Bäumen restnässe dich nicht so schnell schwindet. Wir rufen bei der Versicherung trotzdem mal an, wie es aussieht, und was der Gutachter sagte. Dies wird aber frühstens in 1-2Wochen passieren. Und Geld bekommen wir IMMER (laut meines Erziehungsberechtigten), daher auch VOLLkasko mit eigenbeteilung von 150€.

 

Du sollst doch nicht Schwindeln, dass geht in die Hose, wirklich......:(

 

Na, dann wollen wir mal hoffen, dass dein Erziehungsberechtigter hier den Mund nicht zu voll genommen hat, Benjamin. 

 

VOLLkasko bedeutet nicht das immer und alles VOLL bezahlt wird. 

 

Und bestelle deinem Erziehungsberechtigten mal einen schönen Gruß von Delle. Er sollte mal besser darauf achten, dass sein minderjähriger Schützling mit einem verkehrsicheren Fahrzeug am Strassenverkehr teilnimmt. 

 

Zum Wohle aller......

 

Viel Glück bei der Regulierung

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

.....du hast fahrlässig gehandelt.....

Das ja scheinbar nicht.... Der Fahrer ist nur seinen Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls nicht nachgekommen :confused:!

Ich hatte erst einen ähnlich gelagerten Fall (Unfall aufgrund Reifenplatzer): hier wurde bei einer Spedition die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit in der Kasko verweigert und nicht wegen Obliegenheitsverletzung.... Da das 2006 war, kann es schon sein, dass die Versicherer mittlerweile den Weg über die Obliegenheiten versuchen, allerdings bleibt es für mich grobe Fahrlässigkeit und keine Gefahrerhöhung (hier müsste man ja jede anstehende Wartungsarbeit für die Zeit zw. Bemerken und Werkstatttermin dem Versicherer anzeigen)! Auch die Winter-/Sommerreifenproblematik würde dann hierunter fallen....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

.....du hast fahrlässig gehandelt.....

Zitat:

 

Das ja scheinbar nicht.... Der Fahrer ist nur seinen Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls nicht nachgekommen :confused:!

 

"nur" ist gut. Entschuldige bitte, aber das hier ist hier ja nun wirklich keine Bagatelle.

Wie xAKBx schon geschrieben hat, lernt das jeder Fahranfänger was abgefahrene Reifen bedeuten.

 

Zitat:

 

Ich hatte erst einen ähnlich gelagerten Fall (Unfall aufgrund Reifenplatzer): hier wurde bei einer Spedition die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit in der Kasko verweigert und nicht wegen Obliegenheitsverletzung.... Da das 2006 war, kann es schon sein, dass die Versicherer mittlerweile den Weg über die Obliegenheiten versuchen, allerdings bleibt es für mich grobe Fahrlässigkeit und keine Gefahrerhöhung (hier müsste man ja jede anstehende Wartungsarbeit für die Zeit zw. Bemerken und Werkstatttermin dem Versicherer anzeigen)! Auch die Winter-/Sommerreifenproblematik würde dann hierunter fallen....

 

Dasist doch etwas ganz anderes hier. Ein Reifenplatzer kann (und wird wohl auch) durch einen schleichenden Defekt enstehen. Es ist also ein Folgeschaden aufgrund eines anderen Ereignis. Was das mit Fahrlässigkeit (noch dazu mit grober) zu tun haben soll erschließt sich mir im Moment gerade nicht.

 

Es erübrigt sich eigentlich auch hier über Verkehrssicherheit zu diskutieren. Hiervon hat sich jeder Fahrer vor Antritt der Fahrt zu vergewissern. Ein kurzer Blick auf die Reifen ist ja wohl auch im eigenen Interesse nicht zuviel verlangt.

 

Wenn der Versicherer in solchen Fällen die Regulierung versagt, ist das doch nur zu verständlich. Das ist ja wohl auch nicht Sinn und Zweck der Kaskoversicherung.

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