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Unfall wie regulieren
Hallo Zusammen,
Gestern ist mir mein erster Unfall seit 10 Jahren passiert. Jemand ist mir aufgefahren. Ich war Gestern sofort in der Werkstatt und der Kundendienst meinte das ein Schaden von ca. 2000€ entstanden ist. Der Unfallverursacher will es privat regeln. Deswegen kein Gutachten, Versicherung, ect. Die Teile sollen im Autohaus bestelt werden und das Auto von ihm selbst repariert werden. Er hat selber eine Werkstadt.
Enstehen irgendwelche Nachteile für mich daraus? Soll ich mich darauf enlassen? Das auto ist gerade 7 Monate alt.
Mit lieben Grüßen
Antonio
Beste Antwort im Thema
Auf gar keinen Fall !
Du setzt hier die Herstellergarantie auf`s Spiel.
Im weiteren steht dir bei so einem Schaden eine Wetminderung zu. Die kann nur ein
KFZ-Sachverständiger ermitteln.
Lass dich hier Fachkundig bezüglich deiner Ansprüche beraten und lass dich nicht auf solche merkwürdigen Spielchen ein
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31 Antworten
Würde ich nicht machen. Was ist mit Gewährleistung?
Bei ein-zweihundert Euro vielleicht, aber doch nicht bei 2000€...
Einso junges Fahrzeug würde ich nur beim Markenhändler reparieren lassen.
Denk mal an die Garantie gegen Durchrostung etc.
Auf gar keinen Fall !
Du setzt hier die Herstellergarantie auf`s Spiel.
Im weiteren steht dir bei so einem Schaden eine Wetminderung zu. Die kann nur ein
KFZ-Sachverständiger ermitteln.
Lass dich hier Fachkundig bezüglich deiner Ansprüche beraten und lass dich nicht auf solche merkwürdigen Spielchen ein
Selbst wenn es perfekt repariert werden sollte, so bleibt doch eine Wertminderung. Sinnvollerweise sollte ein Schadensgutachten erstellt, bei der Marke repariert und der Gesamtschaden inkl. Miewtwagen/Nutzungsausfall mit anwaltlicher Hilfe eingefordert werden.
Würd es so nicht machen und die Vorgehensweise der Anderen vorziehen.
Ob er das aus seiner Tasche bezahlt oder seiner Versicherung meldet ist ja seine Sache.
Definitiv finger weg!
Laß alles ordentlich laufen und er kann ja den Schaden bei der Versicherung zurückkaufen
was Ist wenn er sich weigert der Versicherung zu melden? Kommt dann ein Rechtsstreit. Ich sollte wahrscheinlich jetzt ein Anwalt einschalten. Zahl ich dann das?
Wenn die Schuldfrage zu 100% klar vllt durch Zeugen etc. Wirst du kein Anwalt bezahlen müssen. Achte auf freien Gutachter den du bestellst nimm kein von der gegnerischen Versicherung an!!!
Haste Polizei geholt?
Zitat:
@DonAntonioMerlo schrieb am 5. April 2018 um 18:34:34 Uhr:
was Ist wenn er sich weigert der Versicherung zu melden? Kommt dann ein Rechtsstreit. Ich sollte wahrscheinlich jetzt ein Anwalt einschalten. Zahl ich dann das?
Er hat eine Meldepflicht, wenn alles aufgenommen ist, schaltest du dein Anwalt ein. Was der Gegner tut ist egal. Die Versichung haftet und hat die Einstandspflicht.
Polizei meinte es wäre nichts schlimmes passiert und der schaden würde sich bloß auf 50€ belaufen. Deswegen wollten die nichts aufnehmen.
Hat mich echt überrascht was der Berater zu mir gesagt hat. 2000 hätte ich nicht gedacht
...das ist egal bzw. braucht Dich überhaupt nicht zu interessieren, ob er es seiner Versicherung meldet. So lange beim Unfallgegner von der Bonität her alles in Ordnung ist, wäre es auch kein Problem einfach allein den Unfallverursacher zu verklagen.
Du wirst den Schaden bezahlt bekommen... egal ob ers meldet / rechtzeitig gem. seinen Vertragsbedingungen meldet - entweder er zahlt direkt selbst oder die Versicheurng zahlt und holt sich evtl. bis zu 5000,- EUR vom Verursacher / Kunden wieder aufgrund des Verstoßes gegen die Vertragsbedigung Unfälle unverzüglich zu melden - nennt sich Regress und ist bei 5000,- € gedeckelt.
Du muß nur wissen, dass Du so zu stellen bist als wäre der Unfall nie passiert d.h. es ist vom Unfallgegner zu bezahlen:
- Deine Rechtsanwaltskosten
- Gutachten / Gutachterkosten
- Reparatur und zwar in der Werkstatt, die Du aussuchst (also ab ins beste Haus am Platz / die teure Vertragswerkstatt)
- Kosten für ein entsprechendes Ersatzfahrzeug, so lange Deines nicht benutzt werden kann (sog. Nutzungsausfall)
- Wertausgleich für den Wertverlust, da das Fahrzeug jetzt ja ein Unfallwagen ist
- Kleinkram... Briefporto, Bearbeitungsgebühren, Gebühren bei Behörden z.B. wenn ein neues Kennzeichen abgestempelt werden muß, etc.
- der Vollständigkeit halber: Arztkosten, Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, evtl. Rentenzahlungen bei bleibenden körperlichen Schäden
Für die Klage brauchste nur mal im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den § 823 Schadensersatzpflicht lesen... aber laß das lieber einen Rechtsanwalt machen... soll der das für Dich abwickeln.
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. April 2018 um 18:14:47 Uhr:
Selbst wenn es perfekt repariert werden sollte, so bleibt doch eine Wertminderung. Sinnvollerweise sollte ein Schadensgutachten erstellt, bei der Marke repariert und der Gesamtschaden inkl. Miewtwagen/Nutzungsausfall mit anwaltlicher Hilfe eingefordert werden.
So würde ich es auch machen, aber auf den Anwalt verzichten. Bei der Größenordnung gleich mit dem Anwalt kommen ist mit Kanonen auf Spatzen schiessen, treibt die Kosten für die Versicherung hoch und das spiegelt sich letztendlich in unser aller Versicherungsprämien wieder. Ich habe bereits diverse Versicherungsfälle abwickeln müssen und noch nie anwaltliche Hilfe benötigt. In diesem Forum ist es allerdings Usus sofort das Einschalten eines Anwalts zu empfehlen, vermutlich dient es auch als Werbemedium für diese.
Falls Dein Unfallgegner den Schaden nicht seiner Versicherung meldet, kannst Du über den Zentralruf der Versicherer dessen Versicherung erfahren und den Schaden dort anzeigen. Die Versicherung wird sich dann an den Versicherungsnehmer wenden.
Wenn ich jetzt ADAC Mitglied werde, habe ich da recht auf juristische Beratung? Wenn der Unfall schon passiert ist?
Danke, dass ihr so lieb seid in mir helft!
Liebe Grüßle Antonio