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Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden, gehe ich leer aus?

Themenstarteram 11. Januar 2019 um 21:59

Hallo Leute,

Heute früh hat's gescheppert, Schuldfrage war eindeutig - ich nicht. Kotflügel zerknautscht und die Tür hat auch etwas abbekommen. Habe der Dame angeboten, es ohne Versicherung zu regeln (selbst neuen Kotflügel ranbauen, Tür polieren und gut ist), aber sie dankte und wollte Alles über ihre Versicherung machen, auch wegen Vollkasko.

Meine alte Karre hatte bereits im Jahr 2014 einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Restwert lag danach bei gerade mal 420€.

Kann ich beim Wert des Wagens, der mittlerweile bei 0€ liegen dürfte, überhaupt noch einen Schadenersatz erwarten?

Mischkolino

Schrrrramm
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Januar 2019 um 20:45

Ja, Danke für den Tip, RSV ist sogar vorhanden. Aber -ehrlich gesagt- will ich nicht noch Gewinn auf Kosten Anderer aus der alten Karre rausschlagen. Bin froh, daß der Schaden unkompliziert und schnell abgewickelt wurde.

Ich ärgere mich ja auch jedes Jahr über die Jahresrechnung der Haftpflichtversicherung, wo ich trotz stetig sinkender SFK den gleichen oder sogar höheren Betrag zahlen muß: "Der Schadensverlauf in Ihrer Regionalklasse hat ergeben, ..." Und das weil viele wegen jedem Mist zum Anwalt rennen.

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am 11. Januar 2019 um 22:34

Siehe hier: https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

d.h. Wiederbeschaffungswert (der ist erheblich höher als der Restwert) + 30% bei Reparatur.

OpenAirFan

Damit so ein Audi einen Restwert von nur 450 Euro hat darf er eigentlich schon nicht mehr fahrfähig sein.

Ist das Fahrzeug wirklich in dem Zustand noch vier Jahr weiter betrieben worden oder wurden Reparaturen durchgeführt?

Das wird ohne Schadensgutachten nicht möglich sein, den Schaden kiorrekt zu berechnen. Wenn die Verursacherin das so haben möchte, dann mach es halt im üblichen Versicherungsmodus.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Januar 2019 um 22:59:06 Uhr:

Meine alte Karre hatte bereits im Jahr 2014 einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Restwert lag danach bei gerade mal 420€.

Wenn du keine Reparatur nachweisen kannst siehts eher ungünstig aus.

Ansonsten gilt der Tip mit dem Gutachten. Stichwort auch Wiederherstellung des Zustandes vor Schadenseintritt.

Was hättest du der Frau denn "ohne Versicherung" angeboten?

 

Je nachdem in welchem Bereich die unreparierten Altschäden liegen wirst du über die Versicherung wahrscheinlich zwar nicht komplett leer ausgehen, aber viel wird dabei auch nicht rausspringen.

Evtl. kommt die Verursacherin sogar jetzt günstiger weg als wenn sie cash bezahlt hätte.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Januar 2019 um 07:35:26 Uhr:

Was hättest du der Frau denn "ohne Versicherung" angeboten?

Hat er doch geschrieben: Die arme Frau sollte einen neuen Kotflügfel anbauen und die Tür polieren.

:D

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Januar 2019 um 22:59:06 Uhr:

Habe der Dame angeboten, es ohne Versicherung zu regeln (selbst neuen Kotflügel ranbauen, Tür polieren und gut ist), aber sie dankte und wollte Alles über ihre Versicherung machen, auch wegen Vollkasko.

Was ja auch eigentlich logisch ist, wieso sollte man sich auf so einen Deal einlassen? Die Versicherung wird es schon prüfen und im besten Fall zahlt die Frau bzw. ihre Versicherung gar nichts. Selbst wenn sie etwas zahlen sollte, kann man den Schaden (der ja sehr sehr niedrig sein wird) zurückkaufen.

An dem Fahrzeug sind soviele Altschäden, da muss wohl ein Gutachter her.

Ist hier so nicht anwendbar, da es ja schon um einen weiteren Schaden geht. Damals hatte das Auto einen Restwert von 420€, ist nie (offiziell) repariert worden und dürfte daher im Wert nicht gestiegen sein. Was natürlich sein kann, dass das keiner weiß, nicht jeder wirtschaftliche Totalschaden wird gespeichert.

Aber ich denke mal, auch ohne die Vergangenheit hat das Auto einen Wiederbeschaffungswert im dreistelligen, knapp vierstelligen Bereich. Da wäre ich mit Gutachten vorsichtig. Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung, wenn die einen Gutachter schicken will, lehnst Du ab und nimmst deinen eigenen. Wenn die nur ein KVA haben will, lässt Du einen machen.

Hintergrund ist einfach, hat die Kiste wirklich nur einen Wiederbeschaffungsswert von 800€ und du lässt für 600€ ein Gutachten machen, auf eigene Faust, könnte sich die Versicherung da (zu Recht) querstellen.

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 11. Januar 2019 um 23:34:31 Uhr:

Siehe hier: https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

d.h. Wiederbeschaffungswert (der ist erheblich höher als der Restwert) + 30% bei Reparatur.

OpenAirFan

Wie oft kann man eigentlich einen wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen...?

Zitat:

@volker1165 schrieb am 12. Januar 2019 um 09:20:15 Uhr:

Ist hier so nicht anwendbar, da es ja schon um einen weiteren Schaden geht. Damals hatte das Auto einen Restwert von 420€, ist nie (offiziell) repariert worden und dürfte daher im Wert nicht gestiegen sein. Was natürlich sein kann, dass das keiner weiß, nicht jeder wirtschaftliche Totalschaden wird gespeichert.

Aber ich denke mal, auch ohne die Vergangenheit hat das Auto einen Wiederbeschaffungswert im dreistelligen, knapp vierstelligen Bereich. Da wäre ich mit Gutachten vorsichtig. Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung, wenn die einen Gutachter schicken will, lehnst Du ab und nimmst deinen eigenen. Wenn die nur ein KVA haben will, lässt Du einen machen.

Hintergrund ist einfach, hat die Kiste wirklich nur einen Wiederbeschaffungsswert von 800€ und du lässt für 600€ ein Gutachten machen, auf eigene Faust, könnte sich die Versicherung da (zu Recht) querstellen.

Zitat:

@volker1165 schrieb am 12. Januar 2019 um 09:20:15 Uhr:

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 11. Januar 2019 um 23:34:31 Uhr:

Siehe hier: https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

d.h. Wiederbeschaffungswert (der ist erheblich höher als der Restwert) + 30% bei Reparatur.

OpenAirFan

Dem TE ist sein tatsächlich entstandener Schaden zu ersetzen, nicht mehr (natürlich auch nicht weniger).

 

Dein Post könnte leicht als Anleitung zum "Versicherungsbetrug" (miss)verstanden werden.

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 10:01

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 11. Januar 2019 um 23:34:31 Uhr:

Siehe hier: https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

d.h. Wiederbeschaffungswert (der ist erheblich höher als der Restwert) + 30% bei Reparatur.

OpenAirFan

Danke Dir. Das Gutachten von 2014 liegt mir vor, irgendwie habe ich da nicht ganz durchgeblickt. Aber langsam wird es mir klar.

Die erste Frage ist erstmal, ob der Totalschaden von damals der Versicherung überhaupt bekannt ist. Das werden die schon mitteilen.

Die nächste Frage wäre, ob das Fahrzeug nach dem Totalschaden wirklich GAR NICHT repariert wurde, oder zumindest Teilinstandgesetzt wurde. Das man dass nicht beweisen kann, glaube ich nicht, denn das Fahrzeug ist ja da... Ist ja nicht weg... Eine Rechnung o.ä. ist dafür nicht unbedingt erforderlich.

Dann ist in den letzten 4 Jahren ja auch sicherlich was am Fahrzeug gemacht worden, Instandhaltungen, etc. die durchaus zu einer Wertverbesserung führen könnten, auch wird ein Auto ggfls. mal wieder mehr wert, durch neue Reifen oder neuen TÜV, so dass der Wiederbeschaffungswert von damals m.E. nicht mehr angesetzt werden kann...

Ich würde es der Versicherung melden, und je nach dem was das für eine Versicherung ist, kannst du ihr ja n Vergleichsangebot machen, oder du bestellst einen Sachverständigen und der legt die Zahlen neu fest.

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 10:11

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Januar 2019 um 00:01:04 Uhr:

Damit so ein Audi einen Restwert von nur 450 Euro hat darf er eigentlich schon nicht mehr fahrfähig sein.

Ist das Fahrzeug wirklich in dem Zustand noch vier Jahr weiter betrieben worden oder wurden Reparaturen durchgeführt?

Und wie der fahrfähig ist :). Damals ist mir einer auf die AHK geknallt. Da außer dem verbogenen Kupplungshaken nichts weiter sichtbar war, wurde auch nichts weiter repariert (Reparaturkosten lagen bei 3000€ brutto).

Danke

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