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Unfallfahrzeug gekauft - Händler/Anwalt nicht i.O.
Hallo,
ich bin neu hier im Motor-Talk und weiß nicht, ob mein Thema hier richtig ist.
Ich habe mir Anfang diesen Jahres einen Opel Astra gekauft. Es stellte sich ziemlich schnell (nach dem Kauf) heraus, das der Wagen einen massiven Unfallschaden hat, welcher auch nicht zufriedenstellend repariert wurde. Der Händler hat den Unfall verschwiegen und wollte das Auto nicht zurücknehmen.
Also Anwalt eingeschalten. Beweissicherungsverfahren wurde gemacht. Hatte das Glück, relativ schnell einen Gutachtertermin zu bekommen. Mitte November stand das Gutachten, in welchem klar steht: ja das Auto hat einen massiven Unfallschaden, schlecht repariert und das kann vom Händler nicht übersehen worden sein.
O.k. dachte ich, dann ist ja alles klar und jetzt wird es zügig die Übergabe geben. Pustekuchen! Die Gegenseite zögert die Übergabe mit fadenscheinigen Gründen hinaus. Ich brauche ein Auto für die Arbeit, auch das weiß der Anwalt, trotzdem setzt er der Gegenseite keinen Termin für die Übergabe.
Nein, im Gegenteil. Die Gegenseite wurde gefragt, ob sie sich an den Kosten für das Beweissicherungsverfahren beteiligt. Ich lach mich tot - wenn´s nicht so traurig wäre!
Natürlich hat die Gegenseite dies abgelehnt.
Ich bin langsam am Verzweifeln. Ich brauche das Geld zurück um mir ein anderes Auto kaufen zu können. Hat jemand hier auch solche Erfahrungen gemacht? Kann mir jemand einen guten Tipp dazu geben?
Vielen Dank schonmal.
Beste Antwort im Thema
Du wirst da nicht viel machen können, solche Sachen dauern oft ewig..
Ich weiß, dass das nicht hilft, aber:
"ja das Auto hat einen massiven Unfallschaden, schlecht repariert und das kann vom Händler nicht übersehen worden sein."
Warum wurde das beim Kauf nicht entdeckt? Sowas kann man doch nicht übersehen?!
Grüße
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17 Antworten
Was sagt denn dein Rechtanwalt dazu?
Recht bekommen bedeutet noch lange nicht das das ganze durchgestanden ist.
Ich denke du wirst noch einiges dafür investieren müssen, vor allen Dingen Zeit.
Du wirst da nicht viel machen können, solche Sachen dauern oft ewig..
Ich weiß, dass das nicht hilft, aber:
"ja das Auto hat einen massiven Unfallschaden, schlecht repariert und das kann vom Händler nicht übersehen worden sein."
Warum wurde das beim Kauf nicht entdeckt? Sowas kann man doch nicht übersehen?!
Grüße
Moin,
Sorry - aber sollen wir dir jetzt sagen was du mit deinem Anwalt zu besprechen hast? Wie stellst du dir das vor?
Entweder hast du den falschen Anwalt rausgesucht ... das wäre Pech ... oder er istbder richtige und es dauert. Es kann, wenn es nicht vor Gericht geht durchaus so sein, dass du auf den Kosten für Gutachten und Anwalt ganz oder teilweise sitzen bleibst. Denn das zahlt nur dann garantiert der Verlierer, wenn es ein Urteil gibt. Vorher kann da viel geschachert werden - deshalb vergleicht man sich ja ;-) damit irgendwie jeder noch mit einem weinenden und einem lachenden Auge rauskommt.
MfG Kester
brauchst du zufällig ein billiges Auto mit 1 Jahr TÜV?
Sollte das Fahrzeug nicht mehr Fahrbereit sein frage doch deinen Anwalt einmal ob es rechtlich möglich wäre sich für diese Zeit einen Mietwagen auf kosten der Gegenseite mieten kann.
Zitat:
@Hase2014 schrieb am 21. Dezember 2015 um 21:21:03 Uhr:
Ich bin langsam am Verzweifeln. Ich brauche das Geld zurück um mir ein anderes Auto kaufen zu können. Hat jemand hier auch solche Erfahrungen gemacht? Kann mir jemand einen guten Tipp dazu geben?
Einen sinnvollen Tipp wird dir leider niemand geben können. Traurig aber wahr und frustrierend allemal... aber dank Deutschland und seiner heiligen Gesetzgebung leider alltäglich.
Da hilft nur Ruhe bewahren und über einen langem Atem verfügen. Wenn sich die Gegenseite nicht rührt wird ein Klageverfahren wegen Betrug unumgänglich sein - sorry .
Wenn du das Geld für die Klage hast dann mach das. Gerichtskosten müßen im Voraus bezahlt werden,sonst machen die nix.....wenn später da nix zu holen ist dann gehst du leer aus.
Zitat:
Einen sinnvollen Tipp wird dir leider niemand geben können. Traurig aber wahr und frustrierend allemal... aber dank Deutschland und seiner heiligen Gesetzgebung leider alltäglich.
Was ist das denn bitte für ein unqualifizierter Kommentar? Hier wurde der Rechtsweg bislang nicht bemüht, das Aktivieren eines Anwalts und das Beauftragen eines Gutachters haben rein gar nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Hier wird noch versucht das ganze friedlich zu klären und gemäß der Darstellung des TE ist sein Anwalt scheinbar unfähig. Mehr kann man hieraus nicht rauslesen. Was erwartest du? Eine höchstrichterliche Instanz, die bei solchen Fällen binnen Tagen eine immer richtige und faire Entscheidung trifft? Anders kann ich deinen Kommentar nicht interpretieren. Sinnvoll oder hilfreich ist er jedenfalls nicht.
Sein Anwalt ist nicht unfähig. Er hat nur versucht, das ganze außergerichtlich und damit zeitnah zu lösen. Das ist nicht ungewöhnlich oder zeugt von Inkompetenz.
Hallo, danke für die zahlreichen Reaktionen. :-)
Also um mal etwas Klarheit reinzubringen: Mein Bekannter sollte sich das Auto anschauen. Aber er ist auf der Fahrt dorthin abgesprungen. Hatte angeblich wichtigeres zu tun. Ich brauchte dringend ein Auto für die Arbeitsstelle, also bin ich allein hin - notgedrungen. Hatte mich vorher schlau gemacht, worauf ich achten muss.
Aber ich sehe halt nicht, das ein Auto nachlackiert ist, die Spaltmasse nicht stimmen etc.
Ich hatte an dem Tag eigentlich noch einen Termin beim TÜV, um das Auto vorsichtshalber checken zu lassen.
Das hat alles nicht geklappt. Mit dem Druck im Nacken und total gestresst, habe ich mir das Auto angesehen. Aber der Unfallschaden ist nur zu entdecken gewesen, wenn man weiß wo man gucken muss. Rein äußerlich sah das Auto gut aus. Es fuhr gut, alles funktionierte, naja. So kam es zum Kauf. Der Händler hat dann, als es hieß, dass da ein Gutachter rangeht plötzlich eingeräumt, das die eine hintere Tür ausgetauscht wurde. Hatte er mir auch nicht beim Kauf gesagt. Der Anwalt hat mich leider nicht ordentlich aufgeklärt, denn dann hätte ich gewußt, das ich dafür einen langen Atem brauche. Ganz im Gegenteil, hat sich noch lustig gemacht, dieser Ar.... Keinen Plan, geht nur ums Geld machen. Die Gegenseite ist mit allen Wassern gewaschen.
Ich wollte gern wissen, ob jemand diese Erfahrung schon durch hat, wenn ja, wie hat sich der Anwalt verhalten? Was könnte vielleicht noch auf mich zukommen? Kann man so einen Händler, der ja bewußt betrogen hat, dafür dran kriegen, oder bleibt nach deutschem Recht alles nur oberflächlich?
Ich glaube langsam zu verstehen, warum es so oft passiert, das Autohändler die Leute bescheissen. Wenn der Käufer dann den ganzen Streß und Ärger hat und dem Händler sonst nichts passiert - also z.B. Bewährungsstrafe, Geldbuße etc. - na dann muss man sich nicht wundern.
Aber wenn man wegen so etwas seinen Job verliert, weil man ein Auto braucht....... Ich kriege graue Haare.
Was für ein billiges Auto hast du denn im Angebot?
Zitat:
@andy1080 schrieb am 23. Dezember 2015 um 18:13:29 Uhr:
Sein Anwalt ist nicht unfähig. Er hat nur versucht, das ganze außergerichtlich und damit zeitnah zu lösen. Das ist nicht ungewöhnlich oder zeugt von Inkompetenz.
Nein, der Aspekt ist auch weniger das Problem. Nach Darstellung des TE hat der Anwalt aber nach der Anfertigung des Gutachtens den Verkäufer freundlich gefragt, ob sich dieser am ggf. an den Kosten des Gutachtens beteiligen würde. Wenn ich das nicht falsch verstanden habe, dann zeugt das schon von enorm viel Naivität ;-)
Zitat:
@Nico82x schrieb am 23. Dezember 2015 um 23:32:31 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 23. Dezember 2015 um 18:13:29 Uhr:
Sein Anwalt ist nicht unfähig. Er hat nur versucht, das ganze außergerichtlich und damit zeitnah zu lösen. Das ist nicht ungewöhnlich oder zeugt von Inkompetenz.
Nein, der Aspekt ist auch weniger das Problem. Nach Darstellung des TE hat der Anwalt aber nach der Anfertigung des Gutachtens den Verkäufer freundlich gefragt, ob sich dieser am ggf. an den Kosten des Gutachtens beteiligen würde. Wenn ich das nicht falsch verstanden habe, dann zeugt das schon von enorm viel Naivität ;-)
Nicht unbedingt. Die Frage wäre ja wieviel Prozent der Anwalt angestrebt hätte. Bei einer komplett außergerichtlichen Einigung wäre der TE auf den Gutachterkosten allein sitzen geblieben. Sowas kann man der Gegenseite als Kompromiss durchaus anbieten, um das Verfahren schnell abzuschließen.
@TE ich habe den Eindruck, dass du der Meinung warst, dass es reicht nur zum Anwalt zu rennen und nach wenigen Tagen oder Wochen ist das ganze gegessen. So ein Verfahren, gerade wenn es vor Gericht geht, kann JAHRE dauern. Egal, wie offensichtlich alles scheint.
Bleiben wir mal auf dem Teppich, Jahre sind die Ausnahme - typisch sind eher Monate. Nur ganz windige Antragsgegner schaffen es, solche Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen durch diverse Maßnahmen. Und auch hier wäre mir kein Fall bekannt, bei dem sich zwei Gegner vor Gericht über 5000,- Euro über mehrere Jahre gestritten hätten.