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Unfallfahrzeug gekauft -> Teil Geld zurück?

Themenstarteram 14. Dezember 2004 um 8:28

Hallo,

ich hab mir im Oktober meinen Vectra A bj 89 gekauft.

(Laut Tacho 103t km, egal)

1. Er stand auf einem TANKSTELLENGELÄNDE.

Der Werkstattmeister hat den

2. PRIVAT, STELLVERTRETENT für SEINEN CHEF (Tankstellenbesitzer)

verkauft.

Im Kaufvertrag steht als Bastlerfahrzeug ,

3. --kein Eintrag über Kilometer. Auf Nachfrage sagte er nur "halt laut Tacho."

Steht nichts im Vertrag -> Unfallfrei? " Uns ist nichts bekannt."

OK im guten glauben und ohne großes technisches Wissen hab ich den Wagen dann für 1350€ gekauft.

 

Als mein Bekannter den gesehn hat sagte der Sofort der hatte vorne und hinten einen Klatsch gehabt. Totalschaden.

Von meinen Schrauber hab ich dann zu hören gekriegt dem kann ich nichts halt wegen dem Satz "Bastlerfahrzeug."

Mittlerweile meinen aber andere

zu 1. und 2. der kann nicht Privat sein weil 1. der Wagen auf seinem Betriebsgelände stand und 2. Der Chef von der Tankstelle also Mann vom Fach ist, also fehlt aussage zu 3.

Und für ein Bastlerfahrzeug ist der Preis von 1350 auch zu Hoch.

(Keine Verhandlung möglich FP , stand auf dem Schild)

--------------------------------

Bevor ich jetzt aber los renn ein Gutachten machen lasse, den "Guten Mann" um sonst anschnauze und dann eh nur dumm da stehe....

...was haltet ihr davon und hab ich aussicht auf erfolg??? Lohnt der Anwalt?

Ich hab schon ein wenig Geld reingesteckt, mir würd es daher reichen einen Teil des Kaufpreises zurück zubekommen!

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15 Antworten

festlegen ist so ne Sache.

Der Anwalt wirds wissen.

Allerdings sind das genau die Sachen, die den Verkäufer

in so nem Fall von der Gewährleistung befreien.

WO der stand is doch völlig wurschd.

Was der Besitzer beruflich macht, nimmt i.m.o.

auch keinen Einfluß auf das Auto.

Dann steht da auch noch "Bastlerfahrzeug"...

Kann ja sein, daß die Summe der Teile nach einer

Schlachtung über 2000,- ergibt. Wer weiß?

Freunde von mir haben freie Werkstatt.

Wenn jemand (schon wegen dem Kundentraffic)

sein Auto dort zum Verkauf hinstellen will,

wird genauso verfahren, wies in deinem Text steht.

Was soll er denn sonst auch machen??

Er tut nur seinem Bekannten einen Gefallen, haftet

deshalb aber noch lange nicht für dessen Auto.

Er legt nur Wert auf den Hinweis: Privatverkauf.

Imgrunde ist dein Verkäufer rechtlich gut raus, da der Verkauf

Privatverkaufs-charakteristik hat.

Kann ja nicht dranschreiben:

"Falls was dran ist, nehm ich ihn wieder."

Ich drück die Daumen, aber es hört sich nicht so gut an.

Die Frage ist natürlich auch, was du erreichen willst.

Willst du den Wagen zurück geben? Willst du den Kaufpreis mindern? Oder willst du die gesetzliche Gewährleistung bekommen?

Zur Ergänzung vom Beitrag davor: Auch ein Verkäufer vom Fach muss einen Vorschaden, von dem er nichts weiß, nicht zwingend erkennen.

Zurückgeben: Würde ich nicht über den Anwalt probieren, sondern nur im direkten Gespräch.

Gesetzliche Gewährleistung: Du müsstest zum einen rechtlich durchsetzen, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf gehandelt hat, und dann auch noch, dass das Fahrzeug kein Bastlerfahrzeug ist.

Der letzte Punkt hängt nicht nur vom Wert, sondern auch von anderen Faktoren ab. (Typische Bastlerverkäufer sind u.a. auch nicht gerichtete Unfallschäden, technisch verbrauchte Fahrzeuge zum Ausschlachten, nicht mehr zulassungsfähige Fahrzeuge z.B. wegen Durchrostung, Motorschäden...)

Minderung: Was bedeutet der Wagen für dich? Ich persönlich würde auch einen Unfallwagen fahren. Sicherlich würde ich es wissen wollen, aber generell wäre das kein Problem für mich.

Wieviel würde ein bekannter Totalschaden den Wert mindern? Wenn der Schaden ordentlich (damit meine ich in Bezug auf Fahrzeugstabilität, Geometrie usw., nicht nur, ob der neue Lack optimal an die Farbe des restlichen Autos angepasst wurde) repariert wurde, kann das Fahrzeug jetzt wieder einen entsprechend höheren Wert haben.

Ich würde es mir gut überlegen, ob du tatsächlich einen Anwalt nehmen willst. Wegen 100 oder 200 Euro wird sich ein Anwalt nicht lohnen, schließlich läufst du immer Gefahr, den Anwalt selbst bezahlen zu müssen.

Versuch mal mit dem Tankstellenpächter zu reden. Vielleicht lässt sich ja eine kulante Lösung im persönlichen Gespräch finden. Z.B. Minderung, Tankgutschein...

Viel Erfolg!

Was für einen Vertrag habt ihr den genommen,ist

Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Da wirste nix holen können,es sei den der Vorbesitzer hat nen gutes Herz;)

Du hast für nen 15 fast 16 jahren Alten Vectra A 1350 € ausgegeben????

Kein Vectra der so Alt ist, ist soviel Geld Wert,maximal 800 € hätte ich dafür gegeben,und dann auch noch nen Bastlerfahrzeug.....

Als Mann von der Tankstelle müßte der aber vom fach sein,und haften müßen,evtl.

Nene, stop - nur weil der von der Tankstelle ist, muss er nicht anders haften als jeder Privatbürger, denn es wurde ja nicht übers Geschäft verkauft....

Nur wie gesagt - das das Kürzel "Bastlerfahrzeug" implizit im Kaufvertrag vermerkt ist, seh ich die Chancen eher schlecht, da kannste nur auf Goodwill hoffen.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Nur wie gesagt - das das Kürzel "Bastlerfahrzeug" implizit im Kaufvertrag vermerkt ist, seh ich die Chancen eher schlecht, da kannste nur auf Goodwill hoffen.

Grüße

Schreddi

Ich denke nur " Bastlerfahrzeug" ist kein Freibrief !

Ein Unfall muss trotzdem angegeben werde, das ist arglistige Täuschung und ein versteckter Mangel. Sowas kann man nicht ausschließen.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Ich denke nur " Bastlerfahrzeug" ist kein Freibrief !

Ein Unfall muss trotzdem angegeben werde, das ist arglistige Täuschung und ein versteckter Mangel.

So ist es.

Unter diesen Voraussetzung besteht eine gute Chance, den Kauf rückgängig zu machen oder einen Preisnachlaß zu bekommen.

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 17:19

Zur Arklistigen Täuschung kommt noch mehr:

Bei den ganzen Tüv berichten und ABE'S waren jedemenge Papiere von einem anderen Vectra A, fast selbe km Leistung aber andere Fahrgestellnr.

Also hätte ich mit nem Anwalt gute chancen gegen anzukommen?

Mal die Vorbesitzer Antelefonieren und fragen wer den Schrott verkauft bzw produziert hat???

Wenn ich zur Verbraucherberatung gehe und mir da nen Anwalt für ganz genaue Info "ausleihe"??

Zitat:

Original geschrieben von Maxter

Wenn ich zur Verbraucherberatung gehe und mir da nen Anwalt für ganz genaue Info "ausleihe"??

Wenns nix kostet, mach es.

Danach würde ich den Verkäufer damit konfrontieren.

Wenn der sich stur stellt, weitergehen Anwalt etc.

Christo

ich würde mal sagen, dass sich das ganze wahrscheinlich nicht lohnt. die summen die da im spiel sind (1400eur) sind einfach zu gering um einen prozess zu führen!

frag einfachmal beim konsumentenschutz und mit dem als argumentationshilfe schau nochmal bei der tankstelle vorbei. ohne rechtsschutz es drauf ankommen zu lassen lohnt sich meiner meinung nach nicht (mögl. "gewinn" / risiko des prozesses)

oder bist du rechtsschutzversichert? dann kannst du die mal kontaktieren und dich da erkundigen was da bei dir gedeckt ist / was nicht.

Zitat:

Original geschrieben von paxton1234

ich würde mal sagen, dass sich das ganze wahrscheinlich nicht lohnt. die summen die da im spiel sind (1400eur) sind einfach zu gering um einen prozess zu führen!

Diese Summe soll zu gering sein um dafür einen Prozeß zu führen? Manche Leute müssen dafür einen Monat lang arbeiten...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Diese Summe soll zu gering sein um dafür einen Prozeß zu führen? Manche Leute müssen dafür einen Monat lang arbeiten...

ja das ist auch für mich viel geld. (student) aber schaut euch mal die prozesskosten an.

da meint dann auch der/die richterin, dass es sich nicht lohnt und man sich vergleichen soll. alleine die prozessvorbereitung und eine sitzung übersteigt wahrscheinlich den streitwert. wenn es eindeutig wäre, würd ichs wahrscheinlich auch machen, aber in einer so unsicheren sache.

1400 sind eine menge holz, is mir schon bewusst. nur leider halt ichs nicht für wirklich sinnvoll. würds auf andere weise probieren (wie oben kurz beschrieben)

Hallo,

lautet der letzte Eintrag im Brief auf den Namen des Tankstellenbesitzers?

Wenn nicht, stehen da ab und zu auch andere Fahrzeuge rum die verkauft werden sollen?

Wenn das der Fall sein sollte, würde ich mal einen Kumpel hinschicken (evtl. noch ein Zeuge) und erkunden ob der Werkstattmeister wieder mal einen "Privatverkauf" für seinen Chef tätigt. ;)

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 14:33

Bekannte sagen da stehen öfter einzelne Wagen rum.

Mein Vectra war nicht auf ihn zu gelassen, obwohl er ihn ANGEBLICH

"...für seine Tochter (mit 18jahren Führscheinneuling) gekauft hat....

Aber 140PS sind dann doch zuviel gewesen deswegen verkauft er ihn an seiner Tanke halt privat weiter", war die Aussage vom Werkstattmeister.

Der Vater hat angeblich 1300€ dafür bezahlt deswegen war das dann auch bei mir ein Festpreis und nicht verhandelbar...

 

Der Anwalt von der Verbraucherzentrale würd für 20min 25Euro kosten...

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