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Unfallgeschädigter will den Schaden nicht melden

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 15:11

Hallo zusammen!

Ich habe heute beim Parken ein anderes Auto getroffen. Dieser hat nun vorne an der Stoßstange einen Kratzer. Ich habe den Fahrer ausfindig gemacht und ihm erklärt, dass ich natürlich für den Schaden aufkomme. Dieser wollte aber auch auf Bitten nicht, dass ich den Schaden übernehme.

Er meinte, er sei kein Versicherungstyp und der Wagen sei schon so alt, dass würde nichts machen.

An meinem Auto kann man keine Schramme erkennen. Deshalb habe ich das jetzt erstmal so hingenommen.

Kann da noch etwas auf mich zukommen? Ich fand das zwar sehr nett, aber auch etwas eigenartig.

Beste Antwort im Thema
am 2. Oktober 2014 um 18:23

Nein, fodern sie nicht!

Einfach mal die kompletten AKBs lesen.

Ich empfehle insbesonders den Punkt "Anzeige von Kleinschäden"

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am 2. Oktober 2014 um 15:18

Er hat bis zum Jahresende und 3 weitere Jahre Zeit den Schaden bei dir, bzw. direkt bei deiner Versicherung geltend zu machen.

Kann also gut sein, dass wenn er mit ein paar Leuten über die Sache redet, er doch plötzlich noch Geld von dir haben möchte.

Du musst also abwarten, ob er es sich nicht doch noch anders überlegt.

In der Praxis läuft das oft so ab, dass er mit Bekannten über den Schaden redet und die ihm dann aufklären, dass man so einen Schaden auch fiktiv abrechnen lassen kann.

Dann kommt oft der Sinneswandel und du kriegst plötzlich doch noch eine Forderung von ihm.

Wer nicht will, der hat schon. ;)

Du hast alles richtig gemacht und wenn in seinen Augen kein Schaden entstanden ist, dann ist es halt so.

Könntest eventuell noch zur Polizei eine Nachmeldung machen lassen, damit der Unfall zumindest irgendwo registriert ist, falls der Geschädigte doch noch den Schaden ersetzt haben will.

Personalien und Kennzeichen dürften dir ja bekannt sein, oder?

am 2. Oktober 2014 um 15:29

Welchen Vorteil soll das für ihn bringen, wenn er den Schaden bei der Polizei meldet?

Außer dass er ggf. ein Busgeld zahlen darf?

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 15:31

Ja, ich habe die Personalien und das Kennzeichen. Ich warte dann mal ab was passiert. Da er weder Kennzeichen noch Personalien von mir haben wollte.

Vielen Dank!

Du musst es zumindest Deiner Versicherung melden, kannst ja sagen, dass da wahrscheinlich keine Forderung kommt.

Das viele keine Versicherungstypen sind ist klar, was glaubst Du wie viele heutzutage ohne Führerschein oder Versicherungsschutz herumfahren (weiß natürlich nicht, ob das bei diesem Fall zutrifft).

In erster Linie solltest du den Schaden DEINER Versicherung melden, und denen auch erzählen, wie euer Gespräch ablief. Wenn er dann doch was haben will bist du zumindest aus dem Schneider, da deine Versicherung dir nicht vorhalten kann, du hättest dich nicht gemeldet. Bei den Cops brauchst du gar nix melden. Hoffe du hast dennoch Fotos von der sache gemacht!!

Ich würde mit dem Geschädigten Kontakt aufnehmen und mir von ihm schriftlich bestätigen lassen, dass nach einer Zahlung von 50 € alle Forderungen aus dem Unfall abgegolten sind. Man gibt ihm die 50 € und das war es dann.

Wenn der Unfall bei der Versicherung gemeldet ist, fängt erst mal das Prozedere mit Höherstufen an.

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 15:46

Ich habe ihm sogar angeboten, den Schaden ohne Versicherung zu bezahlen, aber auch das wollte er nicht.

Fotos habe ich in der ganzen Aufregung vergessen.

Was erwartet mich denn, wenn ich es meiner Versicherung melde? Kann ich dann trotzdem höher gestuft werden? Ich kenne mich damit nicht so wirklich gut aus, sorry! Erster Unfall!

Wenn Du den Schaden Deiner Versicherung meldest, wird Dein Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft. Theoretisch könnte die Versicherung die nächsten drei Jahre den Schaden offen lassen, denn es könnte ja noch was kommen und so lange auch den höheren Beitrag von Dir fordern. Erst wenn der Schaden geschlossen wird, würde das alles rückabgewickelt.

Sehr viel Aufwand für nix.

Du könntest den Schaden pro forma melden und darum bitten, dass er gleich wieder geschlossen wird, weil nichts kommen wird.

Darauf muss sie sich aber nicht einlassen.

In der Regel werden solche Vorgänge nach 6 Monaten wieder geschlossen.

Damit hättest Du gute Chancen, am Jahresende erstmal eine höhere Rechnung zu bekommen.

Laut akb der meidten versicherer musst du den schaden binnen 24 bzw 48 stunden melden. Kann sonst problemle geben

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Laut akb der meidten versicherer musst du den schaden binnen 24 bzw 48 stunden melden. Kann sonst problemle geben

So, hab mal schnell die Bedingungen von 6 Versicherern angesehen. Alle geben 1 Woche Zeit den Schaden zu melden - sogar Deine HuK. Eine Andere schreibt: "unverzüglich und innerhalb einer Woche schriftlich".

Also, mach hier die Pferde nicht scheu.

am 2. Oktober 2014 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Laut akb der meidten versicherer musst du den schaden binnen 24 bzw 48 stunden melden. Kann sonst problemle geben

In der Praxis passiert bei so einer Lappalie überhaupt nichts.

Dann kannst du dem ja die strafzahlung erstatten wenn was kommt :D auf gut Glück ist immer naja..

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Laut akb der meidten versicherer musst du den schaden binnen 24 bzw 48 stunden melden. Kann sonst problemle geben

Schon wieder eine Mutmaßung?

Kannst Du mal ein Scan von dem Passus machen?

Kannst Du nicht, da diese Frist gar nicht existiert.

Mich würde mal Dein Fachgebiet interessieren.

Klaus

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