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Unfallschaden beim Verkauf indirekt verschwiegen

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 9:08

Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich hoffe ich bin hier in der Rubrik richtig. Ich bin leider beim Autokauf übers Ohr gehauen worden und brauche mal eure Einschätzung.

Ich fange mal damit an, dass ich mir im Februar 2024 ein gebrauchten ML W164 bei einem Autohaus angeguckt habe (kein Hinterhofhändler). Der erste Eindruck war gut. Fahrzeug hatte gerade mal 158.000 km und war auf dem Brief 2 Hand aber eigentlich 1 Hand, da nur eine Ummeldung von der Firma auf die Privatperson stattfand. Alles schön und gut Auto für 14.500 EUR gekauft und Garantie abgeschlossen.

So keine 4 Monate später fingen dann die Probleme an. Autoschlüssel funktionierte nicht. Kofferraum ging während der Fahrt auf. Auto ging auf der Autobahn ausgerechnet auf einer Abfahrt auf einmal aus. Fehlermeldungen bezüglich der Beleuchtungen, obwohl alle funktionierte. Also nach knapp 10.000 km massive Elektronikprobleme.

Ich kontaktierte daraufhin telefonisch den Geschäftsführer der wimmelte mich ab und lehnte die Verantwortung ab mit der Begründung, dass ich bereits 10.000 km gefahren sei. Mein Sohn hatte das Telefonat mitgehört. Pannenbelge vom ADAC liegen vor. Ich hatte keine Lust auf große Diskussionen und brachte das Auto auf eigene Kosten in eine Werkstatt. Problem war scheinbar das Rear SAM. Das war leider bis Oktober nicht lieferbar. Da es keine Aussicht auf Lieferung eines Ersatzteils gab kaufte ich auf eBay ein China Rear Sam ließ es durch die Werksatt kodieren und einbauen und fertig. Der Werkstattmitarbeiter teilte mir mit, dass die Ursache eine Undichtigkeit an der Tankmulde hinten rechts sei und somit das Rear Sam einen Wasserschaden erlitten hat. Außerdem erwähnte er mir in einem Nebensatz, dass hinten rechts Nachlackierungen sichtbar sind, da nur abgeklebt lackiert wurde. Ich holte das Auto ab und dachte mir nix dabei.

So nun sackte der Luftbalg hinten rechts ab. Zusätzlich ging die Motorkontrollleuchte an wegen einem fehlerhaften Thermostat. Wir verzeichnen den Monat November. Ich bin ein paar Wochen so rumgefahren und habe mir Gedanken gemacht was ich jetzt mache. In diesem Zeitraum tauchte ein neues Problem auf.

Das Auto startete nicht mehr. Lichtmaschiene wahrscheinlich zu schawch/defekt.

Ich schnauze voll und zum Rechtsanwalt. Dieser Schrieb das Autohaus wegen den Problemen an. Das Autohaus teilte mit, dass ich das Auto dorthin bringen soll und die werden es "begutachten". Ich brachte das Auto mit Starthilfe am 08.01.25 das Auto dorthin. Seit dem 3 Anrufe vom Geschäftsführer, der mir durch die Blume sagt, dass das alles Verschleißteile seien und ich schon 10.000 km gefahren bin und bietet keine Lösung an.

Der dubiose Händler hat mich so stutzig gemacht, dass ich den Erstbesitzer ausfindig gemacht habe und seine Nummer im Telefonbuch rausgesucht habe. Ich rief dort an und fiel vom Himmel. Bei dem Telefonat stellte sich heraus, dass er auch wegen Feuchtigkeitsproblemen das Auto verkaufte. Außerdem hatte er einen leichten Schaden hinten rechts erlitten. Viel schlimmer ist die Tatsache, dass er mir mitteilte, dass er 2 Tage vor dem Verkauf an den Händler einen Verkehrsunfall mit dem Auto hatte, ohne Rahmenschaden, bei dem er jemanden hintendrauf gefahren sei. Er hat das Auto unrepariert an den Händler verkauft.

Ich traute meinen Ohren nicht, da der Händler mir nie was von einem Unfallschaden mitgeteilt hat. Ich schaute in den Kaufvertrag und stellte fest, dass das Auto nicht als Unfallfahrzeug deklariert wurde. Es steht folgender Wortlaut drin "Dem Verkäufer sind - k e i ne - Rahmenschäden bekannt. Wenn bekannt.

Ubermäßige Gebrauchspuren, Nachlackierungen, unreparierte oder reparierte Blechschäden sind möglich."

Mein Rechtsanwalt ist aus einer Großkanzlei der mich leider gar nicht gut berät. Soll ich das Auto vom Händler zurückholen, um zu vermeiden, dass Beweismittel vernichtet werden. Soll ich einen neuen Anwalt konsultieren.

Ich würde gerne am liebsten das Auto zurückgeben, da ich nie ein Unfallfahrzeug gekauft hätte.

Wie schätzt ihr die Sachlage ein?

LG

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16 Antworten

Zitat:

@C.K97 schrieb am 17. Januar 2025 um 10:08:15 Uhr:

Mein Rechtsanwalt ist aus einer Großkanzlei der mich leider gar nicht gut berät.

Eigentlich sollte genau bei solchen Fragen der Rechstanwalt helfen. Eventuell einen anderen suchen.

Gleich einen anderen Anwalt suchen .

Sehe ich auch so.

Was mich aber erheblich stutzten lässt ist der Wortlaut im Vertrag "Es steht folgender Wortlaut drin "Dem Verkäufer sind - k e i ne - Rahmenschäden bekannt"

Wow, da wusste wohl einer genau was los ist.

Ich würde aber dennoch sagen das hier arglistige Täuschung vorliegt. Da ich kein RA bin würde ich dir empfehlen einen Fachanwalt aufzusuchen.

Im Prinzip lautet die Frage: Muß ein Händler einen ihm bekannten Unfallschaden dem Käufer mitteilen oder reichte es, die Unfallfreiheit einfach nicht zu garantieren?

Genau das müßte ein kompetenter Anwalt beantworten können.

Bekannte Unfallschäden sind offenbarungspflichtig. Somit kann er sich mMn nicht mit Rahmen... herausreden.

Die spannendere Frage für mich ist aber: ist der Händler der das Unfallauto aufgekauft überhaupt der gleiche der dir die Karre verkauft hat? Oder hat hier die übliche Verschleierungstaktik, bei der ein Auto vorm Verkauf von einem Händler zum anderen geht, funktioniert?

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 11:47

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2025 um 12:43:13 Uhr:

Bekannte Unfallschäden sind offenbarungspflichtig. Somit kann er sich mMn nicht mit Rahmen... herausreden.

Die spannendere Frage für mich ist aber: ist der Händler der das Unfallauto aufgekauft überhaupt der gleiche der dir die Karre verkauft hat? Oder hat hier die übliche Verschleierungstaktik, bei der ein Auto vorm Verkauf von einem Händler zum anderen geht, funktioniert?

Ja, das ist der selbe Händler.

Ich würde mein Auto vom Händler sofort wieder hohlen und dann per Anwalt meine Forderung auf Rückabwicklung der Kaufvertrags geltend machen.

"Normalerweise" wendet man sich bei Kfz-Streitfällen zunächst an das für den Landkreis zuständige Kfz-Schiedsgericht, vorausgesetzt es handelt sich bei der Werkstatt um einen Meisterbetrieb. Das ist alles kostenlos. Gibt es da keine Einigung, dann schaltet man einen Anwalt ein. Am besten einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Eine Rechtsschutzversicherung zu haben wäre generell hilfreich.

Wie schon vorab beschrieben, Anwalt nehmen und Erstberatung durchführen..

Wichtig, logisch alle Unterlagen mitnehmen oder ggfls. vorab zusenden. Ist/wäre einfacher, der Anwalt ist im Thema!

Bist Du im Rechtsschutz dann ist die eine Erstberatung kostenlos. Andernfalls mit dem Anwalt eine Erstberatungsgebühr vereinbaren, liegt vermutlich ..150-200€

Den Rechtsanwalt und weiteren Hokuspokus kannst du dir sparen.

Du hast nach eigener Angabe einen Vertrag unterschrieben wo drin steht dass reparierte Blechschäden möglich sind.

r

Hi,

also ein Selbstläufer wird eine Rückgabe mit Sicherheit nicht.

Im Vertrag steht schließlich drin das der Wagen einen Unfallschaden hat und du hast es unterschrieben.

Wie so etwas vor Gericht ausgeht da würde ich nicht drauf wetten hängt wohl viel vom Richter ab und kann sich über Jahre hinziehen.

Die beste Chance wäre wenn das der Händler den Rechtsstreit scheut und eine Lösung mit dir sucht wenn ein schreiben vom Anwalt kommt.

Und beim nächsten Autokauf bisschen besser aufpassen und keinen Vertrag unterschreiben den du offensichtlich nicht komplett gelesen hast.

Meine 2 Cent: Ein W164 ist ja nun inzwischen mindestens 14 Jahre alt. Nachdem sich inzwischen herumgesprochen hat, dass Verschleiß aufgrund Lebensdauer / Abnutzung keinen Mangel darstellt, habe ich Bedenken, ob man hier mit oder ohne Anwalt noch viel ausrichten kann, sei es auch noch so ärgerlich. Betrug nachzuweisen dürfte schwierig werden.

Da wir hier aber prinzipbedingt keine detaillierte rechtliche Beratung in solchen Fragen vornehmen wollen, bleibt die Suche nach einem zugänglicheren Anwalt wohl das Einzige. Plus Zurückhaltung beim Generieren weiterer Kosten.

Zitat:

@C.K97 schrieb am 17. Januar 2025 um 10:08:15 Uhr:

Ich schaute in den Kaufvertrag und stellte fest, dass das Auto nicht als Unfallfahrzeug deklariert wurde. Es steht folgender Wortlaut drin "Dem Verkäufer sind - k e i ne - Rahmenschäden bekannt.

Hm, ich würde mal annehmen - mangels Ahnung aber wirklich nur annehmen - dass dieses Fahrzeug eine selbsttragende Karosserie hat und der Begriff "Rahmenschaden" hier mehr oder weniger Kokolores ist, weil es gar keinen "Rahmen" i.d.S. gibt. Das hätte man schon vor Vertragsunterzeichnung zwingend hinterfragen und präzisieren müssen, aber wenn du erst Monate später da mal reinschaust ...

Richtig ist dass Unfallschäden die über Bagatellen hinausgehen offenbarungspflichtig sind.

Auf der anderen Seite hast du einen KV mit sehr viel Unschärfe unterschrieben, Mängel nicht korrekt angezeigt, selbst repariert und das Fahrzeug trotz Hinweis auf Unfallschäden weiter genutzt ohne mittels Gutachten Beweise zu sichern. Auch der aus deiner Sicht mittelprächtige Anwalt war deine Wahl ...

An den Punkten kommst du nicht vorbei. Ob das Kostenrisiko im Verhältnis steht und was die richtigen nächsten Schritte sind kann dir nur ein Anwalt beantworten der alle Unterlagen und den kompletten Sachverhalt kennt.

Wärs mein Fahrzeug, würde ich es nicht beim Händler stehen lassen.

Zitat:

@ranitegar schrieb am 17. Januar 2025 um 22:08:22 Uhr:

Den Rechtsanwalt und weiteren Hokuspokus kannst du dir sparen.

Du hast nach eigener Angabe einen Vertrag unterschrieben wo drin steht dass reparierte Blechschäden möglich sind.

r

Hab schon mal irgendwo gelesen, dass solche pauschalen, also nicht konkret auf das jeweilige Fahrzeug bezogenen, Vertragspassagen bei gewerblichen Händlern für ungültig erklärt werden können.

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