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Unfallschaden: Gutachten, Schadenschnelldienst oder Kostenvoranschlag?
Hallo miteinander,
hat jemand einschlägige Erfahrungen mit Versicherungsfällen?
Hier mal der Sachverhalt: beim Ausparken ist mir rückwärts
vorn gegen die Felge und die Frontschürze gefahren worden.
Ich stand fast unmittelbar daneben, aber als ich darauf
aufmerksam machen wollte war es auch schon zu spät.
An der Frontschürze sind seitlich unterhalb des Scheinwerfers
eindeutige Kratz,- und Schleifspuren zu erkennen und
an Felge und Reifen sind ebenfalls Abdrücke.
Vom Verursacher habe ich alle persönlichen und
versicherungstechnischen Daten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
die Spuren an der Frontschürze sind eindeutig, was
eventuell mit der Radbefestigung ist kann ich nicht
sagen, beim Fahren merkt man zumindest nichts.
Was reicht der Versicherung als Schadensmeldung
und wie verhalte ich mich am besten?
Reicht ein Kostenvoranschlag aus einer Werkstatt
oder rechnen die Versicherungen nur gegen
ein offizielles Gutachten ab?
Es ist Jahre her das ich in der Art und Weise
irgendwie an "mein Geld" kommen musste,
vielleicht kann mir jemand mal sagen
wie das so abgehandelt wird.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Zitat:
Original geschrieben von e93-harald
Das ist schlichtweg falsch.
Die Versicherung wird bei Bagatellschäden das Gutachten nicht zahlen und bekommt im Streitfall hierbei auch Recht.
Mit Kostenvoranschlag meinte ich natürlich eine kostenlose Schätzung der Reparaturkosten durch die Werkstatt, um das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Was soll in meiner Aussage falsch sein????
Bis jetzt bin ich bei jedem mir entstandenem Schaden zum Gutachter gegengen und habe gar keine Unkosten dadurch. Mit Kostenvoranschlag dagegen schon Denn die anzweifelte die Versicherung. Zum Schluß war die Schadenshöhe noch größer
Das waren aber mit Sicherheit keine Schäden unter 1.000,- €. Sonst hätte die Versicherung die Übernahme der Gutachtenkosten nämlich garantiert abgelehnt.
Die Aussage ist deshalb falsch, weil die Schadenshöhe hierbei eben nicht irrelevant ist.
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22 Antworten
Schaden der gegnerischen Vers. melden!
Kostenvoranschlag ist gut aber nicht eindeutig und kann schnel das Eine oder Andere durch die Werkastatt übersehen werden. Deshalb wähle am besten einen Gutachter.
Die gegenerische Versicherung wird Dir eigenen Gutachter schicken wollen, darauf musst/brauchst Du als Geschädigter nicht eingehen denn solche Gutachter arbeiten in der Regel für die Versicherung und nicht den Geschädigten
Dein Recht ist eigenen selbst ausgesuchten Sachverständigen/Gutachter in Anspruch zu nehmen. Dieser rechnet seine Tätigkeit nach unterschriebenen Abtretungserklärung mit der gegenerischen Versicherung ab. Dir entstehen somit keine unnötigen Kosten.
Nach Erhalt des Gutachtens kannst selber entscheiden wie und wo der Schaden instand gesetzt wird.
Entweder rechnest Du mit der Versicherung nach Gutachten und lässt selber den Schaden beheben oder gibts Du dein Wagen in die Werkstatt und diese rechnet mit der Versicherung selber, genauso wie der Gutachter ab.
Als Geschädigter darf dir kein Nachteil entsehen und deshalb würde ich auf keinen Vorschlag und Kompromis mit der Versicherung angehen.
Es geht hier nicht um "Geldmacherei" sondern um Schadensbehebung die Dir und deinem Wagen entsprechen soll.
Ok, danke schon mal.
Das mit der Aussage "um an mein Geld" zu kommen
war natürlich nur ironisch gemeint.
In erster Linie sehe ich es genauso, der Schaden
muss behoben werden ohne das mir Nachteile
entstehen.
Also das mit dem Schadenschnellservice der
Versicherung des Verursachers sehe ich auch
so, denn von Objektivität und Unbefangenheit
kann wohl bei einem Sachverständigen
einer Versicherung ist vielleicht zu bezweifeln.
Kommt denn ein Gutachten der DEKRA
als Möglichkeit in Frage oder erstellen
die so etwas nicht?
Einen selbstständigen Gutachter gibt es
hier in der Nähe nicht und ich müsste
erst mal einen ausfindig machen.
Zitat:
Original geschrieben von Frazen
Ok, danke schon mal.
Das mit der Aussage "um an mein Geld" zu kommen
war natürlich nur ironisch gemeint.
Das habe schon verstanden
Nur, es gibts immer wieder Leute die sich aufregen und was anderes unterstellen versuchen bzw. wollen.
Das mit DEKRA müsste funktionieren.
Denn bei mir in der Gegend sind die selbstständigen Gutachter DEKRA zertifiziert
Bei dem hier geschilderten Schadensbild muss zunächst von einer relativ geringen Schadenshöhe ausgegangen werden. Deshalb wäre ich hier mit der Beauftragung eines Gutachters vorsichtig und würde lieber erst einmal einen Kostenvoranschlag einholen.
Ab Kostenvoranschlag >1.000,- € kann dann bei Bedarf ein Gutachter eingeschaltet werden.
Die Schadenshöhe ist bei nicht verschuldetem Unfall irelevant
Kostenvoranschläge verursachen in den meisten Fällen nur Unkosten, denn bei manchen Händlern muss man für diese löhnen.
Vorsichtig wäre ich (egal welche) Schadenshöhe nicht. Gegner muss für Alles gerade stehen egal obs im passt oder nicht. Daran ist nichts zu zweifeln
Über Kosten und Aufwand (Schadenshöhe) kann ich selber nicht urteilen und die Werkstatt auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Die Schadenshöhe ist bei nicht verschuldetem Unfall irelevant
Kostenvoranschläge verursachen in den meisten Fällen nur Unkosten, denn bei manchen Händlern muss man für diese löhnen.
Vorsichtig wäre ich (egal welche) Schadenshöhe nicht. Gegner muss für Alles gerade stehen egal obs im passt oder nicht. Daran ist nichts zu zweifeln
Über Kosten und Aufwand (Schadenshöhe) kann ich selber nicht urteilen und die Werkstatt auch nicht.
Das ist schlichtweg falsch.
Die Versicherung wird bei Bagatellschäden das Gutachten nicht zahlen und bekommt im Streitfall hierbei auch Recht.
Mit Kostenvoranschlag meinte ich natürlich eine kostenlose Schätzung der Reparaturkosten durch die Werkstatt, um das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von e93-harald
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Die Schadenshöhe ist bei nicht verschuldetem Unfall irelevant
Kostenvoranschläge verursachen in den meisten Fällen nur Unkosten, denn bei manchen Händlern muss man für diese löhnen.
Vorsichtig wäre ich (egal welche) Schadenshöhe nicht. Gegner muss für Alles gerade stehen egal obs im passt oder nicht. Daran ist nichts zu zweifeln
Über Kosten und Aufwand (Schadenshöhe) kann ich selber nicht urteilen und die Werkstatt auch nicht.
Das ist schlichtweg falsch.
Die Versicherung wird bei Bagatellschäden das Gutachten nicht zahlen und bekommt im Streitfall hierbei auch Recht.
Mit Kostenvoranschlag meinte ich natürlich eine kostenlose Schätzung der Reparaturkosten durch die Werkstatt, um das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Was soll in meiner Aussage falsch sein????
Bis jetzt bin ich bei jedem mir entstandenem Schaden zum Gutachter gegengen und habe gar keine Unkosten dadurch. Mit Kostenvoranschlag dagegen schon Denn die anzweifelte die Versicherung. Zum Schluß war die Schadenshöhe noch größer
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Zitat:
Original geschrieben von e93-harald
Das ist schlichtweg falsch.
Die Versicherung wird bei Bagatellschäden das Gutachten nicht zahlen und bekommt im Streitfall hierbei auch Recht.
Mit Kostenvoranschlag meinte ich natürlich eine kostenlose Schätzung der Reparaturkosten durch die Werkstatt, um das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Was soll in meiner Aussage falsch sein????
Bis jetzt bin ich bei jedem mir entstandenem Schaden zum Gutachter gegengen und habe gar keine Unkosten dadurch. Mit Kostenvoranschlag dagegen schon Denn die anzweifelte die Versicherung. Zum Schluß war die Schadenshöhe noch größer
Das waren aber mit Sicherheit keine Schäden unter 1.000,- €. Sonst hätte die Versicherung die Übernahme der Gutachtenkosten nämlich garantiert abgelehnt.
Die Aussage ist deshalb falsch, weil die Schadenshöhe hierbei eben nicht irrelevant ist.
Vergiss nicht! Als GEschädigter hast Du zwar sehr viele Rechte, aber eben auch ein paar Pflichten!
Als Geschädigter bist Du verpflichtet den GEsamtschaden so gering wie möglich zu halten und nicht unnötig in die Höhe zu treiben.(Gutachter, Anwalt)
Alles muss in Relation zu dem Schaden stehen!
@ Threatersteller: Als Tip von mir: Poste doch noch mal im VErsicherungsforum von Motor-talk. Dort treiben sich min. 5 Sachverständige rum.
Die können Dir genau helfen und sogar auch die entsprechenden Paragraphen und alles nennen...
Wie ich es machen würde:
in der Werkstatt nen Kostenvoranschlag einholen, wenn es sein muss den bezahlen(gibts bei anschließender Reparatur aber auch wieder vergütet, alles anderer wäre gegen die guten sitten) und hinterher mit der VErsicherung klären ob es eine Reparaturfreigabe anhand des Kostenvoranschlags gibt.
Falls nicht, frag die VErsicherung was sie wollen. Und wenn es dann ein Gutachter sein soll, bitte...
Dafür kann man dir dann aber keinen Vorwurf machen
Zitat:
Original geschrieben von e93-harald
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Was soll in meiner Aussage falsch sein????
Bis jetzt bin ich bei jedem mir entstandenem Schaden zum Gutachter gegengen und habe gar keine Unkosten dadurch. Mit Kostenvoranschlag dagegen schon Denn die anzweifelte die Versicherung. Zum Schluß war die Schadenshöhe noch größer
Das waren aber mit Sicherheit keine Schäden unter 1.000,- €. Sonst hätte die Versicherung die Übernahme der Gutachtenkosten nämlich garantiert abgelehnt.
Die Aussage ist deshalb falsch, weil die Schadenshöhe hierbei eben nicht irrelevant ist.
FALSCH
Die Schäden waren unterschiedlich.
Der geringster Schaden betrug 300€ und Alles ging glatt über die Bühne
Klar müsste sein das von Vers. zu Vers. unterschiedlich gehanhabt wird ... trotz dessen und gewissen Pflichten lasse mich nicht für dumm verkaufen
Zitat:
Als Geschädigter bist Du verpflichtet den GEsamtschaden so gering wie möglich zu halten und nicht unnötig in die Höhe zu treiben.(Gutachter, Anwalt)
Das Einige stimmt so weit und ist verständlich. Rechte garantiert GG und nicht die Versicherung und wenn nötig kommt Beistand zu Sache. Das garantiert der freundlicher Anwalt
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Zitat:
Die Aussage ist deshalb falsch, weil die Schadenshöhe hierbei eben nicht irrelevant ist.
FALSCH
Die Schäden waren unterschiedlich.
Der geringster Schaden betrug 300€ und Alles ging glatt über die Bühne
Klar müsste sein das von Vers. zu Vers. unterschiedlich gehanhabt wird ... trotz dessen und gewissen Pflichten lasse mich nicht für dumm verkaufen
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Zitat:
Als Geschädigter bist Du verpflichtet den GEsamtschaden so gering wie möglich zu halten und nicht unnötig in die Höhe zu treiben.(Gutachter, Anwalt)
Das Einige stimmt so weit und ist verständlich. Rechte garantiert GG und nicht die Versicherung und wenn nötig kommt Beistand zu Sache. Das garantiert der freundlicher Anwalt
Hallo,
Habe nur mal kurz Google angeworfen und Hunderte Beispiele gefunden, dass der Schaden und zu Erwartende Schadenshöhe sehr wohl relevant sind:
www.banktip.de/.../...en-bei-Unfall-nicht-immer-erstattungsfaehig.html
Was soll das auch, Beule im Kotflügel ist halt eine Beule - wofür muss ich die Allgemeinkosten um 300-500 €hochtreiben? Ich verstehe diese Einstellung nicht...
Gruss,
Frank
Zitat:
Original geschrieben von jancux20
@ Threatersteller: Als Tip von mir: Poste doch noch mal im VErsicherungsforum von Motor-talk. Dort treiben sich min. 5 Sachverständige rum.
Die können Dir genau helfen und sogar auch die entsprechenden Paragraphen und alles nennen...
Wie ich es machen würde:
in der Werkstatt nen Kostenvoranschlag einholen, wenn es sein muss den bezahlen(gibts bei anschließender Reparatur aber auch wieder vergütet, alles anderer wäre gegen die guten sitten) und hinterher mit der VErsicherung klären ob es eine Reparaturfreigabe anhand des Kostenvoranschlags gibt.
Falls nicht, frag die VErsicherung was sie wollen. Und wenn es dann ein Gutachter sein soll, bitte...
Dafür kann man dir dann aber keinen Vorwurf machen
Dank Dir für den Tipp.
Da ich ja sowieso den Schaden noch bei der Versicherung
melden muss werde ich dort gleich nach deren
"Wünschen" bezüglich der Begutachtung fragen.
Im wesentlichen geht es mir nur darum, dass mögliche
Spätfolgen ausgeschlossen werden können die auf
eine verstellte Spur oder ähnliches zurück zu führen sind.
Denn nur weil man optisch von Außen keine weiteren
Schäden, neben dem Lackschaden an der Frontschürze,
erkennt heißt es ja nicht das eventuell doch
etwas verbogen oder verzogen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Zitat:
Original geschrieben von e93-harald
Das waren aber mit Sicherheit keine Schäden unter 1.000,- €. Sonst hätte die Versicherung die Übernahme der Gutachtenkosten nämlich garantiert abgelehnt.
Die Aussage ist deshalb falsch, weil die Schadenshöhe hierbei eben nicht irrelevant ist.
FALSCH
Die Schäden waren unterschiedlich.
Der geringster Schaden betrug 300€ und Alles ging glatt über die Bühne
Klar müsste sein das von Vers. zu Vers. unterschiedlich gehanhabt wird ... trotz dessen und gewissen Pflichten lasse mich nicht für dumm verkaufen
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Zitat:
Als Geschädigter bist Du verpflichtet den GEsamtschaden so gering wie möglich zu halten und nicht unnötig in die Höhe zu treiben.(Gutachter, Anwalt)
Das Einige stimmt so weit und ist verständlich. Rechte garantiert GG und nicht die Versicherung und wenn nötig kommt Beistand zu Sache. Das garantiert der freundlicher Anwalt
Totaler Quatsch. Bei 300,- € Schaden zahlt nicht eine Versicherung den Gutachter.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber schweigen.
Zitat:
Original geschrieben von e93-harald
Totaler Quatsch. Bei 300,- € Schaden zahlt nicht eine Versicherung den Gutachter.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber schweigen.
Glaube nicht das Du so quittieren kannst.
Schliesslich wars Du nicht betroffen und den Fall auch nicht miterlebt bzw. durchgezogen
Klar das Vers. versuchte zu meckern. Trotzdem hatte ich mit Hilfe erreicht was mir wichtig war
Es gibt immer Einzefälle und das Unmögliche kann wirklich werden