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Unfallschaden Parkplatz (Schuldfrage)

Themenstarteram 11. Februar 2025 um 16:37

Bitte um Erfahrungswerte wie die Versicherungen bzw. Gerichte hier mit der Schuldfrage umgehen.

Hier meine Nachricht an meine Versicherung:

Zitat:

Ich habe meinen Ausparkvorgang 2 Mal unterbrochen. Einmal als die Gegenpartei zu schnell um die Kurve auf „seinen“ Parkplatz gefahren ist, aus Rücksicht vor dem „fließenden Verkehr“. Ein weiteres Mal als ich meinen Ausparkvorgang im Anschluss, nachdem die Gegenpartei bereits auf dem Parkplatz parkte, fortgesetzt habe und im Innenspiegel gesehen habe, dass plötzlich das Rückfahrlicht des PKWs der Gegenpartei aktiviert wurde.

Leider ist die Gegenpartei dann auf mein STEHENDES! Auto rückwärts aufgefahren (siehe Anhang „Unfallstelle_01“ und „Unfallstelle_02“). Die Gegenpartei fuhr dabei ohne Verzögerung an und beschleunigte dabei so schnell, dass ich nicht einmal in der Lage war zu hupen. Es ist völlig ausgeschlossen, dass hierbei ein Blick nach hinten erfolgt sein kann. Hierzu gibt es auch einen Zeugen dessen Namen und Telefonnummer ich mir notiert habe und meine Darstellung bestätigen kann – Wortlaut „Ich habe genau gesehen, dass er in dein stehendes Auto gefahren ist“.

Äußerlich konnte ich keinen Schaden erkennen (siehe Anhänge „Heck_Schadenverursacher“ und „Heck_Geschädigter“). Da die Gegenpartei allerdings stark beschleunigt hat, hat es mich im Auto gut durchgeschüttelt und daher besteht die hohe Wahrscheinlichkeit , dass nicht direkt sichtbare Schäden entstanden sind.

Laut meiner App bin ich auch maximal 3km/h gefahren, macht es Sinn das als "Beweis" zu übermitteln?

Die Gegenpartei schien mir sehr uneinsichtig zu sein und wollte das ganze auch ohne Austausch von Personalien erledigt haben. Es sei ja nichts passiert, also könnten wir ja beide einfach nach Hause fahren und gut ist. Als ich auf Austausch der Personalien bestand schwenkte er auf "kann man nichts machen war halt Rückwärts gegen Rückwärts". Sehe ich nicht so und der Zeuge auch nicht. Kann die Werkstatt feststellen welche Geschwindigkeiten eingewirkt haben müssen für den Schaden? Dann wären die 3 km/h die ich während der ganzen Zeit maximal gefahren bin ja ein Beweis oder?

Besten Dank im Voraus.

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15 Antworten

Hallo,

in der Regel zahlt bei Parkplatzschäden jeder 50% des Schadens an dem gegnerischen Fahrzeug.

Gruß Steffen

Themenstarteram 11. Februar 2025 um 16:51

Zitat:

@steffenxx schrieb am 11. Februar 2025 um 17:46:13 Uhr:Hallo,

in der Regel zahlt bei Parkplatzschäden jeder 50% des Schadens an dem gegnerischen Fahrzeug.

Gruß Steffen

Ja das habe ich auch so gelesen, allerdings:

Häufig münden Gerichtsurteile bei Parkplatzunfällen in einer Haftungsteilung zum Nachteil der Unfallgegner oder Unfallgegnerinnen. Sofern der oder die Geschädigte nicht einwandfrei beweisen kann, dass sein Fahrzeug im Moment des Unfalls stand, wird häufig eine 50-prozentige Mitschuld angenommen.

Wird der Zeuge hierzu nicht reichen?

Knackpunkt wird die Frage sein, wie lange der TE schon stand und ob dem Zeugen geglaubt wird. Eine Mithaftung von 0% bis 50% steht dabei im Raum. Wenn der Gegner keinen Schaden hat, wird er sicherlich auch nichts geltend machen.

Themenstarteram 11. Februar 2025 um 16:57

So wie ich da stehe, so stand ich als er den Rückwärtsgang eingelegt hat.

Man sieht ja auch an seiner Reifenstellung wie schief er eingeparkt hatte und dann direkt rückwärts raus ist zum korrigieren.

Keine Ahnung, bin gerade maximal angep***t

Unfallstelle

Wer ist den wer?

Themenstarteram 11. Februar 2025 um 17:04

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2025 um 18:02:49 Uhr:Wer ist den wer?

Der Schwarze bin ich, Unfallgegner der Weisse

Schwarz hat abgebremst und hat vor dem Einschlag gestanden und der weiße fuhr in den Schwarzen rückwärts rein?

Dafür gibt es Zeugen dies das genau so bestätigen und keine Verwandtschaft sind? Davon am besten mehrere?

Dann geb ich dir ne gewisse Chance. Aber wie das dann vor Gericht tatsächlich ausgeht wage ich nicht zu bemessen.

Ich hab schon Leute für mich eindeutige Fälle verlieren sehen.

Über 50% wirst aber eigentlich nicht kommen dürfen. Es sei denn der Gegner holt zig Zeugen aus dem Hut und pinnt dir einen umgekehrt rein.

Themenstarteram 11. Februar 2025 um 17:16

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2025 um 18:14:01 Uhr:Schwarz hat abgebremst und hat vor dem Einschlag gestanden und der weiße fuhr in den Schwarzen rückwärts rein?

Dafür gibt es Zeugen dies das genau so bestätigen und keine Verwandtschaft sind? Davon am besten mehrere?

Dann geb ich dir ne gewisse Chance. Aber wie das dann vor Gericht tatsächlich ausgeht wage ich nicht zu bemessen.

Ich hab schon Leute für mich eindeutige Fälle verlieren sehen.

Über 50% wirst aber eigentlich nicht kommen dürfen. Es sei denn der Gegner holt zig Zeugen aus dem Hut und pinnt dir einen umgekehrt rein.

Genau so!

Zeuge ist ein mir komplett Unbekannter Mensch.

Edit

Für mich ist jeder Prozent Teilschuld eigentlich schon zu viel, aber ja damit finde ich mich bereits innerlich ab.

Ich war ja schon beim ausparken als er schief in seine "Lücke" rein ist.

Und er hat keinen Zeugen?

Und deiner stimmt mit deiner Aussage 100% überein?

Dann versuche dein Glück. aber ohne Anwalt wird das wohl schwierig werden.

Wurde eigentlich die Polizei gerufen?

Wurden wenigstens Bilder des Anstoßes gemacht?

Versuche die Videoaufzeichnung der dortigen Bewirtschaftungsmafia zu bekommen. Dann lässt sich der Ablauf haarklein belegen.

Themenstarteram 11. Februar 2025 um 17:26

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2025 um 18:19:47 Uhr:Und er hat keinen Zeugen?

Und deiner stimmt mit deiner Aussage 100% überein?

Dann versuche dein Glück. aber ohne Anwalt wird das wohl schwierig werden.

Wurde eigentlich die Polizei gerufen?

Wurden wenigstens Bilder des Anstoßes gemacht?

Nein er hat keinen Zeugen und meiner stimmt mit mir 100% überein "Ich habe genau gesehen wie er in dein stehendes Auto gefahren ist" und "lass dich bloß nicht von dem belabern".

Polizei wollte nicht kommen, habe Bilder von beiden Hecks gemacht, aber optisch bei beiden nichts sichtbar.

Zitat:

@berlin-paul:

Versuche die Videoaufzeichnung der dortigen Bewirtschaftungsmafia zu bekommen. Dann lässt sich der Ablauf haarklein belegen.

Werde ich mal versuchen, aber ich glaube die Kameras erfassen nur die PKW-Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt der Autos.

Zitat:

@steffenxx schrieb am 11. Februar 2025 um 17:46:13 Uhr:Hallo,

in der Regel zahlt bei Parkplatzschäden jeder 50% des Schadens an dem gegnerischen Fahrzeug.

Gruß Steffen

Nein...

Das gilt in der Regel nur wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig aus gegenüberliegenden Parklücken ausparken

Die 3km/h beweisen nach meiner Meinung nichts. Du hast ja geschrieben das du gestanden hast

Ich würde erstmal prüfen lassen ob ein Schaden entstanden ist

Unser Cupra hatte auch nur ein paar leichte Kratzer an der Schürze,am Scheinwerfer und am Lüftungsgitter

Schaden laut Rechnung über 3000.- €

Wenn ein Schaden entstanden ist, du eine VK hast und eine Teilschuld bekommst, würde ich versuchen über Quotenvorrecht abzurechnen

 

 

Themenstarteram 12. Februar 2025 um 5:10

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 11. Februar 2025 um 20:13:26 Uhr:Nein...

Das gilt in der Regel nur wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig aus gegenüberliegenden Parklücken ausparken

Die 3km/h beweisen nach meiner Meinung nichts. Du hast ja geschrieben das du gestanden hast

Ich würde erstmal prüfen lassen ob ein Schaden entstanden ist

Unser Cupra hatte auch nur ein paar leichte Kratzer an der Schürze,am Scheinwerfer und am Lüftungsgitter

Schaden laut Rechnung über 3000.- €

Wenn ein Schaden entstanden ist, du eine VK hast und eine Teilschuld bekommst, würde ich versuchen über Quotenvorrecht abzurechnen

Cool! Das mit dem Quotenvorrecht klingt interessant, vielen Dank! Wusste nicht das es sowas gibt. Werde ich in jedem Fall einmal durchrechnen sobald ich mehr weiß. Heute geht es erstmal in die Werkstatt, vielleicht bin ich dann schon schlauer.

"Laut meiner App bin ich auch maximal 3km/h gefahren, macht es Sinn das als "Beweis" zu übermitteln"

das tunlichst sein lassen!

Richter/Versicherung: Hat ihr Fahrzeug gestanden oder war es in Bewegung ??

Damit machst du deine gesamte Aussage unglaubwürdig. Also besser das mit der App weglassen.

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